Protokoll der Sitzung vom 05.04.2017

Laut einer Erklärung des Wissenschaftsministeriums vom 27. März dieses Jahres wird jetzt angestrebt, eine bundesweit einheitliche Regelung zur Vergabe universitärer Grade nach dem ersten Staatsexamen zu finden.

Meine Damen und Herren, an fast allen anderen juristischen Fakultäten Deutschlands wird den Absolventen des ersten Staatsexamens der Hochschulgrad Diplom-Jurist verliehen. Einige wenige verleihen den Magister Juris. Nur Niedersachsen entlässt seine Jurastudenten ohne Nachweis einer Leistung. Es gibt also eine bundesweit fast einheitliche Regelung. Sie heißt Diplom-Jurist. Nur Sie, SPD und Grüne in Niedersachsen, sind davon abgewichen, indem Sie den Diplom-Juristen abgeschafft haben. Jetzt fehlt Ihnen die Courage, den Fehler zuzugeben und zu korrigieren. Stattdessen verlängern Sie gesetzeswidrig die Übergangsfristen.

Die Wissenschaftsministerin hat laut einer Erklärung ihres Hauses vom 27. März zugesagt, die in der alten Fassung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes noch vorgesehenen Übergangsfristen zur Vergabe eines Diplomgrades durch die Hochschulen zu verlängern. Sie wollen also, meine Damen und Herren von Rot-Grün, eine Gesetzesgrundlage nutzen, die Sie selbst abgeschafft haben und die gar nicht mehr gültig ist. Das kann doch unmöglich Ihr Ernst sein! Und für die Jura

studierenden, die ab dem 1. Januar 2016 ihr Studium in Niedersachsen aufgenommen haben, bieten Sie überhaupt keine Lösung.

Meine Damen und Herren, daher ist der einzig konsequente Schritt, Ihre Gesetzesnovelle aus 2015 zurückzunehmen. Ich bin der FDP-Fraktion sehr dankbar für diesen Vorschlag und freue mich auf die weitere Gesetzesberatung im Ausschuss.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Hillmer. - Es spricht jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnete Ottmar von Holtz. Bitte sehr, Herr von Holtz!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Hillmer! Liebe Kollegin von Below-Neufeldt! Herr Hillmer, wer das erste Staatsexamen geschafft hat und sich dann als Abiturient bewirbt, dem würde ich die Frage stellen: Wie hat er oder sie es eigentlich geschafft, das erste Staatsexamen zu bestehen, wenn man das nicht zu nutzen weiß?

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Ein erstes Staatsexamen ist zumindest ein Abschluss.

Herr Kollege, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Herr Kollege Hillmer möchte eine Zwischenfrage stellen.

Nein. Ich habe ja noch gar nicht richtig angefangen.

Okay.

Seit nunmehr fast 20 Jahren diskutieren wir europaweit und auch in Deutschland den sogenannten Bologna-Prozess. Ich habe das Gefühl, Sie blenden diesen Prozess komplett aus. Ursprünglich war geplant, diesen Prozess europaweit bis 2010 abzuschließen. Aber die teilnehmenden Staaten sind allesamt noch nicht so weit. Also hat man gesagt: bis 2020. Das ist in drei Jahren.

Ich frage mich, warum Sie jetzt diese Rolle rückwärts machen wollen, nachdem wir mit unserem NHG zumindest hier schon einmal einen Schritt nach vorne getan haben. Vor dem Hintergrund der Umsetzung des Bologna-Prozesses haben wir mit der NHG-Novelle beschlossen, dass es in Niedersachsen außer in den in § 72 festgelegten Ausnahmen nur noch Bachelor- und Master-Studiengänge und keine Diplomstudiengänge mehr geben soll. Das ist das, was in der Bologna-Vereinbarung gewollt ist.

Wir hatten uns im Ausschuss unterrichten lassen. Sie selbst haben doch sogar gefragt, welche Diplomstudiengänge es gibt. Man hat uns zwei genannt. Sie lagen eher im künstlerisch-musischen Bereich. Der Diplom-Jurist gehörte nicht dazu, weil es eben kein Diplomstudiengang ist und übrigens auch nie war.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Richtig!)

Das Diplom wurde ausgestellt, ohne dass es einen Diplomstudiengang gab. Es ist ein Staatsexamen und kein Diplom.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Richtig!)

Wie auch immer: Aus diesem Grund gab es keinen Bedarf für eine Übergangsregelung im NHG.

