Aber wissen Sie: Wir haben wenigstens eine Entscheidung getroffen - die wir heute präsentiert haben - und verzögern nicht weiter, so wie Sie.
Frage des Abiturs nach 12 oder 13 Jahren zu entscheiden, sondern darum, in das Verfahren einzusteigen, um Ende März im Plenum, wenn die Ergebnisse der Expertenkommission vorliegen, eine Entscheidung zu treffen, die es uns bei einer Empfehlung für die Rückkehr zum Abitur nach 13 Jahren ermöglicht, diese bereits zum 1. August 2014 umzusetzen. Dann könnte man diese Empfehlung für die Jahrgänge 5 bis 8 umsetzen. Das betrifft 100 000 Gymnasiasten mit einer Entlastung vom Lernstress.
Wir wollen einfach nicht, dass Sie mit Ihrer Taktik durchkommen, das weiter auf die lange Bank zu schieben.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf liegt Ihnen vor. Gemäß § 66 unserer Geschäftsordnung kann der Landtag auf Antrag einer Fraktion beschließen, dass Gegenstände, die nicht auf der Tagesordnung stehen, beraten werden, es sei denn, dass eine Fraktion oder zehn Mitglieder des Landtages widersprechen.
Ich habe den Verlauf der Debatte zur Geschäftsordnung eben so verstanden, dass drei Fraktionen des Hauses, vertreten durch ihre Parlamentarischen Geschäftsführer, diesem Antrag widersprechen. - Wenn ich das so richtig aufgenommen habe, brauche ich nicht darüber abstimmen zu lassen. Wenn auch der Antragsteller das so aufgenommen hat, darf ich hier festhalten, dass der Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung damit abgelehnt ist.
Die für die Fragestunde geltenden Regelungen unserer Geschäftsordnung setze ich unverändert und jederzeit als bekannt voraus. Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich, dass Sie
Die Frage wird von Herrn Abgeordneten Seefried von der CDU-Fraktion eingebracht. Sie haben das Wort dazu.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! (Was) plant die Landesregierung in der Schulpolitik?
Bislang wurden die statistischen Daten zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen zweimal jährlich erhoben und vom Kultusministerium veröffentlicht. In den ersten Januartagen hat die Niedersächsische Landesschulbehörde Schulleiterinnen und Schulleiter in Niedersachsen nun per E-Mail darüber informiert, dass die Erhebung zur Unterrichtsversorgung zu Beginn des zweiten Schulhalbjahrs 2013/2014 diesmal entfällt. Auch die Daten zur Unterrichtsversorgung aus August 2013 wurden noch nicht öffentlich gemacht.
Bei der Umsetzung der inklusiven Schule hat die rot-grüne Landesregierung Zeitplan und Konzept mehrfach geändert: Erst wurde angekündigt, die Förderschulen Sprache und Lernen würden, beginnend mit dem Schuljahr 2014/2015, komplett abgeschafft. Hierzu liegt die Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 17. April 2013 vor.
Einige Monate später war dann von einer „umfassenden Überarbeitung des Niedersächsischen Schulgesetzes“ die Rede, die 2015/2016 greifen soll; hierzu die Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 7. November 2013. In einem am 6. Januar 2014 veröffentlichten Interview mit der Braunschweiger Zeitung kündigte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt dann an:
„In Städten und für Brennpunktschulen haben wir sogenannte Poolstellen geschaffen, um nachsteuern zu können. Zum 1. Februar gibt es 50 zusätzliche Stellen für Schulen, an denen viele Kinder mit emotional
Bereits 2012 hieß es in der Begründung zu einem damals von der SPD-Fraktion unterstützten Gesetzentwurf von CDU und FDP, dass durch „die Erhöhung des Förderkontingents für Schulen in sozialen Brennpunkten Mehrbedarfe“ entstehen; siehe Drucksache 16/4137.
