Faktisch erhalten wir über die Kompensationsmittel des Bundes schon heute nur ein Drittel des Anteils an Hochschulbauinvestitionsmitteln, die wir aufbringen müssen, im Gegensatz zu früher nach HBFG, als der Bund noch 50 % getragen hat. Wenn der Bund hier nicht einsteigt und nicht wieder zur alten Regelung zurückkehrt, dass Hochschulbaufinanzierung auch eine verstetigte Aufgabe des Bundes ist, die auch nicht zeitlich befristet sein darf, werden wir faktisch die Probleme, die wir zunehmend im Bereich der baulichen Infrastruktur an unseren Hochschulen haben, nicht beheben können.
Das nächste Problem, was wir werden angehen müssen, wozu sich sowohl die Kultusministerkonferenz als auch die GWK bereits geäußert haben, ist die Frage des Wohnraums für Studierende. Wir haben im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 - Bund wie Länder - Geld dafür zur Verfügung gestellt, mehr Studienplätze zu schaffen. Wir haben aber keine entsprechende Gegenfinanzierung für den Bereich der Studentenwerke. Man muss sich einfach vor Augen halten, dass der Aufwuchs an Studierenden, den wir zurzeit haben, bleiben wird. Wir werden noch im Jahre 2030 genauso viele Studierende an unseren Hochschulen haben wie im Jahre 2012, wie im letzen Jahr.
Das muss man sich meines Erachten vergegenwärtigen. Dann wird deutlich, dass wir nicht nur einen Hochschulpakt mit dem Bund benötigen, sondern wir brauchen auch einen Hochschulsozialpakt. Denn es reicht nicht aus, Studierenden nur
Ein Thema, das auch für Niedersachsen von besonderer Bedeutung ist, ist die Frage der Finanzierung der Uni-Kliniken. Wir haben bekanntlich zwei davon. Im Bereich der Universitätskliniken haben wir das Problem - das haben nicht nur niedersächsische Universitätskliniken, sondern das gilt bundesweit - dass durch die Umstellung auf die sogenannten DRGs, also per Fallpauschalen, schlicht und ergreifend die Finanzierungsbasis der Hochschulmedizin nicht mehr gesichert ist. Denn dort sind bekanntlich Fälle in Behandlung, die eben nicht nach klassischem System abgehandelt werden können, sondern hier haben wie es mit Schwerstkranken, mit seltenen Krankheiten zu tun. Das führt im Ergebnis dazu, dass viele Uni-Kliniken jetzt entweder schon rote Zahlen schreiben oder dass absehbar ist, dass sie es in Zukunft tun werden.
Deshalb fordern wir den Bund auf - dazu gibt es bereits in einer Bundesratsinitiative, die wir mitgetragen haben, einen entsprechenden Hinweis -, hier einen Systemzuschlag einzuführen, wie ihn bereits übrigens alle europäischen Länder um uns herum haben. Dort wird überall seitens des Staates akzeptiert, dass Universitätskliniken nicht nach klassischen Schlüsseln bezahlt werden können. Hier fordern wir den Bund auf, endlich diesem Systemzuschlag zuzustimmen und seine Finanzierung sicherzustellen.
Als Nächstes möchte ich noch auf zwei weitere Punkte hinweisen, die wir ebenfalls mit Bundesratsinitiativen begleiten werden. Das eine ist ein Thema, bei dem wir uns hier im Hause alle wohl einig sind, es gibt jedenfalls einen einschlägigen gemeinsamen Beschluss aller Fraktionen aus der letzten Legislaturperiode. Das betrifft das Freiwillige Wissenschaftliche Jahr. Wir haben im Zusammenhang mit dem Projekt REBIRTH zusammen mit der Medizinischen Hochschule Hannover und anderen sehr gute Erfahrungen mit diesem Freiwilligen Wissenschaftlichen Jahr gemacht. Wir werden, wie gesagt, eine entsprechende Bundesratsinitiative vorbereiten, damit der Bund das in sein Programm „Freiwilligenjahr“ übernimmt.
Ein Punkt, der gerade für Rot-Grün von ganz besonderer Bedeutung ist, ist das Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Wir haben inzwischen für unseren wissenschaftlichen Nachwuchs Arbeitsbedingungen, die man häufig nur noch als prekär bezeichnen kann, wobei das größte Problem - auch das haben wir hier im Hause bereits mehrfach diskutiert - die Befristung der Arbeitsverhältnisse ist. Deshalb werden wir über eine Bundesratsinitiative den Bund auffordern - denn es ist ja ein Bundesgesetz - hier entsprechend zu handeln.
