Protokoll der Sitzung vom 24.01.2014

Meine Damen und Herren, die damals beantragte Fristverlängerung bis 2015 ist dann beiden Städten von der EU gewährt worden. 2015 steht die Überprüfung wieder auf der Tagesordnung.

Vor diesem Hintergrund - das muss ich schon sagen - habe ich für den ideologischen Ritt, den Sie hier vorgetragen haben, eigentlich wenig Verständnis. Sie haben selbst mit dafür gesorgt, dass diese Maßnahmen auf den Weg gekommen sind, dass diese Verlängerung erfolgt ist. Sie haben dies offenbar auch fachlich intensiv geprüft. 2015 steht es wieder auf dem Prüfstand. Wir hoffen natürlich immer, dass die Ziele erreicht werden, dass die gesundheitsschädliche Belastung gesenkt werden und man dann möglicherweise zu anderen Schlüssen kommen kann.

Das ist die Lage; das ist die Situation.

Historisch gesehen - das sage ich ganz deutlich - haben diese Umweltzonen sehr deutlich dazu beigetragen, dass sich die Belastungen ganz unterschiedlicher Schadstoffe gesenkt haben. Das können Sie in der Anfrage, die Herr Bäumer erwähnt hat, sehr deutlich sehen. Denn dies hat natürlich auch dazu geführt, dass sich Menschen sehr bewusst z. B. für umweltfreundlichere Fahrzeuge entschieden haben.

Wir haben aber auch leicht gegenläufige Trends, z. B. durch Holzfeuerung in den Städten - auch das muss man immer beachten -, weil wir es hier mit sehr komplexen Wirkungen zu tun haben.

Was wir hierbei in den letzten Jahrzehnten erreicht haben, weitgehend parteiübergreifend - denn all das, was in der Europäischen Union beschlossen wurde, ist ja sehr oft auch mit Ihrer Zustimmung auf den Weg gebracht worden, auch mit der Zustimmung der Kollegen von der CDU -, kann sich im internationalen Kontext schon sehen lassen. Denn wenn man aus chinesischen Städten hört, dass man dort nur wenige Meter schauen kann und nur noch mit Atemmaske unterwegs ist, dann weiß man wirklich, was man hier an Lebensqualität gewonnen hat.

Ich danke Ihnen fürs Zuhören.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir sind am Ende der Beratung.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Vorgesehen ist die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen sehe ich nicht. - Enthaltungen? - Auch nicht. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 30: Erste (und abschließende) Beratung: Diskriminierungsfreie Blutspende ermöglichen - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/1109

Zur Einbringung und Begründung bitte ich die Kollegin Sylvia Bruns von der FDP-Fraktion nach vorne. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bedeutung einer Blut- oder Plasmaspende kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Spenden helfen, Leben zu retten, und dienen dazu, lebenswichtige Arzneien herzustellen.

Trotz einer steigenden Anzahl an Spendern gibt es in Deutschland noch immer eine Unterversorgung mit Spenderblut. Damit stehen die Bedeutung einer Blutspende und die Tatsache, dass nicht genügend Blut gespendet werden kann, außer Frage. Gleiches gilt für andere Spenden, z. B. für Knochenmarkspender.

Dennoch ist es nach den bisherigen Regelungen Männern, die mit Männern Sex haben, grundsätzlich nicht erlaubt, Blut oder Knochenmark zu spenden. Dies führt zwangsläufig zu dem Generalverdacht, nach dem alle schwulen und bisexuellen Männer ein erhöhtes HIV-Risiko haben und ihr Blut trotz fehlender Blutkonserven nicht erwünscht ist. Diese Stigmatisierung leistet jeder Diskriminierung Vorschub und muss beendet werden.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU sowie Zustimmung bei den GRÜNEN)

Ich möchte an dieser Stelle klarstellen, dass die Bewahrung der Spenderinnen und Spender vor

Schaden genauso wichtig ist wie die Sicherheit der Empfängerinnen und Empfänger von Spenden.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU sowie Zustimmung bei den GRÜNEN)

Höchste Sicherheit müssen jedoch die Menschen erfahren, die eine Blut-, Plasma- oder Knochenmarkspende erhalten. Dies muss aber diskriminierungsfrei ausgestaltet werden. In Neuseeland und Australien gibt es solche Regelungen schon.

Laut einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz ist im letzten Jahr die Arbeitsgruppe der obersten Landesgesundheitsbehörden beauftragt worden zu prüfen, inwieweit der in Rede stehende Dauerausschluss von der Blutspende ohne Risikoerhöhung für die Empfängerinnen und Empfänger so abgeändert werden kann, dass er des Weiteren von den Betroffenen nicht mehr als Diskriminierung empfunden wird. Dies begrüßen wir außerordentlich. Dass der Beschluss der GMK einstimmig getroffen wurde, begrüßen wir auch. Dies zeigt das parteiübergreifende Interesse an dem Thema.

Dennoch gibt es für die Politik noch weitere Handlungsoptionen. Wir möchten nicht nur eine diskriminierungsfreie Blutspende ermöglichen, sondern Gleiches auch für die Knochenmarkspende und weitere medizinische Spenden erreichen.

