Vieles von dem, was wir für ein gelungenes Übergangsmanagement und eine wirksame Resozialisierung auf den Weg bringen, bedarf keiner neuen gesetzlichen Grundlage. Um alle im normativen Rahmen vorhandenen Chancen der Resozialisierung zu nutzen, hat eine interdisziplinär besetzte Projektgruppe in meinem Haus Empfehlungen für eine an verbindlichen Standards ausgerichtete Zusammenarbeit zwischen dem Justizvollzug, dem Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen und den Anlaufstellen für Straffällige vorgelegt. Um die Resozialisierung als gemeinsame Aufgabe schnellstmöglich voranzubringen, haben wir auch schon mit der Umsetzung dieser Empfehlungen begonnen.
Meine Damen und Herren, zum Schluss möchte ich betonen, wie sehr ich mich darüber freue, dass die Gesetzesberatungen unter den Fraktionen so engagiert und konstruktiv verlaufen sind. Besonders bedanke ich mich beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags und meiner Fachabteilung, die dieses Vorhaben so engagiert gefördert haben.
Schließlich gilt mein Dank den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Justizvollzug, im AJSD - d. h. in der Bewährungshilfe und der Führungsaufsicht -, und in den Anlaufstellen der Straffälligenhilfe. Sie allesamt tragen jeden Tag dazu bei, unsere gesetzlichen Vorgaben zum Gewinn der Gesellschaft mit Leben zu erfüllen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die allgemeine Beratung schließen kann.
Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 2/1. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 2/2. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 4. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Das Gesetz wurde damit angenommen.
Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Familienpflegezeit für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie zur Änderung
- Einen Moment, bitte, Frau Ministerin! - Ich darf Kolleginnen und Kollegen, die nicht der Debatte folgen wollen, bitten, den Plenarsaal zügig zu verlassen. Wir beginnen mit der Beratung erst, wenn Ruhe eingekehrt ist. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt heute der Gesetzentwurf zur Einführung einer Familienpflegezeit für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vor. Damit wollen wir als Landesregierung im öffentlichen Dienst einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf gehen.
Einen Moment, bitte, Frau Ministerin! - Offenbar haben nicht alle Kolleginnen und Kollegen verstanden, was ich eben gesagt habe. - Bitte!
Zugleich wollen wir damit auf die immer stärker spürbaren Auswirkungen des demografischen Wandels reagieren. Mit Blick auf die zunehmende Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt um qualifizierte Nachwuchskräfte werden wir außerdem die Attraktivität der Landesverwaltung als Arbeitgeber weiter stärken und verbessern.
Mit dem Gesetzentwurf soll eine Familienpflegezeit in Anlehnung an die für den Arbeitnehmerbereich bereits bestehenden Regelungen des Bundes eingeführt werden. Es ist vorgesehen, dass Beamte während einer bis zu 24 Monate währenden Pflegephase ihre Arbeitszeit bis auf ein Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit reduzieren können. Das bedeutet eine Reduzierung auf bis zu zehn Stunden pro Woche, für Richterinnen und Richter mit
Durch die Verringerung der Arbeitszeit soll ihnen ermöglicht werden, die Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen während dieser Zeit selbst zu übernehmen. Die vom Dienstherrn in der Pflegephase übernommene Vorleistung bei der Besoldung wird während einer gleichlangen Nachpflegephase ausgeglichen.
Mit den vorgesehenen Regelungen wird die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf neben den bereits bestehenden Teilzeit- und Beurlaubungsmöglichkeiten weiter gefördert. Beamten und Richtern, die pflegebedürftige Angehörige haben, werden bessere Möglichkeiten eröffnet, im Beruf zu bleiben und sich dennoch intensiv um die Pflege ihrer Angehörigen zu kümmern.
Darüber hinaus sollen mit dem Gesetzentwurf weitere dienstliche Neuregelungen vorgenommen werden, für die sich ein ebenfalls dringender Handlungsbedarf ergeben hat. Ich will einige herausgreifen.
So wollen wir vor allem die Situation von Beamtinnen und Beamten verbessern, die im Dienst oder aufgrund ihrer dienstlichen Stellung Opfer von Gewalttaten geworden sind. Es gibt zunehmend Fälle, in denen Beamtinnen und Beamte tätlich angegriffen werden. Besonders betroffen sind hiervon Beamtinnen und Beamte im Vollzugs- und Vollstreckungsbereich, z. B. bei der Polizei, Vollzugsbeamte oder Gerichtsvollzieher.
