Marcus Bosse
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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Manchmal habe ich doch irgendwie den Eindruck, wir sind hier in einem Wirtshaus. Ich glaube, der Ausdruck ist gestern schon gefallen.
In der letzten Gaststätte wird sich möglicherweise so angekeift. Wir sollten uns alle ein bisschen beruhigen und zu sachlichen Beiträgen zurückfinden. Das Thema ist viel zu ernst.
Die Kommunen haben ihre Daten an die Landkreise gemeldet. Ich möchte Ihnen die Zahlen aus unserem Landkreis Wolfenbüttel, dem Landkreis von Björn Försterling und mir, nicht vorenthalten. In der Tat wurden Schäden von den Gebietskörperschaften gemeldet. 1 227 Haushalte und damit 4 120 Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Wolfenbüttel, der Samtgemeinde Oderwald, der Gemeinde Schladen-Werla - jeweils an der Oker - und natürlich auch in der Samtgemeinde Baddeckenstedt an der Innerste, in der Gemeinde Cremlingen und in der Samtgemeinde Sickte waren betroffen. Das Thema ist also in der Tat viel zu ernst.
Es ist aber auch richtig: Nach dem Hochwasser ist letzenden Endes vor dem Hochwasser. - Es ist richtig und wichtig, dass wir das Thema wieder auf die Tagesordnung bringen. Wenn wir wirklich gemeinsam etwas hinbekommen sollten, wäre ich an der Stelle sehr, sehr dankbar. Der Anfang des Beitrags des Kollegen Oesterhelweg war noch sehr, sehr sachlich. Ich hoffe, dass wir wieder dahin zurückfinden.
Was mir an dem Antrag der CDU fehlt, ist beispielsweise ein Hinweis zum Thema „Klimaschutz“. Wir sind dabei. Da müssen wir aber auch noch mehr machen. Sie haben es selbst angesprochen. Dazu finde ich kein Wort. Nichts, gar nichts! Das können wir an der Stelle nicht ignorieren. Auch der Letzte hat begriffen, dass es an der Stelle Zusammenhänge gibt. Insofern greift der Antrag an der Stelle und nicht nur an der Stelle - ich komme gleich noch auf zwei, drei andere Punkte zu sprechen - zu kurz.
Die Herausforderungen zum Klimaschutz sind groß. Dem wird der Antrag zumindest in der Kürze nicht gerecht. Es sind zwar Ansätze vorhanden. Da sind wir auch dicht beieinander, glaube ich. Das sage ich ganz deutlich. Aber ich will noch einmal zwei, drei Punkte nennen, die wir ganz gern da sehen würden. Es müsste natürlich noch erläutert werden, ob das dementsprechend möglich ist.
Wir benötigen nach unserer Ansicht ziemlich sicher einen Hochwasserfonds, den das Land einrichten muss. Es geht um einen Fonds, der vom Land Niedersachsen für Kommunen und für Privatleute gegründet wird. Das sage ich an der Stelle ganz deutlich. Ich will Ihnen auch sagen, warum das so ist. Es gibt nicht nur Niederschlagsereignisse, wie wir sie vor einigen Wochen erlebt haben, als ganze Regionen betroffen waren. Es gibt auch kleinteilige Niederschlagsereignisse, die auf einen Bereich von etwa 10 oder 20 km Niederschlagsmengen
von 50, 60, 80 oder gar 100 Litern pro Quadratmetern in weniger als einer Stunde mit sich bringen. Für einen solchen Fonds könnte aus Landesmitteln zugegriffen werden.
Ich möchte noch einen Punkt nennen, den ich ganz gern im Antrag sehen würde. Das ist die Bezuschussung von Hochwasserschutzmitteln. Sie wird nach dem sogenannten HQ100, einem hundertjährlichen Hochwasser, berechnet. Nun hat mir der Gemeindebürgermeister von Schladen-Werla erzählt: Wir hatten 2002/2003 auch schon einmal ein Hochwasser an der Oker. Da haben alle gesagt, das sei jetzt das hundertjährliche Hochwasser. - 2007 war der Pegel noch höher. Da wurde gesagt: Das ist jetzt aber ein hundertjährliches Hochwasser. - Jetzt, im Jahr 2017, war der Pegel an der Oker gar nicht mehr zu sehen. Das wird der Kollege Oesterhelweg wahrscheinlich wissen. Der Pegel war überschwemmt. Komplett überschwemmt! Ist das jetzt ein hundertjährliches Hochwasser, oder gibt es noch etwas darüber? Darum muss an der Stelle die Frage erlaubt sein: Ist es noch sinnvoll und zweckmäßig, nach einem HQ100 zu bezuschussen, oder sollte das eventuell nach einem HQ200 erfolgen? - Diese Diskussion und diese Prüfung müssen erlaubt sein.
Ja, der Antrag enthält die Forderung nach digitalen Meldepegeln. Ich bin sofort dabei. Die brauchen wir - darüber sind wir uns wahrscheinlich auch einig - mehr noch flussaufwärts, um schneller reagieren zu können, und zwar an der Innerste, an der Oker und an mehreren anderen Flüssen, die aus dem Harzvorland kommen.
Noch einen Punkt möchte ich ansprechen. Das müssen wir prüfen. Ich bin kein Jurist. Eine Elementarversicherung auch für Privatleute muss als Pflichtversicherung möglich sein. Es gibt auch eine Brandversicherung. Auch die ist Pflicht. Wir müssen prüfen, ob es nicht möglich ist, auch eine Pflichtversicherung für Elementarschäden einzuführen.
Ich gehe noch weiter. Es müsste auch geprüft werden, ob es Kommunen nicht möglich ist, sich gegen Elementarschäden zu versichern. Auch diese Prüfung muss erlaubt sein und sollte sich in einem möglichen Antrag wiederfinden.
Ich sage auch Ja zu Rückhaltebecken. Rückhaltebecken erfordern Baumaßnahmen. Schneller sind mit Sicherheit Retentionsflächen in den verschiedensten Bereichen zu schaffen. Diese Flächen werden nach dem jetzigen Stand, den ich gesehen habe, sehr, sehr groß sein. Im Grunde
genommen müssten die Verhandlungen mit den Landwirten darüber schon morgen beginnen, um dementsprechende Entschädigungszahlungen zu leisten, wenn es zu einer Überschwemmung kommen sollte.
Thema „integrierter Hochwasserschutz“: Es muss endlich bitteschön auch der letzten Kommune im Land Niedersachsen klar sein: Hochwasser geht uns alle an. Wir können nicht allein herumwurschteln. Es muss eine Gesamtaufgabe werden. Da sind wir Gott sei Dank an der Oker und im Bereich der Innerste schon ein ordentliches Stück weiter.
Das Talsperrenmanagement läuft in der Tat gut. Die Talsperren waren - möglicherweise Gott sei Dank - nicht gefüllt. Sie waren relativ leer. Das war allen bewusst. Die Talsperren waren auch nach dem Hochwasserereignis nicht voll. Diese Zusammenarbeit läuft gut. In den letzten Jahren war es in der Tat so, dass die Talsperren eher nicht gefüllt waren als dass sie gefüllt waren. Ich bin aber niemand, der eine eindeutige Aussage zur Wasserwirtschaft abgeben und sagen kann: Okay, man muss die Talsperren an der Stelle aufstocken.
Unser ausdrücklicher Dank gilt nochmals allen, wirklich allen Helferinnen und Helfern, und zwar nicht nur im Landkreis Wolfenbüttel, sondern auch in Hildesheim und in vielen anderen Gebieten Niedersachsens, die wirklich bis zur Erschöpfung geknüppelt und gearbeitet haben. Dabei denke ich an jeden Verband, der sich hier eingesetzt hat. Ihnen allen gebührt Dank, Anerkennung und Respekt.
