Gerade über solche Großvorhaben wird in der Bevölkerung - das ist, glaube ich, auch ganz normal - immer wieder kontrovers diskutiert. Damit gehen vor Ort umfangreiche Diskussionen einher. Aber wie soll ein umstrittenes Projekt in Angriff genommen werden, wenn der Landrat oder der Bürgermeister genau weiß, dass an der Ecke schon ein potenzieller oder selbsternannter Nachfolger wartet? Da wird dann permanent Wahlkampf stattfinden. Ich glaube, dass das nicht gut ist für unsere Kommunen.
Hinzu kommen, wie ich finde, komplexe Verwaltungsgeschäfte. Die Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten leiten zum Teil doch sehr große Behörden, mit 1 000 und mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Auch dieser Aspekt spielt eine wichtige Rolle. Vor diesem Hintergrund ist der Gesetzentwurf auch im Wettbewerb um die besten und klügsten Köpfe für unsere Kommunen
Meine Damen und Herren, die neue Regelung, die eine Perspektive von nur fünf Jahren bietet, macht das Bürgermeisteramt für Bewerberinnen und Bewerber unattraktiver. Das steht doch außer Frage. Wenn ein Posten an Attraktivität einbüßt, dann ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass man - oder auch frau - ein bestehendes Arbeitsverhältnis nicht unbedingt aufgeben will. Gerade in kleineren Kommunen ist das, wie ich finde, ein durchaus ernst zu nehmendes Problem. Aber auch das kümmert Sie möglicherweise nicht.
Auch von einer Aufwertung der Kommunalwahlen durch eine größere Wahlbeteiligung kann, wie ich finde, nicht die Rede sein. Das ist zumindest in meinen Augen erst einmal völlig spekulativ. Auch die Stärkung des Ehrenamtes, die als Argument für die Synchronisation herhalten muss, ist nicht gegeben - eher das Gegenteil.
Auf wen konzentriert sich denn die ganze Aufmerksamkeit bei einer gleichzeitigen Wahl? Auf die neue Verwaltungsspitze oder auf die ehrenamtlichen Ratsmitglieder? - Die Persönlichkeitswahl des Hauptverwaltungsbeamten ist das beherrschende Thema. Die ehrenamtlichen Vertreter rücken in den Hintergrund. Damit, glaube ich, schwächen Sie das Ehrenamt.
Meine Damen und Herren, wenn Amtszeiten nur noch fünf Jahre dauern, haben wir natürlich auch eine höhere Fluktuation im Amt und damit deutlich höhere Versorgungslasten. Auch das ist dann wohl schlichtweg die Wahrheit. Das Einsparvolumen bei den Wahlkosten, das Sie möglicherweise ins Feld führen, ist damit wohl mehr als aufgezehrt.
Wie die Landesregierung auch an anderen Stellen mit den Kommunen und ihren finanziellen Möglichkeiten umspringt - sei es bei der Grundsicherung, sei es beim Finanzausgleich -, das ist aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion nichts anderes als kommunalfeindliche Politik.
„Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise brauchen eine starke, handlungsfähige kommunale Selbstverwaltung“ - das haben Sie selbst so formuliert. Handeln Sie gefälligst danach! Verstehen Sie die Kommunen als Partner und nicht als Gegenspieler! Dafür, dass diese Partnerschaft nicht weiter zerrieben wird, werden wir als CDU-Landtagsfraktion uns starkmachen. Auch
Vielen Dank, Herr Kollege Hiebing. - Zu Ihrer Rede liegt eine Wortmeldung des Kollegen Watermann zu einer Kurzintervention vor. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege, Sie haben sehr ausführlich zu zwei Gesetzesvorhaben gesprochen, die hier schon abgeschlossen sind. Das wollen wir einmal abbuchen. Ihre Argumente hätten Sie dann vorbringen können.
(Angelika Jahns [CDU]: Haben wir auch! - Ulf Thiele [CDU]: Sie haben nicht zugehört, Herr Watermann! Das ist Ihr Problem! - Unruhe bei der CDU - Glocke der Präsidentin)
- Hören Sie in Ruhe zu, wenn Sie das können! Ich habe Ihnen schon vorhin etwas zu Ihrer Kommunalfeindlichkeit gesagt.
Ich will Sie auf eine Entscheidung hinweisen, die ich doch sehr interessant finde. Sie haben hier vorhin behauptet, dass es nur in Niedersachsen eine fünfjährige Amtszeit geben werde. - Nein, auch unser Nachbarland hat die fünfjährige Amtszeit eingeführt. Ich will Sie darauf aufmerksam machen, dass das Amt der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters dort so attraktiv ist, dass einige Bürgermeister von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Wahl auf Mai 2014 vorzuziehen. Das haben einige Städte gemacht, z. B. meine Nachbarstadt Lüdge und - ein bisschen weiter weg - die Stadt Höxter.
Bei der Union in der Stadt Höxter hat sich ein wirklich qualifizierter Bewerber gemeldet. Er hat verkündet: Wenn er von der Wahl in Höxter - fünfjährige Amtszeit - gewusst hätte, dann hätte er gleich dort kandidiert und gar nicht den Versuch in Hameln-Pyrmont gemacht.
Das zeigt doch, dass kurze Amtszeiten gar nicht das Entscheidende sind, sondern ganz andere Kriterien. Nehmen Sie sich doch die als Beispiel, die hier lange Zeit die Innenpolitik bestimmt haben, und führen Sie nicht Argumente an, die überhaupt keine sind!
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir schreiben hier das nächste Kapitel kommunalfeindlicher Politik von Rot und Grün in Niedersachsen.
- Da brauchen Sie gar nicht „Och!“ zu machen. Sie könnten einfach bessere Politik machen. Dann bräuchten Sie sich nicht selbst zu bedauern.
Heute Morgen hat Rot-Grün mit Mehrheit beschlossen, dass den Kommunen 107 Millionen Euro von den Bundesmitteln für die Grundsicherung im Alter vorenthalten werden.
In der Haushaltsausschusssitzung, in der über das Haushaltsbegleitgesetz beraten wurde, haben Sie eine Bauchlandung gemacht. Da wollten Sie mal eben so, ohne Anhörung der kommunalen Spitzenverbände, die Landesbeauftragten als Mittelbehörden ausgestalten und haben nach großem Protest der kommunalen Spitzverbände diese Paragrafen zurückziehen müssen.
Und jetzt wollen Sie die Synchronisierung der Amtszeiten durch den Landtag peitschen, gegen den absolut eindeutigen Rat der kommunalen Spitzenverbände.
Herr Kollege Krogmann, Sie haben hier gesagt, es sei normal, dass die Kommunen und die Landesebene nicht immer einer Meinung sind. Ich zitiere
„aber auch die in der Gesetzesbegründung zum Ausdruck kommende Motivation lehnen wir einhellig und mit äußerster Entschiedenheit ab.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin seit 2003 hier im Landtag. Ich habe noch nie eine so eindeutige, so klare und so harte Ablehnung eines Gesetzentwurfes durch die kommunalen Spitzenverbände gehört wie die zu diesem Gesetzentwurf.
Das ist genau das, was wir seit Monaten in diesem Hause sagen, was Sie aber nicht hören wollen, weil Ihnen das Ehrenamt piepegal ist.
Hinzu kommt, dass Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dadurch ein Tohuwabohu im Land veranstalten, dass Sie mal eben so mitten in der Aufstellungszeit die Altersgrenze für die Hauptverwaltungsbeamten auf 67 Jahre erhöhen