Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass die Letztentscheidung beim Minister liegt, wusste ich, kurz nachdem ich im Amt war. Das war vor drei Jahren auch schon so, da kriegte ich auch meistens nachts solche Anrufe: Wir haben diesen und jenen Fall; wir müssen etwas tun.
Das war für mich nichts Neues. Ich weiß nicht, wie das bei der Vorgängerregierung oder bei Ihnen war. Aber solche entscheidenden Fragen - und ich glaube, wir sind uns einig, dass Geflügelpestausbrüche im Agrarland Nummer eins eine wichtige Frage sind - können nicht irgendwo alleine auf der Fachebene bearbeitet werden, sondern da gibt es dann diese Informationskanäle. Diese Informationskanäle habe ich Ihnen mehrfach geschildert. Das Fachreferat hat empfohlen, diese Tötung zu vollziehen, und ich habe aus den Ihnen mehrfach genannten Gründen - wegen des amtlichen Ergebnisses - anders entschieden.
Noch einmal: Es ist keine präventive Verdachtstötung, wenn man ein amtliches Ergebnis hat, dass die Tiere gesund sind. Das hat auch kein anderes Bundesland gemacht. Es wurden auch nicht das FLI oder andere noch einmal neu zu diesem einen Fall befragt. Das FLI hat sich generell zu Umgebungstötungen geäußert, wie ich es ausgeführt habe. Der Landkreis hätte sich das vielleicht anders gewünscht. In diesem Fall war es dann am Ende die Entscheidung des Ministers. - Wir haben
Eine Extrainformation der Staatskanzlei war in diesem Fall auch nicht notwendig; denn es ging ganz normal darum, nach Recht und Gesetz zu handeln - das tun andere Bundesländer auch.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage des Kollegen Birkner ist nach wie vor nicht beantwortet. Unsere Frage lautet: Wann hat die Staatskanzlei von Ihrer Entscheidung, nicht zu töten, erfahren? Zu welchem Zeitpunkt? Wann? - Ganz einfache Frage!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir können gerne noch mal nachgucken, zu welcher Uhrzeit das war. Wir schicken ständig die sogenannten Lageberichte über Ausbrüche bzw. Wildvogelfunde - bundes- bzw. landesweit - an das Fachreferat der Staatskanzlei. Da gibt es diese regelmäßigen Unterrichtungen. Wir können gerne noch mal gucken, wann diese Berichte versendet wurden. Aber das sind Gesamtberichte. Sie ziehen jetzt diesen Einzelfall hoch, aber es gibt viele Fälle von Ausbrüchen. In dem Fall gab es auch keine Nachfragen, ob diese Entscheidung richtig oder falsch war. Ich glaube auch weiterhin, dass das eine richtige Entscheidung des Ministers war.
Vielen Dank. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich stelle fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen zu Zusatzfragen mehr gibt. Damit sind wir am Ende der Fragestunde für diesen Tagungsabschnitt.
Ich stelle weiterhin fest, dass es 11.04 Uhr ist. Wir haben für die erste Frage eine halbe Stunde länger gebraucht als die in der Geschäftsordnung vorgesehene eine Stunde. Damit werden keine weiteren Fragen mehr aufgerufen.
Die Antworten der Landesregierung zu den Anfragen, die jetzt nicht mehr aufgerufen werden konnten, werden nach § 47 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben. Sie stehen Ihnen in Kürze im Intranet und im Internet als unkorrigierte Drucksache elektronisch zur Verfügung. Das ist das übliche Verfahren.1
Tagesordnungspunkt 32: Abschließende Beratung: Kein Fahrverbot als eigenständige Sanktion bei allgemeiner Kriminalität - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/7271 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 17/7690
Wir treten in die Beratung ein. Üblicherweise hätte jetzt die FDP-Fraktion das Recht auf die erste Wortmeldung. Eine solche liegt aber nicht vor, sodass ich die erste zugegangene Wortmeldung aufrufe. Die kommt vom Kollegen Helge Limburg von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir hatten im Bereich der Rechtspolitik schon gelegentlich Debatten darüber, wer was einbringt. Ich würde, falls der Kollege Dr. Genthe doch möchte, ihm den Vortritt lassen, weil das das übliche und angemessenere Verfahren ist.
