„Auch nach den Ausführungen des Abg. Böhlke sehe er, Pantazis, keine Notwendigkeit, von dem Änderungsvorschlag abzuweichen.“
Unser Bestreben, etwas Gemeinsames in dieser Sache emotionsfrei und nicht in besonderer Weise aufgestellt auf den Weg zu bringen, haben Sie von vornherein ohne Aussprache abgelehnt. Sie haben diesen Versuch nicht gemeinsam unternommen. Das ist die Wahrheit.
Im Übrigen, Herr Kollege, wenn Sie das Thema Eigenbedarfsgrenze, Emotionen und öffentliche Aussprache ansprechen, muss ich doch noch einmal fragen: Wer hat es denn angestoßen? Wer hat die Initiative denn entwickelt? - Das war doch RotGrün. Im Grunde genommen ist das Regierungsmitglied, das in dieser Frage tätig geworden ist, als Gesundheitsministerin doch überhaupt nicht direkt gefordert, sondern wenn, dann doch eher der Innenminister oder die Justizministerin. Aber eine Fachministerin sagt: Bitte, ihr könnt gerne mehr als bisher zum Eigenbedarf nutzen. - Das kann es doch nicht gewesen sein. Vor diesem Hintergrund sage ich noch einmal eindeutig, dass das, was Sie vortragen, nicht ganz ehrlich ist.
Dann rufe ich als nächsten Redner Herrn Schremmer für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf. Bitte!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht nicht nur um die kleine grüne Pflanze, wie sie mein Kollege Helge Limburg immer bezeichnet, sondern es geht - - -
Es geht nicht nur um die kleine grüne Pflanze, sondern es geht um einen weitergehenden Blick, wie der Kollege Pantazis schon gesagt hat. Herr Kollege Böhlke, selbstverständlich gibt es auch eine Hanfpflanze, die keinen THC-Gehalt hat. Das ist Faserhanf. Aber warum um Gottes willen sollte man den rauchen?
Es geht also um einen Gesamtblick. In der Anhörung haben wir festgestellt, dass es nicht nur um den Konsum von Cannabis und um stoffliche Suchtfragen geht, sondern es geht insgesamt um gesellschaftliche Entwicklungen, die mit Entgrenzung, Beschleunigung und Leistungsdruck zu tun haben. Das betrifft uns alle ja auch öfter. Deswegen wird das Bedürfnis nach dem Konsum entspannender Drogen - so glaube ich jedenfalls - auch in Zukunft nicht sinken. Insofern ist ein Gesamtblick nötig.
Wie wichtig es ist, z. B. auch die nicht stofflichen Süchte in den Blick zu nehmen, zeigt die Barmer Ersatzkasse. Sie wird dieses Jahr nämlich eine Gesundheitsauszeichnung verleihen. Dabei handelt es sich um das „Praxisbuch zur Prävention von Internet-Pornografie-Konsum“ der return Fachstelle Mediensucht. Das dürfte nach meiner Wahrnehmung eigentlich überhaupt kein Problem sein; denn wenn ich Sie frage, ob Sie sich irgendwann schon mal einen Internet-Pornofilm angeguckt haben, dann würde sich keiner melden. Es ist aber doch ein Problem. Deswegen wird ein solcher Gesundheitspreis ja auch verliehen.
Wir brauchen also mehr Aufklärung über die Auswirkungen des unreflektierten Konsums und keine Kriminalisierung. Deswegen sollten wir auch keine Grammdebatte - jedenfalls keine ausschließliche - führen. Daher sind wir als Grüne der Auffassung, dass es darum geht, die Jugendlichen aufzuklären, und zwar auch und besonders darüber, wie man konsumiert.
Wie Sie bereits gesagt haben, Herr Kollege Böhlke, geht es nicht nur darum, was man konsumiert, sondern auch darum, unter welchen Umständen und wie man konsumiert. Insofern ist DrugChecking keine Weinprobe, wobei man Drogen ausgibt, sondern es wird nur geprüft, welche Inhaltsstufe bereits vorgehaltene Drogen, also die Drogen, die die Jugendlichen beispielsweise besitzen, enthalten, um ihnen deutlich zu machen, dass es möglicherweise Schwierigkeiten damit gibt.
Die Kriminalisierung von Drogen - das macht ein Beispiel aus der holländischen Stadt Maastricht deutlich - bringt überhaupt nichts. Dort hatte man zwischenzeitlich die legale Abgabe eingeschränkt und nur noch entsprechende Sondergenehmigungen erteilt. Das hat dazu geführt, dass sich innerhalb weniger Tage ein Straßenhandel ergeben hat und dass die Jugendlichen insgesamt auch noch mit anderen Drogen in Kontakt gekommen sind. Insofern ist Kriminalisierung nicht der richtige Weg.
Ich glaube, es geht - das zeigt auch der vorliegende Antrag - im Wesentlichen darum, beim Drogenkonsum oder beim Konsum von Substanzen, die bewusstseinserweiternde Wirkung haben, wieder mehr eine Genussorientierung hinzubekommen und eine Selbstbegrenzung zu ermöglichen. Soll heißen: Jugendliche und Erwachsene sollen lernen, den persönlichen Konsum und den Umgang damit wieder zu erlernen.
Das hat der amerikanische Präsident vor Kurzem gesagt, und der muss es wissen; denn er hat eine Sicherheitsbehörde, die alles weiß. Also weiß auch er alles.
