Protokoll der Sitzung vom 02.03.2017

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Prange. - Es geht jetzt mit dem Beitrag der CDU-Fraktion weiter. Dazu hat der Kollege Burkhard Jasper das Wort. Bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit September 2015 liegt der Antrag „Einrichtung eines Niedersächsischen Archivs für Künstlernachlässe“ vor. Künstlernachlässe können bedeutendes Kulturgut darstellen.

(Zuruf von der SPD: Können!)

Doch nicht alle Nachlässe können ganz oder teilweise Aufnahme in Museen und Sammlungen finden. In der Regel lehnen die Museen dies schon aus Kapazitätsgründen ab. Bei Nachlässen von Künstlerinnen und Künstlern muss einiges bedacht werden. Angehörige sind dann oft überfordert. Wer schon einmal mit Betroffenen gesprochen hat, der weiß, dass oft völlig unbekannt ist, an wen sie sich wenden können und welchen Wert solche Nachlässe haben.

Das Thema ist aktuell, weil gegenwärtig vor allem Künstlerinnen und Künstler, die nach 1945 aktiv waren, oder deren Erbinnen und Erben versuchen, jetzt den Nachlass zu regeln. Deshalb sollte nun gehandelt werden.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Viele Fragen müssen bedacht werden: Welche Kunstwerke sollen erfasst werden? Nach welchen Vorgaben soll dabei vorgegangen werden? Wer legt diese Kriterien fest? Welchen Wert haben die Objekte? Welche Kunstwerke haben für Niedersachsen eine große Bedeutung? Ist eine Restaurierung erforderlich? Wo sollen die Kunstwerke gelagert werden? Wie können Kunstwerke der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden? Ist eine Präsentation der Kunstwerke in staatlichen Gebäuden oder Kirchen sinnvoll? Können die Kunstwerke in Forschung und Lehre genutzt werden? - Die Bundesländer haben zu diesem Thema eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese hat informell erstmalig am 12. Dezember 2015 getagt.

Die Unterrichtungen und Beratungen im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur haben ergeben, dass eher Handlungsbedarf für regional oder lokal bedeutsame Künstlerinnen und Künstler besteht. Deshalb ist eine niedersächsische Problemlösung sinnvoll. Dabei sollten vorhandene Strukturen genutzt werden. In den Beratungen im Ausschuss habe ich übrigens nicht erlebt, dass die FDP gesagt hat, dass vorhandene Strukturen nicht genutzt werden sollen, sondern ganz im Gegenteil, wenn ich mich an das erinnere, was die Kollegin von der FDP-Fraktion dazu gesagt hat.

Ein Bestandsverzeichnis niedersächsischer Künstlerinnen und Künstler des 20. Jahrhunderts existiert nicht. Deshalb sollte eine digitale Erfassung angestrebt werden. Dabei sind bundeseinheitliche Kriterien für die Aufnahme in das Verzeichnis sinnvoll. Diese Plattform sollte für jeden zugänglich sein.

Ganz wichtig ist die Einrichtung eines Beratungsangebotes für Künstlerinnen und Künstler und deren Erbinnen und Erben sowie für Ehrenamtliche. Dadurch sollte auch die Selbstverantwortung der Künstlerinnen und Künstler gestärkt werden.

Der vorliegende Änderungsantrag zeigt einen Weg auf, wie schrittweise Maßnahmen ergriffen werden können, um die aufgezeigten Probleme zu lösen. Ich war nach den Beratungen davon ausgegangen, dass SPD und Grüne einen Änderungsantrag einbringen. Ich war dann aber sehr enttäuscht, dass nichts vorgelegt wurde; denn offensichtlich sehen auch SPD und Grüne durchaus Handlungsbedarf.

Die CDU meint, dass sich das Parlament bei den Künstlernachlässen deutlich positionieren sollte, und wird dem Antrag der FDP-Fraktion deshalb zustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Jasper. - Jetzt hat das Wort der Kollege Volker Bajus für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wohin mit dem Nachlass? - Das ist eine Frage, die sich häufig stellt, und zwar keineswegs nur im Zusammenhang mit Kunst und Kultur, aber hier ganz besonders. In der Tat ist das ein wichtiges Thema. Deshalb ein ausdrücklicher Dank an die FDP dafür, dass wir Gelegenheit hatten, darüber zu diskutieren. Denn das ist ein Thema, das vielerorts von vielen Leuten immer wieder diskutiert wird, gerade auch im Kulturbereich, gerade auch in diesen Jahren.

