Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, wenn Menschen durch Treten der Tiere diesen aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügen. Dies erfüllt aller Voraussicht nach den Tatbestand einer Straftat und ist als solche zu verfolgen - mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Zu Frage 1: Für die strafrechtliche Bewertung des mutmaßlichen Vergehens während der Ausstallung ist § 17 Nr. 2 Tierschutzgesetz maßgeblich. Danach macht sich strafbar, wer einem Wirbeltier entweder aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Ein Tierhalter, der selber nicht handelt, macht sich wegen Unterlassens strafbar, wenn er rechtlich verpflichtet und in der Lage ist, etwaige begangene Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu verhindern.
Ob wegen der im ARD-Magazin „Report Mainz“ am 20. August 2013 gezeigten Ausstallungsvorgänge ein Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Straftat nach § 17 Nr. 2 Tierschutzgesetz sowohl durch aktives Tun als auch durch Unterlassen vorliegt, wird derzeit durch die zuständige Staatsanwaltschaft geprüft.
Zu Frage 2: Die Kontrolle der Ausstallung von Schlachttieren obliegt der zuständigen Behörde. Das ist in Niedersachsen der für den Tierhaltungsbetrieb örtlich zuständige Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt.
Bei den Kontrollen werden die Tiere im Tierhaltungsbetrieb auf ihren gesundheitlichen Zustand hin untersucht, wobei auch der Tierschutz berücksichtigt werden muss. Die Verantwortlichen der Verladekolonnen müssen Sachkundenachweise mit vorheriger Schulung und Prüfung nachweisen. Die Mitarbeiter der Verladekolonnen sind über Nummern an den Overalls identifizierbar, was auch im Film zu sehen ist, sodass sie bei festgestellten Verstößen zur Rechenschaft gezogen werden können.
Zu Frage 3: Die Landesregierung leitet zurzeit einen Paradigmenwechsel bei Verstößen gegen den Tierschutz ein. Dazu wird die Landesregierung eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Oldenburg mit der Zuständigkeit für Landwirtschaftsstrafsachen und Tierschutzverstöße in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung einrichten und das bisher dort tätige Personal verstärken, um Strafanzeigen schneller nachgehen und nachgewiesene Verstöße zeitnah ahnden zu können.
Um weitere Tierschutzverstöße umgehend zu verhindern und um diese effektiv zu ahnden, ist es erforderlich, dass z. B. Tierschutzorganisationen bei Kenntnis von Verstößen das zuständige Veterinäramt unverzüglich informieren. Auf diese Weise können von der Behörde unter Hinzuziehung der Polizei die weitere Verladung von Geflügel erforderlichenfalls gestoppt werden und vor Ort der Sachverhalt ermittelt sowie die Identität der Personen festgehalten werden.
Nur in Niedersachsen gibt es bereits die Verpflichtung, dass Personen einer Fangkolonne, also einer Ausstallungsfirma, einen Sachkundenachweis für den Umgang mit Geflügel haben müssen, den sie nur nach einer Schulung und anschließenden Prüfung erhalten. Die Kenntnis dieses Personenkreises über den richtigen Umgang mit Geflügel wirkt sich bei festgestellten Verstößen erschwerend auf das Strafmaß aus.
Wir haben festgestellt, dass bei Anwesenheit staatlicher Kontrolleure der Verladevorgang deutlich anders verläuft als ohne. Um die Effektivität dieser Kontrollen zu steigern, wollen wir in einer Rechtsvorschrift in Zukunft vorschreiben, dass die Tierhalter verpflichtet sind, vorab die Überwachungsbehörde über die genaue Uhrzeit der Ausstallung bzw. des Verladens zu unterrichten. Dann sind unangekündigte Kontrollen besser möglich.
Aktuell hat sich die beschuldigte Verladefirma verpflichtet, der zuständigen Behörde im Vorfeld Verladetermine und -orte zu übermitteln und umge
hend nach der Verladung eine Liste mit den Personen, die an der Verladung teilgenommen haben, einschließlich der Overall-Nummern zur Verfügung zu stellen.
Bei Kenntnis der in den Videos zu sehenden Verladekolonnen sollte außerdem ein Hinweis an die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde erfolgen; denn aufgrund der hohen Arbeits- und Staubbelastung und ihren Folgen gibt es eine hohe Personalfluktuation bei den Ausstallungsunternehmen. Es sind oft Personen osteuropäischer Herkunft, die im Akkord arbeiten.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung wirkt darauf hin, die Tierschutzkontrollen durch die zuständigen Behörden zu intensivieren, um Verstöße festzustellen und die hierfür Verantwortlichen möglichst umgehend zu ermitteln.
