Protokoll der Sitzung vom 03.02.2017

Ich will noch einmal sagen: Worum geht es dabei?

Mit der Novellierung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes haben wir die Ausgleichszahlungen für Ausbildungsverkehre zum 1. Januar 2017 neu geregelt. Auch das hatte übrigens das Zukunftsforum im Hinblick auf die Bedeutung der Schülerbeförderung für den ländlichen Raum dringend angemahnt. Mein Vorgänger hatte das Thema immer wieder verschoben. Wir haben es angepackt, und wir haben eine zukunftssichere gesetzliche Regelung geschaffen, die den ÖPNV in der Fläche aktiv sichert.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Diese Novellierung des Nahverkehrsgesetzes ist ein weiterer, ganz zentraler Baustein für die dauerhafte Stärkung der ÖPNV-Aufgabenträger im ganzen Land. Ihnen steht seit dem 1. Januar 2017 neben der Aufgabenverantwortung für den Schüler- und Ausbildungsverkehr - der gerade in den ländlichen Räumen, wie Sie wissen, das Rückgrat des öffentlichen Personennahverkehrs ist - auch die Ausgabenverantwortung für die insgesamt 90 Millionen Euro zu.

(Jörg Bode [FDP]: Das waren alterna- tive Fakten!)

Sie erlangen endlich die erforderliche Handlungsmöglichkeit, um den öffentlichen Personennahverkehr aktiv zu gestalten, und das in kommunaler Verantwortung, so wie es den örtlichen Bedarfen am besten entspricht.

Gleichzeitig - und das ist ganz entscheidend - bekommen die kommunalen Aufgabenträger zusätzliche Mittel in Höhe von 20 Millionen Euro pro Jahr für die qualitative und quantitative Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Region. Das ist eine Steigerung um 53 % bzw. sogar um 73 % im Vergleich zum letzten Jahr der vorherigen Landesregierung.

Die Novellierung setzt dabei 1 : 1 eine politische Vereinbarung zur Stärkung des ÖPNV in Niedersachsens Landkreisen und kreisfreien Städten um, die ich mit den kommunalen Spitzenverbänden vorab dazu getroffen hatte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch das zeigt: Wir machen Niedersachsen mobil.

Damit komme ich zur Frage 2 des Abgeordneten Will: Wie wurden die Aufgabenträger für den SPNV und den ÖPNV in Niedersachsen durch die Landesregierung seit 2013 - einschließlich Infrastrukturmaßnahmen - unterstützt?

Wie bereits ausgeführt, steht im Gesamtkonzept der Landesregierung für den öffentlichen Personennahverkehr die Stärkung der Aufgabenträger an oberster Stelle. Nur dort können verkehrsplanerische Überlegungen, Ortskenntnisse und der Mobilitätsbedarf vor Ort nicht zuletzt in den Nahverkehrsplänen beurteilt und miteinander verknüpft werden. Deshalb haben wir z. B. die Aufgabenträger sehr früh in unsere Überlegungen zur Förderung landesbedeutsamer Buslinien und die Neuordnung der Ausgleichszahlungen im Ausbildungsverkehr eingebunden.

Zusätzlich erfolgt eine erhebliche Unterstützung der Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr auf der Straße und den schienengebundenen Personennahverkehr in Form von gesetzlich festgelegten Finanzhilfen und Zuweisungen nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz sowie im Rahmen der Einzelfallförderung durch das Land. Insgesamt wurden bzw. werden der SPNV und der ÖPNV in den Jahren 2013 bis 2017 mit 3,062 Milliarden Euro unterstützt. - Ich wiederhole gerne noch einmal diese eindrucksvolle Summe, die diese Landesregierung investiert: über 3 Milliarden Euro zur qualitativen Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs in Niedersachsen!

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Ulf Thiele [CDU]: Schon wieder mit fremden Federn!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, daran sehen Sie: „Wir machen Niedersachsen mobil!“ ist nicht nur ein Slogan, sondern wir können belegen, dass wir diesen Weg auch tatsächlich gehen. Die Landesregierung hat ganz handfest deutlich mehr Geld in die Hand genommen, um den ÖPNV und den SPNV in der Fläche zu fördern.

