Und, liebe Frau Piel, liebe Anja, das werden wir dann auch im September mit dem neuen CDUBundesgesundheitsminister erreichen.
Vielen Dank, liebe Kollegin Joumaah. - Für die Landesregierung hat jetzt Frau Ministerin Rundt um das Wort gebeten. Bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin gerade ins Stolpern geraten. Ich glaube, auch im Moment gibt es schon einen CDU-Bundesgesundheitsminister, oder?
Sehr geehrte Damen und Herren, Hebammen und Entbindungspfleger leisten einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zur Versorgung während
der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbetts. Sie stehen werdenden Müttern, deren Lebenspartnern und den Familien rund um das Thema Geburt kompetent und umfassend zur Seite. Sie leisten wertvolle Beratung, und wir wissen auch, dass ihr Engagement oft weit über das Berufliche hinausreicht.
Das verdient ein hohes Maß an Wertschätzung. Aber Wertschätzung allein genügt nicht. Wir brauchen auch vernünftige Rahmenbedingungen für Hebammen, damit sie ihre wichtige Arbeit leisten können.
In den letzten Wochen haben viele Bürgerinnen und Bürger, aber auch betroffene Hebammen die Sorge geäußert, dass die Versorgung mit Hebammenhilfe insbesondere durch Beleghebammen künftig gefährdet sein könnte. Es haben mich auch zahlreiche Zuschriften dazu erreicht.
Ich möchte deshalb den Blick auf die Bundesebene, auf den Bundesgesundheitsminister der CDU, richten. Denn dort wird bestimmt, welche Rahmenbedingungen für Hebammen gelten. Im SGB V wird bundesweit die konkrete Ausgestaltung der Versorgung mit Hebammenhilfe geregelt. Das Gesetz sieht vor, dass Vereinbarungen zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den Hebammenverbänden zu schließen sind. Kommt eine Einigung nicht zustande, wird der Vertragsinhalt durch eine Schiedsstelle bestimmt. Und genau an dem Punkt - das ist angesprochen worden - befinden wir uns bei den Verhandlungen in Berlin. Nach meiner Kenntnis soll die Schiedsstelle noch in diesem Monat, noch in dieser Woche, beraten und entscheiden.
Mir ist es wichtig, dass Hebammen in Niedersachsen auch künftig ihre Arbeit unter guten Rahmenbedingungen leisten können. Die gesetzlich vorgesehenen Regelungen zur Versorgung mit Hebammenhilfe und zur Honorierung in der gesetzlichen Krankenversicherung bieten der Landesregierung leider keine unmittelbaren Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen. Nur in Bezug auf einen sehr geringen Teil der Versorgung mit Hebammenleistungen kann die Landesregierung sich direkt engagieren.
Soweit es die Hebammenhonorare außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherungen betrifft, also im Regelfall die für Privatversicherte, habe ich im Jahr 2014 die Verordnung über die Gebühren für Hebammenhilfe geändert. Damit können Gebühren bis zu einer Höhe des zweifachen der Gebühren für die gesetzlich krankenversicherten Frauen geltend gemacht werden. Außerdem werden be
stimmte Beratungsleistungen und Zuschläge seitdem auch für privatversicherte Frauen und Selbstzahlerinnen erbracht.
Darüber hinaus erhält der Hebammenverband Niedersachsen jährlich eine Zuwendung in Höhe von 40 000 Euro für die Durchführung von Fortbildungen. Hebammen und Entbindungspfleger werden auf diese Art und Weise unterstützt, und die Fortbildungsverpflichtung nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Ausübung des Hebammenberufs wird so zusätzlich gefördert.
Der weitaus größere Teil betrifft aber die Einflussmöglichkeiten auf Bundesebene. Deshalb verfolge ich mit den Amtskolleginnen und -kollegen der übrigen Länder das Berliner Verfahren mit besonderer Aufmerksamkeit. Im Rahmen der für den 26./27. April dieses Jahres terminierten Vorbereitungssitzung zur Gesundheitsministerkonferenz wurde deswegen auch über die Situation der Beleghebammen beraten. Ziel eines auch von Niedersachsen unterstützten Vorschlags war es, die Bundesregierung um einen Bericht über den zu erwartenden Schiedsspruch zu bitten und das Ergebnis zu bewerten. Soweit sich daraus weiterer Handlungsbedarf ergibt - und das ist gar nicht so unwahrscheinlich -, wird dieser im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz zu beraten sein.
