frage ich Sie: Wenn Sie eine solche Differenzierung zwischen Linksextremismus und Linksterrorismus an dieser Stelle vornehmen, schließen Sie dann für Niedersachsen und vielleicht auch für die Bundesrepublik Deutschland insgesamt aus, dass sich die jetzt erkennbar gewordenen Formen des Linksextremismus ausweiten können in eine Form des Linksterrorismus, wie man es in Deutschland schon einmal erlebt hat, und wie bereiten Sie dann den Verfassungsschutz in seiner Aufgabenstellung darauf vor, die Gefahren des Linksterrorismus zu beachten, zu beobachten, um frühzeitig die Warnung aussprechen zu können?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Nacke, da scheinen wir uns falsch verstanden zu haben. Ich habe lediglich gesagt, wenn man, obwohl es noch keinen Linksterrorismus in Deutschland gibt, von Linksterrorismus spricht - - -
- Ja, das mag ja sein. Das war eben zu Ihren Eingangsbemerkungen. Die andere Frage werde ich gleich beantworten. Sie haben ja den Hintergrund geschildert, und darauf möchte ich auch gern eingehen.
Also: Ich habe gesagt, wenn man von Linksterrorismus spricht, obwohl es keinen gibt, dann verwischt man die Grenze zum existierenden oder gerade erlebten Rechtsterrorismus, und das wird den Opfern des Rechtsterrorismus nicht gerecht. Wenn wir Linksterrorismus hätten, wäre das auch aus meiner Sicht völlig in Ordnung. Das haben wir aber nicht. - Das als erste Bemerkung zu der einleitenden Bemerkung Ihrerseits.
Zweitens: Die Antwort auf Ihre Frage. Nach heutigem Stand der Bewertung durch die Sicherheitsbehörden gibt es in Deutschland aktuell keinen Linksterrorismus. Das ist so.
Die Differenzierung zwischen Terrorismus und Extremismus bei Links oder bei Rechts stammt übrigens nicht von mir, sondern stammt von den Sicherheitsbehörden und von den Juristen. Das ist der Status quo.
Es wäre vermessen zu sagen, dass ich ausschließen könnte, dass es in Deutschland oder in Niedersachsen wieder zu Linksterrorismus kommt. Im Augenblick gibt es dafür noch keine ernst zu nehmenden Anhaltspunkte.
Aufgabe des Verfassungsschutzes, der Sicherheitsbehörden insgesamt ist es, den Linksextremismus insbesondere auch daraufhin zu beobachten, ob es diese Entwicklung gibt. Und das werden die Sicherheitsbehörden tun.
Vielen Dank, Herr Innenminister. - Meine Damen und Herren, zu dieser Dringlichen Anfrage liegen mir keine weiteren Zusatzfragen vor.
b) Neuzulassung der Gensorte Pioneer 1507 - Kommt der Genmais zurück auf Niedersachsens Felder? - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/1142
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Obwohl sich das Europäische Parlament am 16. Januar 2014 mit großer Mehrheit gegen die Zulassung des Anbaus einer neuen, vom USHersteller Pioneer entwickelten, Genmaissorte - Pioneer 1507 - ausgesprochen hat, ist die Bundesregierung offenbar nach wie vor unschlüssig, ob sie im EU-Ministerrat dafür oder dagegen sein soll, berichtete die Süddeutsche Zeitung am 16. Januar 2014. Bis zum 28. des Monats müsse die Entscheidung fallen. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung soll es vor allem Bundeskanzlerin Merkel sein, die sich für den Genmais stark macht - sie stehe bei Bayer und BASF im Wort.
Die neue Genmaissorte ist nicht nur gegen das Unkrautgift Glufosinat resistent, sondern produziert selbst ein Insektengift, das Maisschädlinge vernichtet, aber auch Schmetterlingen und nützlichen Insekten gefährlich werden kann, wie Kritiker befürchten.
