Meine Damen und Herren, die Werte zur Unterrichtsversorgung an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen konnten im Jahr 2016/17 - unter Berücksichtigung der nicht ohne Weiteres einfachen Rahmenbedingungen, die beispielsweise die Bereitstellung von Lehrkräftestunden für dringend benötigte Sprachfördermaßnahmen für Flüchtlingskinder mit sich bringt - immerhin sehr stabil gehalten werden. Landesweit wird ein durchschnittlicher Wert von 98,9 % an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen erreicht.
Damit wurde der in dem vorliegenden Entschließungsantrag der CDU-Fraktion genannte mögliche Vorsorgewert von unter 98 % deutlich überschritten. Schon die Angaben, die Sie in Ihren Anträgen machen, stimmen also nicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die ganz klare Aussage lautet: Der Pflichtunterricht an den niedersächsischen Schulen ist gesichert. Eine auskömmliche Unterrichtsversorgung und die Sicherung des Pflichtunterrichts haben für die Landesregierung weiterhin absolute Priorität. Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir auch in Zukunft so viele Lehrkräfte wie möglich einstellen. Im vergangenen und im laufenden Schuljahr haben wir rund 7 800 neue Lehrkräfte ausgewählt, davon über 600 Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Im laufenden Schuljahr wurden insgesamt über 3 500 neue Lehrkräfte eingestellt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sind die Zahlen und nicht das, was Sie immer behaupten!
Allein zum zweiten Schulhalbjahr, für welches das Einstellungsverfahren am 28. Februar abgeschlossen wurde, konnten 1 316 neue Lehrkräfte ausgewählt werden, davon 184 Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger.
Von den Bewerberinnen und Bewerbern aus Niedersachsen mit dem Abschluss Lehramt für Gymnasien konnte der größte Anteil für eine Einstellung ausgewählt werden. Ein großer Teil der davon verbleibenden gerade ausgebildeten Lehrkräfte - rund 170 Personen mit Prüfung im November 2016 - nutzt die Möglichkeit, an einer niedersächsischen Schule als Vertretungslehrkraft zu arbeiten, und konnte damit für eine Tätigkeit in unserem Land gesichert werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung hat diese Landesregierung bis ins Jahr 2020 hinein zur Erzielung eines auskömmlichen Planungswertes für die Unterrichtsversorgung an den niedersächsischen allgemeinbildenden Schulen vorgesorgt.
Für die Sondersituation im Jahr 2020/2021, wenn an den Gymnasien die Umstellung von G 8 auf G 9 abschließend umgesetzt wird, hat die Landesregierung die erforderlichen Stellenmehrbedarfe für den dann doppelten 13. Schuljahrgang eingeplant. Das ist nicht der doppelte 13. Schuljahrgang, sondern der zusätzliche 13. Schuljahrgang. Unter anderem für diese Sondersituation haben wir 710 zusätzliche Planstellen in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen.
Auch in Zukunft werden wir weiterhin große Anstrengungen unternehmen, um gut ausgebildete Lehrkräfte für die Schulen in unserem Land zu gewinnen. So haben wir z. B. im 17-Punkte-Aktionsplan verschiedene Maßnahmen, mit denen wir für Schulen über Bedarf Lehrkräftestellen ausschreiben, um damit durch entsprechende Abordnungen andere Schulen versorgen zu können. Wir schaffen sozusagen auch Einstellungen auf Vorrat, entgegen Ihren Behauptungen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Herr Seefried und Herr Försterling haben sich gemeldet. Herr Seefried, anderthalb Minuten, bitte!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, ich habe hier gerade nur mehrere Ablenkungsmanöver erlebt und keine Antworten auf die Fragen bekommen, die wir Ihnen gestellt haben.
Deswegen wiederhole ich: Zu den Lehrereinstellungen zum 1. Februar nennen Sie nach wie vor nur die Zahl der Personen, die dahinter steht. Bitte nennen Sie uns, wie viele Vollzeitlehrereinheiten dahinter stehen! Bitte erklären Sie uns hier und heute auch, was im Niedersächsischen Landesinstitut für Qualitätsentwicklung vorgeht und wie es mit der Lehrerfortbildung in Niedersachsen weitergehen wird!
Danke schön. - Herr Försterling, bitte schön! Sie haben noch eine Restredezeit von gut einer Minute.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ministerin hat eben sehr deutlich gemacht, dass es ihr nur noch darum geht, sich irgendwie bis zur Landtagswahl zu retten.
Ich kann hier eine Maßnahme, die die Ministerin bereits auf dem Weg gebracht hat, um die Unterrichtsversorgung im nächsten Jahr, statistisch gesehen, sicherzustellen, mal kundtun. Sie hat nämlich angewiesen, dass aus der Sprachförderung für Flüchtlinge 280 Vollzeitlehrereinheiten zum nächsten Schuljahr rausgezogen werden. Das heißt, diese Ministerin ist sich selbst am nächsten, kürzt bei der Sprachförderung für Flüchtlinge, um die Statistik schönzurechnen, da sie hofft, im Amt zu bleiben. Die Flüchtlinge haben ein besseres Niedersachsen verdient, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Försterling. - Es gibt eine weitere Wortmeldung. Herr Politze, Sie haben auch für anderthalb Minuten das Wort.
