Protokoll der Sitzung vom 25.09.2013

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Oetjen, ich möchte auf das, was Sie zum Schluss gesagt haben, und auch auf das eingehen, worauf die Kollegin Doris Schröder-Köpf hingewiesen hat.

Wir haben uns wirklich sehr darüber gewundert, dass Sie Ihren Antrag letztendlich nicht zurückgezogen haben. Denn in den vergangenen zehn Jahren haben wir schon mehrfach über die Härtefallkommission diskutiert, und nach Vorlage des Entwurfs des Innenministeriums, nach der Anhörung und den dann erfolgten Änderungen haben wir nun wirklich eine Kommissionsverordnung, die bundesweit ein Meilenstein in der flüchtlingspolitischen Auseinandersetzung zwischen der Flüchtlingsszene und klassischerweise den Innenministerien ist. Wir haben hier einen Meilenstein erreicht.

Gerade deshalb werden wir in der kompletten Flüchtlingsszene dafür gelobt, dass wir hier die Grundlagen für eine humanitäre Flüchtlingspolitik geschaffen haben. Gerade deswegen hätten wir uns gewünscht, dass Sie Ihren Antrag heute für erledigt erklären und diesen Innenminister an dieser Stelle einmal ausdrücklich loben, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Ich muss noch einmal sagen: In den letzten zehn Jahren unter Schwarz-Gelb - der Kollege Schwarz hat das hier zum Bereich Pflegepolitik gesagt - hat dieses Parlament im Bereich Flüchtlingspolitik kein Thema so sehr beschäftigt wie die Härtefallkommission. Die Härtefallkommission gibt es seit 2006. Vorher hatte sich Innenminister Schünemann als einer der letzten Landesinnenminister neben dem bayerischen geweigert, diese Kommission einzurichten.

Seitdem hat es zahlreiche Anträge allein zum Thema Härtefallkommission gegeben: fünf Entschließungsanträge meiner Fraktion, zwei Entschließungsanträge der SPD, einen Änderungsantrag der SPD, einen Änderungsantrag von SPD und Grünen, einen Antrag von SPD, Grünen und Linken und einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen. Aber kein einziger Entschließungsantrag vonseiten der FDP zu diesem Thema, meine Damen und Herren! Das ist die Wahrheit an dieser Stelle!

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Wir haben das, was von Kirchen, von Wohlfahrtsverbänden und von Einzelpersonen zentral gefordert wurde, umgesetzt: die einfache Mehrheit in der Härtefallkommission.

Mit dem Vorprüfungsgremium haben wir genau das, was von dem Kollegen Focke im Ausschuss kritisiert wurde, umgesetzt.

(Glocke der Präsidentin)

Wir haben eine Beschleunigungsregelung eingeführt. Die Kommissionsmitglieder haben gesagt: Wir haben ellenlange Diskussionen über Annahmeentscheidungen geführt. - Strittige Entscheidungen im Vorprüfungsgremium haben nämlich zunächst einmal zu einer Annahmeentscheidung in der Kommission geführt. Sie haben gesagt: Im zweiten Schritt mussten wir so oder so inhaltlich diskutieren.

Ihr ausdrücklicher Wunsch war es, gleich eine inhaltliche Diskussion zu führen, ohne erst einmal eine Annahmeentscheidung herbeizuführen. Das haben wir mit der Kommissionsverordnung umgesetzt. Das hilft den Mitgliedern, in ihrem Entscheidungsspielraum schnell zu entscheiden, ohne sich unnötig darüber zu zerstreiten, ob eine Annahme möglich ist oder nicht, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Mit dem Abschiebetermin haben wir eine Regelung aufgegriffen, die in der Anhörung gefordert wurde. Wir haben aber nicht die Forderung aufgegriffen - da gebe ich Ihnen recht -,

(Glocke der Präsidentin)

eine Reduzierung auf die bundesgesetzlichen Ausschlussgründe vorzunehmen, nämlich einen Abschiebetermin als Grund gänzlich auszuschließen. Wir haben aber eine Fristsetzung hineingebracht, die Herr Focke kritisiert hat, was ich allerdings überhaupt nicht nachvollziehen kann.

