Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich ausdrücklich dem Vorschlag von Herrn Kollegen Hillmer anschließen, nämlich eine Evaluation gesetzlich vorzusehen.
Das ist der richtige Weg; denn eines ist doch völlig klar: Wir müssen dafür sorgen, dass die Talente studieren können. Aber Chancengerechtigkeit beginnt bestimmt nicht mit der Studierfähigkeit. Was haben Sie denn für ein Menschenbild? - Also: Chancengerechtigkeit beginnt im Vorschulalter, und da muss etwas passieren.
Frau von Below-Neufeldt, es lag der Wunsch auf eine Zwischenfrage vor. Das hat sich sozusagen durch Zeitablauf erledigt. - Das Wort zu einer Kurzintervention hat Frau Dr. Andretta. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen und Kolleginnen von CDU und FDP, ich kann mich nicht daran erinnern, dass in Ihrem Gesetz stand, dass zu evaluieren ist, ob Studiengebühren zur Chancengleichheit beitragen oder nicht.
(Starker Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jörg Hillmer [CDU]: Die Evaluierenden hat Ihre Kollegin gerade zitiert! - Björn Thümler [CDU]: Es gab aber eine Evaluierung!)
Ich brauche auch keine Studien, um zu verstehen: Studiengebühren sind in Deutschland politisch gescheitert, endgültig auch in Niedersachsen.
Wählerinnen und Wähler haben Studiengebühren abgewählt. Das mag wehtun. Aber es ist so, und das ist gut so.
Ich sage Ihnen: Helfen Sie mit, dass wir mehr Chancengleichheit in den Kitas, in den Schulen und an den Hochschulen haben! Ich finde, das haben die Menschen in Niedersachsen verdient.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde das Thema gar nicht so langweilig wie Sie. Ich kann nur sagen, Frau Dr. Andretta: Warum hat die SPD nicht damals eine Evaluation vorgeschlagen?
Meine Damen und Herren, jetzt hat sich Frau Ministerin Heinen-Kljajić nochmals zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort, bitte schön, Frau Ministerin.
Entschuldigung! - Meine Damen und Herren, diese Zwischenfragen und Gegenrufe sind von hier oben spannend zu hören, aber sie dienen letztendlich nicht der Sache.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss gestehen: Dass sich die FDP hier so verhält, wie sie sich verhält, verwundert nicht. Für diese Position ist sie bekannt, und dass sie an der Stelle nicht belehrbar ist - sei’s drum.
Die Position von Herrn Hillmer finde ich spannend, wie ich gestehen muss. Ich frage mich: Diskutieren Sie solche Fragen eigentlich nicht auf bundesweiten Parteitagen?
(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Björn Thümler [CDU]: Die sind bei uns so selten!)
Alle christlich-demokratischen oder christlich-sozialen Landesregierungen haben die Studiengebühren abgeschafft, sofern sie vorher eingeführt wurden. Warum Sie jetzt noch Beweise haben wollen, ist mir ein Rätsel. Denn hinsichtlich der Frage, ob das Gesetz evaluiert werden muss oder nicht, sprechen die Fakten für sich, und zu den Effekten habe ich meiner Meinung nach eben ausgeführt.
Die Effekte hat die bundesdeutsche Geschichte zuhauf gezeigt. Lieber Herr Hillmer, Studien darüber, wie sich die Studierneigung entwickeln wird, werden wir auch weiterhin haben. Was wir allerdings überprüfen werden - das werden wir zeitnah und jederzeit machen -, ist, wie diese Gebühren verwendet werden.
Ich finde es schon putzig, wenn Sie sich hier hinstellen und etwas von uns einfordern, was Sie selbst nie gemacht haben. Das Gleiche haben Sie übrigens auch bezüglich einer verfassungskonformen Regelung für die Abwahl von Präsidien an medizinischen Hochschulen gemacht.
Da haben Sie uns gesagt, wir setzten auf das Prinzip Hoffnung. Die Klage ist zehn Jahre alt. Da frage ich mich: Warum haben Sie auch hier nicht früher reagiert? - Das, was Sie hier machen, ist Augenwischerei, aber kann uns nicht trügen.
Bevor wir abstimmen, möchte ich darauf hinweisen, dass eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur in der Drucksache 17/997 vorliegt. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung zunehmen. Das finden Sie auch in der Drucksache 17/1017.
Artikel 1. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 2. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 4. - Hierzu liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Auch hier war das Erste die Mehrheit.
Artikel 5. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 6. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zu Artikel 6 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 7. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.