Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Artikel 1/1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer der Änderungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Auch das ist einstimmig so beschlossen.
Artikel 2. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer der Änderungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Keine. Gibt es Enthaltungen? - Auch keine. Damit ist das Gesetz so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wie zwischen den Fraktionen vereinbart, fangen wir um 14.45 Uhr mit der Nachmittagssitzung an. Ich wünsche Ihnen eine gute Mittagspause.
Meine Damen und Herren! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. Ich hoffe, Sie hatten eine schöne Mittagspause.
Tagesordnungspunkt 8: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/7146 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/8704 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/8727
Wir treten in die Beratung ein. Als Erster hat sich der Kollege Dr. Christos Pantazis, SPD-Fraktion, gemeldet, dem ich das Wort erteile. Bitte, Herr Kollege!
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In der rot-grünen Koalitionsvereinbarung „Erneuerung und Zusammenhalt“ haben wir versprochen, die während der letzten Wahlperiode ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - gemeint ist hier der Beschluss des Zweiten Senats vom 23. März 2011, aber auch der vom 12. Oktober 2011 - zu den rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen der Zwangsbehandlung in der psychiatrischen Unterbringung gesetzlich umzusetzen; denn die derzeit noch geltende Fassung lässt eine Zwangsbehandlung ohne besondere Voraussetzungen zu. Sie enthält damit bei einem Vergleich mit dem vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Regelungen keine den grundgesetzlichen Anforderungen genügenden Eingriffsermächtigungen.
Vor diesem Hintergrund besteht seit 2011 dringender Handlungsbedarf, die Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke in folgenden Punkten den rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anzupassen: erstens in Fragen der Zulässigkeit des Grundrechtseingriffs, zweitens der materiellen Erfordernisse sowie drittens der verfahrensrechtlichen Sicherungen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, für die rotgrüne Regierungskoalition kann ich heute abschließend festhalten: Wir haben Wort gehalten und angepackt; denn nach der Novellierung des Maßregelvollzugsgesetzes werden wir das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke hier und heute verabschieden und nach Jahren die Rechtssicherheit schaffen, die die Beschäftigten, die Einrichtungen, aber zuallererst die psychisch erkrankten Menschen verdient haben.
Herr Kollege Dr. Pantazis, wir halten die Uhr an, weil ich Ihnen jetzt erst einmal Ruhe verschaffen möchte. - Es ist ein ziemlicher Geräuschpegel im
Plenarsaal. Stellen Sie bitte Ihre Gespräche ein, und lauschen Sie den Rednern, die hier vorn das Wort haben! Sie haben es im Augenblick nicht. Ansonsten gilt die Bitte: Für diejenigen, die reden wollen, gibt es die Möglichkeit, das draußen zu tun.
Danke, Herr Präsident. - Mit dem vorliegenden Änderungsgesetz fördern wir ferner die Früherkennung psychischer Krankheiten. Die Prävention und auch die Möglichkeit der Selbsthilfe finden in der hier vorliegenden Beschlussempfehlung des federführenden Sozial- und Gesundheitsausschusses ihren entsprechenden Niederschlag.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Hilfen für psychisch erkrankte Menschen müssen vor Ort entwickelt werden. Mit diesem Änderungsgesetz stärken wir daher die sozialpsychiatrischen Dienste und sozialpsychiatrischen Verbünde als entscheidende Träger eines örtlichen Netzwerkes, das Hilfen mit dem Ziel koordiniert, Unterbringungen entbehrlich zu machen und den Betroffenen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Das Gleiche gilt für die Stellung des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung des Landes Niedersachsen und seiner Besuchskommissionen als wirksames und unabhängiges Beratungsorgan, womit auch die Wahrnehmung der Rechte von Patientinnen und Patienten verbessert wird. Es freut mich daher sehr, dass sich auch der Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung dieser Sicht anschließt und sich demzufolge einmütig für das hier vorliegende Änderungsgesetz ausgesprochen hat.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, kein Gesetz verlässt das Parlament, wie es ursprünglich eingebracht worden ist. Herr Präsident Bachmann hatte das ja in einer vorherigen Rede schon einmal gesagt. Ferner mangelt es der hier zugrunde liegenden rechtlichen Materie nicht an Komplexität, sodass sich der federführende Ausschuss übereinstimmend zu dieser Form der Novellierung zwecks Umsetzung der geltenden Rechtsprechung ausgesprochen hat.