Insofern wünsche ich, dass uns ein solches Ereignis nicht so schnell erneut widerfährt und wir gemeinsam zu einem erweiterten Antrag kommen.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass Niedersachsen ohnehin zwei Klimazonen aufweist - die Atlantische Klimazone, im östlichen Bereich ist Niedersachsen
vom kontinentalen Klima geprägt -, stelle ich die Frage: Welche Regionen in Niedersachsen werden von dem Klimawandel besonders betroffen sein?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Wie kann es sein, dass im Bereich der Innerste und der Oker nach dem großen Niederschlagsereignis vor wenigen Wochen Rekordpegel gemessen wurden, obwohl die Innerstetalsperre und die Okertalsperre zuvor doch relativ leer waren - man hat sogar schon über einen möglichen Wassermangel gesprochen - und die Abflusszahlen nicht erhöht wurden?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um gleich eines vorwegzunehmen: Angst muss hier wirklich niemand haben. Das, lieber Herr Kollege Bäumer, möchte ich vorab gesagt haben. Ich denke, ich spreche für alle Mitglieder des Ausschusses, wenn ich sage, dass wir ausdrücklich bedauern, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu diesem fürchterlichen Unglück leider immer noch nicht abgeschlossen sind. Es steht tatsächlich auch noch ein Gutachten aus, auf dessen Auswertung hin durchaus noch weitere Zeugenvernehmungen folgen könnten, wie uns in der Unterrichtung mitgeteilt worden ist.
Zu den unstreitigen und fürchterlichen Lehren aus der Katastrophe gehören unbedingt auch kontrollierende Maßnahmen. Diese sind mittlerweile aber angeschoben und umgesetzt worden. Einige Beispiele will ich hier einmal nennen: Überwachungspläne, das Anlegen von Katastern, das Vieraugenprinzip bei der Prüfung von Anlagenänderungen, die Stärkung des gewerblichen Aufsichtssystems, die Prüfung des Systems der Fremdüberwachung, die Prüfung der bauaufsichtlichen Kontrolle usw. - ein ganzer Strauß von Maßnahmen, die das Ministerium und die Landesregierung kurzfristig umgesetzt haben.
Der Antrag - das muss ich an dieser Stelle auch einmal sagen - ist in der Tat schon ein bisschen älter. Ich glaube, er hat zwei Jahre auf dem Buckel und kam im Fachausschuss mehrmals auf die Tagesordnung. Die Landesregierung hat dazu mehrfach unterrichtet. An dieser Stelle füge ich hinzu: immer einvernehmlich. - Niemand hat sich an irgendeiner Stelle geweigert oder verweigert. Niemand kann hier unterstellen, dass der Antrag in irgendeiner Weise nicht sachlich und nicht mit der notwendigen Sorgfalt beraten worden wäre.
In dem Antrag wird eine gutachterliche Feststellung gefordert, ob die Anlage in Ritterhude eigentlich nach den Vorgaben der Störfallverordnung hätte behandelt werden müssen. Dazu hat die Landesregierung mehrfach dargelegt, dass das für die Anlage in Ritterhude nicht zutrifft, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das kann man - dafür habe ich auch Verständnis - durchaus auch kritisch sehen, weil die Störfallverordnung eventuell ein Instrument gewesen wäre, um den negativen Entwicklungen frühzeitig vorzubeugen. Die dortige Anlage aber hat nachvollziehbar nicht der Störfallverordnung unterlegen. Insofern hat sich auch dieser Punkt des Antrags erledigt.
Aufgrund der Sachlage - weil die Akten auch vorgelegt worden sind - hätte die CDU-Fraktion ihren Antrag im Grunde genommen zurückziehen müssen; denn die darin enthaltenen Forderungen haben sich erledigt. Die grundsätzlich wichtige Frage der Explosionsursache ist jedoch noch nicht abschließend geklärt. Das aber ist auch nicht Inhalt des Antrags. Auch das gehört an dieser Stelle zur Wahrheit mit dazu.
Sicherlich kann der Umweltausschuss das Gutachten einsehen. Das kann er jederzeit. Das Gutachten steht aber noch aus. Ich und wir denken, dass sich das Gutachten mit der Gesamtsituation befassen wird, nicht aber mit der Detailfrage, ob das Unternehmen in die Störfallverordnung hätte aufgenommen werden müssen. Mit dieser Frage wird sich das Gutachten mit Sicherheit nicht auseinandersetzen. Auch nach mehrfachen Unterrichtungen durch die Landesregierung haben sich keine neuen Erkenntnisse mehr ergeben, die für den Antrag oder das Antragsbegehren bedeutsam sein könnten.
Ein Weiteres muss ich auch noch sagen: Neue Punkte hat die CDU als Antragstellerin auch nicht vorgebracht. Im Übrigen besteht die Möglichkeit, jederzeit eine Unterrichtung zu beantragen und diesen Themenkomplex wieder aufzugreifen. Es geht - auch davon bin ich überzeugt - der Opposition an dieser Stelle nicht um Sachpolitik, sondern mehr um großes Wahlkampfgetöse. Mit sachlicher Politik hat das alles nichts mehr, aber auch wirklich gar nichts mehr zu tun, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die Regierungsfraktionen sind an einer Aufklärung interessiert. Das haben wir im Ausschuss, glaube ich, mehrfach deutlich gemacht, und zwar auch durch die Ernsthaftigkeit, mit der wir mit diesem Antrag umgegangen sind. Das Thema muss mit Ernsthaftigkeit und auch mit Sorgfalt behandelt werden. Im gesamten Beratungsverfahren ist stets volle Transparenz hergestellt worden; denn niemand hat die Einsichtnahme in das Gutachten oder in irgendwelche Unterlagen verweigert.
Die CDU-Fraktion unterbreitet auch keine neuen sachlichen Vorschläge etwa zu der Frage, wie die Arbeit der Gewerbeaufsichtsämter, der Bauämter
oder verschiedener anderer Institutionen hätte verbessert werden können.
Die Angelegenheit - auch das muss ich an dieser Stelle einmal sagen - ist viel zu ernst, als dass man hier nur mit Spekulationen und Verdächtigungen - mit „man hätte“, „man könnte“, „man sollte“, „wahrscheinlich ist“ - arbeiten könnte. Man darf hier auch - und das ist wirklich ein starkes Stück - kein Misstrauen säen hinsichtlich der Frage, wer was getan hätte oder getan haben könnte. Damit wird man der ernsten Situation hier in Ritterhude nicht gerecht, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Insofern dürfen dieses Gutachten und das im Antrag geforderte Gutachten nicht gleichgesetzt werden. Nichts spricht gegen eine Auswertung des Gutachtens - das haben wir im Ausschuss auch beschlossen -, um daraus gegebenenfalls weitere Schlüsse zu ziehen. Die CDU unterbreitet aber, wie schon gesagt, keine weiteren Vorschläge, um daraus für das weitere mögliche Verwaltungshandeln Lehren zu ziehen.
Insofern können wir diesen Antrag, weil die beiden in ihm enthaltenen Punkte umgesetzt worden sind und weil der Beratungsvorgang nach fast zwei Jahren und mehrfacher Befassung im Ausschuss als erledigt erklärt werden kann, ablehnen.
Danke schön.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es liegen mittlerweile verschiedene Systeme, und zwar nationale und internationale Systeme, zur Messung von Wohlfahrtsindikatoren und zur Messung der Lebensqualität vor. Alle diese Systeme gliedern sich letzten Endes in mehrere Dimensionen, die mit unterschiedlichen Indikatoren belegt sind. So konnten wir das auch im Ausschuss lernen.
Das Bruttoinlandsprodukt - das sage ich an dieser Stelle ganz deutlich - ist und wird weiter der wichtigste Indikator zur Betrachtung der wirtschaftlichen Entwicklungen bleiben. Aber das Bruttoinlandsprodukt gibt eben nicht über alle Punkte Aufschluss. Das muss man auch sagen. Es gibt an der Stelle einiges nachzubessern.
Das Bruttoinlandsprodukt misst den Marktwert der produzierten Waren und der Dienstleistungen in einer Volkswirtschaft. Es misst aber nicht, unter welchen Bedingungen sie hergestellt wurden und dass daraus letzten Endes der Wohlstand resultiert. Eine alleinige Betrachtung nur des Bruttoinlandsprodukts reicht nicht aus, um zu erkennen, wie gezieltes Wachstum und Wohlstand verteilt sind. Auch die Frage der ökologischen Folgen muss mit in Betracht gezogen werden. Wir alle wollen gesunde Luft und sauberes Wasser. Natürlich entsteht von Produktion zu Produktion durchaus eine Belastung der Ökologie.