Zum Schluss noch ein weiterer Punkt, weil Herr Focke das im Ausschuss auch falsch dargestellt hat. Die Regelausschlussgründe sind komplett entfallen. Die Vorsitzende trifft auch weiterhin die Nichtannahmeentscheidung. Die Regelausschlussgründe aber gibt es nicht mehr.

Frau Kollegin, Sie müssen zum Schluss kommen!

Die Kommission hat jetzt die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Geschäftsordnung selbst Regelausschlussgründe zu geben, wodurch die Mitglieder der Kommission auch hier einen Entscheidungsspielraum haben. Ich glaube, wir sind hier auf ei

nem guten Weg. Wir sind die Letzten, die sich verweigern, wenn es Probleme gibt. Das hat der Innenminister auch ausdrücklich so angekündigt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank. - Für die CDU-Fraktion hat nun Herr Focke das Wort. Bitte!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich, weil Herr Bachmann und auch Frau Polat es hier noch einmal angesprochen haben, auf das von Ihnen in die Welt gesetzte Märchen eingehen, dass Niedersachsen ein Abschiebeland gewesen sei.

Die Zahlen, die Sie uns anlässlich einer Anfrage selbst gegeben haben, sagen etwas völlig anderes. Ein Beispiel: In Niedersachsen gab es im Jahr 2012 563 Abschiebungen bei 7,9 Millionen Einwohnern. Auf 100 000 Einwohner bezogen, sind das 7,1 %. Im grün-rot regierten Baden-Württemberg gab es 763 Abschiebungen bei 10,8 Millionen Einwohnern - auch 7,1 %. Hier haben wir den gleichen Wert. In Nordrhein-Westfalen, wo die SPD regiert, gab es sage und schreibe 2 103 Abschiebungen. Auf 17 Millionen Einwohner bezogen, sind das 11,8 %. Das ist die Wahrheit - nicht aber das, was Sie hier der Bevölkerung ständig falsch zu verkaufen versuchen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zum Thema: Ich finde es schade, dass Sie sich mit Ihrem Abstimmungsverhalten im Ausschuss der inhaltlichen Abstimmung des FDP-Antrags widersetzt haben.

Auch wir begrüßen gerade den Schritt, dass in Zukunft ärztlicher Sachverstand mit psychotherapeutischer Erfahrung in die Härtefallkommission aufgenommen wird.

Was die Nichtannahmegründe angeht, haben wir hier schon oft über die Pressemitteilung der CDUFraktion gesprochen, mit der wir in die Richtung rechten Gedankenguts gerückt wurden. Im Übrigen hat auch der Niedersächsische Landkreistag die gleiche Kritik geäußert. Ich denke, dass Sie jetzt nicht auch den Niedersächsischen Landkreistag

gleichfalls in die Ecke rechten Gedankenguts stellen.

Sie wollten, dass der Strafkatalog des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Zukunft angewendet werden sollte. Da haben Sie jetzt eine Rolle rückwärts gemacht und haben sich für die §§ 53 und 54 des Aufenthaltsgesetzes entschieden, womit Sie sich auch gleich die Kritik des Flüchtlingsrates eingefangen haben. Von dem angekündigten großen Wurf ist bei Ihnen nichts übriggeblieben. Das war höchstens ein Hüpferchen. Für die Grünen war es sicherlich eine große Kröte, die sie schlucken mussten.

(Beifall bei der CDU)

Im Zusammenhang mit den Nichtannahmegründen geht es vor allem auch um den Bereich der Passbeschaffung und der Identitätsklärung. Hier möchte ich Ihnen noch einmal sagen, was z. B. der Niedersächsische Landkreistag in seiner Pressemitteilung vom 20. Juni dieses Jahres dazu ausgeführt hat - ich zitiere -:

„Der NLT bewertet daher eine Reihe von Vorschlägen des niedersächsischen Innenministers zur Änderung der Härtefallkommissionsverordnung kritisch. Als zu weitgehend wird die starke Reduzierung der Nichtannahme- und Ausschlussgründe empfunden. Schwere Verstöße wegen Mitwirkungspflichten bei der Sachverhaltsaufklärung sollten wie bisher grundsätzlich ebenso einem Härtefallersuchen entgegenstehen wie die Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat ab einer bestimmten Höhe …“

Das ist die Meinung derer, die sich jeden Tag damit beschäftigen, meine Damen und Herren.