Fest steht, dass Hebammen auf jeden Fall unverzichtbar sind, dass sie Frauen während der Schwangerschaft, während der Geburt, während des Wochenbetts unterstützen. Sie schützen und fördern mit ihrer Kompetenz und ihrem Engagement die Gesundheit von Frauen und Kindern.
Umso wertvoller ist es, dass wir hier im Landtag gemeinsam einer Meinung sind, dass wir diese Hebammen unterstützen müssen. Leider ist das auch bitter notwendig.
Vielen Dank, Frau Ministerin Rundt. - Meine Damen und Herren, zu Punkt a der Aktuellen Stunde liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Bevor wir fortsetzen, will ich einen Nachtrag zu den Entschuldigungen vortragen: Der Kollege Heineking von der CDU-Fraktion ist ebenfalls entschuldigt, allerdings nur bis heute Mittag.
b) Kommunen statt Gerichte sollen entscheiden - rot-grüne Hängepartie bei der Ladenöffnung beenden - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/8078
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was wir derzeit bei den Sonntagsöffnungen in Niedersachsen, bei dem Umgang mit dem Ladenschlussgesetz erleben, ist das reinste Chaos. Sie erinnern sich: Anfang April ist das besonders deutlich geworden, als in Hannover-Linden die Geschäfte öffnen durften, in Hannover-Hainholz blieben sie geschlossen, und in Garbsen war die Ladenöffnung eigentlich genehmigt, wurde dann aber ganz kurzfristig durch ein Verwaltungsgericht untersagt mit der Folge, dass vor Ort konkret Chaos ausbrach, weil die Läden dann zum Teil doch öffnen mussten, weil sie das gar nicht mehr stoppen konnten, und ver.di es nicht unterlassen konnte, sogar die Polizei zu schicken.
Meine Damen und Herren, das ist ein Schlaglicht darauf, dass wir ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit und Planungsunsicherheit bei dem Umgang mit dem Sonntagsöffnungsrecht haben. Für die Einzelhändler ist das besonders gravierend; denn gerade diese zusätzlichen Öffnungen an den Sonntagen sind für sie vielfach die umsatzstärksten Tage. Dabei geht es genau um die Einzelhändler, deren Läden inhabergeführt sind, wo also der Eigentümer selbst den Laden betreibt; es geht also nicht um die Ketten. Genau diese inhabergeführten Einzelhandelsgeschäfte sind auf diese Sonntage im besonderen Maße angewiesen, um tatsächlich konkurrenzfähig zu sein und um ihren Standort, ihr Geschäft aufrechtzuerhalten.
Meine Damen und Herren, das Ganze wird für sie dadurch verschärft, dass sie aufgrund der unterschiedlichen Handhabungen in den einzelnen Kommunen gebietsübergreifend erheblichen Wettbewerbsverzerrungen ausgesetzt sind: Garbsen muss schließen, Hannover macht teilweise auf. - Das ist nicht nachvollziehbar! Hinzu kommt, dass der Onlinehandel, für den es gar keinen Ladenschluss gibt, natürlich erhebliche Konkurrenz
macht. Gleichwohl müssen die Einzelhändler selbst an diesen Sonntagen mit hohen Unsicherheiten leben und gegebenenfalls schließen.
Meine Damen und Herren, Verunsicherung besteht auch bei den Kommunen, die sich nicht mehr so recht an diese Sonntagsöffnungen heranwagen, weil sie nicht so recht wissen, wie die tatsächliche Rechtslage ist, und immer befürchten müssen, dass ein Verwaltungsgericht einschreitet, weil sich ver.di wieder auf den Weg macht, um die Dinge untersagen zu lassen. Auch die Kunden sind verunsichert, weil sie sich nicht darauf verlassen können, dass das, was angekündigt wird, umgesetzt wird. Aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erleben Nachteile. Obwohl immer wieder gesagt wird, es gehe besonders um den Mitarbeiterschutz - fragen Sie einmal die Menschen, die dann tatsächlich arbeiten wollen! Denn auch sie profitieren von den hohen Umsätzen. Sie haben ein Interesse daran, dann zu arbeiten, dort tätig zu werden und entsprechende Einkünfte zu erzielen. Auch das wird durch diese Unsicherheiten behindert und verhindert.
