Protokoll der Sitzung vom 03.02.2017

Ich will die Fördersummen dazu nennen: Im Jahr 2015 waren es 18,5 Millionen Euro, im Jahr 2016 25,2 Millionen Euro und im Jahr 2017 bisher 22,9 Millionen Euro, in Summe also 66,6 Millionen Euro.

Damit Sie ein Gefühl dafür bekommen können, was mit der Förderung erreicht wird, auch hinsichtlich der Beschaffung besonderer Busse: Sogar der neue dieselbetriebene Bus ist ein riesiger Fortschritt, weil er natürlich die neueste Abgasnorm einhält, womit die Emissionen deutlich reduziert werden. 374 dieselbetriebene Busse sind gefördert worden, aber auch 20 elektrobetriebene Busse, damit wir den Einstieg in die Elektromobilität auch dort finden. Ferner wurden 15 dieselhybridbetriebene Busse und 20 gasbetriebene Busse gefördert.

Ich bin ziemlich fest davon überzeugt, dass gerade Hybrid- und Elektrobusse in den nächsten Jahren deutlich an Bedeutung zunehmen werden. Nur mit einem solchen Förderprogramm haben wir eine Chance, eine wirkliche Erneuerung im Sinne einer emissionsarmen Flotte in unserem Land zu erreichen. Deswegen ist das die absolut richtige Entscheidung, diesen Weg zu gehen, meine Damen und Herren.

Ich möchte auf die Frage 2 eingehen. Mit der Förderung kommt immer wieder die Frage auf, wer davon eigentlich profitiert. Diese Diskussion kam auch in der Debatte zum Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz auf. Davon profitieren, so hieß es, immer nur die kommunalen Aufgabenträger. Richtig ist vielmehr, dass davon beide Seiten profitieren.

Ich möchte auf die eigenwirtschaftliche Verkehre eingehen; dieser Aspekt steht immer wieder in der Debatte. Wir haben intensiv über eigenwirtschaftliche Verkehre diskutiert. Für diese Verkehrsange

bote ist kein Zuschuss aus öffentlicher Hand notwendig. Das bedeutet - das ist das Problem -, dass wir dann nicht die Anschaffung von Bussen fördern können; denn sie fahren ja eigenwirtschaftlich. Da diese Verkehrsangebote wirtschaftlich schon funktionieren, können die entsprechenden Unternehmen nicht noch einen Zuschuss erhalten. Das geht europarechtlich nicht. Aber auch in diesen Fällen gibt es Möglichkeiten, nämlich immer dort, wo die Leistungserbringung durch Private aufgrund eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags erfolgt. In diesem Auftrag muss aufgrund des Beihilferechts geregelt sein, dass das Verkehrsunternehmen den Vorteil, der sich aus der landesseitigen Busförderung ergibt, von den Einnahmen abziehen muss.

Jetzt könnte man einwenden, dass davon niemand etwas hat. Falsch! Natürlich hat der Fahrgast etwas davon. Es geht uns ja nicht um den Busunternehmer oder um die kommunalen Unternehmen, sondern uns geht es um den Fahrgast. Natürlich hat diese Förderung im Fall eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags auch für die privaten Busunternehmer einen Riesenvorteil; denn die Qualität für die Fahrgäste steigt an, und die Emissionen gehen zurück. Insofern funktioniert das wunderbar.

Allerdings könnte der Busunternehmer sagen, dass ihm das nichts bringt. Deswegen gibt es einen zweiten Weg, über die sogenannte De-minimis-Regelung. Das heißt, über einen Zeitraum von drei Jahren muss eine Förderung um bis zu 200 000 Euro nicht eingerechnet werden. Darauf greift eine Reihe privater Busunternehmer richtigerweise zurück. Dieses Angebot kann man immer wieder nur wiederholen. Das ist die europarechtlich vorgegebene Grenze; Sie kennen die Debatte um die De-minimis-Regelung. Mit diesen 200 000 Euro können auch private Busunternehmen mit eigenwirtschaftlich betriebenen Angeboten gefördert werden. Diese Summe muss dann nicht im Kontext der erbrachten Fahrleistungen eingerechnet werden.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. - Es folgt Herr Kollege Detlef Tanke, SPD-Fraktion. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Änderung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes im Oktober letzten

Jahres frage ich die Landesregierung, wie insbesondere die Kommunen des Zweckverbands Großraum Braunschweig - er profitiert finanziell umfangreich von diesem Gesetz - von den nach diesem Gesetz bereitgestellten Mitteln profitieren.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Dann ist das ja ein spezielles Braunschweig-Pro- gramm!)

