Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich betrachte daher mit Sorge, wenn beispielsweise bei einer Demonstration neben den Fahnen der Gewerkschaften und Jugendorganisationen demokratischer Parteien auch die Fahnen z. B. von [’solid], der DKP oder der Antifa zu sehen sind. Hier würde ich mir von SPD und Grünen wünschen, dass sie sich zu diesen Organisationen klarer abgrenzen, dass sie deutlich machen: Mit denen wollen wir nichts zu tun haben.
Das wollte ich mit meinem Redebeitrag zum Ausdruck bringen. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, als Abgeordneter dieses Hauses trägt man eine besondere Verantwortung. Wenn man hier das Wort ergreift, kommt es eben nicht darauf an, was man sagen wollte. Es kommt darauf an, wie man verstanden wurde. Es war daher ein Fehler, eine provokante These in den Raum zu stellen, sie aber anschließend nur anhand von Beispielen zu belegen, die sich auf die Partei der Grünen bezogen haben. Auch dadurch blieb möglicherweise diese These hinsichtlich der SPD im Raum und bot Anlass zu Missverständnissen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es kommt darauf an, wie man verstanden wird. Sie wissen, dass ich an dieser Stelle oft genug auch für meine Fraktion einen fairen Umgang eingefordert habe. Es ist mir deshalb ein Anliegen, für meine missverständlichen Äußerungen um Entschul
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Nacke. - Meine Damen und Herren, wir treten jetzt in die weitere Tagesordnung ein.
Tagesordnungspunkt 2: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst und zur Änderung von Zuständigkeitsverordnungen - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/402 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/943 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/995
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieser Gesetzentwurf ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich sehe keinen Widerspruch. Insofern kann es dabei bleiben.
Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dafür ist, der gebe mir ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Artikel 3. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dafür ist, der hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch das ist einstimmig beschlossen.
Artikel 4. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dafür ist, der hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig beschlossen.
Artikel 5. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie zustimmen wollen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Wenn Sie dem Gesetzentwurf unter Einbeziehung der Änderungsempfehlungen, die Sie beschlossen haben, zustimmen wollen, dann darf ich Sie bitten aufzustehen. - Nach Gegenstimmen müsste ich eigentlich nicht mehr fragen, weil ich nur Abgeordnete gesehen habe, die aufgestanden sind. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 3: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Landesblindengeld für Zivilblinde - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/611 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/922 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/938 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/994
Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/die Grünen zielt darauf ab, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieser Gesetzentwurf ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. Inzwischen wollen allerdings alle Fraktionen offenbar doch Beratungszeit in Anspruch nehmen. - Das ist der Fall.
Ich erteile daher den Fraktionen der CDU und der SPD jeweils fünf Minuten und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion der FDP jeweils zweieinhalb Minuten Redezeit.
Die von den Fraktionen der SPD und der FDP bereits - wie man so sagt - umgebuchten Zeiten werden den Kontingenten dieser Fraktionen natürlich wieder gutgeschrieben.
Es liegt mir eine Wortmeldung des Abgeordneten Uwe Schwarz für die Fraktion der SPD vor. Herr Schwarz, Sie haben das Wort für fünf Minuten. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tat ist dieser Gesetzentwurf in seiner ursprünglichen Form im Sozialausschuss einstimmig verabschiedet worden, und wir waren der Auffassung, dass dazu nicht geredet werden müsste. Zwischenzeitlich haben die Haushaltsberatungen stattgefunden. Die Koalitionsfraktionen haben Ihnen im Haushaltsausschuss eine politische Liste vorgelegt, aus der zu ersehen ist, dass wir eine Veränderung beim Landesblindengeld vornehmen möchten. Da bietet es sich natürlich an, dieses zeitnah mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf zu tun, um nicht das ganze Gesetzgebungsverfahren an dieser Stelle wieder neu aufzurollen. Der Antrag lag, wie gesagt, dem Haushaltsausschuss durch die Änderungsliste vor, und er lag auch dem Ältestenrat vor.
Blindengeld ist der älteste Nachteilsausgleich für Menschen mit Handicaps in Deutschland. Er wurde überwiegend in den 60er-Jahren in allen Bundesländern eingeführt. Es gibt ihn in allen Bundesländern. In Niedersachsen ist seine Einführung übrigens mit dem Namen des damaligen Sozialministers Kurt Partzsch verbunden.
Das Blindengeld dient der Unterstützung angesichts der erheblichen Mehrkosten, die Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen haben, wenn sie halbwegs gleichberechtigt an dem Leben teilnehmen wollen, das für uns, die dieses Handicap nicht haben, absolut selbstverständlich ist. Wenn Sie einmal Ihren eigenen Tagesablauf durchgehen und sich vergegenwärtigen, was es heißen würde, wenn man über eine Sehschwäche verfügt bzw. vollständig blind ist, dann kann man ermessen, wie hoch dieser Nachteilsausgleich eigentlich sein müsste.
Blindheit ist übrigens als alleinige Grundlage von Leistungen in der Pflegeversicherung ausdrücklich ausgeschlossen. Insofern muss man hier noch eine Unterscheidung zu den anderen Personengruppen machen, die Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen.
Meine Damen und Herren, 2003, also genau vor zehn Jahren, wurde mit dem ersten Haushalt der neuen CDU/FDP-Landesregierung durch die damalige Sozialministerin Frau von der Leyen das Blindengeld für Sehbehinderte und blinde Menschen in Niedersachsen komplett gestrichen.
