den Fehler eingestanden und versichert, solche Fehler zukünftig zu unterbinden. Sie hat sich dafür entschuldigt.
Meine Damen und Herren, auch möglicher Schadenersatz wird vom MW aktiv geprüft werden. Die schriftlichen Unterlagen dieser Vergabe sind im Wirtschaftsausschuss auf einstimmige Bitte zugesagt worden. Für die Staatssekretärin war die Zurverfügungstellung der Unterlagen selbstverständlich.
Nun fordern Sie die zusammenhanglose Ausweitung der Informationen für alle Vergaben seit Regierungsantritt. Das haben Sie für die Sondersitzung des Ausschusses in dieser Woche gefordert.
Allerdings haben Sie noch keine der zugesagten Akten eingesehen und spekulieren und skandalisieren bereits jetzt über Dinge, die in keinem Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren stehen.
Im Mittelpunkt des Bestrebens stand es, ein gutes Instrument des Standortmarketings zu nutzen. Nur zur Erinnerung: Die Vorgängerregierung hat jährlich über 3 Millionen Euro für ein mehr oder weniger erfolgreiches Standortmarketing ausgegeben. Heute wird fokussiert Standortmarketing betrieben. Im Oktober 2014 hatte die Webseite noch eine Zugriffszahl von 427. Im April 2017 waren es 14 000 Nutzer, Tendenz weiter steigend. Die Hälfte der Nutzer kommt aus dem Ausland. Das ist ein sehr hoher Wert. Er hat seinen Grund in einem sehr guten Suchmaschinenmanagement.
Also, meine Damen und Herren, hören Sie auf mit Ihrem unanständigen Verhalten. Der Fehler ist eingeräumt. Die Akten werden vorgelegt. Lassen Sie uns um wichtige Themen streiten.
Ein Hinweis zur Vergabepraxis von Schwarz-Gelb: Ich darf an 2012 erinnern. Herr Bode war Minister. Er hat das Thema „Landesinitiative Mobilität“ ausschreiben lassen. Es gab eine Vergabekommission, die einen einstimmigen Vorschlag gemacht hat.
(Christian Grascha [FDP]: Unglaub- lich, was Sie für ein Staatsverständnis haben! Das lässt schon tief blicken!)
Sie haben sich darüber zugunsten eines Ihnen von Auslandsreisen sehr gut bekannten Unternehmers hinweggesetzt.
- Ja, natürlich. Dann hat es eine Beschwerde des Erstplatzierten gegeben. Als Folge musste das ganze Vergabeverfahren aufgehoben werden. Wer erinnert eigentlich an Ihre Verantwortung? Wie viel Schaden ist dabei eigentlich entstanden, Herr Bode?
(Starker Beifall bei der SPD - Zustim- mung bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Sie wissen, dass der Fall da anders war!)
Die Geschäftsordnung regelt nicht, wann die Regierung in einer Aktuellen Stunde spricht. Mir liegt nämlich im Rahmen der normalen Debatte jetzt nur noch die Wortmeldung von Minister Lies vor. Aber es liegt - auch hier ist nicht abschließend geregelt, dass dies zum Schluss sein muss - eine Wortmeldung zu einer persönlichen Bemerkung nach § 76 der Geschäftsordnung vor. Diese rufe ich jetzt auch auf, weil sie vorher einging. - Bitte, Herr Kollege Bode! Sie kennen den Inhalt des § 76 der Geschäftsordnung.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Will, Sie haben mir gerade vorgeworfen, zu meiner Zeit als Minister in eine Auftragsvergabe eingegriffen zu haben, um einen Bieter zu bevorzugen. Diese Vorwürfe weise ich entschieden zurück. Sie wissen aufgrund Ihrer Anfragen in der letzten Legislaturperiode auch, dass der Sachverhalt anders war.