Was ist konkret in diesen 3,062 Milliarden Euro enthalten? - Über 2 Milliarden Euro zur Finanzierung der SPNV-Betriebsleistungen, 0,5 Milliarden Euro für sonstige Finanzhilfen und Zuweisungen zur Finanzierung von SPNV- und ÖPNV-Vorhaben und 0,43 Milliarden Euro als Einzelfallförderung von SPNV- und ÖPNV-Infrastrukturvorhaben, wobei in diesem Betrag auch Einzelfallförderungen an Verkehrsunternehmen oder an Vorhabenträger enthalten sind.

Dass wir, meine Damen und Herren, hier einen besonderen Schwerpunkt im Vergleich zur vorherigen Landesregierung legen, wird auch an einem Vergleich der Dotierung des ÖPNV-Landesförderprogramms 2012 und 2017 deutlich, jeweils zum Stand Dezember des Vorjahres. Das Fördervolumen hat sich von 56 Millionen Euro im Jahr 2012 auf 133 Millionen Euro im Jahre 2017 erhöht. Das ist eine Steigerung um 137 % - für mehr Qualität im öffentlichen Personennahverkehr in Niedersachsen!

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Auch die Antragszahlen sind seit 2014 jedes Jahr deutlich gestiegen. Gegenüber 2012 liegt 2017 eine Steigerung um 77 % vor.

Meine Damen und Herren, das zeigt deutlich: Unsere Förderpolitik trifft den Nerv und wird vor Ort angenommen. Das ist ganz entscheidend.

Lassen Sie mich ein kurzes Fazit unserer Unterstützungsmaßnahmen, gerade auch für den ÖPNV im ländlichen Raum ziehen. Die Bedingungen für den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs in der Fläche waren noch nie so gut wie heute, wie unter dieser Landesregierung, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jörg Bode [FDP]: Alterna- tive Fakten!)

Wir haben unter der Federführung meines Hauses ein umfangreiches Gesamtpaket zur nachhaltigen Stärkung des straßengebundenen ÖPNV in der Fläche aufgelegt. Die einzelnen Bausteine dazu hatte ich bereits in der Antwort zur Frage Nr. 1 erläutert.

Wichtig ist aber auch die Verzahnung der einzelnen Bausteine: So können die zusätzlichen Mittel aus dem Nahverkehrsgesetz einerseits zum an die örtlichen Verhältnisse angepassten Ausbau des ÖPNV vor Ort verwendet werden; im ländlichen Raum u. a. für zusätzliche Verkehrsleistungen oder flexible Verkehrsangebote wie Sammeltaxis oder Rufbusse. Sie können aber auch, meine Damen und Herren, gezielt zur Kofinanzierung aller bestehenden Landesförderprogramme verwendet werden, sodass gerade finanzschwache Kommunen stärker davon profitieren können, z. B. als Eigenanteil bei der Einführung eines Landesbuslinienangebotes. In den nächsten Jahren - da bin ich mir sicher - werden wir deshalb deutliche quantitative und qualitative Verbesserungen erleben und ganz praktisch sehen, wie mobil wir Niedersachsen gemacht haben.

Nun zu Frage 3 des Abgeordneten Will: Welche Finanzmittel wurden in welcher Höhe in die Stärkung des ÖPNV/SPNV seit 2013 investiert?

Für die Stärkung des ÖPNV/SPNV stehen Mittel aus dem Regionalisierungs- und aus dem Entflechtungsgesetz zur Verfügung, übrigens einschließlich des GVFG-Bundesprogramms. Im Zeitraum 2013 bis 2016 wurden insgesamt 2,272 Milliarden Euro verwendet, davon 2,07 Milliarden Euro aus dem Regionalisierungsgesetz, 193 Millionen Euro aus dem Entflechtungsgesetz bzw. dem Niedersächsi

schen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und 6,88 Millionen Euro aus dem GVFG-Bundesprogramm.

So weit die Zusammenstellung.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Lies, für diese Antwort. - Es liegen einige Wortmeldungen zu Nachfragen vor.