Wir werden also dreigliedrig vorgehen: Wir werden eine Prognose anschieben, eine Delphi-Studie zur zukünftigen Entwicklung, wir werden Aufklärungs-
und Beratungsinstrumente stärken, und wir werden auch die Behandlungsmöglichkeiten und Angebote bei bestehender Abhängigkeit stärken, z. B. indem wir eine weitere Stelle im Bereich der Jugendpsychiatrie einrichten. Ich finde, das ist der richtige Weg zur Suchtprävention. Schließen Sie sich dem an!
Vielen Dank, Herr Kollege Schremmer. - Auch auf Sie gibt es eine Kurzintervention. Herr Kollege Böhlke, bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist ja politisch eine ganz interessante Entwicklung, dass sich Rot-Grün jetzt auf amerikanische Verhältnisse konzentriert.
Das kann man ja sogar noch steigern. Der Bundesstaat Colorado hat diesbezüglich ganz bestimmte Vorstellungen entwickelt.
Ob diese Liberalisierung gut ist, können wir einmal diskutieren, und zwar nicht nur im Zusammenhang mit Drogen oder Rauschmitteln, sondern das können wir auch an anderen Stellen, z. B. im Waffenrecht und bei anderen Dingen, einmal diskutieren. Sie sollten sich also sehr gut überlegen, ob Sie sich dieses Beispiel künftig weiterhin an die Brust heften, meine sehr verehrten Damen und Herren von Rot-Grün.
Als Nächstes möchte ich sagen, dass Sie uns gar nicht auseinanderbringen können. Alles, was an zusätzlichen nicht stofflichen Suchtangeboten besteht, sehen wir so wie Sie. Das ist auch das Ergebnis der Expertenanhörung gewesen. Im Punkt 2 unseres Antrags wird sehr deutlich, dass wir in dieser Frage die Notwendigkeit einer Bekämpfung in gleichem Maße wie Sie sehen, und zwar nicht nur hinsichtlich der Betreuung der Betroffenen, sondern insbesondere auch hinsichtlich der Prävention bei denen, die gefährdet sein könnten.
Ich sage es an dieser Stelle - auch für die Öffentlichkeit - noch einmal deutlich: Der wesentliche Unterschied ist ausschließlich die Frage, wie wir hinsichtlich der Eigenbedarfsgrenze in die Ver
handlungen hineingehen. Dazu sagen wir ganz klar: Wir gehen vom Minimum aus, und dann muss verhandelt werden.
Der andere Punkt ist Drug-Checking, und dazu sage ich noch einmal: Für uns ist das - im Gegensatz zu dem, was der Kollege Schremmer gesagt hat - Qualitätskontrolle, und das kann keine Aufgabe des Landes sein.
Um auf Amerika zurückzukommen: Nicht alle Staaten haben es so wie Colorado gemacht, sondern es gab z. B. in Kalifornien eine Bürgerpetition, die es auch zum Ziel hatte. Diese Bürgerpetition ist dort gescheitert, aber - das ist der entscheidende Punkt - in Kalifornien ist es weiterhin möglich, zum Arzt zu gehen und sich Cannabis verschreiben zu lassen. Das ist hierzulande nicht möglich. Ich finde, auch das ist eine Frage, mit der man sich auseinandersetzen muss, anstatt nur die Frage der Liberalisierung zu stellen.
Ich erinnere Sie daran, dass der Vortragende des Kriminologischen Forschungsinstituts in der Anhörung deutlich gemacht hat, dass insbesondere keine suchtbedingten Alleinursachen für abweichendes oder kriminelles Verhalten zu konstatieren sind, sondern es gibt immer einen Gesamtkomplex, und der Gesamtkomplex besagt: Es geht um soziale Fragen und natürlich auch um Fragen der Drogensucht. Aber es geht eben im Wesentlichen um gesellschaftliche Fragen. - Dabei spielt es aus meiner Sicht überhaupt keine Rolle, ob es um Cannabis, Alkohol oder Nikotin geht. Verbote nützen an keiner Stelle etwas. Ich glaube, dass eine Gesellschaft nicht die Pflicht zum Rausch oder die Pflicht zur Abstinenz festlegen kann, sondern es geht darum, dass wir Dinge erlauben, einen ordentlichen Umgang damit sicherstellen und Aufklärung in den Vordergrund stellen.
Deswegen sind in unserem Staat Alkohol, Tabak, zuckerhaltige Limonade, aber auch Glücksspiel und das Anschauen von Pornofilmen erlaubt. Das finde ich ausdrücklich richtig. Der schwierige Um
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Cannabis ist die am meisten konsumierte illegale Droge in Deutschland. Rund 2 Millionen Menschen rauchen regelmäßig Cannabis. Wie wir schon festgestellt haben: Die Droge ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen, aber auch nicht harmlos.
Cannabis generiert im Vergleich zum Alkohol keine physische Abhängigkeit, aber bei manchen Menschen eine starke psychische Abhängigkeit. Dennoch ist im Vergleich zum Alkohol der Entzug wesentlich einfacher. Auch das gehört zur Wahrheit und muss an dieser Stelle gesagt werden.
Es sind nicht die inhaltlichen Argumente, die Cannabis im Vergleich zum Alkohol an den Pranger stellen, sondern dies ist die ständig geschwungene Moralkeule.