Protokoll der Sitzung vom 25.09.2013

Herr Grascha, Sie haben das Wort zu einer Zwischenfrage.

Herr Finanzminister Schneider, vor dem Hintergrund Ihrer soeben dargelegten Formulierungen, dass Sie den Haushalt nicht durch Einmaleffekte ausgleichen würden, frage ich Sie erstens: Wie definieren Sie Beteiligungsverkäufe? - Sie haben ja selbst Beteiligungsverkäufe in einer Größenordnung von 55 Millionen Euro eingeplant. Sind das Einmaleffekte?

Zweitens. Mit welchen Maßnahmen sollen diese 55 Millionen Euro tatsächlich erzielt werden?

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Mal langsam, mal langsam! Ihre Mipla hatte 110 Millionen Euro vorgesehen.

(Christian Grascha [FDP]: Das haben Sie ja immer kritisiert!)

Ich werde Sie also einfach nur fragen, wie Sie auf die 110 Millionen gekommen sind und davon dann die Hälfte machen. Damit habe ich gar kein Problem. Also mal vorsichtig. Sie haben Jahr für Jahr 110 Millionen Euro eingeplant. Wir haben einmalig 55 Millionen Euro vorgesehen. Wir werden jetzt natürlich nicht auf dem offenen Markt ankündigen, was wir - - -

(Aha! bei der CDU und FDP)

- Kaufmann sind Sie wahrscheinlich nicht. Kaufmann sind Sie nicht.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Das war genau das, was Frau Geuter im- mer kritisiert hat!)

Darüber werden wir bei den Haushaltsplanberatungen natürlich zu reden haben. Das ist doch klar. Hier bestimmte konkrete Dinge anzukündigen, sodass sich ein möglicher Erwerber darauf einstellen könnte und so ein öffentlicher Druck entsteht, auch entsprechend zu handeln, wäre nicht klug.

(Zurufe von der CDU und von der FDP)

Herr Grascha, Sie haben eine Frage gestellt, und der Herr Minister antwortet. Lassen Sie ihn jetzt doch bitte auch zu Ende ausführen. - Ach, Sie sind fertig. Herr Minister, vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Herr Minister, Sie wissen ja, ein Mitglied der Landesregierung kann sich hier jederzeit zu Wort melden. Das ist gar keine Frage.

(Christian Dürr [FDP]: Er kann sich auch jederzeit hinsetzen!)

Vielen Dank. - Jetzt hat sich zu Wort gemeldet der Kollege Reinhold Hilbers. Sie haben zweieinhalb Minuten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schneider, staatliches Baumanagement. Es ist richtig: Wenn man Mehreinnahmen hat, dann berechtigen diese auch dazu, Titelgruppenpersonal zu beschäftigen. Das ist auch in der Vergangenheit geschehen, wenn große Maßnahmen anstanden. Das hat aber eben einen atmenden Charakter. Sie schaffen daraus jetzt feste Stellen. Dann haben Sie die Leute auch auf den Stellen, wenn Sie keine Aufträge haben. Schauen Sie sich doch die Zahlen an. Sie erhöhen bei den Einnahmen doch auch den Anteil der Landesbauten. Das heißt doch: linke Tasche, rechte Tasche. - Wenn das Wissenschaftsministerium in Zukunft etwas baut, dann muss es 25 % bei Ihnen abführen.

(Renate Geuter [SPD]: Das haben Sie nicht gemacht?)

Sie haben doch schon angesprochen, dass Sie die Abführungsquote auf die Baumaßnahmen erhöhen wollen. Sie nehmen also das Geld, das Sie dort einnehmen, auch von den staatlichen Bauten, also von den Bauten des Landes Niedersachsen ein. Das sind doch Ihre Einnahmen, die Sie generieren. Das steht im Haushalt.