Die Landesregierung beabsichtigt ferner, zusammen mit Nordrhein-Westfalen eine Bundesratsinitiative zu starten, um bisher auf EU- und Bundesebene fehlende Regelungen mit Haltungsanforderungen für Puten in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung festzuschreiben. Darin soll aufgenommen werden, dass analog zur Regelung für Masthühner auch die Halter beispielsweise von Puten sicherzustellen haben, dass die von ihnen zur Pflege oder zum Einfangen und Verladen der Tiere angestellten Personen in tierschutzrelevante Kenntnisse eingewiesen und entsprechend angeleitet werden. Damit liegt die Verantwortung bei festgestellten Verstößen nicht allein bei den Ausstallern, sondern vor allem auch bei den Tierhaltern, sodass auch gegen diese gegebenenfalls Verfahren eingeleitet werden können.
Angestrebt ist weiter die rechtliche Verankerung einer Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz für Ausstallungsfirmen. Eine Erlaubnis kann mit Auflagen bzw. Erlaubnisvoraussetzungen verbunden werden und bei Nichteinhaltung der Nebenbestimmungen wieder entzogen werden.
Auch die Tierschutz-Verbandsklage, wie sie die Koalition bereits in ihrem Koalitionsvertrag vorgesehen hat, wird die Situation für die Tiere verbessern.
Das Land selbst wird mit dem neuen Haushalt eine neue Taskforce Tierschutz beim LAVES einrichten, die unangekündigt und landesweit bei solchen Vorfällen unterstützen, kontrollieren und ermitteln soll.
Damit zieht die Landesregierung erhebliche politische, rechtliche und organisatorische Konsequenzen aus den Vorfällen. Sie handelt und will nicht mehr wegschauen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die erste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Scholing, Bündnis 90/Die Grünen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hat die Landesregierung Kenntnisse über die Arbeits- und Sozialbedingungen der bei der Putenverladung eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Konkret: Waren das Werkverträge? Wurde im Akkord gearbeitet? Gibt es Erkenntnisse, ob es ähnlich katastrophale Wohnbedingungen der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Uns liegen jetzt keine detaillierten Kenntnisse über die in dem Film beschuldigte Firma vor, was die Arbeitsbedingungen angeht. Uns sind aber Berichte bekannt, dass in solchen Fällen oft Fremdfirmen beschäftigt werden, dass auch ein Anteil von Werkvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern nicht auszuschließen ist,
dass oft Akkordarbeit oder Stückkosten im Rahmen eines Werkvertrags vereinbart werden. Sowohl aus sozialer Sicht als auch aus Tierschutzsicht ist es ein Problem, wenn kein Stundenlohn gezahlt wird, sondern danach bezahlt wird, wie
viele Tiere man wie schnell ausstallt und in Kisten packt. Das ist natürlich ein erhebliches Problem.
Deshalb gilt auch für diesen Bereich die Auffassung der Landesregierung, dass wir einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro brauchen und dass man auch den möglichen Missbrauch von Werkverträgen in diesem Bereich kontrollieren und beenden muss.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In dem schon erwähnten Fernsehbericht von „Report Mainz“, in dem es um die Tierquälereien ging, nimmt die betroffene Firma Stellung und sagt: Mitarbeiter, die so etwas tun, werden sofort entlassen. - Ist damit der Sache Genüge getan? Oder wer trägt nach Auffassung der Landesregierung im strafrechtlichen Sinne die Verantwortung wegen der Nichteinhaltung der Tierschutzvorschriften?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach uns vorliegenden Informationen hat die in der Kritik stehende Verladefirma Konsequenzen gezogen und die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen. Klar ist natürlich, dass die Sache damit nicht erledigt ist, sondern es den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft überlassen bleibt, welche Sanktionen oder Strafen noch ausgesprochen werden.
Im Zusammenhang damit, wer da Verantwortung trägt, verweise ich auf § 2 Tierschutzgesetz. Dort heißt es:
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.“
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister Meyer, hat der Konzern, der die Verladung in Auftrag gegeben hat, in der Vergangenheit Subventionen vom Land Niedersachsen erhalten? Ich frage zugespitzt: Haben wir auf indirektem Wege Tierquälerei unterstützt?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir können und werden natürlich nicht den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft vorgreifen. Von daher können wir nicht sagen, ob strafrechtliche Verstöße vorgelegen haben oder vorliegen werden. Aber es ist richtig, dass die beschuldigte Firma Wiesenhof, in deren Auftrag es mutmaßlich laut Medienbericht ergangen sein soll, in der Vergangenheit Subventionen der EU, des Bundes und des Landes Niedersachsen in nicht ganz unerheblicher Höhe bekommen hat. Dazu verweise ich gerne auf die Drucksache 16/5288 vom Oktober letzten Jahres, in der aufgeführt ist, welche Unternehmen der PHW-Gruppe Ausfuhrerstattungen in Millionenhöhe bekommen haben und inwieweit Wirtschaftsfördermittel in ebenfalls erheblicher Millionenhöhe durch das Land Niedersachsen gewährt worden sind.
Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Janßen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.