Aus solchen Angriffen resultieren in der Regel Schmerzensgeldansprüche gegen den Schädiger. Für die gerichtliche Verfolgung ihrer Ansprüche kann zwar Rechtsschutz durch den Dienstherrn in Anspruch genommen werden. Jedoch scheitert oft die spätere Vollstreckung des erwirkten Titels an der fehlenden Liquidität des Schädigers. Aus Fürsorgegründen soll daher auf Antrag der Beamtinnen oder Beamten bei vorliegendem Vollstreckungstitel und Nachweis eines erfolglosen Vollstreckungsversuchs die Erfüllung des Schmerzensgeldanspruchs durch den Dienstherrn übernommen werden. Mit der Erfüllungsübernahme geht der Anspruch der oder des verletzten Bediensteten gegen den Schädiger auf den Dienstherrn über.
Daneben wird mit dem Gesetzentwurf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Regelung von Altershöchstgrenzen für die Einstellung im öffentlichen Dienst aufgegriffen.
Schließlich enthält der Gesetzentwurf auch Änderungen des Beamtenversorgungsgesetzes, mit denen u. a. erforderliche Konkretisierungen im Bereich der Dienstunfallfürsorge vorgesehen sind.
Insgesamt sieht der Gesetzentwurf wichtige Verbesserungen für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in Niedersachsen vor. Darauf haben sie nicht zuletzt wegen ihres wirklich hervorragenden Einsatzes für die Belange und für das Wohl unseres Landes und unserer Kommunen einen Anspruch.
Deshalb ist es auch wichtig, dass dieser Gesetzentwurf zügig beraten wird, um baldmöglichst in Kraft zu treten.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Frau Kollegin Janssen-Kucz das Wort. Bitte, Frau Kollegin!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir alle wissen, dass wir seit dem 1. Januar 2012 ein Familienpflegezeitgesetz auf Bundesebene haben, das aber nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt.
Seit dem 1. Januar 2015 haben wir ein Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Es ist in wesentlichen Punkten weiterentwickelt worden. Der wesentliche Punkt ist der Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Uns von Rot-Grün liegen die Familie und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf am Herzen. Deshalb wollen wir das auf unsere Beamtinnen und Beamte ausdehnen.
Mit diesem Gesetzentwurf werden die Regelungen des Familienpflegezeitgesetzes systemgerecht entsprechend der Grundstrukturen der bundeseinheitlichen Regelungen eingeführt, wenn wir das Gesetz nach Beratung so beschließen. Darauf hoffe ich. Das ist ein weiterer und ganz wichtiger rot-grüner Baustein in Niedersachsen für mehr Gerechtigkeit und Chancengleichheit für alle.
Ganz wichtig ist auch: Wir schaffen damit einen Gleichklang von Tarif- und Beamtenrecht. Mit dem Gesetz regeln wir auch die Höchstaltersgrenze für die Einstellung in das Beamtenverhältnis. Das war
bisher in einer Verordnung geregelt. Mit der neuen Regelung schaffen wir deutlich mehr Rechtssicherheit. Die europarechtlichen Vorgaben zum Verbot der Altersdiskriminierung fordern von uns, den parlamentarischen Gesetzgeberinnen, die Festlegung und Ausgestaltung beamtenrechtlicher Höchstaltersgrenzen.
Wichtig ist die Erhöhung der Einstellungsaltersgrenze in der niedersächsischen Laufbahnverordnung aufgrund von Pflege- und Betreuungszeiten. Damit schaffen wir ebenfalls mehr Chancengleichheit vor allem für Frauen, die immer noch überwiegend für Betreuung und Pflege in den Familien zuständig sind. Diese neue Regelung wird sich positiv auf Familien auswirken.
Ebenso wichtig ist - die Ministerin hat das eben erwähnt - § 83 a, in dem die Übernahme des Schmerzensgeldanspruchs durch den Dienstherrn ab einem Mindestbetrag von 250 Euro geregelt wird. Diese Ansprüche soll das Land zukünftig übernehmen. Damit decken wir zukünftig vor allem Ansprüche aufgrund gewalttätiger Angriffe gegenüber Beamten und Beamtinnen ab. Eigentlich ist das alles durch die Unfallfürsorge im Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz geregelt. Etwa ist dies durch einen Ausgleich bei materiellen und immateriellen Schäden gedeckt. Wir geben z. B. ein zinsloses Darlehen, und, und, und. Dazu will ich jetzt keine weiteren Ausführungen machen.
Der Knackpunkt ist: Leider bleibt die betroffene Person anschließend auf sich selbst gestellt. So kann Schmerzensgeld aufgrund von Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht bei der betroffenen Person ankommen. Mit der vorgesehenen Erfüllungsübernahme des Schmerzensgeldanspruchs bauen wir unsere Fürsorgepflicht aus. Ich glaube: Das ist richtig und gut so. Das hilft den betroffenen Beamtinnen und Beamten sowie ihren Familien.