Vielleicht, Herr Minister, hätte es für ein paar gute Ansätze noch ein kleines Blümchen oder ein Herzchen gegeben, aber ich weiß es nicht.
Meine Damen und Herren, Ihr Entwurf ist praxisfern, er ist unausgegoren, er ist mit den Betroffenen nicht abgestimmt,
Es gibt eine ganze Menge Gründe, was den Druck auf dem Bodenmarkt angeht. Sie haben einige Punkte angesprochen, ohne Zweifel. Aber sind das in Niedersachsen wirklich die großen Spekulanten, die von außerhalb der Landwirtschaft kommen? Ist das allein außerlandwirtschaftliches Kapital? Sind es allein Großbetriebe? Ist es nicht vielleicht auch der Hype, was Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Infrastrukturprojekte von Autobahnen bis zum Radweg und zu Windkraftanlagen angeht? Gehört das nicht vielleicht auch zur Wahrheit dazu?
Ist es nicht vielleicht auch die Bevorratung der Kommunen, die über ein bisschen Kleingeld für bauliche Wohn- und gewerbliche Maßnahmen und Nutzungen verfügen? Ist es nicht vielleicht auch der politische Druck? Ist es nicht die Bürokratie? Ist es nicht möglicherweise sogar der Markt, der diesen Druck ausübt?
Sie sprechen hier von Vorkaufsrechten für Landwirte. Und wieder einmal werden die Menschen - entschuldigen Sie den Ausdruck - veräppelt. Sie haben nämlich nicht dazu gesagt, dass Sie die Kommunen bevorzugen, dass Sie Religionsgemeinschaften bevorzugen, dass Sie Naturschutz
verbände bevorzugen, und dass Sie letztlich auch die NLG bevorzugen und eben nicht die bäuerlichen Betriebe, Herr Minister. Das ist die ganze Wahrheit!
Wenn zwei Landwirte gleichzeitig ihr Vorkaufsrecht wahrnehmen wollen, dann geht das Land bei Ihnen automatisch an die NLG. Das hat mit einer Politik für die Bauern rein gar nichts zu tun, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Schauen wir mal auf - ich nenne nur wenige Stichworte; mehr ist in der kurzen Zeit ja nicht möglich - Gemarkungs- und Betriebsgrößen. Die Regelung gilt für Gemarkungen ab 250 ha. 25 % davon darf man besitzen. Das sind 62,5 ha. Entschuldigung, der durchschnittliche niedersächsische landwirtschaftliche Betrieb hat ja schon 69 ha. Dort wollen Sie einen Riegel vorschieben? - Das ist praxisfremd! Das ist Unsinn, Herr Minister Meyer!
Es ist auch verfassungsrechtlich bedenklich, wenn Sie Menschen nur wegen der Größe der Gemarkung, in der sie wohnen, unterschiedlich behandeln.
Eines sage ich Ihnen noch: Die, die nicht mit ihrem Schlepper kilometerweit durch die Gegend fahren, die ihre Betriebe arrondiert haben, die in ihrer Region geblieben sind, werden jetzt noch bestraft. Soll das denn ökologisch sein, Herr Minister? - Nein, das ist es natürlich nicht!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei Kaufpreisen soll es nach Bodenrichtwerten gehen. Sie haben so toll gesagt: Bodenrichtwert plus 30 %, und das war es dann! - Was Sie dabei nicht berücksichtigen, sind Flächengrößen, Flächenstrukturen, die Infrastruktur, die Wegestruktur, ob Beregnungsmöglichkeiten vorhanden sind oder nicht.
Neben objektiven gibt es eben auch subjektive Gründe für eine Preisgestaltung. Es geht um die Frage von Hofnähe. Es geht um die Frage der Verbesserung der eigenen Struktur. Es geht um Kapazitätsauslastungen. Es geht um die Frage, was passiert, wenn Eigentums- oder Pachtflächen wegfallen. Es geht darum, ob man bauen will, ob man etwas sanieren will oder ob man in eine persönliche Notlage geraten ist.
Das alles wollen Sie mit „Bodenrichtwert plus 30 %“ begrenzen? - Herr Minister und Herr Ministerpräsident, Sie sollten nicht den Fehler machen, den Markt hier außer Kraft setzen zu wollen. Gleichzeitig beeinträchtigen Sie nämlich die Möglichkeiten und damit das Eigentum wieder einmal auf sträfliche Weise.
