Auch das Kreditrisiko wird in diesen Familien aufgrund der geringen Einkommen natürlich ganz anders wahrgenommen. Das wurde zu der Frage, wer überhaupt die Studienbeitragsdarlehen in Anspruch genommen hat, wunderbar empirisch dokumentiert. Das war eine verschwindend geringe Zahl, was genau diesen Effekt noch einmal eindrücklich belegt hat.
Der vorliegende Gesetzentwurf sorgt aber nicht nur für mehr Gerechtigkeit, sondern er sichert auch die Wettbewerbsfähigkeit und die Attraktivität der niedersächsischen Hochschulen, wenn es um das Werben um kluge Köpfe geht. Niedersachsen - das auch an Sie, Herr Hillmer und Frau von BelowNeufeldt - als alleinige Gebühreninsel in der Bundesrepublik Deutschland hätte der Attraktivität der Hochschulen sicherlich nicht gutgetan.
Auch die Langzeitstudiengebühren haben wir stärker an die soziale Realität angepasst. Wir haben die Fälligkeit um zwei Semester nach hinten verschoben und den Betrag einheitlich auf 500 Euro abgesenkt. Wer sich in Hochschulgremien betätigt, bekommt eine Freistellung für bis zu zwei Semestern, weil wir für bürgerschaftliches Engagement keine Strafgebühren einziehen wollen, sondern wir
Die Einnahmen aus den Langzeitstudiengebühren müssen zweckgebunden zur Unterstützung von Langzeitstudierenden eingesetzt werden. Im besten Fall können die Mittel so auch einen Studienabbruch verhindern.
Neben der Frage der Chancengleichheit stand bei diesem Gesetzentwurf die Verbesserung der Qualität des Studiums im Fokus. Deshalb haben wir an den Hochschulen wegfallende Einnahmen aus Studienbeiträgen nicht nur zu 100 % Prozent kompensiert, sondern außerdem geregelt, dass die Mittel zweckgebunden für die Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt werden müssen. Aus Studienqualitätsmitteln dürfen keine Baumaßnahmen, keine Maßnahmen der Studentenwerke und keine Stipendien finanziert werden.
Zu Stipendien, Frau von Below-Neufeldt, sei nur gesagt: Diese wurden erst wirklich nötig bzw. gab es einen entsprechenden Bedarf, nachdem Studiengebühren eingeführt worden waren. Die Stipendien haben nichts anderes getan, als die Studiengebühren wieder aufzuheben. Alle übrigen Verwendungen sind weiterhin möglich. Das gilt auch für soziale Infrastrukturmaßnahmen, was ja die Hochschulen eingefordert hatten.
Frau Ministerin, eine Sekunde! Ich darf Sie kurz unterbrechen. - Sie wissen, als Mitglied der Landesregierung können Sie so lange reden, wie Sie möchten. Aber vielleicht darf ich Sie kurz darauf aufmerksam machen: Sie haben Ihre Redezeit jetzt um 100 % überzogen. - Bitte schön!
Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass wir die Studienqualitätskommission in Zukunft paritätisch besetzen werden, um Studierende entsprechend mit in die Entscheidungen einbinden zu können.
Die heutigen Beschlüsse zeigen: Rot-Grün schafft mehr Gerechtigkeit im Bildungssystem. Rot-Grün hält seine Versprechen. Wir garantieren mit dem Hochschulentwicklungsvertrag übrigens auch, dass das so bleiben wird.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Es ist aus der CDUFraktion um zusätzliche Redezeit gebeten worden. Herr Kollege Hillmer, Sie haben drei Minuten. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, wir durften Ihre Rede schon vor 20 Minuten im Internet lesen. Ich war deshalb überrascht, dass Sie überhaupt noch selbst gesprochen haben.
Ich vermute mal, das war eine Panne, und Sie können uns zusagen, dass das nicht wieder vorkommt; denn das würden wir sonst als Missachtung des Parlaments betrachten.