Vor diesem Hintergrund ist es mir, auch im Namen meiner Fraktion, ein Anliegen, mich ausdrücklich für die koordinierte Beratung im federführenden
Ausschuss beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst um Frau Brüggeshemke und Frau Dr. Schröder sowie bei Ihnen, Frau Ministerin Rundt, und Ihrem Haus für die rechtliche und fachliche Begleitung zu bedanken.
Zuletzt möchte ich auch den Kolleginnen und Kollegen des federführenden Ausschusses für die ausgesprochen konstruktive Zusammenarbeit danken.
Ich bitte Sie alle heute um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Die Beschäftigten, die Einrichtungen, aber zuallererst die psychisch erkrankten Menschen haben es verdient.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Pantazis hat eben deutlich gemacht, worum es in diesem Gesetzentwurf gehen soll, nämlich um die Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zwangsmedikation. Jedoch musste man bereits bei der ersten Durchsicht dieses Gesetzentwurfs feststellen, dass neben den Regelungen über die Zwangsbehandlung diverse andere Änderungen vorgenommen wurden, ohne dass jedoch die notwendige und von Ihnen immer wieder angekündigte vollständige Überarbeitung dieses Gesetzes erfolgt ist. Daher, Herr Kollege Pantazis, kann ich feststellen: Sie haben in dieser Frage nicht Wort gehalten.
Dazu muss man leider auch feststellen, dass einzelne Formulierungen des Gesetzentwurfs gerade für Nichtjuristen nur schwer nachvollziehbar waren und dass die Regelungen in der Anwendung zum Teil nicht verständlich gewesen wären.
Im Ergebnis muss man festhalten, dass dieser Gesetzentwurf der Sozialministerin, wie auch viele andere Gesetzentwürfe in den vergangenen Wo
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ausschussmitglieder, die sich intensiv mit diesem Gesetzentwurf befasst haben, waren gemeinsam der Auffassung, die Novellierung dieses Gesetzes auf das gesetzlich Notwendigste zu beschränken und besonders rechtlich problematische Bereiche, die für die Zwangsmedikation nicht erforderlich waren, sowie die grundlegende Gesamtüberarbeitung dieses Gesetzes einer späteren Novellierung zu überlassen.
Mit der heutigen Beschlussfassung erhält Niedersachsen als eines der letzten Länder in der Bundesrepublik ein Gesetz, das den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entspricht, aber weit davon entfernt ist, sich als modernes Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke bezeichnen zu dürfen. Es fehlen hinreichend bestimmte und der täglichen Arbeit entsprechende Regelungen, z. B. für die Arbeit der Besuchskommissionen oder die Arbeit des Landesfachbeirats Psychiatrie.
Um den vorliegenden Gesetzentwurf so ausgestalten zu können, wie er heute vorliegt, bedurfte es einer Menge Arbeit, Hinweisen aus der Expertenanhörung und einer ganzen Reihe von Vorschlägen der CDU-Landtagsfraktion.
Beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst sowie bei den Anzuhörenden möchte ich mich ganz herzlich bedanken; denn erst durch ihre Hilfe war es möglich, einen verfassungskonformen Gesetzentwurf hier heute zur Beschlussfassung vorzulegen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Ergebnis dieses Gesetzgebungsverfahrens bleibt festzustellen, dass der vorliegende Gesetzentwurf den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Wir werden daher diesem Gesetzentwurf zustimmen, damit auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von diesem Gesetz betroffen sind und es anwenden müssen, rechtssicher arbeiten können. Ein großer Wurf, Frau Sozialministerin, ist dieses Gesetz jedoch nicht. Sie haben damit vielen Betroffenen - Angehörigen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Psychiatrie und nicht zuletzt den ehrenamtlich Tätigen - eine schwere Enttäuschung zugefügt.