Ebenso müssen die Faktoren der Nachhaltigkeit mit betrachtet werden. Die wirtschaftliche Entwicklung ist doch nur dann gerecht, wenn sie, denke ich, unter ökonomischen Gesichtspunkten jeweils effizient verteilt ist, wenn sie sozial gerecht ist und
wenn sie vor allen Dingen auf Dauer ökologisch verträglich ist.
Danke schön, Herr Präsident. - Ich weiß ja, dass es vor allem um dieses Thema hier ging. Da Sie dieses Thema so interessiert und Sie darüber diskutiert haben, erfreut es mich an der Stelle natürlich auch.
Nachhaltigkeitsaspekte müssen also auch berücksichtigt werden. Das Land hat sich dementsprechend ein Leitbild gegeben und sich die Nachhaltigkeit zu eigen gemacht. Es geht um soziale Gerechtigkeit, es geht um Ökologie und Ökonomie. Die Nachhaltigkeitsstrategie und dieser Indikatorenbericht sind mit großer Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt worden. Das zeigt, dass das Land an dieser Stelle offen und transparent handelt.
In der Stellungnahme der Unternehmerverbände war es der wesentliche Kritikpunkt, dass es ohne großen Verwaltungsaufwand erfolgen soll. Das wurde uns entsprechend zugesichert.
Bezüglich der Nachhaltigkeitsindikatoren will ich darauf hinweisen - Frau Westphely hat es schon angedeutet -, dass das Bundeskanzleramt und die Staatskanzleien der Länder bereits seit dem Jahr 2009 gemeinsame Beschlüsse gefasst haben. Insofern befinden wir uns hier in guter Gesellschaft. Ich denke, dieser Prozess ist letzten Endes auch erst am Anfang und wird sich natürlich auch noch über mehrere Jahre hinziehen.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! So ist es nun einmal. Es gibt immer zwei Seiten im Leben. Die einen freuen sich, dass der Wolf da ist. Dazu gehörten vor viereinhalb Jahren auch Sie noch. „Hurra! Herzlich willkommen, Wolf!“ haben Sie
gerufen. Damals gehörten Sie auch noch dazu. Und dann ändert sich das Blatt ganz schnell, und man will den Wolf einfach abknallen.
Ich will dazu aber auch sagen: So einfach ist es nicht!
Der Wolf ist gemäß der FFH-Richtlinie eine streng geschützte Art, die nicht getötet, nicht verfolgt und nicht in irgendeiner Art und Weise beeinträchtigt werden darf. Das Bundesnaturschutzgesetz stellt den Wolf in § 7 Abs. 2 Nr. 14 unter Schutz. Das ist ein Fakt, den wir alle in der gesamten Diskussion zur Kenntnis nehmen müssen. Wenn wir diese rechtlichen Rahmenbedingungen zur Kenntnis nehmen, dann müssen wir zunächst einmal auch prüfen, ob der Landesgesetzgeber überhaupt die Möglichkeit hat, an dieser Stelle tätig zu werden.
Es gibt in § 2 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes eine Ermächtigungsgrundlage zugunsten der Länder, die Ausfluss des verfassungsrechtlichen Abweichungsrechts im Jagdwesen ist. Die Länder sind also durchaus noch mit zuständig, können hier also eine Regelung treffen. Ein Bundesland hat das getan, nämlich Sachsen. Dazu gibt es eine eindeutige Aussage aus dem Bundesumweltministerium: Das, was Sachsen da betreibt, ist verfassungswidrig!
Betrachten muss man auch, welche rechtlichen Auswirkungen eine jagdrechtliche Regelung des Landes im Konkurrenzverhältnis zu europarechtlichen Vorgaben oder auch zum Bundesrecht hat.
Ferner sollte man sich, bevor man eine neue gesetzliche Regelung trifft, auch vergegenwärtigen, wie die aktuelle Rechtsgrundlage ist. Bei diesem Punkt ist auch darauf hinzuweisen, dass wir gerade mit Blick auf die Gefährdung des Menschen schon eine Rechtsgrundlage haben. Vor etwa einem Jahr wurde der erste Wolf in Deutschland überhaupt erlegt, und zwar in Niedersachsen. Auch das müssen wir an dieser Stelle zur Kenntnis nehmen. Darum kann hier niemand sagen, das Land würde nicht handeln.
Es ist also möglich, Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot zu machen. Der Wolf kann in letzter
Konsequenz getötet oder auch anderweitig verbracht werden.
Wir wissen aber auch: Auf dem Speiseplan des Wolfes stehen auch Weidetiere. Ein Wolf unterscheidet nicht zwischen Wildtier und Weidetier. Das ist dem egal. Das muss man an dieser Stelle auch wissen. Er will fressen - nichts anderes.
Das Land hat an dieser Stelle durchaus auch die Weidetierhalter unterstützt und gehandelt. Es hat mit der Richtlinie „Wolf“ einen richtigen und wichtigen Schritt getan. Diese Richtlinie - das wissen wir alle - ist nicht in Stein gemeißelt.
Den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen, ist letzten Endes nur dann sinnvoll, wenn damit die Möglichkeit der Bejagung einhergeht. Würde der Wolf jetzt in das Jagdrecht überführt, gäbe es für ihn trotz alledem keine Jagdzeit. Selbst ein Fangschuss auf ein verletztes Tier wäre immer noch schwierig. Auch ein Aneignungsrecht besteht in diesem Fall nicht.
Im Moment ist es im Übrigen auch nicht sinnvoll, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen. Erst dann, wenn es auch nach europäischem Recht möglich ist, den Wolf zu bejagen, wäre gegen die Übernahme des Wolfs in das Jagdrecht überhaupt nichts einzuwenden, meine sehr verehrten Damen und Herren - nach europäischem Recht.
- Ja, das ist so!
Wölfe nähern sich gelegentlich Siedlungen, Treckern, Pkws oder Joggern. Wir haben jetzt den vierten oder fünften Antrag zum Thema Wolf. Alle Wolfsexperten sagen reihum, das sei nicht ungewöhnlich. Eines aber können Wölfe nicht - wir haben in Niedersachsen inzwischen 80 Exemplare -: Sie können sich nicht unsichtbar machen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch, wenn es ein Fabelwesen ist - unsichtbar machen können sie sich nicht.
Noch eines: Wölfe sind äußerst mobil und durchaus auch anpassungsfähig. Sie können nicht einfach erschossen werden, weil es Einzeltiere sind. Das, was in Ihrem Antrag steht, ist eine Aufforde
rung zum Rechtsbruch. Darum kann man diesen Antrag überhaupt nicht beschließen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich denke, der Wolf hat genauso ein Recht, hier zu leben, wie jedes andere Tier auch. Im Übrigen hat ihn niemand hier angesiedelt. Niemand! Auch Sie haben ihn begrüßt, sogar laut begrüßt. Im Bericht des Bundesumweltministeriums zum aktuellen Stand und Vorkommen des Wolfes in Deutschland für die CDU/CSU-Arbeitsgruppe Umwelt heißt es: Es werden die Forderungen immer lauter, eine Überführung des Wolfes in das Jagdrecht aufzunehmen. Die Schritte sind aus der Sicht des Bundesumweltministeriums nicht geeignet, mit dem Vorkommen des Wolfes die vorhandenen Sorgen zu mildern und Belastungen der Nutztierhalter zu reduzieren. Solange es Wölfe gibt, hilft den Nutztierhaltern nur die Prävention, nicht der beliebige Abschuss.
Ich will Ihnen auch sagen, warum: Wenn Rudel durch jagdlichen Einfluss zerfallen, wandern Tiere ab und sorgen in umliegenden Territorien für Revierkämpfe und damit auch für vermehrte Übergriffe auf Nutztiere. Das entstammt nicht meinen Gedankengängen, sondern das entstammt dem Bundesumweltministerium und einer amerikanischen Studie. Im Übrigen unterstützt das auch Herr Frank Faß aus Dörverden, den wir alle kennen. Das Bundesumweltministerium hält eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht - das sagte ich schon - für komplett verfassungswidrig.
Fakt und wichtig ist letzten Endes Folgendes:
Erstens. Information und Aufklärung.
Zweitens. Prävention vor wolfsbedingten Übergriffen auf Nutztiere.
Drittens. Schadensausgleich zur Erhöhung der Akzeptanz.
Viertens. Definition und Umsetzung von Zugriffen bei wolfsbedingten Gefahrensituationen.