Die Junglandwirte sagen - das passt zu dem, was Sie hier heute erzählt haben -: Was auf den ersten Blick gut aussieht, birgt Fallstricke. Ich zitiere aus der Land & Forst: Statt eines Schutzes der Agrarstruktur erhöht Landwirtschaftsminister Meyer den Druck am Flächenmarkt. - Weiter wird davon gesprochen, dass neue Gefahren durch die außerlandwirtschaftlichen Investoren eigentlich nicht zu sehen sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie haben gesagt, Sie wollen die Bauern unterstützen. Aber was machen Sie? - § 3 Abs. 5 des Entwurfs des NASG lautet:
„Einer Landwirtin und einem Landwirt gleichgestellt ist jede Person, die die ernsthafte und nach den konkreten Verhältnissen realistische Absicht verfolgt, in absehbarer Zeit einen ertragssicheren landwirtschaftlichen Betrieb im Haupt- oder Nebenerwerb zu errichten.“
Also wird der Industrielle, der sagt, er könne es sich vorstellen, Landwirtschaft zu betreiben, und der dafür ein einigermaßen ordentliches Konzept vorlegt, von Ihnen auch noch bevorzugt. Das hat mit der Unterstützung von Bauern rein gar nichts zu tun, Herr Minister! Das müssen Sie einfach zur Kenntnis nehmen.
Die Parole des Ministers „Bauerland muss in Bauernhand bleiben“ ist unseres Erachtens ein leeres Versprechen und soll über die Probleme und verfassungsrechtlichen Bedenken an dem Entwurf des NASG hinwegtäuschen. Das geplante NASG birgt großen Sprengstoff für die bäuerliche Agrar
struktur in Niedersachsen und damit einhergehend für den ländlichen Raum und den dörflichen Frieden. Das ist der O-Ton aus den Reihen derer, die Sie angeblich unterstützen wollen, Herr Minister. Und ich glaube, die wissen es aufgrund ihrer Erfahrung und ihrer Ausbildung doch etwas besser.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Kommunen fallen mal wieder hinten runter. Konnexität: Fehlanzeige! Neue Kosten, neues Personal - Sie machen nichts, um sie zu unterstützen. Das halten wir für einen großen Fehler.
Sie sollten die bestehenden Instrumente nutzen: die Grundstücksverkehrsausschüsse stärken, auch in ihren Kompetenzen. Da hätten Sie uns an Ihrer Seite.
Das Landvolk, Herr Hilse, bringt es auf den Punkt: „Es ist für mich befremdlich, dass der nur wenig geänderte Entwurf mit derartigen Mängeln dem Landtag zugeleitet wurde“, so Werner Hilse, Vertreter
Sie haben sich verrannt beim LROP. Sie haben sich verrannt beim Wassergesetz. Sie haben sich verrannt beim Kammergesetz. Aber wir haben die Hoffnung aufgegeben. Denn wie sagt man so schön? Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr.
Aber einen guten Paragrafen gibt es in Ihrem Gesetzentwurf, nämlich § 38, Zeitpunkt des Inkrafttretens: mit sechs Monaten Verzögerung, aus bürokratischen Gründen. - Das ist dann mal eine gute Nachricht. Das, meine Damen und Herren, macht den Betroffenen Hoffnung. Dieses Gesetz wird den Regierungswechsel Anfang des nächsten Jahres mit Sicherheit nicht überleben.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Oesterhelweg, auf die Vielzahl Ihrer Anwürfe kann ich gleich noch in der Rede eingehen. Aber einen Punkt möchte ich schon jetzt vorweg aufgreifen, weil mir nachher die Redezeit dazu fehlt, um darauf differenziert einzugehen.
„Einer Landwirtin und einem Landwirt gleichgestellt ist jede Person, die die ernsthafte und nach den konkreten Verhältnissen realistische Absicht verfolgt, in absehbarer Zeit einen ertragssicheren landwirtschaftlichen Betrieb im Haupt- oder Nebenerwerb zu errichten. Ein schlüssiges, umsetzbares Betriebskonzept ist auf Verlangen der zuständigen Behörde zum Nachweis vorzulegen.“
Diesen Passus möchten Sie augenscheinlich nicht im Gesetz haben. Das erschließt sich mir überhaupt nicht; denn damit schlössen Sie letztendlich diejenigen vom Bodenmarkt aus, die einen Betrieb neu errichten möchten. Das begreife ich überhaupt nicht.
Sie würden damit einen Closed Shop errichten. Jemand, der einen neuen Betrieb errichten will, könnte das dann nicht mehr tun. Um genau das zu ermöglichen, ist diese Formulierung vorgesehen.
Ich frage mich, was solche Anwürfe sollen. Was hätte der Lehrer wohl dazu gesagt, wenn deutlich erkennbar ist, dass nichts, aber auch gar nichts von der Intention des Gesetzentwurfs verstanden wurde?