Es handelt sich aber um eine etwas komplexere Problematik, als wir das hier aus den Reihen der FDP vorgetragen bekommen haben. So stellt sich u. a. die Frage: Wie soll aufbewahrt werden? Mit welchem Umfang? Wer trifft die Auswahl? Nach welchen Kriterien soll die Auswahl getroffen wer

den? Woher kommt das Budget? In welcher Trägerschaft? Wer bekommt Zugang dazu? Wie wird ein solches Archiv präsentiert? - Bisher gibt es hierzu in keinem Bundesland befriedigende Lösungen. Ich gebe zu: auch in Niedersachsen noch nicht.

Es gab mehrfache sehr informative Unterrichtungen durch das Ministerium. An dieser Stelle vielen Dank an die kompetenten Mitarbeiterinnen, die das gemacht haben!

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

An dieser Stelle ist schon auf die Arbeit einer Bund-Länder-AG, die sich genau mit diesem Thema beschäftigt, eingegangen worden. Mein Eindruck ist - uns ist ja mehrfach über diese Arbeit berichtet worden -, dass dort eine Menge auf einem guten Weg ist. Es gibt eine eindeutige Zielstellung. Was wir brauchen, sind vergleichbare einheitliche Strukturen, gerade was das Thema Finanzierung, gerade auch was das Thema Auswahl und Bewahrung angeht.

Ich denke, wir sind uns über eines klar: Es gibt nicht einen Bedarf für diejenigen Künstlerinnen und Künstler, die man als renommiert bezeichnen kann, sondern es gibt einen Bedarf für diejenigen, die noch nicht so bekannt sind. Aber wer ist das? Ist das am Ende nicht jeder und jede? Wer weiß, welcher Künstler bzw. welche Künstlerin unter uns hier schlummert? - Das schon an dieser Stelle zu entscheiden, ist durchaus nicht einfach. Also: Welchen Anspruch an Vollständigkeit haben wir? - Damit sind wir erneut bei einer Menge Fragen angelangt. Wir haben aber - das haben wir eben ja auch schon in den Redebeiträgen von FDP und CDU gehört - bislang aber nur sehr wenige Antworten.

Meine Damen und Herren, ich habe das Gefühl - wer sich die Ausschussprotokolle noch einmal anschaut und mit dem Thema näher beschäftigt, der kann dies bestätigen -, dass dieses Thema beim Wissenschafts- und Kulturministerium in sehr guten Händen ist. Hier findet sich viel Fachkompetenz, und hier findet eine gewissenhafte Bearbeitung statt.

Um einmal die CDU-Fraktion aus dem Ausschuss zu zitieren: Ein Sonderweg Niedersachsens erscheint uns wenig sinnvoll. - Genauso sehen auch wir das. Mich wundert, dass ich die FDP an Folgendes erinnern muss: In erster Linie gilt es doch, die Selbstverantwortung von Künstlerinnen und Künstlern zu stärken und diese in die Verantwor

tung zu bringen, Vorsorge für ihren Nachlass zu betreiben. Deswegen liegt die Aufgabe für die öffentliche Hand in erster Linie in der Digitalisierung, aber mehr noch in der Information und in der Beratung von Betroffenen.

Ihr Antrag kommt nicht nur völlig verfrüht. Die Stiftungsidee ist übereilt und unausgegoren. Im Übrigen stand dazu noch nicht einmal etwas im Haushaltsantrag der FDP. Ich muss sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP: Ungedeckte Schecks braucht hier niemand!

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Die helfen niemandem. Damit kommen wir nicht voran. Ich glaube, dieses Thema braucht etwas mehr inhaltliche Bearbeitung. So jedenfalls geht es nicht.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Bajus. - Für die Landesregierung hat jetzt Frau Kulturministerin Dr. Heinen-Kljajić das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau von Below-Neufeldt, das Thema, das Sie mit Ihrem Antrag aufgegriffen haben, ist zweifelsohne ein wichtiges. Natürlich besteht auch hier in Niedersachsen Handlungsbedarf, weshalb wir uns als Ministerium diesem Thema auch schon sehr frühzeitig angenommen haben. Die einzelnen Handlungsstränge sind hier eigentlich schon im Wesentlichen beschrieben worden.

Wir haben uns im Frühjahr 2015 erstmalig mit Expertinnen und Experten zusammengesetzt, um zu schauen, welche Strategien sich anbieten, um das Thema Künstlernachlässe anzugehen. Wir sind aber auch - weil dieses Thema vermutlich auch bundes-, europa- und vermutlich auch weltweit von Relevanz ist - auf Bund-Länder-Ebene tätig geworden. Auf unsere Initiative hin ist daraufhin eine länderübergreifende Arbeitsgruppe der KMK eingerichtet worden, die zum einen eine Bestandsaufnahme erstellen und zum anderen Handlungsempfehlungen vorbereiten sollte. In dieser AG sind derzeit elf Bundesländer und die Kulturstiftungen der Länder vertreten. Die Handlungsempfehlungen

liegen inzwischen vor und wurden Ende letzter Woche im Kulturausschuss der KMK beraten.

