Protokoll der Sitzung vom 23.01.2014

Auch Ihnen danke ich für Ihren Beitrag, Herr Kortlang. - Das Wort hat jetzt der Kollege Belit Onay für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich begrüße im Namen

meiner Fraktion diesen Antrag ausdrücklich. Auch wir teilen die Intention, wenn Sie von Solidarität mit den Betroffenen sprechen. Ich glaube, es ist einhellige Meinung, dass wir heute darüber abstimmen können, sodass wir die Entscheidung darüber nicht vertagen müssen.

Ich möchte an mein Lob jedoch noch ein, zwei kritische Punkte anschließen, wenn Sie gestatten.

Ich störe mich immer etwas daran, wenn wir es gerade bei solchen Menschenrechtsfragen bei Lippenbekenntnissen und bei schönen Worten belassen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Zurufe)

Es gibt - wenn ich Ihre Aufmerksamkeit hätte - doch Möglichkeiten für Deutschland - - -

(Unruhe)

- Sehr geehrter Herr Präsident, könnten Sie noch mal kurz für Ruhe sorgen? Es ist der letzte Tagesordnungspunkt. Ich wäre Ihnen sehr dankbar dafür.

Herr Kollege Onay, das handhabe ich jetzt etwas großzügiger, weil es ja auch darum geht, die Einigkeit herzustellen. Das wird im Moment gerade versucht. Aber Sie haben vollkommen recht. - Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen, das möglichst geräuschlos zu tun.

Auch in Richtung der CDU muss ich sagen: Ich begrüße diese Initiative der Landtagsfraktion. Aber gerade auf Bundesebene hätte Deutschland die Möglichkeit gehabt, viel intensiver tätig zu werden.

Es gab - ich meine, es war im Juni 2012 - einen Antrag der Grünen-Bundestagsfraktion zu genau diesen Punkten, zur Vergabe von sportlichen Großereignissen. Darin hatten die Grünen schon damals vorgeschlagen, Kriterien wie die Wahrung von Menschenrechten, Bürgerrechtskriterien und ökologische Kriterien bei der Vergabe zu berücksichtigen. Leider wurde diese Initiative der Grünen im Bundestag durch Schwarz-Gelb abgelehnt.

Das wäre, wie Sie richtig sagten, eine Chance gewesen, schon vorab tätig zu werden. Dann müssten wir nicht im Nachhinein über die Zustände jammern, wie wir es jetzt tun, sondern es wäre eine Chance für Russland und für andere Staaten wie Katar gewesen.

Das war damals nämlich auch in der Diskussion. Russland wird ja auch noch die WM 2018 austragen. Wir hätten also die Möglichkeit gehabt, schon im Vorfeld auf Punkte einzugehen. Russland hätte eine Motivation gehabt. Wenn man die Olympischen Spiele und sportliche Großereignisse will, hätte man sich diese Kriterien zur Brust nehmen müssen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Aber es geht noch viel weiter, wie Sie es zu Recht angesprochen haben, Herr Toepffer: der zivilgesellschaftliche Austausch. Auch da kann Deutschland schon jetzt viel mehr machen. Wir könnten beispielsweise die Visavergabe an russische Staatsbürger ganz anders und viel liberaler handhaben, als wir es jetzt tun.

Vielleicht nur eine Anekdote: Ich habe zwei Semester in Russland studiert und kann mich erinnern, dass alle meine russischen Kommilitonen damals, wenn sie nach Deutschland kommen wollten, ihr Visum nicht bei der deutschen Botschaft oder im deutschen Konsulat beantragt, sondern sie sind zur finnischen Botschaft, zum finnischen Konsulat gegangen, weil man dort als Student ein Visum bekam, bei der deutschen Botschaft allerdings nicht. Das ist nicht tragbar, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir können den Menschen nicht Solidarität zurufen, dann aber die Türen verschließen. Wir wollen zivilgesellschaftlichen Austausch. Wir wollen, dass die Menschen hierherkommen. Wir wollen dorthin reisen. Wir wollen uns kennenlernen und uns austauschen. Das geht nur, wenn die Türen offen sind, wenn die Grenzen offen sind und wenn ein zivilgesellschaftlicher Austausch möglich ist, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Denn wir haben wirklich ein großes Interesse daran. Unsere demokratische Grundordnung, unser Gesellschaftsmodell, das wir hier leben, hat einen guten Ruf in diesen Ländern. Deshalb haben wir auch einen guten Ruf zu verlieren. Wir müssen glaubwürdig auch gegenüber diesen Ländern bleiben.

Es ist richtig, wie Sie es mit dem vorliegenden Antrag tun, Russland für Missstände zu kritisieren, China, die Ukraine und nordafrikanische Staaten zu kritisieren. Aber wir müssen dann auch den Mut haben, Unrecht zu benennen - wie Herr Dürr es

gestern sagte -, wo Unrecht geschieht, z. B. auch im Fall Snowden und den USA. Wenn wir da nämlich kneifen und eben nicht den Mut aufbringen, Kritik zu äußern, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann werden wir unglaubwürdig. Wenn wir uns für Chodorkowski einsetzen, was ja gut war - auch im Namen der FDP noch einmal ein Dankeschön an den ehemaligen Außenminister Genscher, der sich dafür eingesetzt hat -, dann ist jetzt natürlich der von Ihnen genannte Bundesinnenminister gefragt, nach § 22 Aufenthaltsgesetz eine Aufnahme aus dem Ausland auch für Snowden zu ermöglichen, damit wir glaubwürdig bleiben.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

In diesem Sinne hätte ich mich zwar gefreut, wenn wir noch eine Möglichkeit gehabt hätten, uns im Ausschuss auszutauschen und zu diskutieren. Sie merken, es gibt noch einige Kritikpunkte unsererseits. Aber grundsätzlich können wir den Antrag mittragen. Deshalb steht einer Abstimmung heute nichts entgegen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD sowie Zustimmung von Mecht- hild Ross-Luttmann [CDU])

Danke schön, Herr Kollege Onay. - Für die Landesregierung hat jetzt der Herr Innen- und Sportminister Boris Pistorius das Wort. Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich der Einbringung des Entschließungsantrags bzw. dem ersten Debattenbeitrag von Herrn Toepffer lauschen durfte, habe ich kurz auf die Tagesordnung geguckt, um mich zu vergewissern, dass wir bei dem richtigen Tagesordnungspunkt sind. Aber Sie haben ja am Ende noch die Kurve gekriegt, sodass ich weiß, worum es geht.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Das war ei- ne phantastische Rede!)

