Ich habe mich zu dieser Thematik schon im August letzten Jahres geäußert. Deshalb möchte ich heute zur Historie auch nichts mehr zu sagen, also dazu, warum die Bannmeile vor 100 Jahren eingeführt wurde, wie sie nach und nach reduziert wurde, wie sie nach Gründung dieses Landtags in unseren Statuten geregelt wurde und welche große Debatten wir hier in den 90er-Jahren geführt haben; ich erinnere mich an Debatten mit Herrn Oppermann und mit Herrn Trittin, in denen wir der Meinung waren, dass die weiträumige Bannmeile verkleinert werden sollte.
Ich finde, wir haben vor einigen Jahren eine sehr vernünftige Regelung gefunden. Herr Oetjen hat es angesprochen. Sie besagt, dass wir die Bannmeile nahezu aufheben, aber über die Einvernehmensregelung die Möglichkeit schaffen, eine sehr kleine befriedete Zone einzurichten - für den Fall der Fälle.
Nun frage ich mich, was daran antiparlamentarisch sein soll. Was ist daran antidemokratisch oder zielt auf die Unterbindung des Demonstrationswillens ab?
Wenn man zurück in die Vergangenheit schaut - und einige von uns sind ja schon ein bisschen länger dabei -, dann frage ich mich, meine Damen
und Herren insbesondere von den Grünen: Hat es in den letzten Jahrzehnten eigentlich auch nur eine einzige Plenarphase gegeben, in der dieses Thema nicht irgendwann bemüht wurde? Ich könnte auch sagen: Das ist ein Thema aus der Mottenkiste. - Aber wenn es denn zur Sprache gebracht wird, sei’s drum!
Meine Damen und Herren, ich möchte Sie auf § 2 des Abgeordnetengesetzes hinweisen. Dort heißt es u. a.: Niemand darf an der Ausübung seines Mandates gehindert werden. - Das meint vielerlei. Es meint aber auch ganz praktisch, dass jeder dann, wenn er möchte oder muss - weil wir Plenarsitzung oder Ausschusssitzung haben -, ungehindert in den Plenarsaal einziehen darf. Das heißt: Er hat nicht behindert werden durch Menschenmengen, durch irgendwelche Beschimpfungen, durch Gerät oder durch was auch immer. Er darf auch nicht behelligt oder in Gespräche hineingezogen werden. „Freie Ausübung des Mandates“ heißt: Mich darf niemand daran hindern, den Landtag zu betreten, meine Meinung zu sagen, zu debattieren oder abzustimmen. - Ich finde, das ist ein hohes Gut.
Lieber Herr Limburg, Ihnen ging es darum, Privilegierungen der Damen und Herren Abgeordneten wieder abzuschaffen. Ich glaube, dieser Ausspruch stammt von Ihnen. Aber das ist kein Privileg! Das ist eine demokratische Grundvoraussetzung dafür, dass das Parlament funktioniert -
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie läuft das seit der letzten Gesetzesregelung denn in der Praxis ab? - Irgendwann wird mit Mitteilung an den Landtagspräsidenten eine Demonstration angemeldet. Die eine oder andere Gruppe gibt an, mit welcher Personenzahl in etwa zu rechnen ist und worum es geht. Dann wird die Demo angemeldet. Wenn der Landtagspräsident - wer auch immer es ist - sein Einvernehmen erklärt, dann gilt dieser kleine befriedete Bereich nicht mehr. Dann kann man dort drüben bis zur Bordsteinkante oder hier vorne bis kurz vor die Fenster demonstrieren in der Annahme, dass die Demonstration friedlich verläuft und die Polizei auch ein bisschen aufpasst. - In den letzten vier Jahren hatte ich Gott sei Dank keine Veranlassung, das Einvernehmen nicht zu erklären.
Ich sage das, damit Sie wissen, wie die Praxis ist. Aber wenn das die Praxis ist, sollten Sie überlegen, ob daran etwas geändert werden muss. Es kann Ausnahmefälle geben, in denen eine Großdemo angemeldet wird, möglicherweise mit Fahrzeugen - anders als hier vorne ist dort drüben eine öffentliche Durchfahrtsstraße -, bei der nicht abgeschätzt werden kann, wie sie sich entwickelt: Gibt es Streitpotenzial? Sind Aggressionen angesagt? Nehmen Leute daran teil, die wir nicht genau einschätzen können oder die wir schon kennen und dort besser nicht sehen möchten?
In solch einem Fall muss die Möglichkeit bestehen, eine kleine Eingrenzung zu ziehen, dass, wenn der Landtagspräsident sein Einvernehmen nicht erklärt, von vornherein gesagt wird: Das ist der befriedete Bereich - Klickmühle, Hannah-ArendtPlatz, Holzmarkt; mehr aber auch nicht -, und da wird nicht demonstriert. Dann hat auch die Polizei Sicherheit, was gilt. Ist das eine Einschränkung der Demokratie? - Oder umgekehrt: Was wäre denn der Demokratiegewinn, wenn diese Einschränkung, die wir in der Praxis meistens gar nicht zur Anwendung bringen, wieder aufgehoben würde? - Den kann ich nicht erkennen.
