Protokoll der Sitzung vom 22.01.2014

Es sind nicht die inhaltlichen Argumente, die Cannabis im Vergleich zum Alkohol an den Pranger stellen, sondern dies ist die ständig geschwungene Moralkeule.

Wie bei allen Drogen sollte für Jugendliche bis 18 Jahren die Nulltoleranzstrategie gelten. Erst dann ist die Gefahr der Abhängigkeit und der psychischen Veränderungen geringer. Dies gilt aber auch für andere abhängig machende Stoffe. Es gibt eine besondere Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, die mit Verboten nicht in den Griff zu bekommen ist.

Welche Schlüsse ziehen wir daraus? - An der Straffreiheit geringer Mengen zum Eigenkonsum ist dringend festzuhalten, um eine unnötige Kriminalisierung zu vermeiden.

(Unruhe)

Moment, bitte, Frau Kollegin Bruns! - Ich darf noch einmal um Ihre Aufmerksamkeit bitten. Das betrifft wiederum die Beratungen an der Regierungsbank. - Bitte, Frau Bruns!

Danke. - Es muss aber auch Rechtssicherheit geben, welche Mengen als gering und zum Eigenkonsum gelten. Es bedarf dringend einer Harmonisierung der Menge auf Länderebene und einer anderen Definition der Mindestmenge, eventuell über den THC-Gehalt. Dies ist aber Aufgabe des Bereichs Innen und Justiz. Aus diesem Grund, liebe Freunde von der CDU-Fraktion, werden wir uns bei Ihrem Antrag enthalten, weil wir finden, dass eine Festlegung auf eine bestimmte Menge, wenn man mit den anderen Ländern noch gar nicht verhandelt hat, nicht richtig ist.

Außerdem würden wir gerne in die Diskussion einbringen, über den THC-Gehalt zu reden. Ich kenne den Einwand unserer Bundesdrogenbeauftragten. Aber man kann sich weiterentwickeln. Die Diskussion hinsichtlich der Grammzahl finden wir einfach etwas überholt. Wir würden gerne, wenn wir darüber reden, über die THC-Geschichten reden.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Der Änderungsantrag der Regierungskoalition greift viele Punkte auf, die es zu unterstützen gilt. Als Beispiel sei nur kurz aufgeführt, dass auf Basis einer Delphi-Studie ein neues Konzept zur Bekämpfung von Drogenmissbrauch und Suchtprävention in Niedersachsen einzuführen ist. Dennoch können wir dem Antrag nicht zustimmen. Wir haben schon mehrfach über dieses Thema gesprochen. Die FDP-Landtagsfraktion lehnt den Modellversuch zum Drug-Checking ab. Es gibt rechtliche Bedenken gegen den Modellversuch:

Erstens. Es gibt ein zivilrechtliches Haftungsrisiko für den Anbieter der Substanzanalyse, da sich der Informationsgewinn aus einer Substanzanalyse zwangsläufig nur auf bekannte Inhaltsstoffe erstreckt und deswegen unvollständig und mangelhaft ist.

Zweitens. Handlungen im Zusammenhang mit der Analyse illegaler Betäubungsmittel sind für den Anbieter auf der Grundlage des geltenden Betäubungsmittelgesetzes und gegebenenfalls auch nach allgemeinem Strafrecht mit Strafe bedroht. Es hört sich tatsächlich so an, wie auch der Kollege Böhlke sagte: Wollen Sie ein Gütesiegel für Drogen? - Mit uns nicht!

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Norbert Böhlke [CDU]: Sehr gut!)

Aber auch gesundheitspolitische Aspekte spielen eine Rolle. Aufgrund der Vielfältigkeit der Drogenszene und ihrer potenziellen Konsumenten ist die Erreichbarkeit der Zielgruppe sehr begrenzt. Zudem liegt es in der Natur der Sache, dass sich die Konsumenten von illegalen Drogen der Beobachtung durch die Öffentlichkeit entziehen. Nachdem sich die Politik so viel Mühe gegeben hat, das Rauchen zu brandmarken, wollen wir nun mit Steuergeldern die Qualität von Drogen vor dem Gebrauch testen, und zwar mit allen oben beschriebenen Problemen? - Dem stimmt die FDPFraktion nicht zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Norbert Böhlke [CDU]: Sehr gut!)

Vielen Dank, Frau Kollegin Bruns. - Für die Landesregierung hat nun die Sozialministerin das Wort. Frau Ministerin Rundt, bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die bundesweite Vereinheitlichung der Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften - hier stellt die Eigenbedarfsgrenze für den Besitz geringer Mengen von Cannabis einen von mehreren Faktoren dar - ist inzwischen eine 20 Jahre alte Forderung des Bundesverfassungsgerichts. Wir bezweifeln sehr, dass die Bundesländer diese Forderung heute erfüllen.

Für eine Vereinheitlichung bedarf es eines starken Bündnisses, für das man einen langen Atem braucht. Die Justizministerin hat im Juni des letzten Jahres für ihren Antrag in der Justizministerkonferenz, Beratungen über eine bundeseinheitliche Eigenbedarfsgrenze aufzunehmen, noch nicht die erforderliche Mehrheit bekommen. Sie hat aber im Zweifel einen langen Atem, um weiter hierüber zu diskutieren.

Ich möchte ausdrücklich betonen, dass der Missbrauch und die mögliche Abhängigkeit von Suchtmitteln auch in Niedersachsen weiterhin eine der großen sozialpolitischen Herausforderungen ist. Die Landesregierung betrachtet es als vorrangiges Ziel, Kinder und Jugendliche, letztlich natürlich Menschen in allen Lebenslagen, vor einer Suchtmittelabhängigkeit und den damit verbundenen gesundheitlichen und sozialen Folgen zu bewahren.