Fünftens. Bundeseinheitliche Abarbeitung des Wolfsmonitorings.
Sechstens. Der Bund muss definieren, wie viele Wölfe für den Erhalt eines Bestandes notwendig sind, damit diese Art überhaupt erst einmal bejagt werden darf. Diesen Punkt müssten wir zunächst einmal erreichen. Solange das nicht der Fall ist,
können wir gar nicht handeln und haben wir auch keine Handhabe.
Ich sage Ihnen eines: Diese Landesregierung wird vor allem eines tun. Sie wird immer, immer rechtskonform handeln. Die Rechtsgrundlage Ihres Antrags aber liegt komplett daneben. Er ist mit heißer Nadel gestrickt und neigt komplett zu Populismus.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal gleich vorweg: Ich halte diese Regierungserklärung durchaus für gerechtfertigt und für angemessen.
Ich will Ihnen auch sagen, warum. Ich glaube, es gibt nicht ein einziges anderes Bundesland als Niedersachsen, das eine derartig große Betroffenheit hat, und kein anderes Bundesland, mit dem die Endlagerung und die Kern- bzw. Atomenergie so eng verbunden sind wie mit Niedersachsen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Darum halte ich diese Regierungserklärung durchaus für angemessen. Vielen Dank!
Ich finde es auch ein bisschen vermessen, wenn hier bei diesem Thema gesagt wird, man läuft jedem rostigen Fass hinterher. - Man kann es doch nicht verharmlosen, wenn rostige Atommüllfässer, egal ob in Leese oder in welchem Zwischenlager auch immer, gelagert werden! Dann muss man das doch anprangern! Denn wir haben ja genügend aus der Vergangenheit gelernt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
In den vielen Diskussionen über das Für und Wider der Nutzung der Kernenergie gerade zu Beginn der 50er-Jahren - Franz-Josef Strauß war damals Atomminister; auch von den Sozialdemokraten ist die Kernenergie seinerzeit durchaus gelobt und vorangetrieben worden - war man sich überhaupt nicht darüber im Klaren, wohin letzten Endes die Reise mit der Endlagerung gehen sollte. Es wird immer gerne das Beispiel angeführt, das ich auch für richtig halte: Man ist mit Volldampf in den Himmel gestartet, rauschte in den oberen Sphären herum, und irgendwann hieß es: Was nun? Wohin mit dem Müll?
Gerade wir als Niedersachsen wissen im Zusammenhang mit dem Thema Asse, wo der Müll dann verscharrt und verbuddelt worden ist. Wir feiern - „feiern“ kann man eigentlich nicht sagen; wir begehen eher den Trauertag - 50 Jahre Atommülllagerung in der Asse. Das heißt, die ersten Fässer sind vor 50 Jahren in der Asse eingelagert worden. Darum ist Niedersachsen unbedingt mit dem Verbuddeln von Atommüll in der Asse verbunden. Damit hat es zunächst einmal begonnen.
Nach den vielen Diskussionen über Tschernobyl, Harrisburg, Fukushima, den Ausstieg, den Wiedereinstieg, den Ausstieg sowohl hier im Plenarsaal als auch auf Bundesebene und in anderen Landtagen sowie auf vielen gesellschaftlichen Ebenen muss doch eines klar sein: Der Weg in die Atomenergie, in die Atomkraft ist eine Sackgasse, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Atomenergie ist wahrlich keine sichere Technologie. Mit Rückblick auf die vielen Skandale, die es in Atomkraftwerken gegeben hat, die es durchaus auch in Zwischenlagern auf der ganzen Welt gegeben hat, wissen wir, dass Unfälle, Verschleierung, Vertuschung und Verharmlosung immer wieder geschehen. Auf der ganzen Welt wurde die Bevölkerung, die in der unmittelbaren Nähe wohnt, vorgeführt. Das ist die Realität.
Nun wird versucht, mit dem Standortauswahlgesetz in einem transparenten Verfahren einen Standort zu finden. Da sind sich alle Parteien einig. Auch die Endlagerung gehört dazu. Sie ist unmittelbar mit der Kernenergie verbunden. Die Kernenergie, diese gefährliche Technologie, ist unmittelbar mit der Endlagerung verbunden. Sie kostet viel Geld. Minister Wenzel hat es gesagt - und diese Zahl ist erwiesen -: Wir sprechen von 100 Milliarden Euro!
Ich denke, hier ist es an der Zeit, einen Schlussstrich zu ziehen, dass kein Atomkraftwerk in der Bundesrepublik Deutschland länger als bis zum Jahr 2022 laufen soll, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Diese Debatte muss ein für alle Mal beendet sein.
Ich möchte an dieser Stelle allen Beteiligten aus den Ministerien und natürlich auch darüber hinaus allen, die bei dieser riesigen Aufgabe, bei diesem langen Prozess, der geführt worden ist, mitgewirkt haben, meinen ausdrücklichen Dank aussprechen. Mein ausdrücklicher Dank geht an den Ministerpräsidenten und seinen Stellvertreter, den Umweltminister Stefan Wenzel.
Ich denke, für Niedersachsen wurden die besten konstruktiven Vorschläge herausgearbeitet und der bestmögliche Konsens erzielt. Dafür Dank, Anerkennung und Respekt!
Die Vergangenheit zeigt auch, dass es mit Blick auf die 60er- und insbesondere 70er-Jahre nicht ausreicht, irgendwo mit dem Finger auf die Landkarte zu tippen und zu sagen: Da ist der Ort! - Das hatten wir bei der Asse so. Das war in Gorleben so. Dieser Prozess ist falsch. Hier bedarf es eines grundsätzlichen Abwägungsprozesses. In der Vergangenheit wurden hier viele Fehler gemacht - unter Sicherheitsaspekten, unter finanziellen Aspekten -, und es wurden insbesondere auch politische Fehler gemacht.
Gorleben - das haben alle Redner ausgeführt - ist nicht ausgeschlossen. Das hat auch Frau Hendricks am letzten Freitag gesagt. Ich möchte aber auch betonen, dass der Bundestag zum Thema Gorleben einen Untersuchungsausschuss hatte. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass die Erkenntnisse, die wir über Gorleben haben, ausreichen, um Gorleben ein für alle Mal auszuschließen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
In einem solchen Prozess ist es auch wichtig, nicht nur Experten zu benennen. Am Anfang wurde ja
gesagt: Lasst das nur die Experten machen! Niemand anderes als die Experten können in die Kommission benannt werden! - Ich denke, das ist ein Irrweg. Warum sage ich das? - Wir haben uns gerade im Bereich der Kernenergie und der Endlagerung in den letzten Jahren ein bisschen zu viel auf die Experten verlassen. Alle diejenigen, die im Asse-Untersuchungsausschuss gewesen sind, wissen sehr wohl, dass man sich da zu sehr auf die Experten verlassen hat. Es bedarf eines hohen bürgerschaftlichen Engagements. Man tut gut daran, die Kommission so zusammengesetzt zu haben, dass alle gesellschaftlichen Bereiche vertreten sind. Experten können sich irren, sie haben sich geirrt.
Meines Erachtens ist es bei diesem Thema ganz wichtig, dass wir uns nicht einer Technikhörigkeit hingeben. Auch das ist ein Prozess, den wir alle in vielen Jahren haben lernen müssen, insbesondere in den 60er- und 70er-Jahren. Damals wurde immer gesagt: Wir haben das im Griff! Wir können das bewältigen! - Wir alle wissen heute: Genau das Gegenteil ist der Fall. Und die Arbeit der Kommission hat sich gelohnt - das sage ich ganz deutlich -, sie hat sich wirklich gelohnt. Die Kommission hat nicht nur das Parlament, sondern auch die verschiedensten Gruppen geeint.
Wenn wir aus der Geschichte der Atomkraft eines mitnehmen können, dann das: dass wir an neue Technologien äußerst vorsichtig herangehen müssen, dass wir sie erst einmal in Ruhe erforschen müssen und dass wir - aber das sollte man ja bei allen Dingen tun - grundsätzlich das Ende bedenken müssen.
Wir haben vor wenigen Wochen gelernt: verschiedene Länder - verschiedene Suchverfahren. Manchmal standen uns die Haare zu Berge, als wir gesehen haben, wie einige Länder an den Suchprozess herangehen. Manche Länder suchen relativ schnell, andere Länder, so auch die Bundesrepublik Deutschland, nehmen sich für den Suchprozess sehr viel Zeit.