2. Welche detaillierte Zeitplanung liegt den Plänen der Landesregierung zur Umsetzung der inklusiven Schule zugrunde, insbesondere hinsichtlich der Förderschulen Sprache, Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung?
3. War eine Unterstützung sogenannter Brennpunktschulen bereits Bestandteil der im Kultusministerium bestehenden Konzeption zur Umsetzung der inklusiven Schule, als die rot-grüne Landesregierung im Februar 2013 die Amtsgeschäfte übernahm?
Vielen Dank, Herr Kollege Seefried. - Für die Landesregierung möchte die Kultusministerin antworten. Frau Heiligenstadt, bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst gehe ich auf die Aussetzung der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen ein:
Ihre Aussage, Herr Seefried - „Auch die Daten zur Unterrichtsversorgung aus August 2013 wurden noch nicht öffentlich gemacht“ -, ist zunächst einmal vollkommen falsch. Die Daten zur rechnerischen Unterrichtsversorgung an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen mit Stichtag 22. August 2013 sind nach Schulformen bereits am 20. Dezember 2013 vom Niedersächsischen Kul
Unterrichtsversorgung für Grundschulen 102,6 %, für Hauptschulen 99,5 %, für Realschulen 100,6 %, für Oberschulen 98,1 %, für Förderschulen 98,7 %, für IGS und KGS 100,3 %, für Gymnasien 101,0 %; über alle Schulformen durchschnittlich 101,0 %.
Die einzelnen Unterrichtsversorgungszahlen, bezogen auf Schulformen sowie auf die einzelnen Landkreise und die kreisfreien Städte - einschließlich der Aufsummierung auf die einzelnen Regionalabteilungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde und das Land Niedersachsen -, kann ich ebenfalls nennen. Zunächst werde ich den Durchschnitt der Regionalabteilungen vortragen.
In der Regionalabteilung der Landesschulbehörde Braunschweig besteht eine durchschnittliche Unterrichtsversorgung für die Grundschulen in Höhe von 102,2 %, für die Hauptschulen in Höhe von 99,1 %, für die Realschulen in Höhe von 99,9 %, für die Oberschulen von 99,8 %, für die Förderschulen von 96,6 %, für IGS und KGS von 99,9 % und für die Gymnasien von 101,9 %.
Regionalabteilung der Landesschulbehörde Hannover. Grundschulen: 102,7 %, Hauptschulen: 99,4 %, Realschulen: 100,1 %, Oberschulen: 98,7 %, Förderschulen: 100,5 %, IGS und KGS: 100,3 %, Gymnasien: 100,7 %.
Regionalabteilung der Landesschulbehörde Lüneburg. Grundschulen: 103,1 %, Hauptschulen: 99,7 %, Realschulen: 100,4 %, Oberschulen: 98,7 %, Förderschulen: 98,1 %, IGS und KGS: 100,7 %, Gymnasien: 100,8 %.
Regionalabteilung der Landesschulbehörde am Standort Osnabrück. Grundschulen: 102,5 %, Hauptschulen: 99,6 %, Realschulen: 101,6 %, Oberschulen: 96,9 %, Förderschulen: 98,7 %, IGS und KGS: 100,3 %, Gymnasien: 100,9 %.
Das macht zum Stichtag 22. August 2013 landesweit eine durchschnittliche Unterrichtsversorgung von 101,0 %, meine Damen und Herren.
Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen, dass Sie von der Opposition zu eigenen Regierungszeiten den Planungswert für die Unterrichtsversorgung für das Schuljahr 2013/2014 lediglich auf
100 % gesetzt hatten. Der Niedersächsischen Landesregierung ist es jetzt gelungen, die aktuelle Unterrichtsversorgung auf einem hohen Niveau von durchschnittlich 101 % zu sichern. Im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung geht sie sogar noch ein Stück weiter und erhöht auch den Planungswert gegenüber Ihrem Planungswert von 100 % auf 101 % rechnerischer Unterrichtsversorgung. Dies ist durchfinanziert und wird als Planungsgrundlage verwendet.