(Beifall bei der CDU)

Sie haben ferner von den Schulden gesprochen. Schauen Sie einfach nur einmal auf Seite 128 in der mittelfristigen Finanzplanung. Ich kann es Ihnen vorlesen. Im Jahr 2004 - das war der erste Haushalt, den wir zu verantworten hatten und auch beschlossen haben - belief sich die Nettokreditaufnahme auf 2,5 Milliarden Euro. 2005 waren es 2,15 Milliarden Euro, 2006 waren es 1,133 Milliarden Euro. Im Jahr 2007 waren es nur noch 726 Millionen Euro. 2008 waren es 657 Millionen Euro. Dann kamen die beiden Krisenjahre: 2,182 Milliarden Euro bzw. 2,124 Milliarden Euro. 2011 waren es 2,108 Milliarden Euro. Da sind alte Kreditermächtigungen verbraucht worden. 2012 waren es noch 289 Millionen Euro.

Somit komme ich auf insgesamt 13,8 Milliarden und nicht auf 20 Milliarden Euro, die wir aufgenommen haben. Sie haben damals in der Zeit zuvor die Verschuldung verdoppelt. Das ist die Bilanz, die vorgelegt worden ist. Das sind die Zahlen, die wir haben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Glauben Sie mir: In Ihre Berechnungen - wenn Sie 40 Milliarden Euro und 60 Milliarden Euro gegenüberstellen - können Sie nicht sowohl das Jahr 2003 als auch das Jahr 2013 einbeziehen. Entweder berücksichtigen Sie in Ihrer Bilanz das Jahr 2013, oder Sie rechnen uns das Jahr 2013 zu; dann dürfen Sie das Jahr 2003 in der Bilanz für Ihre Zeit verbuchen. Beides aber geht nicht. Dann kommen Sie nämlich zu solchen Zahlen, wie Sie sie gern hätten. Das lassen wir Ihnen hier aber nicht durchgehen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die Vermögensveräußerungen als Einmaleffekte sind doch gepaart mit Maßnahmen im Haushalt. Diese Maßnahmen dienten doch teilweise der Stärkung der NORD/LB. Wir haben über 500 Millionen in die NORD/LB gegeben, ohne dafür neue Kredite aufnehmen zu müssen.

(Renate Geuter [SPD]: Die haben Sie durch Steuermehreinahmen finan- ziert!)

- Ja, sonst hätten wir die Steuereinnahmen für andere Dinge nehmen können, zum Beispiel zum Abbau oder für Einmaleffekte oder Ähnliches. Das sind alles kommunizierende Röhren gewesen.

(Lachen bei der SPD)

Genau an der Stelle missbilligen Sie das. Hören Sie doch auf. Sie selbst nehmen Rücklagenentnahmen fleißig in Anspruch. Ihnen tut das Urteil von Bückeburg doch schon leid. Sie würden es am liebsten abschaffen, das haben Sie uns doch schon berichtet.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zuruf von der CDU: So ist das!)

Sie nehmen diese Maßnahmen fleißig in Anspruch und kritisieren Sie das, was wir vorher getan haben. Das ist scheinheilig und inkonsequent, was Sie hier machen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit kommen wir nun zur Ausschussüberweisung.

Es ist vorgesehen, den Ausschuss für Haushalt und Finanzen federführend zu beteiligen und mitberatend alle Fachausschüsse. Wer dem so zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Vielen Dank. Damit ist das beschlossen.

Wir kommen nun zum

Tagesordnungspunkt 5: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung und Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle strafverfahrensrechtlicher Maßnahmen - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion der FDP - Drs. 17/456 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 17/549 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/589

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen. Eine mündliche Beratung ist nicht vorgesehen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. Ich höre und sehe keinen Widerspruch.

Wir kommen nun zur Einzelabstimmung.

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Einstimmig.

Artikel 2. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr so zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Auch einstimmig.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf insgesamt seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt aufzustehen. - Das sieht auch sehr einmütig aus. - Nein. - Enthaltungen? - Bei Enthaltung der FDP-Fraktion ist das so beschlossen. Damit ist dem Gesetz zugestimmt worden.

(Zuruf: Die FDP hat sich vertan! - Hei- terkeit)

- Dann so, wie im federführenden Ausschuss und in der Tagesordnung dargestellt.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 6: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes über Gebietsänderungen der Städte Cuxhaven und Norderney sowie der Gemeinde Neuharlingersiel - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/335 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 17/541 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/601