Danke schön. - Herr Minister, bitte sehr!

(Der Minister blättert in seinen Unter- lagen - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Nicht vorbereitet? - Christian Dürr [FDP]: Doch, da gibt es einen Zettel!)

- Ich muss noch die richtigen Daten zu der Frage heraussuchen, damit ich die richtigen Antworten geben kann.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Der Zettel ist da! - Christian Dürr [FDP]: Wir ha- ben uns schon Sorgen gemacht, dass die Frage nicht mit dem MW abge- stimmt ist!)

Ich will Ihnen diese Zahlen gerne nennen.

(Christian Dürr [FDP]: Frage Nr. 12! - Gegenruf von Jörg Bode [FDP]: Nee, Nr. 11!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

(Christian Dürr [FDP]: Zumindest das läuft bei euch! Von daher ist also alles gut!)

Liebe Kollegen, bitte stören Sie den Minister nicht. Er soll, wie erbeten, vortragen. - Bitte!

(Ulf Thiele [CDU]: Wir haben nicht den Eindruck, dass er sich gestört fühlt! Er grinst! - Heiterkeit bei der CDU und bei der FDP)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Tanke, zunächst möchte ich eines vorweg sagen: Die Änderung hat dazu geführt, dass endlich das nachgeholt wird, was jahrelang nicht erfolgt ist, nämlich die Mehrausstat

tung des ZGB - mit im Durchschnitt 23 Millionen Euro mehr pro Jahr. Dies sorgt dafür, dass es endlich auch in einer Region, die bisher nicht die Möglichkeit hatte, möglich wird, die notwendigen qualitativen Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr und im SPNV sicherzustellen.

Die Kernbotschaft ist erst einmal: Es gelingt uns endlich, überall in Niedersachsen die Qualität zu erhöhen. Darauf hat diese Region - ich will das noch einmal sagen - Ewigkeiten gewartet, und diese Landesregierung hat das umgesetzt. Das ist zunächst einmal die Botschaft an die Menschen, die dort leben.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Es führt dazu, dass die Qualität von SPNV und ÖPNV, natürlich in unterschiedlicher Form, gestärkt wird. Ich will das am Beispiel der Verbesserung des Busangebotes - das betrifft die Menschen vor Ort sofort - festmachen, um zu zeigen, welche Dynamik das hat. Es sind insgesamt 124 neue Fahrten pro Woche allein auf der RegioBus-Linie 420 zwischen Braunschweig und Wolfenbüttel vorhanden. Es kann jetzt in weiten Teilen ein attraktiver 15-Minuten-Takt angeboten werden. Auch die RegioBus-Line 730 wurde um 123 neue Fahrten pro Woche ausgeweitet. Die Linie verbindet Braunschweig mit Sickte und verkehrt nun im 30Minuten-Takt. Im Gebiet Salzgitter wurde eine ganz neue Linie eingerichtet, die dort mit nun insgesamt 124 neuen Fahrten pro Woche eine entsprechende Verbindung schafft.

Das Umfeld von Wolfsburg profitiert auch von zusätzlichen Mitteln. Auf der RegioBus-Linie 180, die von Wolfsburg über Calberlah und Isenbüttel nach Gifhorn führt, gibt es 262 neue Fahrten. Unter der Woche stellt ein 30-Minuten-Takt die Mobilität der Reisenden sicher. Ich will gar nicht weiter auf die Details eingehen, da kommt noch viel mehr dazu. Das heißt, für die Kommunen und ihre weitere Entwicklung ist hier eine hervorragende Verbindung möglich, um sie weiter voranzubringen.

Dann kommt der zweite Teil der Änderung, der, glaube ich, ganz entscheidend ist. Bislang müssen die Kommunen im ZGB-Gebiet bei Projekten zugunsten des öffentlichen Personennahverkehrs wie z. B. beim barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen einen Kofinanzierungsanteil in Höhe von 25 % ergänzend zur Landesförderung, die dann bei 75 % liegt, aufbringen. Das ist eine hohe Belastung. Dies führte am Ende dazu, dass die

Kommunen bei ganz wichtigen Projekten nicht in der Lage waren, diesen Schritt zu gehen.