Zur Sache: Frau Ministerin, Sie selbst waren bei der Anhörung nicht dabei. Aber Ihr Haus war hochrangig vertreten. Man hat Ihnen dazu sicherlich auch berichtet. Vielleicht haben Sie auch das Protokoll gelesen.
Es ist jedenfalls in dieser Anhörung vom DZHW, Nachfolger der HIS-Organisation, und vom WZB übereinstimmend und zweifelsfrei vorgetragen worden, dass es keine Veränderung zwischen Gebührenländern und Nichtgebührenländern gegeben hat, insbesondere - dazu haben wir immer gezielt nachgefragt - was die Kinder aus nicht akademischen Haushalten angeht.
Aber sei es drum. Es geht darum: Kann mit diesem Gesetz das Ziel erreicht werden, Chancengleichheit im Bildungssystem herzustellen?
Wenn Sie davon so überzeugt sind, Frau Polat, dann lassen Sie uns doch eine Regelung ins Gesetz hineinnehmen, sodass wir in drei Jahren eine
wissenschaftliche Institution beauftragen, dieses Gesetz zu evaluieren. Dann können wir ja feststellen - das dürfen Sie dann ja gerne feststellen -, dass damit genau das Ziel erreicht worden ist.
Sie sind sich aber nicht sicher und stimmen deshalb dieser Evaluierung nicht zu. Oder darf ich davon ausgehen, dass hier noch ein Änderungsantrag kommt?
Herr von Holtz, Sie haben um zusätzliche Redezeit gebeten. Eineinhalb Minuten, bitte! - Anschließend möchte die Ministerin noch einmal das Wort haben.
Herr Kollege Hillmer, Sie haben in der Tat vorgeschlagen, nach drei Jahren eine Evaluierung vorzunehmen. Dann sind diejenigen, die in der 9. Klasse sind, wenn wir die Studiengebühren effektiv abgeschafft haben - nächstes Wintersemester -, gerade einmal in der 12. Klasse. Dann wollen Sie schon evaluieren, was für einen Effekt die Abschaffung der Studiengebühren hat. Das ist doch irrsinnig. Das geht gar nicht.
Das ist genau das, was ich auch an den Gutachten des DZHW oder vor allen Dingen des WZB kritisiere, nämlich dass die Untersuchungszeiträume viel zu kurz sind. Die haben in der Anhörung sogar selbst zugegeben, dass das eine Schwachstelle der Untersuchung ist.
Wenn es einen Effekt gibt, was die Studiengebühren betrifft, so ist - erstens - dieser langfristig zu erwarten. Zweitens - das hat uns auch der Gutachter vom DZHW in der Anhörung gesagt - geht es auch um das Ansehen, um das Bild, das das Studium hat, ob ein Studium teuer ist, ob ein Studium etwas kostet oder nicht. Das sind die Effekte.
Da liegt die Chancengleichheit, nämlich dass sich die Menschen entscheiden können, studieren zu wollen.
Es liegen weitere Bitten um zusätzliche Redezeit vor. Frau Dr. Lesemann für drei Minuten und dann Frau von Below-Neufeldt für anderthalb Minuten. - Sie haben das Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Wir lassen uns von Ihnen nicht vorschreiben, wann wir eine Evaluation machen. Das müssen Sie ganz klar wissen. Wir werden das zu einem Zeitpunkt machen, den wir für richtig halten.
Dann noch eine Ergänzung zu den Studien, über die wir vorhin gesprochen haben: Sicherlich kennen Sie die Studie von Christina Hauschildt, Jaeger und Quast „Studienbeiträge in Niedersachsen“ von Januar 2013. Darin wird noch einmal ganz deutlich gesagt, dass im Jahre 2008 etwa 6 % der niedersächsischen Studienberechtigten angegeben haben, aufgrund der Einführung von Studienbeiträgen auf ein Studium verzichten zu wollen.
Das Interessante ist auch, dass diese Studie sagt, dass gerade diejenigen aus bildungsfernen Schichten und auch Frauen in höherem Maße auf das Studium verzichten werden.