Es handelte sich um die Ausschreibung der „Landesinitiative Mobilität“. Mir als Minister ist vor der Vergabe in der Tat ein Vergabevermerk vorgelegt worden, genauso wie es bei Neoskop bei der Vergabe bei Staatssekretärin Behrens war. Ich habe den Vergabevermerk als nicht schlüssig und nachvollziehbar empfunden. Ich habe mir die anderen Unterlagen zeigen lassen und dabei festgestellt, dass in der Matrix nicht die in der Ausschreibung angegebenen Leistungsanforderungen ausgewertet worden sind, sondern ein allgemeiner Einschätzungsvermerk darüber erstellt worden ist, wer der bessere Bieter ist, ohne die abgeforderten Kriterien zu bewerten. Die Kriterien, die die Bieter erfüllen mussten, wurden dann in einer Matrix dargelegt.
Dieser Vorgang ist von dem dann nicht berücksichtigten Bieter gerügt worden. Er ist übrigens genauso wie der andere Bieter bei Auslandsreisen dabei
Erstens. Das Vergabeverfahren und die Erstellung des Vergabevermerks waren so, wie sie von der Vergabestelle durchgeführt worden sind, nicht korrekt, weil - genau wie ich es festgestellt habe - die entsprechenden Leistungskriterien nicht abgefragt und bewertet worden sind.
Zweitens. Allein meine Beteiligung durch die Vergabestelle war schon ein Verstoß im Vergabeverfahren.
Drittens. Selbst wenn man Fehler im Vergabevermerk festgestellt hat, war eine Änderung ebenfalls ein Verstoß gegen die Vergaberichtlinien.
Deshalb haben wir die nicht erfolgte Auftragsvergabe neu ausgeschrieben. Es haben sich dann neue Konsortien gebildet. Diese haben neue Angebote abgegeben. Das hat zu einer entsprechenden Auftragserteilung geführt, wie sie sein muss.
Herr Kollege Will, Sie sehen einen entscheidenden Unterschied. Wir haben damals dafür gesorgt, dass die Hausleitung nicht mehr vor der Vergabe von entsprechenden Vergabevermerken Kenntnis erhält. Die Vergabe wird von der Vergabekommission selbstständig durchgeführt, wie es im Vergabesystem vorgesehen ist. Das ist der Unterschied. Bei Neoskop haben Sie das von uns damals eingeführte Verfahren wieder aufgehoben und vor Auftragsvergabe die Hausleitung um Korrektur des Vergabevermerks gebeten.
Die Erklärung war zweifelsohne im Sinne des § 76 der Geschäftsordnung. Es gab eine Wortmeldung des Kollegen Will. Es gibt jetzt keine Debatte darüber. Sie können selbst nach § 76 unserer Geschäftsordnung das Wort ergreifen. Ich muss nur fragen, ob das der Wunsch nach einer Zwischenfrage war.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielleicht darf ich eines gleich zu Beginn klarstellen, weil das hier missinterpretiert wird. Ich habe vorhin gesagt. Auf meinen eigenen Wunsch hin habe ich gestern Abend meinen Pressesprecher für die Dauer der Aufarbeitung dieses Vorgangs mit anderen Aufgaben betraut. - Ich finde, das war völlig legitim. Bei Anfragen zu einem Thema, die ihn persönlich betreffen, kann er doch unmöglich als Sprecher des Ministeriums auftreten. Um nichts anderes geht es. Das ist eine Schutzmaßnahme für ihn und überhaupt keine Verurteilung.
Ich finde es erschreckend, dass Sie in dieser Form quasi Ihre Urteile über ihn fällen. Darum geht es überhaupt nicht. Das ist eine kluge Entscheidung.
(Jens Nacke [CDU]: Das haben Sie doch gemacht! Das ist doch Unsinn, was Sie jetzt reden! - Gegenruf von Johanne Modder [SPD]: Nein, das ist kein Unsinn! Ihr solltet mal zuhören! Meine Güte!)