Die Aufstockung, die wir vorgenommen haben, führt auch zu einer Verbesserung dort und nicht nur zur qualitativen Mehrleistung an Fahrten. Denn im ZGB wird jetzt angedacht, dass der Anteil der Kommunen in Zukunft zur Hälfte vom ZGB übernommen wird - wie dies übrigens auch bei anderen Aufgabenträgern üblich ist -, sodass deutlich mehr Förderanträge der Kommunen direkt gestellt und auch bewilligt werden können. Die Entscheidung wird sicherlich noch getroffen.

Ich glaube, das zeigt: Das Mehr an Mitteln für den ZGB erhöht die Qualität für die Menschen durch die Angeboten direkt, aber es erleichtert es den Kommunen auch, z. B. in den barrierefreien Ausbau erheblich zu investieren.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Frage kommt von der SDP-Fraktion. Frau Kollegin Dr. Andretta, bitte sehr!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Lies, Sie haben in Ihrer Antwort auf die Initiativen der Bürgerbusvereine als Baustein zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum verwiesen. Können Sie uns sagen, wie sich die Förderung der Initiativen der Bürgerbusvereine entwickelt hat und in welchem Umfang diese weiterhin stattfinden wird?

Danke schön. - Herr Minister, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Andretta, ich will eines voranstellen - ich glaube, wir alle sehen das so -: Der ganz große Dank gilt den vielen Ehrenamtlichen, die bereit sind, einen ganz wesentlichen Beitrag zur Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs zu leisten und zu helfen, die Mobilität gerade in der Fläche abzudecken. Ich finde, die vielen Ehrenamtlichen, die dafür sorgen, verdienen einen Riesenapplaus. Das ist nicht selbstverständlich.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

- Sie könnten ja auch mal für mich klatschen, finde ich.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: So nicht, nicht so billig!)

- Das war ein Versuch. Es hätte ja auch von eurer Seite klappen können.

(Zuruf von der CDU: Falscher Ort!)

Wenn wir das wollen, dann müssen wir einen einfachen Zugang zu entsprechenden Antragsmöglichkeiten schaffen. Dazu dient auch die zentrale Stelle, die wir bei der Landesnahverkehrsgesellschaft eingerichtet haben. Sehen Sie sich die Grafik mal an! Sie ist sehr schön, ich kann Sie Ihnen gern auch nachreichen. Sie zeigt eine nennenswerte, aber kleine Entwicklung bis 2012, und ab 2013 zeigt sie - das muss mit dem Regierungswechsel zusammenhängen - eine extrem hohe Zahl an neuen Bürgerbussen, die auf den Weg gebracht worden sind. Das zeigt, glaube ich, dass wir dabei an der richtigen Stelle ansetzen.

(Beifall bei der SPD)

Seit 1997 wurden 85 Bürgerbusse gefördert. Derzeit gibt es 49 Vereine mit 53 Fahrzeugen. Es gibt übrigens weitere Vereine - Göttingen-Dransfeld, Salzhemmendorf und Meinersen -, die kurz vor der Inbetriebnahme stehen. Wir müssen an diesem Programm festhalten. Das ist kein Ersatz für den öffentlichen Personennahverkehr, sondern das sind in den Strukturen des SPNV oder der Landesbuslinien - im klassischen ÖPNV - flexible Angebote. Da gibt es eine Lücke, die wir ansonsten nicht schließen könnten. Diese Lücke wird dank des hohen ehrenamtlichen Engagements im Bereich Bürgerbusvereine geschlossen. Ich glaube, das ist ein großer Erfolg und zeigt, wie engagiert die Menschen in unserem Land sind.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Es folgt aus der CDUFraktion Kollege Karsten Heineking. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie beurteilt die Landesregierung die Auffassung des Niedersächsischen Landkreistages zum Konzept der Landesregierung zu den Landesbuslinien?

Danke schön. - Herr Minister, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Heineking, zunächst einmal: Die kommunalen Spitzenverbände waren natürlich beteiligt. Es war ja immer das Ziel, diesen Weg zu gehen. Wir haben am Anfang mit Blick auf die Ausgaben- und Aufgabenverantwortung durchaus überlegt, ob es sinnvoll ist, dass die Landesbuslinien von uns organisiert werden, während der klassische - ich habe vorhin ja gesagt, warum das so wichtig ist - öffentliche Personennahverkehr von der kommunalen Seite organisiert wird. Im SPNVBereich ist das so; da ist die Landeszuständigkeit über die Landesnahverkehrsgesellschaft bzw. die Aufgabenträger gegeben, während sich die Kommunen in der Regel um den ÖPNV kümmern.