Ich glaube, es ist richtig, in Ruhe zu gucken und in Ruhe zu forschen. Aber dabei darf man das Ziel nicht aus dem Blick verlieren. Das Ende dieses Suchprozesses muss absehbar sein. Wir dürfen das Problem der Endlagerung nicht von der einen Generation auf die nächste und auf die übernächste Generation verschieben. Die Bürgerinnen und Bürger, die in der Nähe eines Zwischenlagers leben, müssen die Gewissheit haben, dass das
Zeug irgendwann wegkommt und dass es irgendwann ein Endlager in Deutschland gibt - oder auch zwei.
Mit Blick auf Niedersachsen ist klar: Schacht Konrad ist für 303 000 m3 genehmigt. Dafür ist er geplant, und damit ist er auch ausgereizt; das sage ich hier in aller Deutlichkeit, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die Vergangenheit lehrt, dass in einem solchen Prozess nur glasklare Transparenz, Beteiligung und Partizipation zum Erfolg führen. Das ist das, was die Bürgerinnen und Bürger erwarten, das ist das, was die Politik liefern muss.
Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass die Bundesrepublik Deutschland mit dem Standortauswahlgesetz auf dem richtigen Weg ist. Ich bin auch davon überzeugt, dass man aus den vielen fürchterlichen Ereignissen in der Geschichte der Kernenergie gelernt hat, an diese Technologie mit Vorsicht und mit Transparenz heranzugehen. Und ich bin davon überzeugt, dass die Bundesrepublik Deutschland mit diesem Standortauswahlgesetz Vorreiter für viele andere Länder in der Welt sein kann: Vorreiter beim Ausstieg aus der Kernenergie, aber vor allen Dingen Vorreiter bei der Suche nach einem Endlager.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sehr dankbar dafür, dass sie dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat.
- Zu den Gemeinsamkeiten komme ich ja noch.
Ich denke, dass dieses Thema - das zeigt ja auch die soeben geführte lebhafte Debatte - auf den Punkt gesetzt worden ist. Wir wissen vom Insektensterben. Wir wissen von der wichtigen Beziehung zwischen Insekten, Menschen und auch Landwirtschaft. Wir wollen natürlich keinen stummen Frühling. Im Gegenteil, wir wollen einen Frühling, der bunt ist, der duftend ist, der angefüllt ist mit Vogelzwitschern und mit Summen, der warm ist, der mild ist. Solch einen Frühling wollen wir.
Damit das so ist, sage ich: Dieses Thema eignet sich nicht für einen politischen Streit. Wir brauchen alle an einen Tisch. Wir brauchen die Gesamtgesellschaft. An dieser Stelle schließe ich auch die Landwirtschaft ganz, ganz deutlich mit ein.
Es gibt aber auch gute Botschaften und gute Beispiele, gerade auch im Land Niedersachsen. Ich denke z. B. an die Stadt Rotenburg (Wümme), die tatkräftig voranschreitet. Rotenburg ist als die wildbienenfreundlichste Kommune in Niedersachsen ausgezeichnet worden. Dort wird ganzjährig ein Blütenangebot vorgehalten. Dort werden den Insekten Möglichkeiten zum Nisten geboten. Dort wird an einigen Stellen nicht geharkt, sondern dort werden Laubhügel geschaffen, damit die Insekten die Möglichkeit haben, dort zu überwintern.
Auch andere Kommunen tun das. Die Städte Osnabrück und Hannover schreiten ebenfalls kräftig voran. Auch von unserer Seite aus gratulieren wir der Stadt Rotenburg (Wümme). Dort wird auch kräftig in Umweltbildung investiert. Wir brauchen aber auch noch eine gewisse Motivation für die Kommunen, damit sie dem Bienen- und Insektenschutz entsprechend gerecht werden. Darum haben wir in den Haushalt einen Topf mit 750 000 Euro zum Schutz und zur Erhaltung der Biodiversität in Städten und Dörfern durch Schaffung von Grünflächen und Grünstreifen eingestellt. An Ortsrändern, an Dorfrändern, zwischen den Straßen und an Gehwegen muss Saat eingesetzt werden. Diese Saat darf auch nicht gleich wieder abgemäht werden, sondern man muss sie grünen lassen. Das sind Maßnahmen, die die Kommunen schon in Kürze beantragen können.
Wir brauchen Vielfalt. Wir brauchen keine Monokulturen; denn die sind gefährlich. Wir brauchen bunte Wiesen. Wir brauchen keine grünen Wiesen. Letzten Endes gilt auch: Alle können und müssen mithelfen. Dafür muss querbeet bei allen Verständnis geweckt werden. Das sage ich an dieser Stelle ganz deutlich. Denn alle, die wir hier sitzen, wollen sauberes Wasser. Alle wollen reine Luft. Alle wollen gesunde Nahrung. Alle wollen auch eine lebenswerte Umwelt. Das geht aber nur, wenn Ressourcen geschont werden und wenn man sich der Nachhaltigkeit zuwendet, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Viele Kommunen und auch viele Private - das sage ich ganz deutlich - tun das schon. Im Landkreis Wolfenbüttel, Herr Kollege Oesterhelweg, werden zusammen mit dem Landschaftspflegeverband Streuobstwiesen ausgewiesen. Dort schreiten alle gemeinsam voran: Landwirtschaft, Kommunen, Umweltverbände - alle gemeinsam setzen sich für Streuobstwiesen ein. Ich denke, an dieser Stelle sind wir durchaus Vorreiter.
Es geht aber auch noch weiter mit der Ausweisung von sogenannten wilden Wäldern, von Wiesen, von Gewässerrandstreifen, von Pflanzen, Hecken und Sträuchern. Jeder kann auch privat etwas tun. Zum Beispiel muss der Rasen auf einigen Quadratmetern mal nicht gemäht werden, sondern man kann ihn grünen lassen. Hier bieten sich in der Tat für jeden vielfältige Möglichkeiten, wie letztendlich auch die Natur vielfältig ist.
Wir brauchen meines Erachtens eine bedarfsgerechte Düngung. Wir müssen den Pestizideinsatz minimieren. Und wir brauchen strukturreiche Landschaften, die zu fördern sind.
Frau Präsidentin, ich möchte mit einem Zitat von Albert Einstein enden, der einmal gesagt hat:
„Wenn die Biene einmal von der Erde verschwindet, hat der Mensch nur noch vier Jahre zu leben. Keine Bienen mehr, keine Bestäubung mehr, keine Pflanzen mehr, keine Tiere mehr, kein Mensch mehr.“
Danke schön.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Frage an den Minister ist: Welche Maßnahmen sind letztlich zu ergreifen, wenn sich ein Wolf nachweislich auf Nutztiere spezialisiert und wolfabweisende Zäune untergräbt oder sie tatsächlich überspringt?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Es geht hier auch um Prävention. Daher meine Frage: Welche Beratungsangebote und welche Fördermöglichkeiten können Weidetierhalter in Anspruch nehmen, um letzten Endes einen wirklich wirksamen, wolfsabweisenden Schutz zu erreichen?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Gut gebrüllt, Löwe!“, möchte man sagen, Herr Kollege Bäumer.
Hier Worte wie „blöde“ zu benutzen - ich finde, das ist Gossenjargon und gehört nicht in den parlamentarischen Raum. Aber dann noch draufzusatteln und die Landesregierung mit Lenin und mit einem der größten Verbrecher des letzten Jahrhunderts, nämlich mit Josef Stalin, zu vergleichen - das ist ungeheuerlich, das ist ein Skandal! Herr Bäumer, wir warten auf eine Entschuldigung.
Meine Damen und Herren, zunächst einmal spreche ich auch von unserer Seite einen herzlichen Dank aus: an Herrn Minister Wenzel, an Herrn Nüsken und an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltministeriums, die immer redlich bemüht waren, uns die verschiedensten Informationen zu liefern.
Man sagt ja, die Haushaltsberatungen sind das Salz in der Suppe. Die Beratung eines Doppelhaushalts ist es dann erst recht. Der Haushalt des Umweltministeriums erscheint mit einem Anteil von nur etwa 1,3 % am Gesamthaushalt des Landes eher gering, man möchte sogar sagen: unspektakulär. Dennoch sind in diesem Haushalt extrem wichtige rot-grüne Politikfelder abgebildet.