Ich will also dafür werben, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die alte Regelung, die ganz vernünftig ist und sich bisher als sehr praxistauglich erwiesen hat, beizubehalten. Aber Sie fahren nach dem Prinzip „Demokratiegewinn“: Es muss zunächst einmal etwas passieren, und dann gucken wir, wer Schuld hat.
Lieber Herr Innenminister, am Ende, wenn die Verhältnisse in der Streitsituation ungeklärt bleiben, heißt es dann wieder, die Polizei möge das regeln. Sie werden gleich zwar sicherlich sagen, die ist bei Ihnen in besten Händen; Sicherheit und Ordnung sind gewährleistet. Aber letztlich schieben wir die Verantwortlichkeit auf den einzelnen Polizisten.
Der kann jedoch nicht drei Wochen vorher riechen, was passiert, sondern der hat das Problem, wenn die Demonstranten mehr oder weniger auf der Treppe stehen. Dann muss er entscheiden und die Verantwortung übernehmen. Und wenn dann etwas passiert, werden sicherlich einige der Meinung sein, dass wieder einmal der Polizist Schuld hat, weil er die Deeskalationsbemühungen nicht verstanden hat. All das haben wir ja schon erlebt. - Wie auch immer, meine Damen und Herren: Ich
Die ganze Geschichte, die Sie möglicherweise im Kopf haben, scheint mir auch ein bisschen rückwärtsgewandt zu sein. Schließlich haben sich die Verhältnisse auch im öffentlichen Bereich in Deutschland und anderswo geändert. Wir müssen etwas mehr aufpassen. Wir müssen Vorkehrungen treffen. Solche guten Instrumente sollten wir nicht aus der Hand geben; denn wenn wir sie hinterher wieder einführen müssen, haben wir vielleicht ein Problem. Ich werbe also ausdrücklich für die Beibehaltung der jetzigen Regelung.
In bestimmten Einzelfällen, Herr Innenminister, wird es dazu kommen, dass der Landtagspräsident - wer auch immer es ist - Ihre Polizeiführung anspricht und sagt: Wir wissen nicht, was da ist. Passt ganz besonders auf! - Das wird passieren. Und wenn es dann zu Vorfällen im Landtag kommt, wird wahrscheinlich der Hausrechtsinhaber gemeinsam mit dem Saaldienst oder gemeinsam mit der Polizei gucken müssen, ob die Situation noch beherrschbar ist oder wie es entsprechend läuft. Darauf sollten wir es nicht anlegen; denn wir haben ein vernünftiges Instrumentarium.
Ich will noch Folgendes ergänzend sagen: Wir werden in sechs Monaten - so hoffe ich - wieder in den neuen Plenarsaalbereich einziehen. Dort haben wir andere Voraussetzungen, außen wie innen. Unser aller Grundgedanke ist doch der, dass wir ein offenes Parlament sein wollen. Bürgerinnen und Bürger sollen zu uns kommen. Also nicht nur ein freier Zugang für Abgeordnete, sondern auch für Besucher, Medien, Verbandsvertreter und viele andere mehr, die dort gern gesehen sind. Aber wenn die Sicherheitslage eine andere werden sollte, dann werden wir technisch in der Lage sein, Detektorrahmen aufzubauen und das Gepäck zu scannen. Natürlich werden wir auch in der Lage sein, das Personal zu verstärken, damit die notwendige Sicherheit hergestellt werden kann.
Ich hoffe nicht, dass es so weit kommt, aber ich frage noch einmal: Muss eigentlich erst etwas passieren, bis wir zu den notwendigen Maßnahmen zurückfinden?
Vielen Dank, Herr Kollege Busemann. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich noch einmal Herr Kollege Limburg zu Wort gemeldet. Sie haben noch eine Redezeit von knapp zwei Minuten. Bitte!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hier ist gesagt worden, das Vermummungsverbot solle schleichend aufgehoben werden. Das ist aber nicht wahr. Der Verstoß gegen das Vermummungsverbot wird lediglich von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit herabgestuft. Der Grund dafür ist aber mitnichten ein Misstrauen gegenüber der Polizei. Im Gegenteil: Dadurch werden die Möglichkeiten der Polizei gestärkt, im Einzelfall angemessen zu entscheiden.
Ist der Verstoß gegen das Vermummungsverbot ein Straftatbestand, unterliegt die Polizei dem Strafverfolgungszwang. Das heißt, sie muss einschreiten, selbst wenn sie sagt: „Nach unseren polizeilichen Erfahrungen ist das hier überhaupt nicht notwendig. Aus der Demonstration ergeben sich keine Gefahren. Ein Einschreiten würde im Gegenteil eher zu einer Eskalation führen.“
Durch die Herabstufung zu einer Ordnungswidrigkeit ermöglichen wir es der polizeilichen Einsatzleitung vor Ort, situations- und lageangemessen zu entscheiden. Das stärkt die Polizei und unterstützt sie bei ihrer Aufgabenwahrnehmung.
