Vielen Dank, Frau Ministerin, für diese umfassende Antwort. - Jetzt hat sich für eine Zusatzfrage Kollege Meyer gemeldet.
- Eine Sekunde, bitte! Erst müssen alle zuhören. Eben war die Geräuschkulisse nicht gerade angenehm, wenn ich das mal so sagen darf.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Geschäftsverteilungsplan des Sozialministeriums weist im zuständigen Referat 406 mit Stand vom 1. Februar 2017 drei unbesetzte Stellen aus, darunter auch die Stelle der stellvertretenden Referatsleitung, die für den Maßregelvollzug zuständig ist. Wie wirkt sich dieser Leerstand auf die Wahrnehmung der Fachaufsicht über die Maßregelvollzugseinrichtungen aus?
(Zustimmung bei der CDU - Uwe Schwarz [SPD]: Das ist doch kein Gebäude, das leer steht! Das ist doch keine Mietwohnung!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich besetzen wir solche Stellen neu. Die Stelle der stellvertretenden Referatsleitung wird zum 1. Juni neu besetzt. Auch bei den übrigen Stellen ist das Personaleinstellungsverfahren längst eingeleitet, und die ersten Auswahlentscheidungen sind getroffen.
Danke schön. - Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich noch einmal der Kollege Meyer gemeldet. Bitte!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie kontrolliert das Sozialministerium in den Maßregelvollzugseinrichtungen die Umsetzung der von ihm erteilten Weisungen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Sozialministerium führt im Rahmen der Fachaufsicht regelmäßig Gespräche mit dem Verwaltungsdirektor des Maßregelvollzugszentrums Niedersachsen über dieses Thema. Abgeschlossene Krankenakten, in die das MS im Rahmen der Fachaufsicht Einsicht genommen hat, waren z. B. stets vollständig.
Ich habe Ihnen eben ja eine sehr lange Liste zu den Dienstbesprechungen vortragen müssen, weil danach gefragt worden ist. Ich glaube, dass sehr klar geworden ist, dass es nicht nur regelmäßige Dienstbesprechungen gibt, sondern darüber hinaus auch eine Vielzahl von Einzelgesprächen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats sind auch häufig in den einzelnen Maßregelvollzugszentren, sodass ich sicher davon ausgehe, dass die Fachaufsicht gut, ernsthaft und sehr kompetent wahrgenommen wird.
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung: Hat das Sozialministerium nach Bekanntwerden der Mordvorwürfe gegen den in Bad Rehburg untergebrachten Straftäter Einsicht in dessen Patienten- und Vollzugsakte genommen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Einsichtnahme in Patientenakten ist in hohem Maße datenschutzrechtlich geschützt. Das heißt, es gibt dort keine einfachen Einsichtsnahmen. Im Übrigen ist die Frage der Aktenführung Sache der einzelnen Maßregelvollzugszentren. Insofern ist, glaube ich, klar, dass die Aktenführung dort erfolgt. Das, was seine Aufgabe ist, nämlich Standards für die Art der Aktenführung zu setzen, hat das Sozialministerium erfüllt.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage stellt der Kollege Dr. Christos Pantazis, SPDFraktion. Bitte!
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung hinsichtlich der Auswirkungen der von SchwarzGelb vorangetriebenen Privatisierung auf den Maßregelvollzug?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass Sie allein anhand meines Vortrags bezüglich der Dienstbesprechungen feststellen konnten, dass die Aufspaltung in diesem Bereich und die Übergabe an private Träger das Ganze mit Blick auf die Aufsichtsfragen deutlich schwieriger und komplizierter gemacht haben.
Wir stellen auch fest, dass es bezüglich der Maßregelvollzugszentren häufig Kritik gibt. Insbesondere wird Kritik von den Patientinnen und Patienten, aber auch von der Besuchskommission geäußert. Gerade mit Blick auf die bauliche Situation ist es gerade bei den gewerblichen Trägern zu besonderen Problemen gekommen.
Das heißt, wir können feststellen, dass die Dinge durch die Privatisierung deutlich schwieriger und komplizierter geworden sind. Sie bringt bei der Fachaufsicht einen deutlich erhöhten Aufwand für das Sozialministerium mit.
Herr Präsident! Vor dem Hintergrund, dass die Frau Ministerin vorhin von der Einrichtung der Taskforce und der Notwendigkeit der Einrichtung
und Einbindung des Juristischen Kompetenzzentrums bei den Fragen der Vollzugslockerungen sprach, frage ich die Ministerin: Warum hat es trotz Einrichtung einer Taskforce und trotz ihrer anerkannten Notwendigkeit rund ein Jahr gedauert, bis Sie dieses Kompetenzzentrum endlich einrichten, obwohl wir das schon im Mai letzten Jahres gefordert haben?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Zwischenruf von Herrn Hilbers macht klar, dass er sich im Haushaltsrecht nicht auskennt. Denn erst mussten die Haushalte für 2017 und 2018 geklärt werden.
(Reinhold Hilbers [CDU]: Sie hätten das doch vorweg freigegeben können! Hören Sie doch auf mit solchen Aus- reden!)
Dankenswerterweise hat der Haushaltsausschuss bereits vorzeitig, nämlich zum Jahresende 2016, die Mittel freigegeben. Das hat uns ermöglicht, alle Maßnahmen zu treffen, um das Kompetenzzentrum einzurichten. Die Ausschreibung und die Personalauswahl sind gelaufen.
Die Frage, zu wann welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt werden konnten, hängt natürlich damit zusammen, zu wann das Kompetenzzentrum in Betrieb gehen kann. Am 15. März wird der zukünftige Leiter des Kompetenzzentrums da sein, der aus einem anderen Bundesland kommt und der von seinem dortigen Dienstherrn leider nicht früher freigestellt worden ist. Mithin werden wir das Kompetenzzentrum formell erst zum 15. März mit einer Leitung besetzen können. Das heißt, dass zum 1. April die Arbeit vollständig aufgenommen wird.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die fünfte und letzte Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt wiederum der Kollege Meyer. Bitte!
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung: Finden auch unangemeldete Besuche der Fachaufsicht in den Maßregelvollzugseinrichtungen statt, wie es in § 3 a des Maßregelvollzugsgesetzes vorgesehen ist?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Frage lässt sich schnell beantworten: Ja, und das auch regelmäßig.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Björn Thümler [CDU]: Geht doch: kurze und präzise Ant- wort!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, wie sich die Zahl der Entweichungen, sowohl der aktiven wie der passiven, in den Jahren 2015 und 2016 im Verhältnis zu den Vorjahren entwickelt hat.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben im Jahr 2016 - das ist das letzte vollständige Jahr - 15 aktive Entweichungen gehabt. Wir haben in den Jahren 2010 bis 2013 zwischen 13 und 33 Entweichungen gehabt.
Bei den passiven Entweichungen haben wir im Jahr 2012 einen Höchststand von 73 gehabt. Das war unter der Verantwortung der alten Landesregierung. Wir haben im Jahr 2016 diese Zahl fast halbieren können, nämlich auf 40 passive Entweichungen.