Das Ausgabevolumen des Einzelplans 15 beträgt im Jahr 2017 417 Millionen Euro und fällt damit um etwa 3,4 Millionen Euro höher aus als im laufenden Jahr. Die wesentliche Ursache dafür sind höhere Ansätze für den Masterplan Ems, für Naturschutzmaßnahmen sowie für Vorhaben zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie.
Im Jahr 2018 nimmt das Ausgabevolumen dagegen um 9,7 Millionen Euro auf 408 Millionen Euro ab. Die wesentliche Ursache dafür ist, dass die hohen Investitionen im Rahmen des Masterplan
Ems und zur Anschaffung eines Mehrzweckschiffs bereits 2017 abgeschlossen werden können. Wir begrüßen diese Maßnahmen zur Aufstockung der Mittel an der Ems ausdrücklich, um die Umweltprobleme, die dort unbestritten bestehen, endlich in den Griff zu bekommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Aufkommen aus der Wasserentnahmegebühr vermindert sich um 6 Millionen Euro, sodass nur noch Gesamteinnahmen in Höhe von 55 Millionen Euro in Ansatz gebracht werden. Die Erwartung geringerer Einnahmen resultiert aus der voraussichtlich geringeren Wasserentnahme für Kühlzwecke insbesondere des AKWs in Grohnde. Aufgrund dieser geringeren Wasserentnahmen musste die Prognose von Mehreinnahmen aufgrund der 2015 erfolgten Gebührenerhöhung nach unten korrigiert werden.
Die Anforderungen an den Gewässerschutz sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, insbesondere durch europarechtliche Vorgaben wie die Wasserrahmenrichtlinie. Die CDU-Fraktion hat in ihren Haushaltsantrag 2 Millionen Euro für die Forschung im Bereich der grundwasserschonenden Verwendung von Wirtschaftsdünger eingestellt. Der Grundgedanke ist zwar erst einmal nicht schlecht. Jedoch haben das Umwelt- und das Landwirtschaftsministerium bereits entsprechende Projektansätze aufgenommen und hierfür zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt. Allerdings muss letzten Endes das landwirtschaftliche Ordnungsrecht bleiben und gelten. Zunächst muss vom Bund die novellierte Düngerechtsverordnung beschlossen werden, was wirklich überfällig ist. Das muss abgewartet werden. Vorher kann man über weitere Maßnahmen nicht diskutieren.
Die Umsetzung von Maßnahmenprogrammen nach der Wasserrahmenrichtlinie wird auf deutlich höherem Niveau fortgesetzt. Die Mittel für Untersuchungsmaßnahmen und Vorhaben der Gewässerentwicklung und für Maßnahmen zur Seenentwicklung wurden um 4,4 Millionen Euro auf den Betrag von 13,8 Millionen Euro aufgestockt.
Der Hochwasserschutz ist für uns alle ein Thema. Ich glaube, es eint alle Fraktionen - von der einen bis zur anderen Seite.
Unterschiede gibt es nur bei der Frage der Summe, die man dafür ausgeben will. Auch hierzu haben wir viele Anträge behandelt. Die meisten da
von haben wir auch einvernehmlich beschlossen. Das begrüße ich ausdrücklich.
Im Bereich der Wasserwirtschaft belaufen sich die Ansätze für die Maßnahmen für den Küstenschutz wie auch in den Vorjahren auf 61,6 Millionen Euro. Die Mittel der GAK für den Hochwasserschutz im Binnenland werden dagegen 2018 um weitere 1,5 Millionen Euro auf dann insgesamt 14,5 Millionen Euro aufgestockt. Das ist eine ordentliche Summe!
Die Mittel für Klimaschutzaktivitäten bleiben mit 9,9 Millionen Euro stabil. Der Klimaschutz ist ein besonderer und ein eindeutiger Schwerpunkt unserer Politik. Finanziell ist hier die KEAN zu nennen, die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen, für die rund 2 Millionen Euro vorgesehen sind. „KEAN“ scheint für die Opposition aber ein Reizwort zu sein, wie sich bei einem Blick in ihre Haushaltsanträge zeigt.
Auf der von mir aus gesehen rechten Seite des Hauses spielt der Klimaschutz nur eine untergeordnete Rolle. Aber mit einem Blick nach vorne, auf die FDP, muss ich ganz deutlich sagen: Für Sie spielt Klimaschutz gar keine Rolle.
Bei der FDP findet Klimaschutz nicht statt! Das geht sogar so weit, dass der Klimawandel geleugnet wird. Insofern braucht man sich auch nicht zu wundern, dass Maßnahmen für den Klimaschutz von ihr grundsätzlich gestrichen bzw. ignoriert werden.
Wir von Rot-Grün beschränken uns aber nicht auf die Bekämpfung oder Milderung der Symptome des Klimawandels, etwa durch Finanzierung des Hochwasserschutzes durch Deichbau oder Ähnliches, sondern versuchen auch, die Ursachen des Klimawandels anzugehen und durch CO2-Reduktionsprogramme - etwa beim Moorschutz - voranzutreiben.
Auch wenn Niedersachsen im weltweiten Vergleich nur relativ wenig CO2 produziert und nur zum geringen Teil für den Klimawandel verantwortlich ist, haben wir als Industrieland - und das sind wir ein
deutig - an dieser Stelle dennoch eine Vorbildfunktion zu übernehmen. Das sage ich hier ausdrücklich.
Im Interesse des Klimaschutzes sowie der nachhaltigen und preisgünstigen Energieversorgung werden insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen bei der anwendungsnahen Forschung und Entwicklung neuer technologischer Lösungen in den Bereichen der erneuerbaren Energien, der innovativen Speicher- und Energietechnologien sowie der Einspar- und Energieeffizienztechnologien gefördert. Hierfür stehen 2,3 Millionen Euro zur Verfügung.
Einen weiteren deutlichen politischen Handlungsschwerpunkt setzt Rot-Grün, setzen wir im Bereich des Naturschutzes. Das mit Landesmitteln gespeiste Ausgabenvolumen für den Vertragsnaturschutz erhöht sich deutlich um 4,5 Millionen Euro auf dann insgesamt 27,4 Millionen Euro.
Hinweisen möchte ich an der Stelle auch noch darauf, dass die Mittel für das Wolfsmanagement mit 800 000 Euro stabil gehalten werden. Damit wird dem Grundsatz „Der Schutz des Menschen geht vor!“ Rechnung getragen, und die Nutztierhalter können im Schadenfall angemessen für Wolfsrisse entschädigt werden.
Ich möchte an dieser Stelle aber noch einmal deutlich sagen, dass auch für uns die Schmerzgrenze erreicht ist, und zwar nicht nur, was die Kosten anbelangt. In einigen Bundesländern gibt es nachweislich eine Konzentration von Wolfsrudeln: hier in Niedersachsen, aber auch in Sachsen und Brandenburg. Daher stellt sich in der Tat die Frage, ob nicht zu überlegen und mit Behörden und Oberbehörden darüber zu sprechen ist, ob eine Reduzierung der Wolfspopulation im Einvernehmen mit den Behörden möglich erscheint. Der Schutz der Nutztiere vor Rissen muss doch bitte schön zunehmend in den Fokus geraten! - Ähnlich wird im Übrigen in der Schweiz und in Norwegen verfahren, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Nein.
Schließlich wurden die Mittel aus der politischen Liste für das Büro der vier großen Umweltverbände in Höhe von 350 000 Euro verstetigt. Wir sind davon überzeugt, dass dieses Geld gut angelegt ist, weil die Einbindung des gebündelten Sachverstands der Umweltverbände in die Verwaltungsverfahren die Prozesse letzten Endes beschleunigen und im Ergebnis auch Kosten einsparen wird.
Wir setzen auch wichtige Impulse beim Artenschutz, für die Biodiversität in Städten und Dörfern. Wir legen ein Maßnahmenpaket für die Neu- und Umgestaltung von Freiflächen in Städten und Dörfern auf: Wildblumenflächen, Blühstreifen an Dorfrändern und frischen Verkehrsflächen in Städten. Es geht um Bienenschutz, es geht um Artenvielfalt, und es geht auch um Biodiversität. In dieses Programm stecken wir 750 000 Euro.