Meine Damen und Herren, abgesehen von der aus meiner Sicht sehr fragwürdigen und unrühmlichen Rolle, die ver.di in dieser Auseinandersetzung spielt,
ist es hier die Aufgabe der Politik zu handeln. Es ist klar, dass sich das insbesondere durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelt hat, dass es hierbei Unsicherheiten gibt: Was ist der Sachgrund? Was ist die Anlassbezogenheit, die die Öffnung am Sonntag rechtfertigen darf?
Spätestens aber seit dem 15. Oktober 2015, Frau Ministerin - darauf nehmen Sie in Ihrer Pressemitteilung zu Ihrem Kabinettsbeschluss Bezug -, als das Verwaltungsgericht Hannover entschieden hat, dass es meint, dass das Ladenöffnungsgesetz in der entscheidenden Passage womöglich verfassungswidrig ist, gibt es gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Seitdem steht das auf der Tagesordnung. Denn das niedersächsische Ladenschlussgesetz sieht ja gerade eine solche Konkretisierung des Sachgrundes nicht vor, was dazu führt, dass die Gerichte diese Auslegung übernehmen - und eben nicht mehr die Politik entscheidet.
Die Politik ist also gefordert, meine Damen und Herren. Das ist entweder einfachgesetzlich oder sogar verfassungsrechtlich zu regeln.
Die Landesregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt und bezieht sich dabei ganz konkret auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover, die ich erwähnt habe. Der Gesetzentwurf vom 25. April 2017, den die Ministerin präsentiert hat, ist - unabhängig von den einzelnen Regelungen, über die man noch sehr, sehr streitig sprechen kann, ob alles, war darin steht, wirklich gelungen ist - zunächst einmal der Versuch, hierbei zu Rechtssicherheit zu kommen. In dieser Phase, in der wir Chaos haben, in der die Landesregierung - wenn auch viel zu spät, weil sie jahrelang zugeschaut hat - sagt, dass man das regeln muss, kommen die Fraktionen und sagen: Das schaffen wir nicht mehr!
Meine Damen und Herren, das ist unverantwortlich, weil die Rechtsunsicherheit und Planungsunsicherheit für die Inhaber, für die Kunden, für die Beschäftigten und für die Kommunen mit Händen zu greifen sind. Es ist Ihre Verantwortung, jetzt zügig zu einer Gesetzeslage zu kommen, die verlässlich ist, die den Anlass konkret definiert, mit dem Ladenöffnungen auch an Sonntagen möglich sind. Sie dürfen sich nicht aus Angst vor den Gewerkschaften wegducken! Dieser Eindruck ergibt sich, weil Sie als Landesregierung und als Koalitionspartner nicht mehr die Kraft haben, diese für das Land tatsächlich wichtigen Fragen zu entscheiden und durchzusetzen. Ihre Gemeinsamkeiten sind offensichtlich aufgebraucht, und Sie haben nicht die Kraft, diese Dinge auf den Weg zu bringen.
Mit anderen Worten: Auch in diesem Punkt sind Sie wie auch in vielen anderen Punkten für einen Stillstand in einer wichtigen Frage, die endlich vorangebracht und endlich entschieden werden muss, verantwortlich. Wir fordern Sie auf: Befördern Sie dieses Gesetzgebungsverfahren! Kommen Sie noch in dieser Legislaturperiode zu einem Gesetzesbeschluss!
An den Ministerpräsident gerichtet, der gerade leider nicht da ist: Er sollte sich vielleicht lieber um diese konkreten landespolitischen Themen kümmern, als einen steuerpolitischen Wahlkampf in der
eigenen Partei zu führen und diesen auch noch mit Steuergeldern zu finanzieren. Hier geht es um konkrete niedersächsische Belange. Der Stillstand muss hier ein Ende haben. Rot-Grün muss hier endlich vorankommen!
Vielen Dank, Herr Dr. Birkner. - Jetzt spricht für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Schwarz. Bitte sehr, Herr Schwarz!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Birkner, bei aller Wertschätzung: Ich wundere mich, dass die FDP hier immer wieder Redner auflaufen lässt, die nicht im zuständigen Fachausschuss sind.