Beobachter befürchten, dass die Bundesregierung nicht bereit ist, ihre Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen. Erst nach Bedenken aufgrund seiner Toxizität für Bienen und Bodenorganismen hat Landwirtschaftsministerin Aigner den Anbau der von der Firma Monsanto entwickelten Genmaissorte MON810 im April 2009 in Deutschland verboten - elf Jahre nach seiner Zulassung in der EU.
1. Welche Gefahren gehen nach Einschätzung der Landesregierung von der Agrogentechnik für Landwirtschaft, Imkerei und Umwelt aus?
2. Wie bewertet die Landesregierung die erwogene Zulassung des Anbaus der Genmaissorte Pioneer 1507?
Vielen Dank, Herr Janßen. - Für die Landesregierung wird der Landwirtschaftsminister antworten. Herr Meyer, bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zurzeit ist in Deutschland und damit auch in Niedersachsen keine gentechnisch veränderte Pflanze zugelassen. Von daher wäre die in der Anfrage angesprochene Neuzulassung der genveränderten Sorte 1507 ein Paradigmenwechsel.
Die Zulassung der Kartoffelsorte Amflora mit einer gentechnisch veränderten Stärkezusammensetzung ist durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Dezember 2013 für nichtig erklärt worden.
Die ebenfalls angesprochene, europaweit weiterhin existierende Genehmigung für den Genmais MON810 wurde im April 2009 unter der damaligen Bundesagrarministerin Aigner - gegen entschiedenen Protest der damaligen schwarz-gelben Landesregierung und des damaligen Ministerpräsidenten Wulff - durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ausgesetzt. Das heißt, der Anbau der Genmaissorte 810 ist in Deutschland verboten.
Das BVL hat seine Entscheidung damit begründet, dass MON810 eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen kann. Die neue Landesregierung teilt diese Auffassung.
Zu Frage 1, zu den Kosten und Risiken der Gentechnik: Im Rahmen von Koexistenzmaßnahmen hätten Landwirte erhebliche Kosten zu tragen, die z. B. durch die Reinigung von Bestell- und Erntemaschinen, Abstandsregelungen und organisatorischen Mehraufwand entstünden.
Die Imkerinnen und Imker - auch damit beschäftigt sich der Landtag intensiv - müssten durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass Verunreinigungen mit GVO ausgeschlossen werden können. Es wären Untersuchungen von Honig auf genveränderte Organismen zu bezahlen, und eventuell wäre eine Kennzeichnung sicherzustellen.
Meine Damen und Herren, der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Niedersachsen hätte daher für Landwirte, Imkerinnen und Imker wirtschaftliche Nachteile und wäre für die Umwelt mit unwägbaren Risiken verbunden. Es besteht daher aus Sicht der Landesregierung kein vernünftiger Grund zum Anbau gentechnisch veränderter
Pflanzen in Europa. Aus Sicht der Landesregierung ist der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen daher überflüssig. Die Folgen für die Umwelt wären nicht absehbar.
Zu Frage 2: Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen wird sowohl in Deutschland als auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union von der Bevölkerung mehrheitlich abgelehnt. Es ist offensichtlich, dass in Deutschland kein dringender Bedarf an gentechnisch verändertem Mais besteht. Im Gegenteil würde im Falle eines Anbaus von Mais 1507 der in Niedersachsen gepflegte gentechnikfreie Anbau sowohl von konventionellen als auch von ökologischen Kulturen für Lebens- und Futtermittelzwecke erheblich erschwert.
Die noch verstärkte toxische Wirkung des bakteriellen Genprodukts, das in den Genmais 1507 eingebaut ist, des Bacillus thuringiensis, die noch stärker ist als die des verbotenen Genmaises 810, stellte ein erhöhtes Risikopotenzial für die Umwelt dar, insbesondere für Nichtzielorganismen wie nützliche Insekten.