Niedersachsen war damit das einzige Bundesland, in dem das Blindengeld abgeschafft wurde, und es blieb Gott sei Dank auch das einzige.
Nach gewaltigen Protesten - Zehntausende von Menschen haben bundesweit protestiert und auch vor dem Niedersächsischen Landtag gestanden - musste die Wulff-Regierung zurückrudern, und Frau Ross-Luttmann hat einen neuen Versuch unternommen. Seither ist Niedersachsen wieder mit einem Blindengeld ausgestattet. Allerdings beträgt es für Erwachsene nur 265 Euro. Damit sind wir Schlusslicht in der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundesdurchschnitt beim Blindengeld liegt bei 404 Euro. Viele westdeutsche Bundesländer zahlen deutlich mehr. Bayern zahlt 435 Euro, Hessen 540 Euro, Hamburg 480 Euro usw. Das Pflegegeld in der vergleichbaren Pflegestufe 2 liegt übrigens bei 440 Euro.
Mit dem Haushalt 2014 erhöht Rot-Grün die monatliche Unterstützung auf nunmehr 300 Euro und damit um 13 %. Genau das wollen wir heute gesetzlich absichern. Gleichzeitig verbessern wir über die Richtlinie die Leistungen für taubblinde Menschen.
Ich weiß, dass sich viele Betroffene mehr versprochen haben. Aber: Auf der Bundesebene wird derzeit eine Debatte zur Einführung eines Bundesteilhabegeldes und damit zur gleichberechtigten Teilhabe aller gehandicapten Menschen nach der UNBehindertenrechtskonvention geführt. Das geht eventuell mit einer Neuordnung des Behindertenrechts einher. Wir glauben also, dass wir hier in Niedersachsen ein bedeutsames erstes Signal aussenden und dann die Verhandlungen auf Bundesebene abgewartet werden sollten.
Meine Damen und Herren, wir verlassen mit dieser Erhöhung wenigstens den letzten Platz. Die Erhöhung ist nicht gigantisch, aber wir rücken in das letzte Drittel vor. Allein dieses wird von den blinden Menschen schon mit großer Genugtuung und Erleichterung zur Kenntnis genommen. Wir beenden damit - das ist uns ganz wichtig - eines der, wie ich
(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Filiz Polat [GRÜNE]: Richtig! und wir hoffen, dass dieses Zeichen von der neuen mehrheitstragenden Koalition und der Landesre- gierung auch so verstanden wird, wie es gemeint ist. Wir müssen endlich mit der Teilhabe ernsthaft beginnen und dürfen nicht nur darüber reden. Das soll ein erster Ansatz dazu sein. (Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Filiz Polat [GRÜNE]: Rich- tig!)
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schwarz. - Für die Fraktion der CDU hat sich der Abgeordnete Norbert Böhlke gemeldet. Herr Böhlke, fünf Minuten. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Landesblindengeldgesetz ist bereits 2011 an EU-Recht angepasst worden, weil es sich beim Landesblindengeld um Leistungen bei Krankheit handelt, die wegen des Rechts auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Gemeinschaft nicht an einen Wohnsitz im jeweiligen Bundesland geknüpft werden dürfen. Dies entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. So hat inzwischen z. B. ein blinder Niederländer, der bei einem deutschen Unternehmen in Nordhorn arbeitet, Anspruch auf Blindengeld in Niedersachsen. Auch kann z. B. eine blinde Osnabrückerin nach Portugal umziehen, wenn sie in Rente gegangen ist, ohne ihren Anspruch auf das Landesblindengeld zu verlieren.
Allerdings werden vom Gesetzestext keine blinden Menschen mit einer Staatsangehörigkeit außerhalb der Europäischen Gemeinschaft erfasst. Da die EG-Verordnung 883/04, auf die die im Jahr 2011 erfolgte Gesetzesänderung zurückgeht, inzwischen erneut geändert und der Geltungsbereich auf Drittstaatenangehörige ausgedehnt wurde, muss das Landesblindengeldgesetz erneut geändert werden. Das haben wir im Fachausschuss besprochen, und weil dies im Wesentlichen technische Abläufe berührt, haben wir uns auch darauf verständigt, den Gesetzentwurf ohne Aussprache in der heutigen Sitzung zu verabschieden. Durch die Einführung eines Verweises auf die EG-Verordnung werden
Mit dem Änderungsantrag, der uns relativ kurzfristig zur Kenntnis gegeben wurde, wollen SPD und Grüne, wie wir hier gehört haben, nach der insofern einstimmig zustimmenden Empfehlung im Ausschuss nun auch das Landesblindengeld erhöhen, dies nun aber ohne Aussprache im zuständigen Fachausschuss. Ich finde es bedauerlich, dass Sie uns Sozialpolitikern im zuständigen Fachausschuss nicht die Möglichkeit gegeben haben, über diesen Ansatz im Vorfeld der heutigen endgültigen Beschlussfassung zu diskutieren: Sind 35 Euro Steigerung ein deutlicher Beitrag, den wir uns leisten können, oder könnten wir uns durchaus einen höheren Beitrag leisten? Ist das nur Symbolik, oder steht dabei ein tieferer wirtschaftlicher Hintergrund im Raum? - Das sind Fragen, über die wir uns im Fachausschuss gerne ausgetauscht und eine Meinung herbeigeführt hätten. Dabei hätten wir auch gerne sichergestellt, dass man Pro und Kontra, soweit vorhanden, abwägt und dann zu einem abschließenden Meinungsbildungsprozess kommt.