Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Heineking, zunächst einmal: Die kommunalen Spitzenverbände waren natürlich beteiligt. Es war ja immer das Ziel, diesen Weg zu gehen. Wir haben am Anfang mit Blick auf die Ausgaben- und Aufgabenverantwortung durchaus überlegt, ob es sinnvoll ist, dass die Landesbuslinien von uns organisiert werden, während der klassische - ich habe vorhin ja gesagt, warum das so wichtig ist - öffentliche Personennahverkehr von der kommunalen Seite organisiert wird. Im SPNVBereich ist das so; da ist die Landeszuständigkeit über die Landesnahverkehrsgesellschaft bzw. die Aufgabenträger gegeben, während sich die Kommunen in der Regel um den ÖPNV kümmern.
Wir haben das aber bewusst geändert, weil es sinnvoll ist: Die kommunalen Aufgabenträger können die entsprechenden Anträge stellen - zu den Kriterien, die erfüllt werden müssen, habe ich vorhin etwas gesagt -, und dann erfolgt die Bewilligung. So wird eine ganz enge Abstimmung sichergestellt, damit es nicht zu einer Konkurrenz zwischen dem klassischen ÖPNV und dem Landesbusliniennetz, sondern zu einer wirklichen Ergänzung des Angebots kommt.
Ich bin den kommunalen Spitzenverbänden sehr dankbar, dass wir uns in diesem Dialog gemeinsam für diesen Weg entschieden haben. Ich glaube, das sichert eine hohe Akzeptanz. Wir merken schon jetzt anhand der Vielzahl der angedachten Projekte, dass das im Ergebnis für Niedersachsen ein großer Erfolg wird.
Vielen Dank, Herr Minister. - Es folgt jetzt, ebenfalls aus der CDU-Fraktion, Kollege Karl-Heinz Bley. Bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass der Minister eben auf die Frage 3 geantwortet hat, dass Regionalisierungsmittel eingesetzt werden, und dass er das bejubelt hat, und vor dem Hintergrund, dass wir in der 15. und 16. Wahlperiode ständig gehört haben, dass
wir bei der Schülerbeförderung - Stichwort §-45-aMittel - die Regionalisierungsmittel zu Unrecht einsetzen würden, das sei nicht europarechtskonform, frage ich die Landesregierung: Warum machen Sie das heute auch so? Wie kommt es zu diesem Sinneswandel? Und wie sehen Sie die Rechtslage mit Blick auf die Verwendung dieser Mittel?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bley, ich will mit dem Ergebnis anfangen, nämlich der Summe der Regionalisierungsmittel. Während es in der Vergangenheit nicht gelungen ist, dafür zu sorgen, dass die Regionalisierungsmittel endlich auf ein einigermaßen auskömmliches Maß gebracht werden, um den Ansprüchen auch im schienengebundenen Personennahverkehr gerecht zu werden, ist es dieser Landesregierung - wir haben wirklich intensiv daran mitgewirkt - gelungen,
(Reinhold Hilbers [CDU]: Das hat doch Schäuble gemacht! - Karl-Heinz Bley [CDU]: Also jetzt ist es okay, und damals war es das nicht?)
- so ist es eben nicht - mit den anderen Ländern gemeinsam - das war Ergebnis eines Streits zwischen den Ländern und dem Bund und am Ende nicht die Entscheidung des Bundes - dafür zu sorgen, dass es zu diesem Aufwuchs der Regionalisierungsmittel kommt, der uns - das ist doch völlig klar - den notwendigen Handlungsspielraum gibt. Deswegen war das eine absolut richtige Entscheidung, und es war auch notwendig, dass die 16 Bundesländer geschlossen gesagt haben: So geht es nicht weiter!