Auch an dieser Stelle gibt es einen CDU-Antrag. Die CDU will zwar die invasiven Arten bekämpfen - das begrüßen wir ausdrücklich -, aber bei der Unterstützung der heimischen Arten will sie kürzen. Aus unserer Sicht beißt sich das. Es muss doch im Zusammenspiel dafür gesorgt werden, dass die heimischen Arten erhalten bleiben und nicht weiter durch die invasiven Arten verdrängt werden.
Wir als rot-grüne Koalition wollen die Ranger im Bereich der Elbtalaue einsetzen. Als Mittler zwischen Mensch und Natur und den Großschutzgebieten ist diese Maßnahme mittlerweile mehr als überfällig. Besucherbetreuung, Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit, Pflege, Reparaturarbeiten sowie natürlich auch wissenschaftliche Untersuchungen müssen diese Mitarbeiter leisten.
Ein Punkt, der uns freut - das ist wirklich ein toller Erfolg -, ist, dass sich immer mehr junge Leute um ein freiwilliges ökologisches Jahr bewerben. Weil das so ist, weil das Interesse so groß ist, müssen wir hier noch einmal draufsatteln und mehr Stellen zur Verfügung stellen.
Herauszuheben sind sicherlich auch die Mittel für das Fachinformationssystem Naturschutz. Dazu gibt es einen Antrag - ich glaube, er liegt auch schon vor -: „Arten brauchen Daten“. Wir sind auf die unendlich vielen Ehrenamtlichen aus den ver
schiedenen Vereinen und Verbänden angewiesen. Die Daten sollen nun endlich modern übermittelt werden; es soll kein Ausfüllen mehr mit dem Stift geben. Die Kommunen sollen auf das Datensystem zugreifen können. Das ist eigentlich selbstverständlich, ist aber in der Realität leider nicht so. Und darum geben wir für den Aufbau dieses Datensystems in 2017 und in 2018 jeweils 250 000 Euro aus.
Auch die Nationalparkhäuser auf Spiekeroog und im Wangerland werden endlich aufgewertet. Von dort gibt es ganz, ganz deutliche Signale. Darum müssen diese Häuser auch eine Aufwertung erfahren.
Jeweils 25 000 Euro setzen wir in 2017 und in 2018 für die Erhöhung der Transparenz für Verwaltungshandeln und zur Stärkung des Gemeinwohls ein.
Biologische Vielfalt, Information, Umweltbildung und Beteiligung - das sind unsere politischen Schwerpunkte in diesem Haushalt. Wir setzen mit dem Haushalt des Umweltministeriums nicht auf Klientelpolitik, sondern auf die Gestaltungskraft der Zivilgesellschaft. Wir regieren modern in einem lebendigen Austausch zwischen Bevölkerung, Parlament und der Landesregierung. Wir stärken den Umwelt- und den Naturschutz, wir stärken die Ehrenamtlichen, wir beteiligen die Kommunen, wir machen das Datensystem fit, wir investieren in Umweltbildung, wir wecken Verständnis für gemeinsames Handeln.
So, meine sehr verehrten Damen und Herren, muss es laufen: Gemeinsam handeln!
Kurzum: Wir sind gut aufgestellt. Das Land ist gut aufgestellt. Sie hingegen schimpfen, Sie jaulen, Sie beschimpfen, und Sie kürzen.
Sie kürzen nicht nur im Ministerium, sondern auch bei der Gewerbeaufsicht, Sie kürzen bei der Klimaschutzagentur - ich habe es schon gesagt -, Sie kürzen bei den Ehrenamtlichen, beim LABÜN, Sie kürzen bei der Klimaschutzstrategie, und Sie kürzen, wie in jedem Jahr, beim NLWKN. Das muss bei Ihnen nur bluten.
Ich sage Ihnen: Mit Ihren Anträgen werden Sie die Menschen enttäuschen.
Wir brauchen die vielen Ehrenamtlichen im Bereich Umwelt und Naturschutz, wir brauchen die Kommunen, wir brauchen Bildung, wir brauchen Verständnis, und wir brauchen natürlich auch die Landwirtschaft. Wir brauchen sie alle, und darum müssen wir sie mitnehmen. Wir müssen sie alle komplett beteiligen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme jetzt zum Schluss.
Die Schwerpunktsetzungen des Einzelplans 15 sind richtig und wichtig und sind entsprechend auch abgebildet. Die regierungstragenden Fraktionen werden diesem sehr innovativen und soliden Haushalt zum Schutz der Umwelt aus voller Überzeugung und mit Inbrunst zustimmen.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist ja ein recht schlanker und recht schmaler Antrag. In der Tat hat die Entsorgung von Styropordämm
platten insbesondere am Anfang für Irritationen gesorgt. Auch gab es dazu Anfragen von Abgeordneten der Fraktionen der CDU und der FDP. An dieser Stelle wurde dann aber auch für Klarheit gesorgt.
Wir wissen, dass Styropordämmplatten vom Bund als gefährlicher Stoff deklariert worden sind. Diese müssen nun bei Sanierungsarbeiten und bei Abbrucharbeiten auf Baustellen gesammelt, dokumentiert und an Entsorgungsfirmen zur thermischen Entsorgung weitergereicht und an der Stelle natürlich auch gesondert abtransportiert werden. Das bedeutet natürlich auch, dass das Handwerk vor gewisse Entsorgungsprobleme gestellt wird. Denn die Entsorgungsfirmen hatten zunächst keine Genehmigung zur Entsorgung. Dann mussten diese Styroporabfälle zunächst dort gesammelt werden.
Zur Annahme der Abfälle mussten die Positivkataloge der Abfallverbrennungsanlagen um einen entsprechenden Abfallschlüssel geändert werden. Deshalb hat das Ministerium - das geht auch aus der Antwort auf die Anfrage hervor - bereits im Vorfeld der Änderung am 22. Juli einen Erlass herausgegeben, der auf unbürokratische Weise durchaus die Möglichkeit zur Ergänzung des Positivkatalogs im sogenannten Anzeigeverfahren eröffnet hat.
In einem weiteren Erlass vom 30. September 2016 hat das MU zudem weiterhin festgelegt, dass gemischte Bauabfälle, die Wärmedämmplatten nur in untergeordneten Anteilen enthalten, fortgesetzt als nicht gefährlicher Abfall in Verbrennungsanlagen angenommen werden dürfen.
Die Betreiber der Abfallverbrennungsanlagen hatten dann durchaus die Möglichkeit zur rechtskonformen Entsorgung der betreffenden Abfälle, die ihnen durch die Erlasse eröffnet worden ist. Aber sie haben trotzdem die Abfälle nicht entsorgt - aus welchem Grund auch immer. Das stellte natürlich die Entsorger vor noch größere Probleme. Aus diesem Grund - das ist auch aus der Antwort auf die Anfrage nachvollziehbar - hat das MU wieder ein Gespräch mit den Betreibern der niedersächsischen Abfall- und Müllverbrennungsanlagen geführt, um Probleme oder Irritationen, die es offenbar gab, zu erkennen und zu deren Lösung beizutragen.
Zwischenzeitlich hat der Betreiber der Abfallverbrennungsanlage in Hameln die Ergänzung des Abfallkatalogs beim Gewerbeaufsichtsamt in Hildesheim angezeigt. Für die Abfallverbrennung in
Hannover und in Helmstedt ist dies damals wohl auch in Aussicht gestellt worden.
Auf Nachfrage habe ich nun zumindest erfahren, dass in Niedersachsen mittlerweile drei Verbrennungsanlagen die Genehmigung haben, dass sie Müll mit einem Anteil von 20 % HBCD-Styropor verbrennen dürfen. Die Standorte sind Helmstedt, Hannover-Lahe und Hameln. Diese nehmen jetzt übrigens auch Müll mit einem höherprozentigen Anteil von HBCD auf.
Diese fehlenden Genehmigungen waren auch das Problem, warum die Sammelstellen in den Landkreisen den Müll nicht mehr angenommen haben. Sie hatten schlichtweg keine Möglichkeit, diese Stoffe anzunehmen und einer Verwertung, also der Verbrennung, zuzuführen.