Die drei wichtigsten Forderungen darin sind, die Mindestlaufzeit von Befristungen auf 24 Monate, jedenfalls im Regelfall, zu beschränken und nur in Ausnahmen eine Befristung unterhalb dieser Zeitspanne möglich zu machen. Die Befristung soll immer im Rahmen des Zeithorizonts der Drittmittelfinanzierung laufen; meistens sind es Projekte, die aus Drittmitteln finanziert werden.
Aus unserer Sicht ist die Aufhebung der Tarifsperre ebenfalls sehr wichtig. Es kann meines Erachtens nicht sein, dass wir einen Berufsstand haben, nämlich die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, bei dem die Verträge nicht klassisch, wie wir das in anderen Fällen auch machen, zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber ausgehandelt werden.
Das sind unsere Forderungen an den Bund. Wir erwarten von einer neuen Bundesregierung, dass sie all diese Punkte aufgreift, entsprechend handelt und passende Programme aufsetzt.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage kommt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Frau Janssen-Kucz, bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe keine Frage an Herrn Meyer, sondern eine Frage an die Landesregierung, so wie es sich gehört.
Ich frage die Landesregierung: Welche kurzfristigen Maßnahmen erwartet sie von einer zukünftigen Bundesregierung - das ist eine Frage, die wir noch nicht hatten - zur Realisierung eines modernen Staatsangehörigkeits- und Aufenthaltsrechts?
Danke schön, Frau Janssen-Kucz. - Die Frage geht sicherlich an Herrn Innenminister Pistorius. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage geht selbstverständlich auch in diesem Fall an die Landesregierung.
Lassen Sie mich zwei Punkte nennen, die die Landesregierung definitiv von einer neuen Bundesregierung erwartet. Das ist die Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts bezüglich der doppelten Staatsangehörigkeit. Das ist das Allererste.
Das Zweite wird sein - nicht minder wichtig - die Schaffung einer stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelung.
Wir haben uns in der Koalitionsvereinbarung darauf verständigt und ausdrücklich dafür ausgesprochen, dass sich Niedersachsen für die Mehrstaatigkeit ausspricht, für die Abschaffung des Optionsverfahrens im Staatsangehörigkeitsrecht. Dieses ist ein Anachronismus. Eine entsprechende Gesetzesinitiative haben wir bereits im Mai dieses Jahres im Bundesrat eingebracht. Dort wurde das mehrheitlich beschlossen. Der Bundestag hat es allerdings nicht mehr geschafft, ein entsprechendes Gesetz zu beschließen. Das ist mehr als bedauerlich.
Die Gründe für die Notwendigkeit der Abschaffung des Optionsrechts unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit, meine Damen und Herren, sind auch hier hinreichend diskutiert worden. Sie sind hinreichend diskutiert worden, sie liegen auf der Hand. Alle Argumente dagegen, angefangen bei einem vermeidlichen Loyalitätskonflikt bis hin zu anderen
skurrilen Argumenten, sind hier hinlänglich erörtert worden. Ich erspare mir daher die Darstellung dieser Einzelheiten.
Ich weise allerdings darauf hin, dass wir von der neuen Bundesregierung erwarten, dass sie nunmehr das Staatsangehörigkeitsrecht unmittelbar und unverzüglich angeht und an entscheidender Stelle modernisiert und damit etwas tut, was längst überfällig ist, nämlich unser außerordentlich rückständiges Staatsangehörigkeitsrecht endlich zu modernisieren und den Anforderungen an die heutige Gesellschaft anzupassen.
Die Landesregierung geht dabei davon aus, dass - ganz gleich, welcher Koalitionspartner am Ende an der Seite der CDU stehen wird - in diese Frage schon deshalb Bewegung kommen wird, weil die CDU offenbar Hilfe dabei braucht, ihre an dieser Stelle immer wieder gezeigte Wagenburg- und Abschottungsmentalität abzulegen, meine Damen und Herren.
Auf der Grundlage - und das ist die gute Nachricht für die CDU - des bereits vorliegenden Gesetzentwurfs kann sie sogar unmittelbar tätig werden. Sie muss nicht einmal selbst einen Gesetzentwurf schreiben, sondern kann den aus dem Bundesrat übernehmen und unverzüglich dafür Sorge tragen, dass nicht die Situation eintritt, die wir alle nicht wollen können, nämlich dass weitere Optionspflichtige mit ihrem 23. Lebensjahr die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, weil es noch keine neue Regelung gibt, meine Damen und Herren.