Das Land und die Kommunen haben in Zusammenarbeit mit der Wohlfahrtspflege als Träger der Einrichtungen und anderen Kosten- und Leistungsträgern ein Netz der ambulanten und stationären Versorgung aufgebaut, welches schon seit Jahren sehr gute Arbeit leistet.

Die vom Land geförderten Angebote in der Suchtprävention und Suchthilfe tragen dazu bei, gesundheitliche und soziale Probleme der Betroffenen zu mildern.

Wir sind in Niedersachsen gut aufgestellt. Das Land fördert im Bereich der ambulanten Suchtkrankenhilfe 75 Fachstellen für Sucht und Suchtprävention und zusätzliche 20 Fachkräfte für Suchtprävention. Wir fördern ferner die Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen, die vielfältige Aufgaben in der fachlichen Beratung, Koordination und Vernetzung übernimmt. Auch hier haben wir eine Reihe von Modellprojekten gemeinsam mit der Landesstelle in Auftrag gegeben, z. B. die Aufklärungsoffensive über neue psychoaktive Substanzen. Diese Initiative heißt „Legal Highs“.

Wir befürworten suchtpräventive Maßnahmen, die den Zugang zu den betroffenen Jugendlichen ermöglichen - den Zugang, nicht die Strafe. Die Aufklärungsarbeit zu den Gesundheitsgefahren psychotroper Substanzen wird deshalb von uns als weiterer Schwerpunkt ausgebaut.

Wir setzen also ganz bewusst auf neue Impulse, um das gesundheitliche Versorgungssystem in der Suchthilfe und Suchtprävention in Niedersachsen nicht nur zu erhalten, sondern deutlich zu verbessern.

Den großen sozialpolitischen Herausforderungen des Themas Suchtprävention und Suchthilfe stellen wir uns auch weiterhin. SPD und Grüne haben im Haushalt 2014 den Suchthilfeetat des Landes um weitere 600 000 Euro angehoben. Dieses Geld steht der Landesstelle für Suchtfragen und den Fachstellen für Sucht und Suchtprävention für ihren Arbeitsauftrag zusätzlich ab 2014 zur Verfügung und soll insbesondere auch den neuen Themenschwerpunkten der stoffungebundenen Suchtformen zugute kommen.

(Zustimmung bei der SPD)

- Die Zustimmung ist richtig. Ich würde mir wünschen, dass sich alle Fraktionen gemeinsam auf diesem Weg befinden, damit wir wirklich deutlich mehr Prävention betreiben können und junge

Menschen vor einem möglicherweise verhängnisvollen Weg bewahren.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Beratung schließen kann.

Wir kommen zur Abstimmung.

Im vorliegenden Fall lässt sich nicht zweifelsfrei feststellen, ob sich die auf eine Annahme in einer geänderten Fassung abzielende Beschlussempfehlung des Ausschusses oder der vorliegende Änderungsantrag inhaltlich weiter von dem Ursprungsantrag entfernt. Daher halte ich Sie damit einverstanden, dass wir zunächst über den Änderungsantrag und im Fall von dessen Ablehnung anschließend über die Beschlussempfehlung des Ausschusses abstimmen.

Wer also dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/1147 zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dem Änderungsantrag wurde nicht gefolgt.

Wir kommen daher zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer dieser zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 13: Abschließende Beratung: Veräußerung der Landesliegenschaft „BauratGerber-Straße 4 - 6“ in Göttingen - Antrag der Landesregierung - Drs. 17/1093 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/1125

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die Einwilligung zu dieser Veräußerung zu erteilen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und die von der Landesregierung beantragte Einwilligung zur Veräußerung erteilen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dem ist einstimmig so gefolgt worden.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 14: Abschließende Beratung: Organstreitverfahren nach Artikel 54 Nr. 1 der Niedersächsischen Verfassung und § 8 Nr. 6 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof wegen Verletzung des Rechts auf Aktenvorlage nach Artikel 24 Abs. 2 Satz 1 der Niedersächsischen Verfassung - I. der Mitglieder des Ausschusses für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages - 1. Reinhold Hilbers, MdL, 2. Sebastian Lechner, MdL, 3. Adrian Mohr, MdL, 4. Heinz Rolfes, MdL, 5. Heiner Schönecke, MdL - II. der Mitglieder des 22. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Niedersächsischen Landtages - 1. Martin Bäumer, MdL, 2. Helmut Dammann-Tamke, MdL, 3. Editha Lorberg, MdL, 4. Jens Nacke , MdL, 5. Mechthild Ross-Luttmann, MdL - III. der Fraktion der CDU im Niedersächsischen Landtag, vertreten durch den Vorsitzenden Björn Thümler, Antragsteller, Prozessbevollmächtigter: Universitätsprofessor Dr. Volker Epping, 30989 Gehrden, gegen die Niedersächsische Landesregierung, vertreten durch den Ministerpräsidenten Stephan Weil, Planckstraße 2, 30169 Hannover, Antragsgegnerin - Schreiben des Staatsgerichtshofs vom 06.12.2013 - StGH 7/13 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 17/1126

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, von einer Äußerung gegenüber dem Staatsgerichtshof abzusehen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dem wurde einstimmig so gefolgt. Vielen Dank.

Wir sind für heute Abend am Ende der Tagesordnung. Wir sehen uns morgen um 9 Uhr alle gesund und munter wieder.

Schluss der Sitzung: 18.32 Uhr.