Also klar muss doch sein, wenn ich jetzt zu Ihrem Antrag komme, werte FDP-Fraktion: Styropor wird weltweit verboten, ist als schädlicher Stoff, der die Fortpflanzungsorgane schädigt, anerkannt, und zwar weltweit.
Und die niedersächsische FDP schwingt sich auf und erklärt: Nein, das ist nicht so! Weltweit haben alle unrecht! Die niedersächsische FDP hat recht! Wir müssen das weiter vorantreiben. - Das geht doch nicht so, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Niedersachsen wird - so denke ich, ohne die Beratungen vorwegzunehmen - keine Bundesratsinitiative starten.
Im Übrigen muss ich an dieser Stelle auch sagen: Es gab leider Gottes auch im Baugewerbe immer schon unterschiedliche und schwierige Materialien. Ich denke beispielsweise an ganze tolle Platten für Dächer, sogenannte Asbestplatten. Wir wissen heute, wie gefährlich die sind. Die Entwicklung geht weiter. Wir treten doch nicht auf einer Stelle, meine sehr verehrten Damen und Herren. Es kann nicht sein, dass hier die Möglichkeit geschaffen wird, dass nachweislich gefährliche Stoffe in die Umwelt gelangen und letzten Endes auch den Menschen schädigen. Vielmehr müssen die bestehenden Strukturen zwischen Sammelstellen und Verbrennungsanlagen optimiert werden, um insbesondere auch den Handwerksbetrieben vor Ort zu helfen.
Auch die privaten Entsorger dürfen sich hier ihrer Verantwortung und Aufgabe nicht entziehen. Auch sie sind an dieser Stelle gefordert.
Insofern halte ich diesen Antrag - na ja, der ist schon relativ schlank - und das, was darin steht - das gilt insbesondere dafür, die Bundesratsinitiative zu ergreifen -, für, gelinde gesagt, völlig realitätsfern.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Wahrnehmungen sind ja häufig unterschiedlich. Ich sage an dieser Stelle einmal ganz deutlich: Wir halten die Klimakonferenz in Marrakesch für eine Konferenz des Handelns und des Tuns, und wir halten sie für einen Erfolg.
Dort wurden wichtige Weichen gestellt. Die Konferenzen in Paris und in Marrakesch - die Konferenz in Paris ist ja der in Marrakesch knapp ein Jahr vorausgegangen - sind in einem engen Zusammenhang miteinander zu sehen. Klimaschutz - das ist, glaube ich, mittlerweile allen klar - ist zu einem Jobmotor geworden, und zwar auch für eine nachhaltige und langfristige Entwicklung.
Dank muss man hier auch sagen. Man muss nämlich denjenigen danken, die vor Ort den Klimaschutz vorantreiben. Das sind Städte, Landkreise und Kommunen. Sie machen Klimaschutz vor Ort. Marrakesch und Paris, ja; da gab es große Worte. Aber wir müssen auch den Rechtspopulismus im Blick haben, von dem wir zurzeit immer wieder sprechen; denn die Rechtspopulisten, die möglicherweise irgendwann Länder regieren werden, halten vom Klimaschutz gar nichts. Ich glaube, es muss klar werden, dass wir an der Stelle zusammenstehen müssen.
Ich will aber auch sagen: Deutschland wurde für seinen Klimaschutzplan in Marrakesch gelobt. Deutschland hat als erster Staat einen langfristigen Klimaschutzplan, den Klimaschutzplan 2050, präsentiert. Ich sage ganz deutlich, darin stehen sehr ambitionierte Ziele. Positiv wurde auch bewertet, dass Deutschland gemeinsam mit Marokko die Umsetzungspartnerschaft unterstützen wird. Hier gilt es, die Länder des Südens finanziell entsprechend zu unterstützen.
Die Industriestaaten haben in Marrakesch deutlich gemacht, dass sie ab dem Jahr 2020 100 Milliarden Dollar für die Finanzierung des Klimaschutzes bereitstellen werden. Ich denke, damit kann man an der Stelle durchaus hausieren gehen. Deutschland ist weiterhin Vorreiter. Deutschland wird mit konkreten Maßnahmen insbesondere Länder unterstützen - das wurde in Marrakesch ganz deutlich gesagt -, die von dem Klimawandel bereits betroffen sind.
Klar ist wohl für uns alle: Die Energiewende ist nicht mehr aufzuhalten. Sie ist national nicht auf
zuhalten - da wird es kein Zurück mehr geben -, aber sie ist auch international nicht mehr aufzuhalten. Ich glaube, das ist gut und vernünftig.
Nun kann man sich trefflich darüber streiten, ob das, was Deutschland nach Marrakesch mitgenommen hat, genug oder auch nicht genug war. Aber Fakt ist zunächst einmal: Wir müssen alle mitnehmen.
Deutschland ist ein Industrieland, Deutschland hat große Unternehmen, Deutschland hat Industrieunternehmen mit vielen Arbeitsplätzen - und an dieser Stelle darf es keine Verlierer geben. Daran hängt die Akzeptanz für die Klimawende, daran hängt die Akzeptanz für den Klimaschutz vor Ort. Niemand darf sich in irgendeiner Art und Weise abgehängt fühlen - die Industrie nicht, die Wirtschaft nicht und erst recht nicht die vielen Zehntausend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die dort arbeiten. Der ruckelnde D-Zug „Energiewende“ muss in vernünftige Bahnen gelenkt werden, um für die nötige Akzeptanz in allen Bereichen, in Industrie, Wirtschaft und Unternehmen, zu werben.
Ich sage es noch einmal ganz deutlich: Für einen sicheren Klimaschutz müssen wir alle mitnehmen. Dabei darf es wirklich keinen Verlierer geben. Dafür möchte ich ganz deutlich werben.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Vorsitzender. - Herr Minister Wenzel, aus diesem Fonds werden ja auch die Kosten für die Konrad-Stiftung gespeist. Uns erschließt sich nicht, warum von diesem Fonds nicht auch die Kosten für die Asse-Stiftung übernommen werden sollen.
Herr Präsident! Herr Minister Wenzel, welche Auswirkungen hätte der Wegfall der Brennelementesteuer zum Ende dieses Jahres auf diesen Fonds und natürlich auch auf die gesamte finanzielle Situation?
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal ist festzustellen, dass bei uns und von uns niemand getreten wird, weder in den Hintern noch sonstwohin.
- Niemand.
Wir werden und wollen auch niemanden gängeln.
- Das tun wir nicht. Das wollen wir nicht.
Ich sage noch einmal - aber auch wenn ich es gebetsmühlenartig wiederhole, wollen Sie es offenbar nicht verstehen -: Es geht hier um eine Musterverordnung des NLWKN, um eine Arbeitshilfe des Niedersächsischen Landkreistages. Die Landkreise haben eine Menge Kompetenz an der Stelle, und die Mustervereinbarung hat rechtlich keine Bindung, weil es - das sage ich noch einmal ganz deutlich -, ein Muster ist. Ich habe den Eindruck, dass die von mir aus gesehen rechte Seite des Hauses kein Vertrauen zu den Landkreisen, zu den unteren Naturschutzbehörden hat.
- Nein.
So sieht es offenbar aus. Es geht doch um eine Verwaltungsvereinfachung. In Niedersachsen sind noch 180 Gebiete auszuweisen. An dieser Stelle geht es um eine Vereinfachung.
Nein, das tue ich nicht.
Wir wissen doch beide, was für ein langer Prozess es ist, bevor ein Gebiet ausgewiesen werden kann. Da wird mit der Landwirtschaft gesprochen, es wird mit den Grundstückseigentümern gesprochen, und es wird natürlich auch mit den Anglern gesprochen. Das muss an dieser Stelle auch sein; denn die Anglerverbände und -vereine sind natürlich Partner beim Gewässerschutz. Das ist an dieser Stelle doch selbstverständlich.
Es ist doch völlig unangemessen und an den Haaren herbeigezogen, zu unterstellen, dass Angelverbote geplant sind.
Ich sage hier: Es wird keine Angelverbote geben. Punkt. Das ist so.
Die wird es so nicht geben, weil die Angelverbände gehört werden und die unteren Naturschutzbehörden immer im Dialog entscheiden. Dazu wird es kommen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Darum: Hören Sie bitte endlich mit diesen vielen Unterstellungen auf! Ich kann es nicht mehr hören.