Für einen Teil sorgt die Unfallfürsorge. Wer einen Dienstunfall hat, der bekommt einen umfassenden Ausgleich für die daraus eingetretenen materiellen und immateriellen Schäden. Aber in den meisten Fällen hat der Polizeibeamte einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Gewalttäter, den er dann aber auch selbst durchsetzen muss. Dafür bekommt er zwar auf Antrag Rechtschutz in Form eines zinslosen Darlehens. In vielen Fällen bleibt der Beamte allerdings hinterher auf sich gestellt, wenn es darum geht, den Schmerzensgeldanspruch durchzusetzen.
Und ohne dass ich jetzt allzu pauschal urteilen will, muss man leider feststellen, dass viele der entsprechenden Täter, also diejenigen, die Gewalttaten gegen Polizeibeamte, Feuerwehrleute, aber im Übrigen auch gegen Beamte, die Hartz-IVBescheide ausstellen - auch die trifft es nämlich -, ausüben, nicht sonderlich gut bei Kasse sind. Und
da nützt es ihnen dann gar nichts, wenn sie zwar einen Zahlungstitel gegen einen Gewalttäter haben, der dann aber insolvent ist.
Ich kenne einen solchen Fall von einem Polizeibeamten aus meinem Wahlkreis, 35 Jahre alt. Er wurde zu einem Einsatz gerufen. Da war eine Schlägerei vor einem Mehrfamilienhaus in einem bekannten Brennpunkt. Er ist dann mit mehreren Kolleginnen und Kollegen da hineingegangen und hat die Schlägerei unter Kontrolle gebracht, wurde dabei aber selbst im Gesicht verletzt, am Kiefer. Glücklicherweise konnte der Täter - das war ein 19-Jähriger - sofort verhaftet werden, wurde auch strafrechtlich verurteilt, und der Beamte hat auch einen Schmerzensgeldanspruch gegen diesen Jungen bekommen.
Aber der 19-Jährige hat leider kein Geld, sodass der Beamte sein Schmerzensgeld wohl nie zu sehen bekommen wird. Das finde ich absolut unbefriedigend,
Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich muss jeder, der jemand anderen schädigt, grundsätzlich sein Schmerzensgeld selbst zahlen. Und es kann auch nicht sein, dass der Staat Schmerzensgeld für Gewalttäter übernimmt. Aber das muss so geregelt werden, dass sich der Staat das Schmerzensgeld hinterher von dem Straftäter wiederholt.
Und es kann nicht sein, dass der verletzte Polizist, der seine Gesundheit dem Gemeinwohl geopfert hat, darunter leiden muss.
Diese besondere Härte gleichen wir mit diesem Gesetz aus - das ist sozial, das ist gerecht, und das ist genau im Sinne der Menschen in diesem Land. Insofern freue ich mich sehr auf die Ausschussberatungen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Wahlmann. - Es hat jetzt für die FDP-Fraktion Herr Abgeordneter JanChristoph Oetjen das Wort. Bitte, Herr Kollege!
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, der heute zur ersten Beratung vorliegt, hat ja im Wesentlichen den Regelungsinhalt, die Familienpflegezeit für Beamte umzusetzen - eine Regelung, die auch wir als Freie Demokraten richtig finden.
Die erste Regelung zur Familienpflegezeit ist 2012 in Kraft getreten. Das ist ein Kind schwarz-gelber Zeit auf Bundesebene, wie man mal an dieser Stelle sagen muss. Ich finde es gut, dass wir nach der Novelle auf Bundesebene 2015 jetzt auch für die Beamten in Niedersachsen die Familienpflegezeit umsetzen. Ich will nicht alles wiederholen, was von den Kollegen hier schon gesagt wurde.
Wenn man jemanden in der Familie hat, der pflegebedürftig ist, ist das eine große Herausforderung, übrigens unabhängig davon, welchen arbeitsrechtlichen Status man hat. Und es ist gut, dass wir das für die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten zukünftig auf den Weg bringen.
