Protokoll der Sitzung vom 10.08.2017

Ein Umweltminister, der im Umgang mit dem Wolf eine mehr als unglückliche Figur machte, die jeden Sozialdemokraten im ländlichen Raum die Faust in der Tasche ballen lässt. Die gequälten Anmerkungen beispielsweise des Kollegen Marcus Bosse sprechen Bände, machen konnte er nichts. Die Grünen wollten es so. Die Einstimmenmehrheit machte es unmöglich.

Ein Landwirtschaftsminister, der mit dem LandesRaumordnungsprogramm die Milchbauern in den Grünlandregionen faktisch enteignen wollte.

Ein Umweltminister, der mit dem Wassergesetz in wasserzugreichen Regionen der Marschgebiete das gleiche im Sinn hatte.

Es bedurfte der massiven Gegenwehr in den betroffenen Regionen, insbesondere der kommunalen Verantwortungsträger, um diese Vorhaben zu verhindern. Die Einstimmenmehrheit hatte von sich aus nicht die Kraft.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ein blockierter Wirtschaftsminister, der zwar von Autobahnen redet, aber keine bauen darf, dessen Handlungsfähigkeit so eingeschränkt ist, dass seine Presseverlautbarungen sich im Wesentlichen auf die Übergabe von Förderbescheiden in seinem Heimatwahlkreis beschränken, die normalerweise der Wirtschaftsförderer des Landkreises mit der Post schicken würde.

(Uwe Santjer [SPD]: Das ist ja lächerlich!)

Eine Wissenschaftsministerin, von der man seit der Abschaffung der Studienbeiträge nichts mehr gehört hat, außer dass sie ihre Termine im Wesentlichen auf ihre Heimatstadt und Hannover beschränkt.

Eine Sozialministerin, die noch im Sommer mit einem Lächeln hier erklärte, wie wichtig all die geplanten gesetzlichen Regelungen seien, als die Juristen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes längst abgewunken hatten.

Die Liste ließe sich fortsetzen. Ihre Einstimmenmehrheit gestaltet nicht, sie ist ein Klotz am Hals des Landes.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Johanne Modder [SPD]: Demokratie- verständnis!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, politische Verantwortungsträger müssen damit leben, dass ihre Entscheidungen öffentlich bewertet werden. Man kann die Entscheidung von Elke Twesten gut oder schlecht finden. Man kann sie nachvollziehen oder kritisieren. Beides ist in den letzten Tagen reichlich passiert. Die massiven persönlichen und ehrverletzenden Einlassungen in Presseerklärungen, Statements und Kommentaren - insbesondere in den sozialen Medien - sind für mich jedoch inakzeptabel.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Mit Erschrecken habe ich zur Kenntnis genommen, dass auch Mitglieder von SPD und Grünen und sogar Abgeordnete dieses Hauses persönliche Angriffe gegen Frau Twesten veröffentlicht haben, die weit unter die Gürtellinie gingen.

Insbesondere die Kampagne in den sozialen Medien wurde von ihnen mit Fotomontagen, bewusst unvorteilhaften Bildern und falschen Zitaten befeuert.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn eine Abgeordnete persönlich beleidigt wird - - -

(Anja Piel [GRÜNE]: Urheber für die unvorteilhaften Bilder sind nicht wir! Das ist unredlich!)

Bitte nicht stören! - Herr Nacke, Sie müssen zum Ende kommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn eine Abgeordnete persönlich beleidigt wird, insbesondere durch sexistische Äußerungen, wenn ihr Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit angedroht werden und ihr der Tod gewünscht wird, dann dürfen SPD und Grüne nicht schulterzuckend danebenstehen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Gerald Heere [GRÜNE]: Das ist eine Frechheit! - Hans-Joachim Janßen [GRÜNE]: Und was war mit Herrn Meyer? Jetzt den Moralischen raus- kehren!)

Herr Janßen, bitte!

Wenn im Schatten der Anonymität ein Bezug hergestellt wird zu den Gräueltaten des Nationalsozialismus gegen die jüdische Bevölkerung, indem die Aussage getätigt wird, eine Abgeordnete gehöre in die Gaskammer, dann darf ein Ministerpräsident nicht verharmlosend von einer „Welle der Empörung“ sprechen. Mit welchem Recht wollen Sie ansonsten vergleichbare Angriffe aus der links- und rechtsradikalen Ecke gegen Politiker verurteilen?

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Nacke, letzter Satz, bitte!

Herr Ministerpräsident, Sie sind Landesvorsitzender der SPD, und ich fordere Sie auf, sich von den Äußerungen Ihrer Parteifreunde zu distanzieren. Wenn ein Ministerpräsident seine parlamentarische Mehrheit verliert, sollte er den Weg für Neuwahlen freimachen: Er sollte zurücktreten.

(Glocke des Präsidenten)

Sie, Herr Ministerpräsident, waren dazu nicht bereit - nein, Sie stellen sich hier hin und verlieren sich verbittert in Verschwörungstheorien.

(Zurufe von der SPD)

Es ist daher die Aufgabe des Parlaments, Ihnen die übertragene Macht wieder zu nehmen. Wer nicht freiwillig geht, der wird gegangen.

Der Wechsel der Mehrheiten durch den Übertritt einer Abgeordneten - letzter Satz, Herr Präsident - soll jedoch nach der Überzeugung dieses Hauses nicht zur Machtausübung führen.

(Zurufe von der SPD)

Deshalb wollen wir Neuwahlen. Wir setzen auf das Votum der Wählerinnen und Wähler. Die rot-grüne Blockade ist vorbei. Ihre Einstimmenmehrheit hat ein Ende!

(Starker, anhaltender Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön. - Meine Damen und Herren, ich möchte jetzt abklären, ob weiterer Bedarf an Wortmeldungen besteht. - Herr Dr. Birkner, hat sich das erledigt?

(Dr. Stefan Birkner [FDP] nickt)

- Das hat sich erledigt.

Herr Limburg, ich hatte beobachtet, dass bei Ihnen eventuell eine entsprechende Neigung im Wachsen sei.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Im Moment nicht!)

- Das hat sich erledigt.

Meine Damen und Herren, dann halte ich fest, dass weitere Wortmeldungen nicht vorliegen.

Ich schließe daher die Besprechung über den Antrag auf Auflösung des Landtages der 17. Wahlperiode.

Damit beginnt die Frist nach Artikel 10 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung zu laufen, nach der frühestens am 11. Tag nach Schluss der Besprechung über den Antrag abgestimmt werden kann und spätestens am 30. Tag nach Schluss der Besprechung darüber abgestimmt werden muss.

Die Fraktionen - Sie haben es bereits vernommen - haben sich darauf verständigt, die Abstimmung in einer zusätzlichen Plenarsitzung am 21. August 2017 - das ist der frühestmögliche Termin - durchzuführen.

Der Ältestenrat wird in der Mittagspause der Plenarsitzung am nächsten Donnerstag zusammentreten, um diese Sitzung, die am 21. August 2017 stattfinden wird, vorzubereiten; anschließend wird Ihnen die Einladung zugehen.

Meine Damen und Herren, ich darf Sie darauf hinweisen: Der nächste - 49. - Tagungsabschnitt soll - ganz regulär - in der nächsten Woche, am 16. und 17. August 2017, stattfinden. Die Einladung dazu liegt Ihnen bereits vor.

Damit sind wir für heute am Ende der Tagesordnung. Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen einen guten Heimweg.

Schluss der Sitzung: 12.34 Uhr.