Ich will daran erinnern: Als es damals zu der Entscheidung kam, dass der Bund für den Fernverkehr zuständig ist und die Länder für den schienengebundenen Nahverkehr zuständig sind, war klar, dass die Länder für die Wahrnehmung dieser Aufgabe dann auch auskömmlich finanziert sein müssen. Das ist gelungen.
den Regionalisierungsmitteln nehmen können. Entscheidend ist jetzt: Durch den Aufwuchs, für den wir hart gearbeitet haben, sind wir in der Lage, beides zu ermöglichen: die Finanzierung aus Regionalisierungsmitteln weiterhin aufrechtzuerhalten und die Qualität des SPNV weiter zu verbessern. Ich glaube, das ist das beste Ergebnis, das man erzielen konnte. Das ist uns gemeinsam mit den anderen Ländern gelungen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung im Hinblick auf die Landesbuslinien, ob die Landesregierung ausschließen kann, dass durch die Einrichtung dieser Buslinien der Betrieb bestehender, konzessionierter Linien eingeschränkt bzw. ausgedünnt wird und möglicherweise Haltepunkte wegfallen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Hilbers, in den Fördervoraussetzungen haben wir ja definiert, dass genau das nicht der Fall sein soll. Wir wollen die vorhandene Qualität im klassischen ÖPNV nicht reduzieren - das wäre sozusagen das Ergebnis - und den klassischen ÖPNV durch das Landesbusliniennetz ersetzen, sondern das funktioniert genauso wie im SPNV-Bereich: Das ist eine weitere Säule, die dazu dient, Mittelzentren an Oberzentren anzubinden und SPNV-Haltepunkte zu bedienen. Das ist eine Fördervoraussetzung, und das wird geprüft.
Deswegen haben wir ja auch keinen übergreifenden Ansatz gewählt und definiert, wo Landesbuslinien fahren müssten, sodass sich diejenigen, die vor Ort den öffentlichen Personennahverkehr sicherstellen, dann darauf hätten einstellen müssen, sondern da erfolgt eine Abstimmung im Vorfeld. Das muss das Ziel sein. Das ist eine Fördervoraussetzung. Damit können wir Ihrer Sorge, glaube ich, entsprechend begegnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erinnern uns daran, dass die Beratungen zur Novelle des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes sehr komplex und die neuen Regelungen hoch umstritten waren. Der Minister hat gerade ausführlich zu diesem novellierten Gesetz ausgeführt. Aber eines hat er vergessen, auf ein Thema ist er nicht eingegangen - das war ein Kernpunkt der Beratungen -, und zwar auf die Rechtssicherheit.
Herr Minister, Sie haben eben von einem zukunftssicheren Gesetz gesprochen. Sie wissen, dass wir uns enorme Sorgen gemacht haben, ob dieses Gesetz europarechtskonform ist. Deshalb frage ich die Landesregierung: Wie beurteilt die Landesregierung das Risiko, dass die EU-Kommission aufgrund der laufenden Beihilfebeschwerden die novellierten Vorschriften des NNVG mit europäischem Beihilferecht für nicht vereinbar erklärt?
(Ulf Thiele [CDU]: Er wird sagen, das Risiko ist nicht vorhanden! Dabei gibt es das Risiko, und er weiß es!)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Hövel, wir haben hier im Parlament und auch in den Ausschüssen eine sehr intensive Debatte dazu geführt. Das wird übrigens der Veränderung auch gerecht; denn sie hat die Chance eröffnet, viele Fragestellungen aufzuwerfen.
Vom Ergebnis her gedacht, glaube ich, kann man in Niedersachsen erkennen, dass die Umsetzung in den allermeisten Fällen gut funktioniert. Bis auf ganz wenige Fälle, die sicherlich auch das Ziel der Klage haben, gibt es eine Einigung zwischen den Aufgabenträgern und den privaten Busunternehmen. Dass das so sein würde, haben wir immer
vermutet. Denn natürlich hat die Zusammenarbeit vor Ort auch bisher gut funktioniert, und sie wird auch weiterhin gut funktionieren.
Die Frage, die Sie gestellt haben, ist ja keine neue. Gestern Abend ist das Thema ja auch angesprochen worden. Dabei wird immer auf das einzige Gutachten verwiesen, das es gibt, nämlich von Professor Ipsen. Ich habe das zur Kenntnis genommen, aber kann nur sagen: Eine Notifizierungspflicht besteht nicht. Das ist sowohl die klare Überzeugung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als auch des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes im Landtag. Damit ist das eindeutig gesagt.
