Protokoll der Sitzung vom 23.01.2014

„Während der Eröffnungs- und der Schlussfeiern haben allein der Präsident des IOC und der Präsident des OK das Recht, kurze Ansprachen zu halten.“

Meine Damen und Herren, dennoch gilt es, genau darauf zu achten, dass zwar diese Regelungen ihre Geltung haben, aber dass gleichzeitig Meinungsfreiheit Meinungsfreiheit bleibt.

Wir haben besorgt zur Kenntnis genommen, dass das Auswärtige Amt in seinen Reisehinweisen darauf aufmerksam macht, dass Gewalttaten gegen Homosexuelle nicht auszuschließen sind.

Die Landesregierung erwartet von den Veranstaltern in aller Deutlichkeit, dass den akkreditierten Medien in Russland ermöglicht wird, uneingeschränkt über die Wettkämpfe und das olympische Geschehen zu berichten.

(Beifall)

Jedes Signal für die Achtung der Grundrechte, das von der internationalen Politik ausgeht, ist wertvoll und sinnvoll.

Der Niedersächsische Landtag kann heute gleichzeitig ein Zeichen für die Einhaltung der Olympischen Charta und die Anerkennung der Rechte von Homosexuellen setzen.

Ich füge hinzu, meine Damen und Herren: Man kann darüber streiten, ob es klug ist, dass Politiker zu Olympischen Spielen in Staaten wie Russland fahren. Ich sage dazu meine persönliche Auffassung, dass es gut ist und dass ich es begrüße, dass sowohl der Bundespräsident als auch die Bundeskanzlerin nicht vorhaben, zu den Olympischen Spielen zu reisen. Ich begrüße auch, dass der Bundesinnenminister, zuständig für den Sport, gewissermaßen in Solidarität mit den Sportlerinnen und Sportlern, die dort teilnehmen, bei den Olympischen Spielen ist. Die Abstufungen, die darin zum Ausdruck kommen, sind mehr als ausreichend, um deutlich zu machen, welche Kritik man auf welche Art und Weise zum Ausdruck bringen kann.

Vielen Dank.

(Starker Beifall)

Vielen Dank, Herr Minister.

Wie es sich abzeichnet, werden wir jetzt wahrscheinlich zu einem einvernehmlichen Ende der Debatte kommen.

Ich stelle zunächst einmal das Ende der Aussprache fest, weil es keine weiteren Wortmeldungen gibt.

Rein formal muss ich jetzt einige Dinge für das Protokoll feststellen und auch abfragen.

Da ein Antrag in erster Beratung eingereicht wurde und wir alle zur Kenntnis genommen haben, dass die CDU-Fraktion für ihren Antrag in der Drucksache 17/1106 beantragt hat, die zweite Beratung und damit die Entscheidung über den Antrag sofort anzuschließen, muss ich jetzt zunächst das Parlament fragen. Wir können das nach § 39 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung beschließen, sofern nicht - das wäre das Recht - in erster Beratung gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung mindestens 30 Abgeordnete für eine Ausschussüberweisung stimmen. Ich muss jetzt formal fragen: Gibt es Stimmen für eine Ausschussüberweisung? Dann würde ich um das Handzeichen bitten. - Das ist ganz offensichtlich nicht der Fall.

Meine Damen und Herren, damit kommt es nicht zur Ausschussüberweisung und können wir zur Abstimmung in der Sache kommen.

Die Koalitionsfraktionen haben mir mitgeteilt, dass sie im Interesse der Sache auf Änderungs- und Ergänzungsformulierungen verzichten und dass der Antrag in der Originalfassung, wie die CDUFraktion ihn eingebracht hat, zur Abstimmung kommen soll, damit das bereits heute geschehen kann. Im Übrigen sind die Debattenbeiträge, die ergänzende Hinweise beinhalten, zu Protokoll genommen worden.

Wir stimmen daher über den Antrag der CDUFraktion in der Drucksache 17/1106 ab. Wer diesem Antrag in der Sache zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist das ein schöner und würdiger Abschluss des heutigen Plenartages. Ich danke Ihnen für diesen Beschluss.

(Beifall)

Wir setzen die Beratungen des Landtages morgen früh um 9 Uhr fort. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend!

Schluss der Sitzung: 17.59 Uhr.