Nun zum Thema Datensammeln. Herr Kollege Adasch, Sie sind bedauerlicherweise nicht auf das Phänomen eingegangen, das wir in den letzten Jahren zunehmend beobachten, dass nämlich Fotos von Demonstrationsteilnehmerinnen und -teilnehmern gemacht werden, dass über Akteneinsicht persönliche Adressdaten ermittelt werden und dass dann Menschen, die z. B. gegen Nazis demonstrieren, Bedrohungen ausgesetzt werden. Dem, Herr Adasch, müssen wir doch einen Riegel vorschieben. Eine Reduzierung der Sammlung von Daten kann ein Weg sein, der helfen kann.
Nun zur Frage des befriedeten Bezirks, die hier für sehr viel Emotionalität sorgt. Dass der Parlamentarismus entscheidend für unser Land ist, ist überhaupt keine Frage. Aber wir sollten doch nicht glauben, dass es die Bannmeile ist, die das Parlament vor dem Untergehen bewahrt. Schauen Sie sich die ostdeutschen Landtage an! Die kommen
seit der Wiedervereinigung ganz hervorragend ohne Bannmeile aus - und auch in den ostdeutschen Ländern lebt natürlich die parlamentarische Demokratie.
Wenn gesagt worden ist, es gebe keine Einschränkungen, dann ist das so natürlich nicht richtig. Die jetzige Regelung erlaubt vorbereitete Versammlungen; das stimmt. Aber zur Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes gehören auch Eil- und Spontanversammlungen, und die sind mit der jetzigen Anzeigeregelung nicht möglich. Diese Lücke schließen wir. Das ermöglichen wir auch für die Zukunft.
Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. - Es gibt nun eine Kurzintervention. Herr Kollege Adasch, Ihr Kollege Herr Nacke hat sich vor Ihnen gemeldet. Sie müssten sich jetzt verständigen. - Das ist gelungen. Bitte, Herr Nacke! Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, ich bitte um Nachsicht. Ich habe nicht gesehen, dass der Kollege Adasch sich auch gemeldet hat.
Herr Kollege Limburg, bitte erläutern Sie das noch einmal, weil das kaum zu verstehen war. Sie sagen, die Veränderung von einem Straftatbestand zu einer Ordnungswidrigkeit sei keine Herabstufung des Vermummungsverbotes, argumentieren dann aber damit, dass man bei einer Ordnungswidrigkeit von der Polizei erwarten dürfe, dass sie es, wenn es in der Gesamtsituation angemessen ist, hinnimmt, dass Menschen voll vermummt an einer Demonstration teilnehmen können.
Aber das ist doch eine Auflösung des Vermummungsverbotes, und genau das wollen wir nicht! Wir wollen, dass Menschen in einer Demokratie Gesicht zeigen, und zwar in jeder Situation. Darum geht es uns.
Sie wollen das nicht, und Sie wollen das deshalb nicht, weil Sie genau wissen, dass bei Ihnen manchmal Leute unterwegs sind, die ihr Gesicht besser nicht zeigen, wenn sie ihre Position vertreten. Das hat Herr Adasch hier sehr deutlich zum Ausdruck gebracht.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Herr Kollege Nacke, wenn Sie das dringende Bedürfnis haben, so häufig in dieser Debatte zu reden, dann rege ich an, dass Sie das nächste Mal sich als Fraktionsredner einteilen statt den Kollegen Adasch. Dann hätten Sie das noch viel intensiver ausführen können.
Herr Nacke, Sie wissen es doch auch besser. Bei einem Straftatbestand gibt es einen Strafverfolgungszwang. Das heißt, es gibt keinerlei Ermessen. Bei einer Ordnungswidrigkeit gibt es ein Ermessen im Einzelfall. Dieses Ermessen haben Sie im Bereich der Vermummung de facto abgeschafft und der Polizei genommen, weil Sie die Vermummung zu einem Straftatbestand gemacht haben. Das heißt: Die Polizei muss, selbst wenn sie in der konkreten Situation überhaupt keine Zweifel an der Identität der vermummten Person hat - etwa weil sie sie im Vorfeld festgestellt hat oder weil sie anderweitig bekannt ist -, trotzdem einschreiten.
Was glauben Sie eigentlich, Herr Nacke, wie oft uns Polizistinnen und Polizisten gesagt haben, als wir bei Demonstrationen unterwegs waren, dass das für sie eigentlich keine gute handhabbare Regelung ist? - Bei einer Ordnungswidrigkeit hat die Polizei die Möglichkeit, das Ermessen im Einzelfall auszuüben.
Ihre ganzen Unterstellungen, wir würden damit irgendwelche Gewalttäter schützen wollen, sind wirklich Unfug, Herr Nacke. Gewalttätigkeiten, gewalttätige Demonstrationen sind schon verboten, und auch zu Recht. Gewalttätigkeiten müssen bestraft werden. Aber dafür brauchen Sie nicht das Vermummungsverbot als Ordnungswidrigkeit. Die Gewalttätigkeiten sind an sich schon strafbar.
(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD - Jens Nacke [CDU]: Ich habe doch überhaupt nicht von Gewalttaten gesprochen!)