Wir haben als zweiten Regelungspunkt das Thema Höchstaltersgrenze. Dazu ist schon auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichts verwiesen worden - auch das will ich nicht wiederholen -, die jetzt hier in Recht gegossen werden, auch wenn sich das auf Nordrhein-Westfalen bezog und wir das nicht 100-prozentig so in Niedersachsen machen können. Aber das ist aus meiner Sicht inhaltlich in Ordnung.
Ich glaube, Frau Kollegin Wahlmann, Sie haben recht: Die Kolleginnen und Kollegen bei der Polizei, bei der Feuerwehr und in anderen Bereichen stehen für unsere Sicherheit ein. Sie sollten wir nicht im Regen stehen lassen, sondern wir sollten sie mit aller Kraft unterstützen, die wir haben. Insofern ist es eine gute Initiative, die hier auf den Weg gebracht wird, und wir als Freie Demokraten unterstützen sie ebenfalls.
tenbund, vom DGB, vom BDK, aber auch vom Deutschen Hochschulverband - den hattest du nicht aufgezählt - noch weitere Änderungsvorschläge gekommen sind. Auch die sollten wir alle uns in der Anhörung im Ausschuss genau anschauen. Dabei sind aus meiner Sicht auch berechtigte Forderungen, über die wir inhaltlich ernsthaft sprechen müssen.
Insofern, liebe Kollegin Janssen-Kucz, ist natürlich der Wunsch nach einer schnellen Beratung immer schön. Ich finde aber, dass auch die Solidität der Beratungen gewährleistet sein muss. Wenn es berechtigte Interessen aus den Verbänden gibt, die hier gegebenenfalls noch einfließen können, dann sollten wir die hören und, wenn es möglich ist, versuchen, die einzubauen.
Vor dem Hintergrund, dass wir hier auch noch das SOG, das Brandschutzgesetz, das Glücksspielgesetz und jetzt das Beamtengesetz im Innenausschuss vor der Brust haben - mal abgesehen von vielen anderen etwas kleineren Punkten, die keine Gesetzesberatung sind -, sage ich: Das hängt ja nicht nur bei uns im Innenausschuss von der Fähigkeit ab, dass wir diese Beratungen über die Bühne bekommen können, sondern auch davon ab, dass der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst das alles fachlich schaffen kann. Ich habe so langsam ernsthafte Zweifel, verehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, dass wir bei der Taktung, die Sie jetzt zum Ende der Legislaturperiode hinlegen, es noch schaffen, all diese Gesetzentwürfe zu beraten. Wenn Sie doch ein bisschen eher angefangen hätten, dann hätte es solide Beratungen in diesem Hause geben können.
Kollegin Wahlmann hat die besondere Fürsorgepflicht angesprochen, die wir als Land gegenüber den Beamten haben. Diese besondere Fürsorgepflicht schlägt sich ja auch in einem Punkt nieder, der hier jetzt nicht auf der Tagesordnung steht, und das ist das Thema Alimentation. Gerade bei den untersten Einkommensgruppen bei den Beamten müssten Sie, glaube ich, beim Thema Alimentation nachlegen, wenn Sie das Thema der besonderen Fürsorgepflicht wirklich ernst nehmen würden.
Vielen Dank, Herr Kollege Oetjen. - Zum Tagesordnungspunkt 5 liegen uns keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließen wir die Beratung.
Wer, wie vorgesehen, den Ausschuss für Inneres und Sport federführend und den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mitberatend mit diesem Gesetzentwurf befassen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das ist ausreichend, also nach der Geschäftsordnung beschlossen und wird so geschehen.
Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Justiz - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/8188
Die Einbringung übernimmt für die Landesregierung Frau Justizministerin Antje NiewischLennartz, der ich das Wort erteile. Bitte, Frau Ministerin!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Gerechtigkeit braucht eine starke Justiz. Unter diesem rechtspolitischen Leitsatz finden wir uns in diesem Hohen Hause - da bin ich mir sicher - gemeinsam zusammen. Nur eine starke, unabhängige Justiz ist in der Lage, den Rechtsgewährungsanspruch unserer Bürgerinnen und Bürger umfassend Rechnung zu tragen und ihm Geltung zu verschaffen. Zudem dürfen wir uns nicht der Erkenntnis verschließen, dass allein demokratische Strukturen diejenige Flexibilität gewährleisten, die ein System aufweisen muss, um auf Veränderungen auf Rahmenbedingungen rechtzeitig und angemessen reagieren zu können.
Diese Erkenntnis liegt auch den in der Vergangenheit von den Richterverbänden erarbeiteten Modellen einer parlamentarisch kontrollierten selbstverwalteten Justiz zugrunde. Diese sollen der Justiz eine starke Stellung verschaffen, um den Grundsatz der Gewaltenteilung und den Prinzipien der Gerichtsorganisation noch besser gerecht werden zu können. Grundlage derartiger Modelle ist u. a. eine durch Wahlen vermittelte demokratische Legi
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, mit dem heute eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Justiz machen wir einen großen Schritt hin zu einer eigenverantwortlichen und damit starken und unabhängigen Justiz in Niedersachsen.
Die Eigenverantwortlichkeit der Justiz stärken wir dadurch, dass wir die Beteiligungsrechte der Richter- und Staatsanwaltsvertretungen weiter ausbauen. Der Gesetzentwurf sieht vor, die ausgeweiteten Mitwirkungsrechte des niedersächsischen Personalvertretungsrechts zugunsten der Richter- und Staatsanwaltsvertretungen in das Richtergesetz zu übernehmen. Die Richter- und Staatsanwaltsvertretungen erhalten mehr Mitspracherechte bei personellen Maßnahmen, etwa bei Einstellungen von Nachwuchskräften in die Justiz und bei Beförderungen. Sie sollen auch mitwirken, wenn über die Verteilung und Verwendung von Personal- und Haushaltszuweisungen in der Justiz für die Gerichte und Staatsanwaltschaften entschieden wird. Die in der niedersächsischen Justiz aufgrund der Budgetierung schon bestehenden Handlungsspielräume für Gerichte und Staatsanwaltschaften in Personal- und Haushaltsangelegenheiten werden damit verfahrensrechtlich abgesichert.
Mit der Einführung von Budgeträten bei den Obergerichten und den Landgerichten sowie den Generalstaatsanwaltschaften und den Staatsanwaltschaften wird erstmals ein beratendes Gremium gesetzlich verankert, in dem neben der Leitung des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft auch die Interessenvertretung der verschiedenen Berufsgruppen in diesen Dienststellen mitwirken können. Bereits dieses Maßnahmenbündel ist beachtlich und sucht bundesweit seinesgleichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, dem weiteren Schwerpunkt unseres Gesetzentwurfs, der Einrichtung eines Wahlausschusses für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, ist aus justizpolitischer Sicht eine noch weiter herausragende Bedeutung zuzumessen; denn diese Entscheidung stellt 70 Jahre nach der Gründung unseres Landes einen Systemwechsel für die Justizverwaltungen dar.
Nachfolger im Amt mit der Abgabe eigener personeller Gestaltungsmöglichkeiten zugunsten einer gleichberechtigten Mitwirkung von Abgeordneten aus ihren Reihen und von Angehörigen der niedersächsischen Justiz verbunden.
Diesen Schritt gehe ich aber gern. Ich gehe ihn im Interesse einer stärkeren demokratischen Legitimation der in ihr Amt Gewählten.
Bedenken Sie: Es geht hier nicht nur um routinemäßige Personalentscheidungen, die nach beamtenrechtlichen Vorgaben zu treffen sind. Die Verleihung eines richterlichen Eingangsamtes auf Lebenszeit vermittelt den Gewählten für die gesamte Dauer ihres Berufslebens diejenige persönliche Unabhängigkeit, die nach Artikel 97 unseres Grundgesetzes unabdingbare Voraussetzung für die Unabhängigkeit der rechtsprechenden Gewalt ist.