Ich war zwischenzeitlich geringfügig irritiert, bin aber wieder beruhigt, dass alles in Ordnung ist.

Meine Damen und Herren, die Olympischen Winterspiele und die darauf folgenden Paralympischen Winterspiele in Sotschi werden neben der Fußballweltmeisterschaft in Brasilien im Sommer die

beiden bedeutendsten Sportereignisse in diesem Jahr sein. Beide Ereignisse werden im Fokus der weltweiten Öffentlichkeit stehen.

Insbesondere die Olympischen Winterspiele stehen vor der Tür. Wie schon mehrfach erwähnt, werden sie am 7. Februar beginnen. Die in dem Antrag genannten Ziele, meine Damen und Herren, kann man als Demokrat nur uneingeschränkt unterstützen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Bedauerlich ist - das übliche parlamentarische Beratungsverfahren braucht nun einmal eine gewisse Zeit -, dass dieser Antrag nicht früher eingebracht worden ist. Dann hätte man über das eine oder andere noch intensiver und früher diskutieren und den Zeitraum bis zum Beginn der Winterspiele für die eine oder andere Aktivität nutzen können. Nichtsdestotrotz freuen wir uns als Sportler, als Sportbegeisterte auf die Winterspiele in Sotschi.

Erfreulicherweise werden auch niedersächsische Wintersportlerinnen und -sportler in Russland mit dabei sein. Eine Biathletin, Franziska Hildebrand, sowie die Biathleten Arnd Pfeiffer und Daniel Böhm wurden heute vom Deutschen Olympischen Sportbund für die Olympischen Winterspiele nominiert. Wir wünschen ihnen Glück und Erfolg bei ihren Wettkämpfen mit der Konkurrenz der Besten der Welt im weltweiten Wintersport.

(Beifall)

Dabei zu sein ist alles. Aber gewinnen wollen eben auch alle. Sie alle verdienen seitens der politisch Verantwortlichen in Deutschland und natürlich auch seitens Niedersachsens unsere größte Wertschätzung und unser Daumendrücken.

Das gilt uneingeschränkt auch für die Paralympischen Spiele, auch wenn sie in den beiden Beschlussvorschlägen nicht vorkommen, sondern nur in der Begründung. Das deutsche Paralympicsaufgebot soll übrigens am 13. Februar bekannt gegeben werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, für die Landesregierung ist es unabdingbar, dass in Russland die Menschenrechte und damit auch die politische Meinungsfreiheit beachtet und gewährleistet werden.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung von Christian Grascha [FDP])

Auch der Deutsche Olympische Sportbund hat sich eindeutig zur russischen Gesetzgebung gegen Homosexuelle positioniert. Herr Vesper sagte hierzu - ich zitiere -:

„Wir lehnen sie“

- diese Gesetzgebung -

„ab, weil sie mit den olympischen Prinzipien nicht vereinbar ist.“

Dem, meine Damen und Herren, ist im Grunde genommen nichts hinzuzufügen.

Im Hinblick auf die Nr. 1 des Entschließungsantrages weise ich darauf hin - notgedrungen; das ist auch schon angeklungen -, dass die Olympische Charta Regeln enthält, die bei den Olympischen Spielen jedem, der teilnimmt und anwesend ist, Restriktionen auferlegen. Nach Regel 51 Nr. 3 der Charta ist jede Demonstration oder politische, religiöse oder rassistische Propaganda an den olympischen Stätten, Austragungsorten oder in anderen olympischen Bereichen untersagt. Jeder Verstoß dagegen kann gemäß der Durchführungsbestimmung zur Regel 51 mit Disqualifikation und dem Entzug der Akkreditierung der betroffenen Person geahndet werden. So die Olympische Charta.

Diese Charta regelt ebenfalls, dass jede Form der Diskriminierung von Menschen unvereinbar mit der Olympischen Bewegung ist. Es heißt dort, dass jeder Mensch - ich zitiere wieder - „die Möglichkeit zur Ausübung von Sport ohne Diskriminierung jeglicher Art“ haben muss. Dies wiederum erfordere „gegenseitiges Verstehen im Geist von Freundschaft, Solidarität und Fairplay“. Die Charta schreibt dem Internationalen Olympischen Komitee die Aufgabe zu, gegen jede Form der Diskriminierung vorzugehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch für anwesende Regierungsvertreter gelten nach Regel 56 der Charta Einschränkungen. Ich zitiere abermals:

„Während der gesamten Dauer der Olympischen Spiele, einschließlich aller Zeremonien, dürfen keinerlei Reden von Vertretern einer Regierung oder einer staatlichen Stelle oder von anderen Politikern an einem Ort gehalten werden, der der Verantwortlichkeit des OK untersteht.“

So weit die Selbstbeschränkung bei den Olympischen Spielen.

„Während der Eröffnungs- und der Schlussfeiern haben allein der Präsident des IOC und der Präsident des OK das Recht, kurze Ansprachen zu halten.“