Aber - auch das sieht man besonders anschaulich im NSU-Verfahren - das gilt natürlich auch für andere Rechtsanwälte, nämlich für jene, die in den letzten Jahren, immer stärker zunehmend, das Mittel der Nebenklagevertretung nutzen. Das wird jetzt aktuell im NSU-Verfahren sehr weiträumig genutzt. Aber ich finde es richtig und angemessen, dass Rechtsanwälte auch auf dieser Seite im Strafverfahren einen wichtigen Beitrag für die Rechtspflege leisten.
Abschließend möchte ich sagen: Ich freue mich auf die vermutlich konstruktiven Beratungen im Rechtsausschuss. Selbstverständlich sollten wir auch dort breite Anhörungen durchführen.
Danke, Herr Limburg. - Eine letzte Wortmeldung liegt dem Präsidium vom Kollegen Lutz Winkelmann für die CDU-Fraktion vor. Herr Winkelmann, Sie haben das Wort.
In der Automobilbranche spricht man von Facelifting, wenn ein Erfolgsmodell lediglich in ein paar Punkten technisch nachjustiert und im Übrigen optisch den Erfordernissen des Marktes angepasst wird. Ein solcher Fall liegt auch hier vor. Das Erfolgsmodell, über das wir reden, ist das Versorgungswerk der Rechtsanwälte, also eine eigenständige Versorgungseinrichtung für die Altersversorgung von Freiberuflern. Vorhin wurden schon Zahlen genannt und wurde ausgeführt, wie viele Mitglieder und Beitragszahler es gibt. Immerhin verfügt diese Einrichtung über ein Kapital von 1,3 Milliarden Euro und hat im Jahr 2012 eine Nettorendite der Kapitalanlagen von 4,32 % erwirtschaftet. Ich muss sagen: In Anbetracht dieser Substanz, die dort gut verwaltet wird, freue ich mich, dass ich seit 25 Jahren Beiträge an diesen Verein zahle.
Dieses Erfolgsmodell wird nun im Rahmen eines Gesetzes ein bisschen aufgehübscht und überarbeitet. Das, was uns als Gesetzentwurf vorliegt, ist gute, unspektakuläre handwerkliche Arbeit, die wir im Ausschuss noch im Detail beraten werden.
Wir - ich denke, ich spreche für die gesamte CDUFraktion - freuen uns auch deshalb sehr über dieses Gesetz, weil es noch die Handschrift des früheren Justizministers Busemann trägt, der in seiner Ägide wesentliche Vorarbeit für das geleistet hat, was wir jetzt auf den Tisch gelegt bekommen. Gute Politik kann und soll man fortsetzen.
Aus meiner Sicht steckt in dem Gesetzentwurf eine kleine, aber doch erhebliche politische Botschaft: Auch die SPD-geführte neue Landesregierung bestätigt das eigenständige Versorgungswerk für die Freiberufler, um die es hier geht,
und erteilt damit einer künstlichen und sinnlosen Gleichmacherei im Bereich der Altersvorsorge eine Absage. Das ist eine gute Politik, wie wir sie gerne mittragen. Auch wir freuen uns auf die Beratung.
Vielen Dank, Herr Winkelmann. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Daher schließe ich die Beratung in erster Lesung.
Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen, den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mit der Beratung dieses Gesetzentwurfs zu beauftragen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist ausreichend unterstützt, es wird so verfahren.
Meine Damen und Herren, bevor es zu einem Wechsel im Sitzungsvorstand kommt, rufe ich noch vereinbarungsgemäß zur gemeinsamen Beratung auf
Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungs-, kommunalwahl- und beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/578
Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/579
Beide Gesetzentwürfe werden durch Herrn Innenminister Pistorius eingebracht, dem ich das Wort erteile.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe heute die große Freude, für die Niedersächsische Landesregierung gleich zwei Gesetzentwürfe in den Landtag einzubringen, deren Inhalt in den letzten Wochen sowohl auf kommunaler Seite als auch auf Landesebene viel diskutiert worden ist. In beiden Gesetzentwürfen geht es insbesondere um Änderungen für die niedersächsischen Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten.
Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung kommunalverfassungs-, kommunalwahl- und beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften wird die in der
Koalitionsvereinbarung enthaltene Ankündigung umgesetzt, die langen Amtszeiten der Hauptverwaltungsbeamten mit der Wahlperiode der Abgeordneten der Vertretungen zu synchronisieren.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes enthält die erforderlichen Regelungen zur Anhebung des Wählbarkeitsalters der Hauptverwaltungsbeamten und steht natürlich im Zusammenhang mit der Synchronisierung.
Lassen Sie mich zunächst den Gesetzentwurf zur Synchronisierung näher erläutern. Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung kommunalverfassungs-, kommunalwahl- und beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften soll die Abkopplung der Hauptverwaltungsbeamtenwahlen von den Wahlen der Abgeordneten rückgängig gemacht werden.
- Warum? - Die bisherige Regelung, meine Damen und Herren, besteht seit 2005 und hat sich letztlich nicht bewährt.
Lassen Sie mich die Vorteile aufzählen, die mit einer Synchronisierung der Amtszeiten der Hauptverwaltungsbeamten mit den Wahlperioden der Vertretungen einhergehen. Einheitliche Wahltermine werten die Kommunalwahlen in Niedersachsen auf. Sie erhalten in der Öffentlichkeit wieder eine größere Bedeutung und eine größere Aufmerksamkeit,
weil mit der Zusammensetzung der Kommunalvertretung gleichzeitig auch entschieden wird, welche Persönlichkeit zukünftig an der Spitze der Kommunen stehen soll. In Zukunft werden in unseren Kommunen also regelmäßig zwei Wahlen an einem Tag stattfinden, und das - grundsätzlich jedenfalls - landesweit.
Eine größere Wahlbeteiligung ist zu erwarten. Die demokratische Legitimation der Hauptverwaltungsbeamten und der Vertretungen wird auf eine breitere Grundlage gestellt. Die Demokratie wird gestärkt.
der Kommunalpolitik, die Frauen und Männer, die sich ehrenamtlich in den Räten und Kreistagen engagieren.
Mit der Synchronisierung der Wahlen wird es grundsätzlich auch zu einer Verbesserung des politischen Gleichlaufs zwischen den beiden Organen, nämlich der Vertretung einerseits und dem Hauptverwaltungsbeamten andererseits, kommen. Eine effektivere Zusammenarbeit dieser Organe kann ohne Zweifel erwartet werden. Damit kann die Vertretung des kommunalen Wahlvolks wirkungsvoller im Sinne der Wählerinnen und Wähler erfolgen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Reduzierung der langen Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamten von acht auf fünf Jahre trägt dem demokratischen Prinzip der Kontrolle durch die Wählerinnen und Wähler nach einer angemesseneren Zeit Rechnung, meine Damen und Herren.
Durch die Zusammenlegung der Wahlen werden auch die Kosten für die sonst anfallenden zusätzlichen Wahlgänge vermieden - ich gebe allerdings zu, dass das ein zweitrangiger Aspekt ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind gute Argumente. Das sind auch gute Argumente, um auch entgegen der von den kommunalen Spitzenverbänden geäußerten grundsätzlichen Kritik an der Kürzung der Amtszeiten der Hauptverwaltungsbeamten festzuhalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die kommunalen Spitzenverbände befürchten insbesondere, dass durch die Verkürzung der Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamten befähigte Bewerberinnen und Bewerber für das Amt nicht mehr gefunden werden könnten. Diese Auffassung, meine Damen und Herren, teilen wir ausdrücklich nicht.
Denn, meine Damen und Herren - gelegentlich hilft ein Blick in die jüngere Geschichte -, schon bei der Einführung der Direktwahl der Hauptverwaltungsbeamten im Jahre 1996 war die Amtszeit an die fünfjährige Wahlperiode gekoppelt und betrug dementsprechend ebenfalls fünf Jahre. Mir ist nicht bekannt - ich lasse mich gern eines Besseren be
lehren -, dass damals keine fähigen Köpfe für dieses wichtige Amt auf kommunaler Ebene hätten gefunden werden können. Von daher ist diese Befürchtung unbegründet.
Meine Damen und Herren, die mit dem Amt einer oder eines Hauptverwaltungsbeamten verbundenen bedeutungsvollen Aufgaben und die besondere Rechtsstellung als Organ einer Kommune sowie die sonstigen Rahmenbedingungen insbesondere in besoldungs- und versorgungsrechtlicher Hinsicht machen das Amt gerade auch für lebensjüngere Kandidatinnen und Kandidaten attraktiv.