1Die Antworten zu den Anfragen 2 bis 54 und 56 bis 83, die nicht in der 127. Sitzung des Landtages am 7. April 2017 behandelt und daher zu Protokoll gegeben wurden, sind in der Drucksache 17/7790 abgedruckt.
Die Wortmeldung ist eben gekommen. Herr Dr. Genthe hat gesagt, das Wort ist bereits erteilt, er redet dann als Nächster. Herr Limburg, Sie sind jetzt dran!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das gegenwärtige Sanktionssystem im Bereich des Erwachsenenstrafrechts kennt im Wesentlichen nur die Geld- und die Gefängnisstrafe. Daneben gibt es verschiedene Nebenstrafen für bestimmte Delikte wie Fahrverbote, Berufsverbote und Ähnliches. Natürlich gibt es als Sanktion und nicht als klassische Strafe auch Instrumente wie die Sicherungsverwahrung und Ähnliches.
Im Jugendstrafrecht ist das Strafrechtssanktionssystem deutlich breiter. Dieses Strafrechtssanktionssystem ist menschengemacht und kann natürlich auch erweitert oder eingeschränkt werden. Eine Diskussion darüber ist jedenfalls immer zulässig, und ich finde es auch grundsätzlich richtig, dass wir uns immer wieder über dieses Sanktionssystem unterhalten.
Das vor einigen Jahren als ergänzende Sanktion in die Debatte eingebrachte allgemeine Fahrverbot halte ich jedoch für denkbar ungeeignet für eine Erweiterung. Die Argumente dafür habe ich in diversen Pressemitteilungen und auch in der ersten Debatte über den Entschließungsantrag der Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion bereits vorgebracht. Ein Fahrverbot als allgemeine Hauptstrafe lehnen wir ausdrücklich ab.
Der Antrag zielt allerdings erkennbar darauf ab bzw. versucht, einen Keil in die Regierungskoalition zu treiben bzw. zwischen den SPD-Landesverband und die Bundespartei.
(Christian Grascha [FDP]: Ihr seht das sachlich so wie wir, aber aus macht- politischen Erwägungen lehnt ihr den Antrag ab?)
Vielen Dank, Herr Limburg. - Herr Dr. Genthe, jetzt haben Sie das Wort für die FDP-Fraktion. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Aufnahme von Fahrverboten als Nebenstrafe ist nicht notwendig, da die bereits jetzt möglichen Sanktionsinstrumente ausreichen. Zudem würden Täter unterschiedlich getroffen werden, was sogar verfassungswidrig sein könnte. Hinzu kommt, dass die Aufnahme als Nebenstrafe zu einer höheren Belastung der Justiz führen würde. Ich habe Ihnen im Februar all diese Argumente dezidiert vorgetragen.
Ich stehe damit nicht allein. Der Deutsche Anwaltverein, der Verkehrsgerichtstag, alle Experten lehnen diese Gesetzesänderung ab.
Und auch in der Politik regt sich massiver Widerstand. Ich darf Ihnen dazu ein paar Zitate vortragen, die meiner Meinung nach die Argumente sehr, sehr deutlich machen.
„Mit der geplanten Erweiterung des Fahrverbots könnte auch eine Mehrbelastung der Gerichte einhergehen. Bei Verurteilten, die dringend auf ihre Mobilität angewiesen sind, steigt sicherlich die Bereitschaft, Rechtsmittel einzulegen, weil man erreichen will, dass das Fahrverbot wegfällt oder zu einem Zeitpunkt rechtskräftig wird, der weniger belastend ist.“
„Aus meiner Sicht kann es einem Gericht nicht zugemutet werden, eine so intensive Erforschung des individuellen Mobilitätsverhaltens vorzunehmen, dass abgewogen werden kann, ob das Fahrverbot tatsächlich richtig trifft oder ob es nicht zu hart trifft.“
Meine Damen und Herren, selbst Frau NiewischLennartz, die Justizministerin der rot-grünen Landesregierung in Niedersachsen - Sie kennen sie - sagte an dieser Stelle:
„Ein Fahrverbot bei allen nicht verkehrsbezogenen Straftaten mit einer Höchstdauer heraufgesetzt auf sechs Monate birgt viele Risiken. Es erscheint fraglich, ob die Vorteile diese Risiken aufwiegen können.“
„Aus diesen Gründen überwiegen bei mir die Bedenken, eine Sanktion vom Zusammenhang mit der Anlassstraftat zu entkoppeln.“