(Zustimmung von der FDP)

Die neuen diskriminierungsfreien Regelungen sind unbedingt auf das potenzielle Risikoverhalten der Spender abzustellen. Es ist nicht hinnehmbar, dass im Jahr 2014 eine pauschale Diskriminierung Homosexueller bei medizinischen Spenden stattfindet. Hier kann der Niedersächsische Landtag ein Zeichen setzen hin zu einem modernen Gesellschaftsbild.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU sowie Zustimmung bei den GRÜNEN)

Noch eine persönliche Anmerkung dazu: Wie evident wichtig dieses Thema ist, zeigt die Petition, die in Baden-Württemberg gerade läuft. Das Thema „diskriminierungsfrei“ sollte uns alle immer bewegen. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU sowie Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Bruns. - Für die CDU-Fraktion spricht jetzt die Abgeordnete Frau Petra Joumaah.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion „Diskriminierungsfreie Blutspende ermöglichen“: Wir alle wissen, wie wichtig die Blutspende in Deutschland ist. Besonders in Ferienzeiten, in denen übrigens besonders viele Autounfälle passieren, herrscht ein Mangel an dringend benötigten Blutkonserven. Darauf wird immer wieder hingewiesen. Deshalb wird die Bevölkerung regelmäßig sowohl von Wohlfahrtsverbänden als auch von den Blutbanken und ganz besonders von der Ärzteschaft zur Blutspende aufgerufen.

(Zustimmung bei der CDU)

Jede Bürgerin und jeder Bürger, die bzw. der sich dankenswerterweise freiwillig für eine Blutspende entscheidet, muss vor der ersten Blutentnahme bei jedem Blutspendedienst in der Bundesrepublik einen Fragebogen ausfüllen. Auf diesem Fragebogen wird u. a. gefragt, ob der Spender homosexuell sei. Wird diese Frage ehrlicherweise mit Ja beantwortet, wird der betroffene Homosexuelle von der Spende ausgeschlossen, und zwar wegen seiner sexuellen Orientierung. Das ist schlichtweg eine grobe Diskriminierung. Heutzutage darf es keinen generellen Ausschluss von homosexuellen Menschen mehr geben.

(Beifall)

Meine Damen und Herren, da das Empfangen von Blutspenden zweifellos mit Risiken behaftet ist, muss das Risiko einer Infektion selbstverständlich so weit wie irgend möglich minimiert werden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP sowie Zustimmung von Helge Limburg [GRÜNE])

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist unstrittig, dass risikoreiches Sexualverhalten von Blutspendern unabhängig davon, ob homosexuell oder nicht, Auswirkungen auf die Virussicherheit der aus der entsprechenden Spende hergestellten Blutprodukte haben kann.

(Norbert Böhlke [CDU]: So ist es!)

Deshalb bedarf es durchaus strenger Kontrollen. Zum einen wird das bereits gespendete Blut nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen intensiv getestet. Zum anderen müssen natürlich auch

zukünftig Befragungen potenzieller Spender stattfinden, und zwar nach risikobehaftetem Sexualverhalten, z. B. häufig wechselnde Sexualpartner oder ungeschützte Sexualpraktiken, und keinesfalls nach sexueller Orientierung.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP sowie Zustimmung bei den GRÜNEN)

Individuelles Risikoverhalten soll und muss allerdings auch zukünftig zum Ausschluss bei Blutspendern - das gilt natürlich auch bei Knochenmarkspenden - führen. Der generelle Ausschluss von Homosexuellen ist aufzuheben.

Die CDU-Fraktion stimmt dem Antrag der FDPFraktion daher zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Joumaah. - Ich erteile jetzt der Kollegin Andrea Schröder-Ehlers, SPD-Fraktion, das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um es gleich vorwegzunehmen: Die SPDFraktion unterstützt den Antrag. Wir würden auch sofortige Abstimmung beantragen, weil ich glaube, dass hier sehr, sehr großes Einvernehmen herrscht.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Auch wir fordern, beim Blutspenden auf eine rationale Gefährdungsanalyse zu setzen, statt Vorurteile zu schüren, und wir freuen uns sehr, dass in den letzten Monaten insgesamt Bewegung in diese Debatte gekommen ist. Wir haben ja im Oktober eine Anfrage eingebracht. Anfrage und Antwort dazu liegen Ihnen vor. Frau Ministerin Rundt hat darauf verwiesen, dass im Sommer, im Juni, auf der nächsten Gesundheitsministerkonferenz mit Veränderungen an den Fragebögen zu rechnen ist. Die Bundesärztekammer hat sich dafür ausgesprochen, Veränderungen vorzunehmen. Und vorgestern haben die Bremer in ihrer Bürgerschaft ein einvernehmliches Votum in dieser Frage abgegeben.

Meine Damen und Herren, die vom Lesben- und Schwulenverband angestoßene Debatte ist von der Politik aufgenommen worden. Es wird Veränderungen geben. Aber eines ist auch deutlich ge

worden: Von einer Normalität sind wir leider immer noch entfernt. Um sie zu erreichen, müssen wir weitere Diskussionen führen, müssen wir weiter aufklären. Über die bedrückende Situation von Schwulen und Lesben in Russland haben wir gestern gesprochen und dieses Verhalten hier auch deutlich missbilligt.