Ihre Ableitung, Herr Försterling, die Sie hier treffen, ist falsch. Der Topf für die entsprechenden Stunden beinhaltet normalerweise 37 000 Stunden und ist auf knapp über 58 000 Stunden angewachsen, unter der Annahme, dass eine bestimmte Anzahl Schülerinnen und Schüler mit Fluchthintergrund im System ist. Es sind aber deutlich weniger Schülerinnen und Schüler im System, als bisher angenommen worden ist.
Deswegen hat es eine Umsteuerung gegeben, im Übrigen erlasskonform. Den Erlass sollten Sie mal zur Kenntnis nehmen! Darin ist geregelt, dass Sprachlernklassen für ein Jahr befristet sind; danach soll ein Übergang in Sprachfördermaßnahmen erfolgen.
Das heißt also, wenn eine Schule eine Sprachlernklasse verliert, verliert sie nicht die Stunden in dem entsprechenden Umfang, sondern allen Schulen in Niedersachsen werden die Stunden gemäß ihrem Bedarf in dem Bereich zugewiesen. Die Stunden werden nicht in dem Maß heruntergefahren werden, wie Sie versuchen, an dieser Stelle zu suggerieren, Herr Försterling. Das ist unredlich.
Auch die Informationen, die Sie im Kultusausschuss bekommen haben, entsprechen nicht dem, was Sie gerade behauptet haben. Sie werden am Ende des Tages feststellen, dass bedarfsgerecht nachgesteuert wird. Gerade bei der Sprachförderung für Flüchtlinge wird es kein Kürzungsprogramm geben, sondern die wird passgenau fortgeführt, und zwar mit Maßnahmen, die über Sprachlernklassen hinausgehen sollen. Das gesamte Sprachförderportfolio, das 20 Punkte umfasst, wird fortgeführt.
Vielen Dank. - Herr Scholing, Sie müssen noch einen Moment warten. Denn es liegt die Meldung zu einer Kurzintervention vor. Bitte schön, Herr Försterling!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit Ende 2015 sind tatsächlich die Sprachfördermaßnahmen, die die Schulen beantragt haben, mit Stunden unterlegt worden. Es hat keine Obergrenze gegeben. Die Stunden sind dann auf 58 000 angewachsen.
Das Ministerium hat in der letzten Woche im Ausschuss ausgeführt, dass der Landesschulbehörde Folgendes mitgeteilt worden ist: Für die Sprachförderung gibt es im nächsten Schuljahr eine Obergrenze von 51 000 Stunden. - Das heißt, dass die Landesschulbehörde das umsetzen wird und die Schulen insgesamt nur bis zu 51 000 Stunden anmelden dürfen, es sei denn, die Ministerin stellt sich heute hier hin und sagt, dass die von ihr festgelegte Obergrenze für die Sprachförderung im nächsten Schuljahr wieder aufgehoben wird und alle Schulen, die meinen, dass sie Sprachfördermaßnahmen brauchen, auch die Stunden dafür kriegen, damit die zu uns gekommenen Menschen weiterhin Deutsch lernen können.
Darum geht es. Die Ministerin muss sich hier hinstellen und sagen: Bei uns geht kein Flüchtlingskind verloren. Wir setzen weiter darauf, dass die Kinder die deutsche Sprache lernen. - Wenn sie das will, dann muss sie die Obergrenze aufheben.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Auch der zweite Versuch macht es nicht besser, Herr Försterling. Die Ministerin hat eindeutig erklärt, wie weiter vorgegangen werden wird und dass gerade im Sprachbereich nicht gekürzt wird. Dass es eine Anpassung gibt, wenn weniger Schüler im System sind, ist eine logische Schlussfolgerung.
Denn es geht auch darum, Haushaltsmittel ordentlich zu bewirtschaften. Und wenn über 8 000 Kinder weniger in den Maßnahmen sind, dann
braucht man für diese Maßnahmen auch weniger Mittel und mithin auch weniger Stunden. Nach meinem Kenntnisstand sind bereits 54 000 Stunden zugewiesen. Das führt das, was Sie gerade in den Raum gestellt haben, ad absurdum.
Auch Herr Scholing bittet um zusätzliche Redezeit nach § 71 Abs. 3 der Geschäftsordnung. Auch Sie erhalten eine Minute. Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Im Schuljahr 2015/2016 sind über 600 Sprachlernklassen eingerichtet worden, um dem sehr dringenden Bedarf, der aufgekommen ist, zu entsprechen. Daneben gibt es eine Reihe vielfältiger anderer Fördermaßnahmen, die den Schulen angeboten werden, im Übrigen auch Beratung.
Natürlich muss immer wieder geguckt werden, wie sich dieser Bereich weiterentwickelt. Das heißt, wir führen an diesem Punkt keine Debatte über eine Abschaffung - und da sind sich Rot-Grün und das Kultusministerium absolut einig -, sondern eine Debatte über Qualität. Diese Debatte muss immer wieder neu geführt werden.
Wenn man eine Sprachlernklasse an einer Schule einrichtet, weil mit einem Schwung zwölf Kinder in diese Schule kommen, die kein Wort Deutsch sprechen können, dann muss man nach einem Jahr natürlich fragen, wie es weitergeht. Und wenn man in den entsprechenden Erlass guckt, sieht man, dass es einen ganz bunten Strauß vielfältiger Maßnahmen gibt. Es gibt in diesem Bereich Weiterentwicklung und ein hohes Maß an Beratungsmöglichkeiten. Wir werden dem bestehenden Bedarf nachkommen. Am Ende werden die bestehenden Bedarfe befriedigt.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/7276 ablehnen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung wurde gefolgt.