Dabei ist noch einmal einhellig festgestellt worden, dass sich die im Raum stehende Frage für renommierte Künstlerinnen und Künstler nicht unbedingt stellt, weil der Großteil ihrer Werke ohnehin in Museen hängt. Selbst die Werke, die nicht in Museen hängen, finden meistens sehr schnell ihren Weg in Stiftungen oder ähnliche Konstrukte, die diesen Nachlass übernehmen. Das Problem liegt also bei denen, die regional oder lokal vielleicht von Bedeutung sind.

Nichtsdestotrotz war sich auch diese KMK-Arbeitsgruppe darin einig, dass es keine Aufgabe des Staates sein kann, diese Nachlässe zu verwalten. Allenfalls kann es darum gehen, sie digital zu erfassen. Was der Kulturausschuss meines Erachtens richtigerweise herausgearbeitet hat, war, dass es sehr wichtig ist, eine länderübergreifende Beratung anzubieten, eine Stelle vorzuhalten, an die man sich als Künstlerin oder als Künstler oder als Erbe wenden kann und bei der man über die verschiedenen Möglichkeiten des Umgangs mit dem Nachlass diskutieren kann.

Wir haben hier in Niedersachsen, wie gesagt, nach einer ersten Expertenrunde frühzeitig einen Round Table eingerichtet, an dem sich Mitarbeiter meines Ministeriums mit Künstlern und Künstlerinnen, mit dem Bund Bildender Künstler Niedersachsen, der HBK, diversen Stiftungen, aber auch mit Vertretern von Nachlasseinrichtungen zusammensetzen, um dieses Thema zu diskutieren. Auch in diesem Kreis, Frau von Below-Neufeldt, war man sich darüber einig, dass es nicht die Aufgabe der öffentlichen Hand ist, physische Nachlässe von Künstlerinnen und Künstlern zu bewahren. Das sagen selbst auch die Stiftungen, die naturgemäß immer die ersten Ansprechpartner sind, wenn es darum geht, Nachlasslösungen zu finden. Die Verantwortung tragen hier, wie Herr Bajus eben schon erwähnt hat, die Künstlerinnen und Künstler selbst, die sich häufig sicherlich schon ganz konkrete Gedanken um ihren Nachlass machen. Oder es liegt in der Verantwortung der Erben.

Ich glaube, dass wir in Sachen Digitalisierung mit dem „Kulturerbeportal Niedersachsen“ eine ganz gute technische Infrastruktur zur Verfügung haben, die wir auch für den Bereich Künstlernachlässe nutzen werden. Die konkrete Umsetzung, wie so etwas geschehen könnte, wird gerade mit den Teilnehmern an dem eben schon genannten Round Table besprochen.

Auch bei der Beratung sind wir immerhin schon einen Schritt weiter. Wir werden jetzt auch aus diesen Expertengremien heraus einen Kurzleitfaden für den Umgang mit Künstlernachlässen auflegen. Von daher, glaube ich, kann man wahrlich nicht davon reden, dass wir an dieser Stelle untätig wären. wir sind in Niedersachsen, was das Thema angeht, gemeinsam mit den vielen anderen Playern, die das im Kulturbereich betrifft, auf einem sehr guten Weg.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Ich wollte die Frau Ministerin bei ihrer Rede nicht unterbrechen. Aber die Geräuschkulisse war nicht angemessen. Ich will das noch einmal sagen. Ich weiß, es ist immer diese Zeit, zu der man sich dann auch gerne über etwas anderes unterhält. Aber keine Rednerin und kein Redner haben es verdient, dass nur noch zwischen den Bänken gesprochen wird. Ich bitte Sie also, sich ein bisschen zusammenzunehmen und für den Rest der Sitzung denen zu lauschen, die offiziell das Wort haben.

Es liegen keine Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt mehr vor, sodass wir in die Abstimmung eintreten.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/4182 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich frage nach den Gegenstimmen. - Gibt es Enthaltungen? - Letzteres ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit. Sie sind damit der Ausschussempfehlung gefolgt.

Ich rufe dann auf den

Tagesordnungspunkt 23: Abschließende Beratung: „Niedersachsen, macht mit!“ - Digitaler Atlas Soziokultur - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/6400 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 17/7413

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehnen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir treten in die Beratung ein. Für die antragstellende Fraktion hat Frau Kollegin Almuth von Below-Neufeldt das Wort. Bitte, Frau Kollegin!