(Dr. Stephan Siemer [CDU]: Das war doch erschöpfend!)

- Herr Kollege Siemer, das wird hier im Hause zum Teil anders gesehen. Das Fragerecht des Abgeordneten ist ein individuelles. Jeder beurteilt das nach seiner eigenen Einschätzung.

Herr Ansmann möchte eine Frage stellen. Bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, mit welchem Finanzbedarf sie in den kommenden Jahren für die Förderung von Landesbuslinien rechnet.

Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Ansmann, man kann natürlich sagen: Es kommt darauf an, wie groß das Interesse der Aufgabenträger ist, die wir dafür ja motivieren wollen.

Aber natürlich haben wir dafür einen Rahmen gesetzt. Für die Förderung von Landesbuslinien haben wir einen Finanzierungsbedarf von 10 Millionen Euro pro Jahr eingeplant. Diese Förderung muss vor Ort erst einmal ankommen. Derzeit werden entsprechende Projekte entwickelt. Zum Teil gibt es vor Ort Ausschreibungsverfahren, sodass die Umsetzung also nicht sofort erfolgt.

Es gibt erste Projekte, die schon jetzt, in diesem Jahr anlaufen können. Wir haben weitere Projekte, die im nächsten Jahr anlaufen werden. Einige werden sicherlich anderthalb bis zwei Jahre Vorlauf haben.

Insofern sind wir mit 10 Millionen Euro Förderunterstützung in der Lage - davon bin ich fest überzeugt -, mindestens 15 Landesbuslinien in Niedersachsen dauerhaft - das muss das Ziel sein! - auf den Weg zu bringen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. - Es folgt der Kollege Gerd Ludwig Will, SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Herr Minister, ich frage die Landesregierung erstens: Die Niedersächsische Landesregierung hat die 2005 eingestellte ÖPNV-Omnibusförderung ab 2015 wieder eingeführt. Wie hat sich die ÖPNV-Omnibusförderung seit 2015 entwickelt?

Anschließend die zweite Frage: Inwieweit profitieren auch Unternehmen von dieser Busförderung, die eigenwirtschaftliche Busverkehre betreiben?

Vielen Dank, Herr Kollege Will. Sie haben es selbst gesagt: Das waren zwei Fragen. Sie haben Ihr Fragerecht damit ausgeschöpft. - Herr Minister, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Will, ich möchte noch einmal betonen, wie entscheidend es war, dieses ÖPNV-Omnibusförderprogramm wieder aufzunehmen; denn wir wollen damit zwei Ziele erreichen, die ganz entscheidend sind:

Wir wollen eine höhere Attraktivität für die Fahrgäste durch die Erneuerung; durch neue Busse wird das möglich. Das ist ein ganz entscheidender Weg.

Es gibt aber auch einen zweiten ganz entscheidenden Ansatz, den diese rot-grüne Landesregierung dabei wählt. Wir wollen natürlich in verstärkte Emissionsreduktionen, in schwächer emittierende Fahrzeuge investieren. Moderne Busse mit geringeren Emissionen sind das Ziel, seien es Diesel- oder Dieselhybridfahrzeuge, Gas- oder Elektrobusse.

Deswegen ist dieses ÖPNV-Förderprogramm der Ansatz, um eine wirkliche Erneuerung der Busflotte in Niedersachsen voranzubringen.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Dass das gut funktioniert, zeigt sich an den Zahlen: Im Jahr 2015 waren es 195 Busse, im Jahr 2016 234 Busse und im Jahr 2017 liegen bislang Anträge für die Förderung von 229 Bussen vor. Das heißt, 658 Busse konnten über das Förderprogramm erneuert werden. Sie sorgen für mehr Beförderungsqualität für die Fahrgäste und für weniger Emissionen, schützen also die Umwelt.

Ich will die Fördersummen dazu nennen: Im Jahr 2015 waren es 18,5 Millionen Euro, im Jahr 2016 25,2 Millionen Euro und im Jahr 2017 bisher 22,9 Millionen Euro, in Summe also 66,6 Millionen Euro.