Zum Bleiberecht: Die IMK hat sich mehrfach mit dieser Frage beschäftigt. Sie hat letztmalig vor zehn Jahren eine - allerdings stichtagsabhängige - Bleiberechtsregelung geschaffen, nämlich eine Regelung, die ausschließlich Familien, die vor dem 1. Juli 1999 in das Bundesgebiet eingereist waren, und Einzelpersonen, die vor dem 1. Juli 2001 in das Bundesgebiet eingereist waren, begünstigte. Alle anderen fielen durch den Rost.
Diese Bleiberechts- bzw. Altfallregelungen, wie sie damals hießen, haben zwar unbestritten einer großen Zahl von bis dahin geduldeten Menschen einen dauerhaften Aufenthaltsstatus verschafft. Die Zahl der geduldeten Ausländerinnen und Ausländer ist aber aufgrund der sonstigen unveränder
ten gesetzlichen Rahmenbedingungen wieder angestiegen. Und wegen der Stichtagsgebundenheit gibt es nach wie vor eine steigende Zahl von Menschen, die in Duldung leben. Sie leben mit einer unsicheren Perspektive und müssen immer wieder auf eine neue Verlängerung der Duldung hoffen, und dies nur deshalb, weil sie 12 bzw. 14 Jahre nach dem letzten Stichtag in die Bundesrepublik gekommen sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bisher ist immer nur ein Beitrag zu einer kurzfristigen Vermeidung solcher Kettenduldungen geleistet worden. Es muss aber - das ist notwendig für die betroffene Personengruppe - eine langfristige und nachhaltige Lösung geben, und zwar durch eine neu einzuführende stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung. Wir reden immerhin über geschätzt 90 000 Menschen in Deutschland, die zurzeit mit einer Duldung leben müssen.
Auch hier gilt: Die Vorarbeit ist geleistet; der Bundesrat hat bereits im März dieses Jahres mit seiner Mehrheit einen Gesetzentwurf initiiert. Man kann diesen Gesetzentwurf so übernehmen und sehr schnell eine entsprechende Änderung auf den Weg bringen.
Der Gesetzentwurf für einen § 25 b im Aufenthaltsgesetz ist allerdings im Bundestag von der Mehrheit der Abgeordneten abgelehnt worden. Das ist sehr bedauerlich. Aber er könnte sofort wieder in den Bundestag eingebracht werden, damit diese Regelungen kurzfristig realisiert werden können. Denn mit dem § 25 b, meine Damen und Herren, würde der in der Bleiberechtsregelung für Jugendliche bereits in § 25 a und der gesetzlichen Regelung des Arbeitsmarktzugangs für Geduldete implementierte Gedanke der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei festgestellter - und das ist der entscheidende Punkt, um den es uns gehen muss - nachhaltiger Integration nach langjährigem Aufenthalt alters- und stichtagsunabhängig durch eine sogenannte abstrakt-dynamische Regelung in das Aufenthaltsgesetz eingeführt werden.
Das, meine Damen und Herren, erwarten wir ganz eindeutig und unmissverständlich von der neuen Bundesregierung.
Denn nur durch solche Maßnahmen, insbesondere die letztgenannte, gelingt uns das, was notwendig ist, um Integration zu fördern. Erst damit werden
echte Integrationsanreize geschaffen: Erfolgreiche Integration wird gefördert und belohnt. Es muss uns darauf ankommen, dass möglichst viele Menschen wissen, wofür sie sich bei ihrer Integration anstrengen, ob sie eine realistische Chance haben, nach einer überschaubaren Zahl von Jahren bei nachgewiesener Integration in Deutschland zu bleiben. Wir alle müssen ein Interesse daran haben, dass das besser geregelt wird, als es in der Vergangenheit der Fall war.
Vielen Dank, Herr Innenminister. - Die nächste Zusatzfrage kommt von der Fraktion der SPD. Herr Kollege Bosse, bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Erwartet sich die Landesregierung mit Blick auf die Suche eines Endlagers in Deutschland einen wirklichen Schub und eine wirklich ergebnisoffene, bundesweite Suche? Und vor allem: Was kann die nächste Bundesregierung dafür tun?