Vielen Dank, Herr Minister. - Zu der ersten Zusatzfrage hat sich für die FDP-Fraktion Kollegin von Below-Neufeldt gemeldet. Frau Abgeordnete, bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Knapp 9 Millionen Hungertote pro Jahr weltweit, alle drei Sekunden verhungert ein Mensch. Herr Ministerpräsident Weil sagte neulich: „Wer nichts im Boden hat, muss was in der Birne haben.“
Vor dem Hintergrund, dass so viele Hungertote zu beklagen sind und dass die Weltbevölkerung noch drastisch wachsen wird und auch mit Nahrung versorgt werden muss, frage ich die Landesregierung: Wie sieht sie ihre Verantwortung für die Entwicklung von Fortschrittstechnologien, und wie sieht sie ihre Verantwortung im Hinblick auf die Verweigerung von Fortschrittstechnologien?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn Sie zugehört hätten, wüssten Sie, dass der angebliche Vorteil dieser in Rede stehenden Genmaissorte 1507 nicht darin liegt, dass sie Ertragssteigerungen bringt oder produktiver ist, sondern darin, dass sie gegen ein bestimmtes Pflanzenschutzmittel - Glufosinat - resistent ist. Es geht also darum, Pflanzenschutzmittelresistenzen zu verbessern.
Da dieses Pflanzenschutzmittel die Zulassung in Europa, wie geschildert, verlieren soll, besteht aus Sicht der Landesregierung keinerlei Notwendigkeit, diesen Genmais anzubauen. Er hat keinerlei Ertragsvorteile gegenüber den herkömmlichen, konventionellen Sorten.
Bei der Frage des Welthungers teilen wir die Auffassung der Vereinten Nationen, die in ihrem Weltagrarbericht sagen, dass die Gentechnik nicht dazu beiträgt, den Hunger in der Welt zu lösen, sondern dass es darum geht, den Landwirten gerade auch in den Entwicklungsländern konventionelle Techniken zu geben und bäuerliche Strukturen zu fördern, um dort Produktivitätsfortschritte zu erzielen. Es geht eher um einen Know-how-Transfer, nicht aber um die Idee, mit Genpflanzen die Produktivität zu steigern.
Die Erfahrungen aus den USA und aus Südamerika, wo Genpflanzen in großem Umfang angebaut werden, zeigen, dass die Gentechnik nicht entschieden dazu beigetragen hat, den Welthunger zu bekämpfen. Wir brauchen vielmehr eine andere Verteilung auf den Agrarmärkten! Das wird zur Bekämpfung des Welthungers beitragen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage: Fraktion der SPD, Kollege Siebels. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, welche Auswirkungen sie befürchtet, wenn sich der vom EU-Parlament am 15. Januar gefasste Beschluss, dass das Vorkommen gentechnisch veränderter Pollen im Honig künftig nicht mehr gekennzeichnet werden muss, durchsetzt.
genauso wie die niedersächsischen Imkerverbände, die sich gegen diesen Beschluss ausgesprochen haben, beim Honig die Gentechnik sozusagen durch die Hintertür zu legalisieren.
Ich habe angesprochen, dass es gerade bei den Bienen eine große Problematik gibt. Ein EuGHUrteil sagt, dass genmanipulierter Pollen im Honig entsprechend zu kennzeichnen ist oder dass, wenn es eine nicht zugelassene Sorte ist, er gar nicht auf den Lebensmittelmarkt gebracht werden darf.
Von dem Beschluss, dass der Honig mit Gentechnik im Pollen nicht mehr zu kennzeichnen ist, geht eine große Gefahr für die Imkerei und die Honigproduktion aus. Umso wichtiger ist es, in Europa keine neuen genmanipulierten Pflanzen zu haben.
Momentan ist die Rechtslage hinsichtlich der Abstandsgrenzen von Feldern so, dass zwischen konventionell bewirtschafteten Feldern und Gentechnikfeldern ein Abstand von 150 m eingehalten werden muss. Zu ökologisch bewirtschafteten Feldern muss ein Abstand von 300 m eingehalten werden.