(Zustimmung bei der CDU)

Was den Antrag angeht, so hat die FDP in ihm richtigerweise auf die bayerische Regelung hingewiesen, über die wir gern diskutiert hätten. Sie haben all das aber bereits als erledigt erklärt.

Nun zum Vorprüfungsgremium. Sicherlich ist es gut, wenn sich ein Vorprüfungsgremium damit beschäftigt. Wir hätten uns aber gewünscht, dass in diesem Gremium die Mehrheit zählt, nämlich 2 : 1. Sie sagen: Wenn sich im Vorprüfungsgremium nur einer dafür entscheidet, dass eine Petition - so will ich das einmal nennen -, eine Eingabe an die Härtefallkommission weitergeleitet werden soll, dann ist das faktisch so. - Auch das hat die FDP in

ihrem Antrag geschrieben. Das hätten wir an dieser Stelle auch für richtig gehalten.

Meine Damen und Herren, schwierig ist, dass Sie jetzt die Beschleunigungsregelung, die wir erst im letzten Jahr geschaffen haben, komplett abschaffen. Hierzu hat der Niedersächsische Landkreistag in der gleichen Pressemitteilung, aus der ich schon eben zitiert habe, ebenfalls etwas gesagt. Ich zitiere weiter:

„Auf Unverständnis stößt bei den kommunalen Ausländerbehörden auch die Absicht, die auf Anregung aus der kommunalen Praxis gerade erst im Jahr 2012 eingeführte Beschleunigungsregelung wieder streichen zu wollen. Reuter: ‚Jahrelange Verfahren mit ungewissem Ausgang helfen den Menschen nicht.’“

Meine Damen und Herren, er hat recht.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

In den Ausschussberatungen haben Sie zum letzten Punkt - Vorprüfungsgremium - und auch zur Beschleunigungsregelung darauf hingewiesen, dass sich die neue Härtefallkommission selbst eine neue Geschäftsordnung geben und dies selbst regeln könne.

Zunächst könnte man meinen, es sei jetzt der große Segen, dass die, die darüber verhandeln, das selber regeln können. Wenn es denn aber zu Kritik kommt, wenn es zu Schwierigkeiten kommt, dann weiß ich, wer sich als Erstes wegducken wird, nämlich der Innenminister. Er wird sagen: Wir haben damit nichts zu tun. Das steht in der Geschäftsordnung; die haben die sich selber gegeben. - Das ist keine verantwortliche Politik, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Auch die Rolle der Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe ist nach unserer Ansicht in der Härtefallkommission nicht entsprechend gewürdigt. Frau Schröder-Köpf, Sie dürfen mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen. Ich finde, wenn Sie, meine Damen und Herren, es wirklich ernst gemeint hätten, dann hätten Sie ihr auch ein Stimmrecht gegeben. Aber Sie meinen es mit der Landesbeauftragten nicht richtig ernst, und das finde ich an dieser Stelle sehr schade. meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Einige der Ergänzungen in der Verordnung, die Sie vorgelegt haben, begrüßen wir.

(Filiz Polat [GRÜNE]: Welche denn?)

Aber, meine Damen und Herren, wir befürchten auch, dass die Ausnahme des Zugangs zur Härtefallkommission zur Regel wird. Auch dazu hat sich der Niedersächsische Landkreistag entsprechend geäußert, dass eben die gute Arbeit, das gute Vorgehen im komplizierten Ausländerecht, der Ausländerbehörden vor Ort dadurch konterkariert wird, dass der Zugang zur Härtefallkommission die Regel wird, was letztendlich die Bearbeitung der Fälle erschwert.