Es lagen also eindeutig dienstliche Gründe vor, die nach dem Beamtengesetz die Zahlung einer Ausgleichszulage in Höhe der Gehaltsdifferenz verursachen. Herr Paschedag ist kein Raffke und wäre auch für weniger gekommen, weil ihn die
inhaltliche Aufgabe reizte. Aber auf diese Ausgleichszulage kann und darf nach dem von Ihnen beschlossenen Besoldungsgesetz weder ganz noch teilweise verzichtet werden. Es kann also auch nicht per Antrag diese Ausgleichszulage eingeschränkt werden. Die Versetzung von Udo Paschedag von Nordrhein-Westfalen nach Niedersachsen erfolgte aus dienstlichen Gründen. Das ist ein ganz normaler Vorgang, den viele Staatssekretäre und andere Beamte erleben.
Bei der Feststellung - auch das erläutere ich Ihnen noch einmal - dienstlicher Gründe, die objektiv vorlagen, spielt es rechtlich auch keine Rolle, dass Herr Paschedag gerne nach Niedersachsen gekommen ist, dass er findet, dass Niedersachsen ein wunderschönes Land zum Leben und Arbeiten ist.
Meine Damen und Herren, auch ich finde, dass man in Niedersachsen gut leben und arbeiten kann. Wollen wir eigentlich Staatssekretäre, die ungern ins Land kommen, die sagen: „Ich finde Niedersachsen doof, da möchte ich gar nicht hin!“?
Herr Minister, vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen, dass dienstliche Gründe vorgelegen haben, frage ich Sie: Warum war denn nach dem Kabinettsbeschluss zunächst etwas anderes vorgesehen, und warum ist dieser erste Kabinettsbeschluss in der Haushaltsausschusssitzung nicht
Ich kann mich daran erinnern, dass Herr Dürr eben gesagt hat, im Haushaltsausschuss - ich war ja nicht dabei - sei gesagt worden, dass es zwei Kabinettsbeschlüsse gab.
(Reinhold Hilbers [CDU]: Einen! - Christian Dürr [FDP]: Das wissen Sie nicht mehr? Gehören Sie zum Kabi- nett?)
Genau diese Frage nach den zwei Beschlüssen stellt sich. Ich stelle dazu zunächst noch einmal fest - damit beantworte ich Ihre Frage -, dass diese Landesregierung Herrn Paschedag als erfahrenen Staatssekretär für die Agrarwende haben wollte. Es stimmt auch - das habe ich gesagt -, dass es die Bereitschaft von Herrn Paschedag gab, auch für weniger Geld nach Niedersachsen zu kommen, wenn es rechtlich möglich ist.
Als die neue Landesregierung noch nicht im Amt war, wurde daher erwogen, ob es eine Versetzung nicht aus ausschließlich persönlichen Gründen geben könnte.
Dann wäre keine Ausgleichszulage fällig geworden. Am 18. Februar, also einen Tag vor Amtsantritt der neuen Landesregierung - wie bekannt, ist die neue Landesregierung am 19. Februar hier im Landtag vereidigt worden -, ging die Versetzungsanforderung des damaligen niedersächsischen ML nach Nordrhein-Westfalen, und zwar ohne Angabe von Gründen. Als Nordrhein-Westfalen, wie in solchen Fällen üblich, daher am 19. Februar im vermeintlichen Einvernehmen mit dem ML Niedersachsen eine Versetzung aus dienstlichen Gründen mitteilte, wurde dies von der Fachebene bestätigt, bevor das neue Kabinett darüber informiert wurde. Die aus dienstlichen Gründen durch Nordrhein-Westfalen im Einvernehmen mit dem ML rechtmäßig vorgenommene Versetzung wurde dann in der Kabinettssitzung am 26. Februar 2013 bestätigt.
Daher ist die Besoldung des Staatssekretärs aus Sicht der Landesregierung nach dem Besoldungsrecht korrekt. Wir werden Ihnen die Einzelheiten sicherlich morgen noch im Detail darstellen.
Als letzten Punkt: Vorhin wurde ja ein Vorwurf erhoben. Es wurde gesagt, die Staatsanwaltschaft würde ermitteln. Sie haben eben gefragt, wie der Stand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ist. Dazu darf ich Ihnen sagen, dass die Staatsanwaltschaft uns gerade mitgeteilt hat, dass sie das Verfahren gegen die Landesregierung wegen angeblicher Untreue nach §§ 152 Abs. 2 und 170 Abs. 2 StPO einstellen wird.
Meine Damen und Herren, das zur Frage der Rechtmäßigkeit und Korrektheit des Handelns der Landesregierung gemäß dem von Ihnen beschlossenen, geltenden Besoldungsrecht.
Meine Damen und Herren, Herr Minister Meyer hat gut fünf Minuten gesprochen, wie andere Redner vor ihm auch. Ich denke mal, da wir die Tagesordnungspunkte a und d zusammengefasst haben, dass auch die Landesregierung eine Redezeit von zweimal fünf Minuten hat. Ich bitte die beiden nachfolgenden Minister, sich daran zu halten; denn ansonsten müssten wir über § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung nachdenken. Es gibt den Kodex, dass sich auch die Mitglieder der Landesregierung - bei aller Redeberechtigung im Übrigen - an diese Fünf-Minuten-Regel halten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe einige Blätter an meinem Platz liegen gelassen, um meinen Redebeitrag zu verkürzen.
Das Fazit zu der rechtlichen Beurteilung: Ein Staatssekretär wird nicht aus Gründen der Familienzusammenführung berufen. Der Regelfall bei einem solchen Wechsel ist die Versetzung aus dienstlichen Gründen. Die Rechtsfolge ist im Beamtenrecht klar geregelt: Es entsteht der An
spruch auf eine Ausgleichszulage, sofern sich die Dienstbezüge verringern. - Das ist im vorliegenden Fall gegeben.
also eine andere Regelung zu konstruieren. Der normale Weg sind „dienstliche Gründe“. Im Interesse des Landes Niedersachsen und wegen der Gleichbehandlung der Staatssekretäre sollte versucht werden, persönliche Gründe in den Vordergrund zu bringen. Das hat nicht funktioniert,
weil das in der Umbruchsituation der Regierungsbildung, wie Minister Meyer eben dargelegt hat, nicht in Richtung NRW kommuniziert worden ist. Das nordrhein-westfälische Kabinett hat dann den normalen Vorgang - Versetzung aus dienstlichen Gründen - beschlossen.
Es hat damit also eine Rechtsetzung vorgenommen, die durch das ML bestätigt worden ist. Nachdem nun NRW diesen Weg gegangen war, waren auch die rechtlichen Folgen klar: Die Zulage ist nach Beamtenrecht zu zahlen. Da gibt es gar keinen Handlungs- und Verhandlungsspielraum. Wir haben also jetzt den beamtenrechtlichen Normalfall.
- Ja, durch die nordrhein-westfälische Entscheidung! Selbstverständlich! Die gegebene rechtliche Lage war eine andere.
Der Kabinettsbeschluss vom 19. war auf einer falschen Grundlage gefasst. Deswegen musste das korrigiert werden. Das ist eine Woche später korrigiert worden. Dass das alles nicht glücklich gelaufen ist, wird nicht bestritten.
(Zustimmung bei der SPD - Heiter- keit - Reinhold Hilbers [CDU]: Bloß keine Fragen! Das kann ich mir vor- stellen! Die neue Transparenz!)