Insofern ist auch die Risikobeurteilung, was kommen könnte, überflüssig. Wir schließen eine Beihilferechtswidrigkeit der novellierten Vorschriften des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes aus. Es ist ja nicht so, dass wir hier mal eben einen Weg gehen und schauen, ob das funktioniert. Sie können sich vorstellen, dass wir selbstverständlich mit der Frage, wie der öffentliche Personennahverkehr in unserem Land sichergestellt wird, sehr sorgfältig umgehen. Wir haben das sehr sorgfältig überprüft. Ich habe Verständnis dafür, dass es sich einige Busunternehmen anders gewünscht hätten. Das kann ich akzeptieren. Aber die Busunternehmen, die einen guten Weg gefunden haben, über eine Debatte zu verunsichern und sie in die Sorge zu bringen, dass man nicht weiß, was da kommt, ist völlig unnötig.
Ich finde, wenn ein Gesetz beschlossen ist und es danach noch irgendwo Klagen gibt, dann sollte man sich zusammen an einen Tisch setzen und über die gemeinsame Umsetzung reden, aber nicht weiter versuchen, etwas zu konterkarieren, was der Gesetzgeber so will.
(Beifall bei der SPD - Karl-Heinz Bley [CDU]: Dabei helfen Mündliche Anfra- gen aber auch nicht weiter!)
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe zwei Fragen an die Landesregierung. Die erste Frage bezieht sich auf die Landesbuslinien. Mit welchen Fördersummen können die Aufgabenträger bei der Genehmigung einer Landesbuslinie rechnen? Die zweite Frage
bezieht sich auf die Reaktivierung von Stationen. Welche Stationen sollen in den kommenden Jahren reaktiviert werden?
Ich bitte um Verständnis, dass ich erst einmal den Vermerk mit den genauen Zahlen heraussuchen muss.
- Das sind die präzisen Zahlen, die für die Antwort notwendig sind, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Tippelt, in dieser gemeinsamen Form ist es das Ziel, dass das Betriebskostendefizit zu 50 % als Erstattung vom Land und zu 50 % vom Aufgabenträger getragen wird. Das heißt, wir gehen davon aus, dass in der Regel 30 % der Gesamtkosten für Landesbuslinien durch die Einnahmen getragen werden. - Das ist übrigens ein ganz wichtiges Signal. Es zeigt nämlich, dass man so etwas natürlich nicht wirtschaftlich betreiben kann. Sonst müssten 100 % der Kosten durch Einnahmen aus dem Verkauf von Tickets getragen werden. - Wenn 30 % der Kosten durch Einnahmen aus verkauften Tickets finanziert werden, verbleiben 70 % der Kosten, die zu finanzieren sind. Dieser Anteil wird jeweils zu 50 % vom Land und dem entsprechenden ÖPNV-Aufgabenträger getragen.
Das bedeutet für die Förderhöhe für neue Verkehrsleistungen bis zu 98 Cent pro Fahrplankilometer. Wir haben aber noch eine Differenzierung vorgenommen. Denn es kann ja nicht sein, dass das am Ende die Kommunen machen, die es sich leisten können, und die Kommunen, die sich in finanziell schwieriger Situation befinden, hinten runterfallen. Dann würden wir eine schwierige Situation noch weiter verstärken. Deswegen ist die Erhöhung für besonders steuerschwache Kommunen - das ist ein gestufter Satz - bis maximal 1,27 Euro pro Fahrplankilometer möglich.
Die Aufwertung bestehender Verkehrsleistungen infolge qualitativer Verbesserungen ist mit bis zu 20 Cent pro Fahrplankilometer und für die beson
Also noch einmal: 30 % der Kosten werden durch Einnahmen getragen; der Rest teilt sich dann entsprechend auf. Das ist die Fördersystematik.
Nun komme ich noch einmal zu der Frage nach der erhöhten Förderung. 14 von 45 Kommunen würden eine erhöhte Förderung erhalten, also 31 % aller Landkreise und kreisfreien Städte. Ich glaube, es ist ganz gut, dass wir durch den erhöhten Fördersatz auch denen eine Chance zur Umsetzung geben.
Sie hatten des Weiteren nach den Stationsreaktivierungen gefragt. Ich habe vorhin gesagt, dass in den kommenden Jahren rund 30 Stationen reaktiviert bzw. neu errichtet werden sollten. In der Region Hannover werden es vier sein: HannoverWaldhausen, Hannover Braunschweiger Platz, Laatzen-Mitte, Springe. Für die Region Großraum Braunschweig sind es auch etliche, die ich gar nicht alle nennen will. Das sind die für den restlichen Teil Niedersachsens vom SPNV-Träger kurzfristig zu lösenden Strecken.