Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die NBauO, aber auch für das NGG gilt: Sie liegen im Landtag. Das heißt, die Verbandsbeteiligung bei uns im Ministerium ist längst gelaufen.
Wir haben das Gesetz so vorgelegt, wie es Ihnen bekannt ist. Wenn es dort eine weitere Verbandsbeteiligung geben soll - was ich gerade bei der Bauordnung sehr gut fände -, kann der Landtag das machen. Wir selber sind, weil wir die NBauO schon im Landtag haben, schwerpunktmäßig damit beschäftigt, den Aktionsplan Inklusion umzusetzen. Auch da haben wir die entsprechenden Überlegungen. Darin sind 211 verschiedene Maßnahmen enthalten. Ein Teil hat auch mit Barrierefreiheit zu tun.
Die Frage, wie weit wir mit dem Behindertenteilhabegesetz sind, hatte ich jetzt zweimal erörtert: Wir sind da in den letzten Abstimmungen mit den Verbänden.
Wohnraum. Zu diesem Thema hat der Präsident des Niedersächsischen Städtetages Frank Klingebiel eine, wie ich finde, sehr wichtige Aussage gemacht. Meine Frage geht dahin, ob Sie die Aussage von Herrn Klingebiel im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen werden. Ich zitiere Herrn Klingebiel wie folgt:
„Ob ein Zweckentfremdungsverbot jeweils sinnvoll ist, wissen die Kommunen vor Ort am besten. Wenn sie selbst per Satzung oder Verordnung über ein lokales Verbot entscheiden können, ist allen optimal gedient.“
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Genau das ist der Sinn dieses Gesetzes. Ich kann Sie - völlig unzuständigerweise, muss ich sagen - in die morgige Sitzung des Sozialausschusses einladen. Da wird der Gesetzentwurf nämlich vorgestellt.
Genau darum geht es: Es geht nicht darum, die Kommunen zu zwingen, solche Dinge zu tun, sondern darum, ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Zweckentfremdungsverbote auszusprechen und Bußgelder zu verhängen. Das heißt, uns geht es genau auf Wunsch der Kommunen darum, dass die Kommunen die Freiheit haben, genau dies zu tun. Dazu benötigen sie eine Rechtsgrundlage, und die wird ab morgen im Ausschuss beraten.
Herr Präsident! Frau Ministerin Rundt sprach vorhin die Qualität der Gesetze an. In einer Vorlage zum NPsychKG war davon die Rede, dass neben der Regelung zur Zwangsbehandlung diverse weitere Änderungen vorgenommen werden, ohne dass die dringend notwendige - ich betone das noch einmal: die dringend notwendige -, grundle
gende und vollständige Überarbeitung dieses Gesetzes erfolgt. Das führt durchaus zu verfassungsrechtlichen Bedenken, und zwar nicht nur bei diesem Gesetz, sondern auch beim klinischen Krebsregister oder bei dem NGG. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Gehen Sie davon aus, dass mit dem vorgelegten Entwurf des NPsychKG der gesetzgeberische Handlungsbedarf vollständig abgedeckt ist?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das NPsychKG ist deshalb ein sehr, sehr schwieriges Gesetz in der Beratung, weil es in die Grundrechte von Menschen eingreift und deswegen rechtlich sehr, sehr sauber aufgesetzt werden muss.
Ich erinnere mich, dass auch das alte Gesetz, wie es von Schwarz-Gelb in Gang gesetzt worden ist, offensichtlich zu erheblichen verfassungsrechtlichen Fragen und Bedenken seitens des GBD geführt hat.
Der GBD beurteilt dieses neu vorgelegte Gesetz von uns natürlich gerade auch unter diesem verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt. Das ist der Punkt, bei dem wir ganz gezielt gesagt haben, wir konzentrieren uns hier auf bestimmte Änderungen, die notwendig sind, weil wir Änderungen über das Bundesverfassungsgericht zur Frage von Zwangsmedikation, Fixierung und ähnlichen Dingen haben. Was zwingend rechtlich notwendig ist, bringen wir hier auf den Weg. Ich gehe davon aus, dass der Landtag dann auch die Möglichkeit hat, dieses Gesetz zu beschließen.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Vor dem Hintergrund, dass EU-Richtlinien umgesetzt werden müssen und es dazu keine Alternativen gibt, frage ich die Landesregierung: Worin besteht der von
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin mir im Moment nicht sicher, bei welchem Gesetz Sie gerade sind. Bei der Bauordnung zum Beispiel haben wir auch noch einmal EU-Recht nachschärfen müssen. Wir hatten bereits 2015 einen internen ersten Gesetzentwurf. Dann kamen über die EU das gesamte Thema „Bauprodukte“ und auch die Seveso-III-Richtlinie auf, sodass wir bei der NBauO an dieser Stelle noch einmal haben nacharbeiten müssen, um geltendes EU-Recht auch wirklich umzusetzen.
Wenn Sie aber beim Behindertenteilhabegesetz sind, was ich im Moment nicht recht beurteilen kann, habe ich soeben darauf hingewiesen, dass die neue EU-Richtlinie, die, wie man sagen muss, zurzeit mit ihrer Umsetzung ringt, gerade mit den Verbänden besprochen wird, um abschätzen zu können, ob und wie das hinzukriegen ist.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Frau Ministerin, ich komme noch einmal auf das Thema „Altersfeststellung“ zurück. Ich hoffe, Sie stimmen mit mir darin überein, dass Abgeordnete, Minister, aber auch alle anderen, die in diesem Land politisch Verantwortung tragen, die Aufgabe haben, das Geld der Steuerzahler beisammenzuhalten und damit sorgsam umzugehen. Insofern frage ich Sie: Warum wollen wir kein System nutzen, auch wenn es nicht perfekt ist? - Denn wir haben doch die Aussicht, Geld zu sparen und es sinnvoller einzusetzen, als wenn wir im Moment keine Altersfeststellung vornehmen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen hier über den eigenen Wirkungskreis der Kommunen. Wenn die Kommunen dies tun, ist das alles sehr in Ordnung.
Wir haben zu diesem Thema, glaube ich, bereits eine Mündliche oder eine Kleine Anfrage - ich kann es jetzt nicht genau sagen - beantwortet, wozu uns viele kommunale Jugendämter mitgeteilt haben, wie sie in diesem Bereich verfahren. Dabei war gut zu erkennen,
Falls die Antwort bei Ihnen noch nicht angekommen ist: Sie wird sicherlich in Kürze ankommen. Das heißt, Sie können genau sehen, wie die Kommunen ihrer Verpflichtung, die sie diesbezüglich haben, sehr gründlich nachkommen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, ich frage die Landesregierung zum Themenkomplex Bestattungsgesetz erstens: Weshalb möchte die Landesregierung mit der Änderung des Bestattungsgesetzes eine Regelung des auf Eis gesetzten Islamvertrages umsetzen und die Sargpflicht abschaffen?
Meine zweite Frage: Bisher war die Gesundheitsbehörde für die Zulassung von Ausnahmen von der Sargpflicht zuständig. Hat sich diese Regelung nicht bewährt? Oder weshalb soll sie geändert werden?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin gerade etwas irritiert, weil die Sargpflicht damals unter Schwarz-Gelb aufgehoben worden ist. Deshalb kann ich die Frage im Moment nicht beantworten.
(Jens Nacke [CDU]: Das ist ganz falsch! - Weitere Zurufe von der CDU: Das ist falsch! So ein Kokolores!)