Jetzt sagen die Fachschaften der Juristen, dass sie einen Nachteil gegenüber denjenigen haben, denen in den anderen Ländern nach wie vor ein Diplom ausgestellt wird, wenn sie ihr erstes Staatsexamen gemacht haben. Aber das liegt nicht daran, dass wir in Niedersachsen auf Ideologie statt auf Gespräch setzen, wie Sie gesagt haben, sondern daran, dass die anderen Länder nicht in die Strümpfe kommen, um den Bologna-Prozess umzusetzen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nach vielen Gesprächen - man hat ja durchaus auch mit uns gesprochen -, Schriftverkehr und Beratungen in den Fraktionen sind wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, zu der Erkenntnis gelangt, dass Niedersachsen zu schnell war. Die anderen Länder kommen nicht hinterher.

(Angelika Jahns [CDU]: Quatsch! - Zuruf von der CDU: Falsch!)

Wir sind durchaus bereit - und sollten es auch tun -, denjenigen Juristen, die in Niedersachsen eine Ausbildung machen, entgegenzukommen und Übergangsregelungen zu treffen. Das ist das, worauf man sich im Rundblick-Bericht bezogen hat.

Wie genau das aussehen kann, werden wir in den Ausschussberatungen sehen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Kollege, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Herr Dr. Birkner hatte sich gemeldet.

Ich werde es als Nichtjurist mal versuchen, wenn mich ein Jurist fragt.

Vielen Dank, Herr Kollege. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin jetzt etwas irritiert, weil Sie, Herr von Holtz, auf den Bologna-Prozess abgestellt haben. Ist denn Ihrerseits beabsichtigt, den Bologna-Prozess - also Bachelor und Master - bei den Juristen umzusetzen?

(Angelika Jahns [CDU]: Und was ist mit den Medizinern?)

Das ist tatsächlich eine gute Frage.

(Heiterkeit bei der CDU - Helge Lim- burg [GRÜNE]: Nein! Das ist nicht ge- plant!)

- Ich habe gesagt, das ist eine gute Frage. Ich habe nicht gesagt, dass das geplant ist. Ich glaube, die Juristen würden sich freuen, wenn wir das machen würden. Das meine ich aber jetzt ironisch.

Insofern gibt es natürlich Sonderregelungen. Aber die Juristenausbildung ist nie eine Diplom-Ausbildung, sondern immer eine Staatsexamens-Ausbildung mit einem ersten Staatsexamen und einem zweiten Staatsexamen gewesen.

(Beifall bei den GRÜNEN - Helge Limburg [GRÜNE]: Richtig! - Zuruf von Angelika Jahns [CDU])

- Ich habe es mit dem Bologna-Prozess begründet, dass wir das NHG angepasst haben.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Richtig!)

Das hat nichts mit dem „Diplom“-Juristen zu tun.

(Zuruf von der CDU: Aber den haben Sie doch abgeschafft!)

Der Diplom-Jurist war eine Äquivalenz der Hochschulen, denjenigen, die das erste Staatsexamen

haben, eine Bescheinigung an die Hand zu geben. Das gab es früher übrigens nicht.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Genau!)

Früher gab es nur das erste und das zweite Staatsexamen. Insofern ist der Weg dahin, bundesweit wieder nur das erste und das zweite Staatsexamen zu haben, meines Erachtens schon der richtige. Dann können sich alle mit dem ersten Staatsexamen bewerben, dann hat gar keiner ein Diplom.

(Zurufe von der CDU)

Herr Kollege von Holtz, innerhalb Ihrer Redezeit gab es den Wunsch nach einer Zusatzfrage von Herrn Thiele. - Nein. Aber innerhalb Ihrer Redezeit wurde auch eine Kurzintervention von Herrn Nacke angemeldet, und die geht immer. Bitte!

(Thomas Schremmer [GRÜNE]: Ist der auch Diplom-Jurist? - Gegenruf von Dr. Stefan Birkner [FDP]: Er ist sogar Volljurist!)

- Nein, Herr Kollege, ich bin kein Diplom-Jurist, weil es das zu der Zeit, als ich mein erstes juristisches Staatsexamen - in Nordrhein-Westfalen übrigens, in Münster - gemacht habe, noch nicht gegeben hat.

(Ottmar von Holtz [GRÜNE]: Damit konnten Sie aber gut leben, nicht wahr?)

- Ja, das war schwierig, aber ich konnte sehr gut damit leben, weil ich im Gegensatz zu vielen anderen das zweite Staatsexamen gemacht habe, und danach spielte das keine Rolle mehr. Ich nenne hier keine Namen.