Wer sich ein bisschen mit Bienen auskennt, weiß, dass man bei einer Abstandsgrenze von 150 m nun wirklich nicht ausschließen kann, dass Bienen auf Felder mit genmanipulierten Pflanzen fliegen. Umso wichtiger ist es, Niedersachsen gentechnikfrei zu halten.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Kollege Heinrich Scholing. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, welche Haftungsrisiken gehen Landwirte ein, die gentechnisch veränderte Pflanzen einsetzen?
muss nach geltendem Recht als Verursacher haften, wenn andere Felder mit genmanipulierten Organismen verunreinigt werden; denn konventionell oder ökologisch arbeitende Landwirte, die gentechnikfrei produzieren, könnten dadurch Schäden erleiden, weil sie etwas kennzeichnen müssten oder eben nicht mehr gentechnikfrei produzieren könnten.
Wegen dieser berechtigten Haftungslage, wonach der Verursacher einer Kontamination haftet, empfehlen z. B. auch der Bauernverband und das Landvolk, keine Genpflanzen in Deutschland und in Europa anzubauen, weil das Risiko einer Kontamination von gentechnikfreien Feldern zu hoch ist. Diese Haftung ist auch ein wichtiger Grund dafür, dass Genpflanzen in Niedersachsen - davon gehe ich aus und darauf hoffe ich - nicht angebaut werden.
Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Strümpel. Sie hatten einen Zettel ohne Namensaufdruck abgegeben. Aber ich denke, dass Sie die Frage selbst stellen wollen. Sie sind dran. Bitte sehr!
Was würde die Landesregierung, falls der Bund nicht handeln würde, aus eigener Kraft, aus eigenen Möglichkeiten tun, wenn es tatsächlich zur Zulassung von Pioneer 1507 kommen würde?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir hoffen natürlich, dass sowohl das Votum des Europäischen Parlaments als auch das Votum der Agrarministerien der Bundesländer bei der Bundesregierung und bei der Europäischen Kommission Gehör finden und diese Genpflanze nicht zugelassen wird.
land angesichts der Risiken ein nationales Anbauverbot erlässt. Diese Möglichkeit hat die Bundesregierung. Wir werden uns weiterhin auf den Agrarministerkonferenzen, im Bundesrat usw. einsetzen, um unser Ziel einer gentechnikfreien Landwirtschaft in Niedersachsen zu erreichen.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte gern von der Landesregierung gewusst, welche nachgewiesenen Schäden durch den Anbau von MON810 entstanden sind bzw. welche Erkenntnisse aus dem Anbau von MON810 auf Pioneer 1507 übertragen werden können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine Bundesregierung handelt natürlich immer auf wissenschaftlichen Grundlagen. Deshalb empfehle ich Ihnen, die Begründung zu lesen, die damals die Bundesagrarministerin Aigner mit dem damaligen Staatssekretär Gert Lindemann, der in Niedersachsen gut bekannt ist, herausgegeben hat, um das nationale Anbauverbot 2009 für den Genmais MON810 zu begründen. Sie hat sich darin auf mehrere Studien bezogen, die die Schädlichkeit für Nützlinge, z. B. für Marienkäfer, zeigen. Wir hatten in Niedersachsen eine Debatte darüber, dass bestimmte Schmetterlingsarten, wie etwa der Große Feuerfalter etc., von diesem Genmais bedroht werden können.
In Niedersachsen kam der Große Feuerfalter nur im Wendland vor, wo geplant war, im Biosphärenreservat Genmais anzubauen. Wir hatten in Niedersachsen zum Glück nur um die 20/25 ha Anbaufläche in dem Jahr.
gestützt hat. Auch zu dieser Neuzulassung gibt es Studien über erhebliche Gefahren. Ich habe angesprochen, dass das sogenannte Gift - dieser Bt-Wirkstoff, der in diese Genpflanze eingebaut ist - in der neuen Sorte sogar noch eine höhere Schädlichkeit auf Insekten hat, als es bei der Pflanze davor war. Von daher kann man aus meiner Sicht von einer höheren Schädlichkeit auch für nützliche Insekten ausgehen.
Danke schön, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kollegin Miriam Staudte. Bitte sehr!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Agrarminister Meyer hat gerade ausgeführt, dass die Mehrzahl der Verbraucherinnen und Verbraucher Gentechnik in der Landwirtschaft ablehnt. Welche Position vertritt denn die Landesregierung in Bezug auf Produkte von Tieren, die mit genverändertem Mais oder anderen genveränderten Futtermitteln gefüttert wurden? - Der Genmais Pioneer 1507 würde ja, falls er zugelassen werden würde, im Futtertrog landen.