Hinzu kommt, dass der Mais 1507 gegen den Wirkstoff Glufosinat resistent ist. Glufosinat wird auch von der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA als problematisch eingestuft, da dieses Pflanzenschutzmittel Einfluss auf die embryonale Entwicklung haben soll. Deshalb hat der Wirkstoff, gegen den der Mais resistent ist, in Deutschland überhaupt keine Zulassung. Nach Angaben des Bundesagrarministeriums soll die Zulassung europaweit 2017 auslaufen. Von daher ist es ein besonderer Widersinn und für die Landesregierung nicht nachvollziehbar, warum jetzt eine gegen den Wirkstoff Glufosinat resistente Pflanze europaweit zugelassen werden soll.
Zudem weisen wir darauf hin, dass das zitierte aktuelle Urteil des EuGH vom 13. Dezember 2013 zur fehlerhaften Zulassung der Genkartoffel Amflora unseres Erachtens eine grundsätzliche Überprüfung der Verfahren zur Zulassung genmanipulierter Pflanzen in Europa erfordert. Dies hat Auswirkungen auch auf das jetzige Verfahren, was die Berücksichtigung von Stellungnahmen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf Umweltrisiken angeht. Die Landesregierung hat daher an die Bundesregierung appelliert, die Zulassung des Genmaises 1507 - die Entscheidung darüber steht demnächst an - abzulehnen.
Zu Frage 3: Was hat die Landesregierung bislang getan? - Das Kabinett hat am 14. Mai 2013 beschlossen, dem Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen beizutreten, und das Umweltministerium mit der Durchführung beauftragt. Der Antrag zur Aufnahme in das Europäische Netzwerk gentechnikfreier Regionen wurde am 11. Juni letzten Jahres an die Geschäftsstelle des Netzwerks abgesendet. Über den Antrag wird offiziell im Rahmen einer Sitzung der Lenkungsgruppe des Netzwerkes entschieden. Diese nächste Sitzung findet am 29. Januar 2014 in Brüssel statt.
Bereits vor Aufnahme in das Netzwerk gentechnikfreier Regionen wurden in Niedersachsen die Pächter landeseigener Flächen darauf hingewiesen, dass auf unseren Landesflächen gentechnisch veränderte Organismen nicht angebaut werden dürfen. In allen seit Mitte des vergangenen Jahres neu abgeschlossenen Verträgen, auch für Flächen der Naturschutzverwaltung, ist ausdrücklich geregelt, dass ein Anbau von genveränderten Pflanzen auf landeseigenen Flächen nicht zulässig ist.
Meine Damen und Herren, vor wenigen Tagen habe ich angesichts der anstehenden Entscheidung über den Genmais 1507 an Bundesagrarminister Friedrich appelliert, gegen die Zulassung zu stimmen. Die Amtschefkonferenz der Agrarministerien hat diesbezüglich letzte Woche einstimmig beschlossen, dass die Länderagrarministerien die Bundesregierung auffordern, sich auf EU-Ebene gegen die Zulassung des Anbaus gentechnisch veränderter Nutzpflanzen einzusetzen.
Dazu gehört auch die Ablehnung der Zulassung des Anbaus des gentechnisch veränderten Maises 1507. Des Weiteren wird die Bundesregierung ersucht, falls der Genmais doch in Europa zugelassen wird, auf nationaler Ebene alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um den Anbau von Mais 1507 zu verbieten - ein ähnliches Verfahren wie damals beim Genmais 810.
Meine Damen und Herren, leider hat sich die Bundesregierung noch nicht entschieden und noch nicht geantwortet, wie sie bei der demnächst anstehenden Entscheidung in der EU abstimmen wird. Da die CDU sich eher dafür ausspricht, während SPD und CSU für eine Ablehnung eintreten, wird es noch sehr spannend werden.
Als Letztes weise ich darauf hin, dass sich das Europäische Parlament gerade in diesen Tagen, am 16. Januar 2014, mit großer Mehrheit gegen die Neuzulassung einer Genmaissorte ausgesprochen hat. Aus Sicht der Landesregierung sollte nicht nur die Bundesregierung, sondern auch die Europäische Kommission dieses Votum des Europäischen Parlaments sehr ernst nehmen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Zu der ersten Zusatzfrage hat sich für die FDP-Fraktion Kollegin von Below-Neufeldt gemeldet. Frau Abgeordnete, bitte sehr!