Federführend soll der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 5: Wahl eines Mitglieds des Staatsgerichtshofs - Wahlvorschlag des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs - Drs. 17/1122
Ich begrüße alle Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Staatsgerichtshofs, die in der Loge und auf der Tribüne Platz genommen haben und den Wahlvorgang jetzt sicherlich mit Interesse verfolgen werden.
Mein besonderer Gruß gilt dem Präsidenten des Staatsgerichtshofs, Herrn Dr. Herwig van Nieuwland, sowie dem heute zur Wahl stehenden Mitglied, Herrn Dr. Peter-Wedekind Götz von Olenhusen, Präsident des Oberlandesgerichts in Celle. Herzlich willkommen!
tenden Mitglieder des Staatsgerichtshofs vom Landtag ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Landtages, mindestens aber mit der Mehrheit seiner Mitglieder, auf sieben Jahre gewählt. Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof geschieht dies in geheimer Wahl. Diese geheime Wahl wird mit Stimmzetteln durchgeführt. Grundlage ist der Wahlvorschlag in der Drucksache 17/1122.
Sie erhalten also einen Stimmzettel und geben mit ihm Ihr Votum ab, indem Sie „Ja“ ankreuzen, wenn Sie die zur Wahl stehende Person wählen möchten, und „Nein“ ankreuzen, wenn Sie sie nicht wählen möchten. Wenn Sie sich enthalten möchten, kreuzen Sie „Enthaltung“ an. Ich mache darauf aufmerksam, dass in diesem Fall Enthaltungen die gleiche Wirkung wie Neinstimmen haben.
Die Mitglieder des Landtages werden gleich durch den Schriftführer, den Kollegen Brinkmann, aufgerufen und kommen dann bitte einzeln nach vorn. Auf der von mir aus gesehen rechten Seite des Präsidiums erhalten Sie Ihren Stimmzettel. Gehen Sie dann bitte in die Wahlkabine. Nach dem Vermerken Ihres Votums falten Sie bitte den Stimmzettel, und werfen Sie ihn in die Wahlurne.
Herrn Schriftführer Onay - unterstützt durch einen Beamten der Landtagsverwaltung - die Stimmzettel auszugeben und die Wählerliste zu führen,
Herrn Schriftführer Krumfuß, Aufsicht darüber zu führen, dass immer nur ein Mitglied des Landtages zur Wahlkabine geht,
und Frau Schriftführerin Twesten - ebenfalls unterstützt durch einen Beamten der Landtagsverwaltung - die Aufsicht und die Namenskontrolle bei den Wahlurnen durchzuführen.
Ich bitte alle Mitglieder des Landtages, darauf zu achten, dass das Kreuz auf dem Stimmzettel korrekt angebracht wird, sodass keine Zweifel über die Gültigkeit Ihrer Stimme entstehen können. Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen oder anderen Kennzeichen versieht, macht ihn ungültig. Es sind daher auch nur die in der Wahlkabine bereitliegenden Kugelschreiber zur Stimmabgabe zu benutzten. Die Verwendung eines anderen Schreibgerätes ist als unzulässige Kennzeichnung anzusehen, die zur Ungültigkeit des Stimmzettels insgesamt führt.
Bleiben Sie bitte bis zum Aufruf Ihres Namens auf Ihren Plätzen sitzen, und nehmen Sie nach der Stimmabgabe gleich wieder Platz. Unnötiges Herumlaufen und Stehen stören den Wahlablauf.
Ich bitte nun die genannten Schriftführerinnen bzw. Schriftführer, ihr Amt zu übernehmen. - Sie haben es schon getan.
Ich bitte nun Frau Kollegin Twesten, sich davon zu überzeugen, dass die Wahlurne leer ist. Das machen wir hier durch Zeigen. - Die Wahlurne ist leer. Das ist auch in den ersten Reihen festgestellt worden.
Bevor wir jetzt zum Namensaufruf kommen, weise ich die an der Durchführung des Wahlvorgangs beteiligten Präsidiumsmitglieder darauf hin, dass sie ebenso wie der Sitzungsvorstand erst nach der Beendigung des Namensaufrufs gesondert aufgerufen werden, ihre Stimmen abzugeben. Für die Zeit, in der ich meine Stimme abgebe, bitte ich Herrn Vizepräsidenten Bachmann, mich hier zu vertreten.
(Schriftführer Markus Brinkmann verliest die Namen der Abgeordneten. Die Abstimmung verläuft wie folgt: