worden: Von einer Normalität sind wir leider immer noch entfernt. Um sie zu erreichen, müssen wir weitere Diskussionen führen, müssen wir weiter aufklären. Über die bedrückende Situation von Schwulen und Lesben in Russland haben wir gestern gesprochen und dieses Verhalten hier auch deutlich missbilligt.
Wir sind von diesen Zuständen weit entfernt. Aber lassen Sie mich kurz daran erinnern, dass wir bis zum Jahre 1994 in unserem Strafgesetzbuch noch eine Vorschrift hatten, die sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe gestellt hat, und dass es erst nach der Wiedervereinigung möglich war, diese Norm abzuschaffen. Die DDR war uns da ein bisschen voraus.
Jetzt, 20 Jahre später, traut sich mit Thomas Hitzlsperger der erste Fußballprofi, über seine Homosexualität in der Öffentlichkeit zu sprechen. Aber er tut dies nach Beendigung seiner aktiven Laufbahn. Er bricht damit erstmals ein Tabu. Viele sagen, aktiven Profisportlern würden sie auch heute noch davon abraten, diesen Schritt zu gehen.
Es bleibt also viel zu tun. Es muss Überzeugungsarbeit geleistet werden. Ich freue mich sehr, liebe Kolleginnen und Kollegen von der der CDU, dass auch Sie diesem Antrag zustimmen. Ich erinnere noch einmal an die Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene. Da war es ja etwas schwieriger, zu einer entsprechenden Regelung zu kommen.
- Ja, Herr Böhlke, die Schuldfrage ist immer so eine Sache. Es gehören ja immer zwei dazu. Aber wir können das gerne an anderer Stelle fortsetzen.
Ich freue mich jedenfalls sehr, dass diese Koalitionsverhandlungen zu einem klaren Ergebnis gekommen sind und wir uns auch darauf verständigen konnten, Diskriminierungen auf allen Ebenen abzubauen.
Vielen Dank, Frau Schröder-Ehlers. - Nach der Geschäftsordnung kann nur die antragstellende Fraktion die sofortige Abstimmung beantragen.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde es eher kurz machen. Das liegt nicht daran, dass uns das Thema Blutspende oder das Thema Diskriminierung Homosexueller nicht wichtig wäre, sondern daran, dass ich mich in weiten Teilen meinen drei Vorrednerinnen anschließen kann und Ihnen insofern unnötige Wiederholungen ersparen möchte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist zu Recht von allen angesprochen worden, dass der pauschale Ausschluss von der Blutspende aufgrund einer homosexuellen Orientierung oder genauer, wie es die FDP im Antrag formuliert und wie es auch Frau Bruns hier gesagt hat, von Männern, die mit Männern Geschlechtsverkehr haben, diskriminierend ist und dass er im Jahr 2014 in der Bundesrepublik Deutschland keinen Platz mehr haben darf.
Insofern begrüßen selbstverständlich auch wir Grüne die Initiative der Gesundheitsministerkonferenz, der sich auch unsere Gesundheitsministerin Frau Rundt selbstverständlich engagiert angeschlossen hat.
Auch die weitergehenden Forderungen des Antrags finden unsere Unterstützung; denn was für die Blutspende gilt, muss es natürlich auch für andere medizinische Spenden geben.
Auch über Nr. 3 sind wir uns im Grundsatz einig: dass natürlich versucht werden muss, das individuelle Risikoverhalten zum Maßstab zu machen. Ich gebe allerdings zu bedenken, dass man z. B. „häufig wechselnder“ Geschlechtspartner sehr unterschiedlich definieren kann. Man sollte sich nicht der Illusion hingeben, es könnte eine gesellschaftliche Norm geben, was „häufig“ und was „nicht häufig“ ist - ich möchte das auch gar nicht -,
sondern das wird natürlich immer im Ungefähren bleiben. Darum kann es nur um eine Risikominimierung gehen. Ein vollständiger Risikoausschluss ist in diesen Fragen - leider, muss man sagen - nicht möglich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte wie Frau Schröder-Ehlers allerdings auch noch darauf hinweisen, dass es leider auch im Jahr 2014 noch viel Homophobie gibt, und zwar auch in der Bundesrepublik Deutschland. Frau Bruns, Sie haben zu Recht auf die erschreckende Petition in BadenWürttemberg hingewiesen, die sich gegen sexuelle Vielfalt im Schulunterricht wendet. Ich darf aber auch auf den FDP-Fraktionsvorsitzenden Herrn Rülke hinweisen, der zur Homoehe geäußert hat, er toleriere sie zwar, aber sie sei für ihn nicht gleichwertig mit der Ehe.
Ich habe mich gefreut, dass die Jungen Liberalen das sofort zurückgewiesen haben. Aber ich finde es auch wichtig, dass Sie auch innerhalb Ihrer Partei - nicht nur auf Bundesebene, sondern auch in den Ländern - dafür streiten, dass für homophobe Äußerungen kein Platz ist und auch zukünftig kein Platz sein wird.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nein, die Zuständigkeiten haben nicht gewechselt. Aber da Frau Rundt nicht da ist und ich die Freude habe, sie zu vertreten, darf ich die Stellungnahme der Landesregierung vortragen. Ich mache es aber etwas kürzer als ursprünglich geplant.
Zum einen: Hier geht es nicht um die Frage, ob eine Diskriminierung als solche empfunden wird, sondern es geht um eine tatsächliche Diskriminierung. Das ist ein wesentlicher inhaltlicher Unterschied. Homosexuelle Männer werden hier definitiv diskriminiert, sie fühlen sich nicht nur diskriminiert.
Die zweite Bemerkung ist eher eine der technischen Art. Weil alle Argumente, die ich jetzt im Namen von Frau Rundt hätte vortragen können, bereits von Ihnen vorgetragen worden sind und ich die Debatte nicht über Gebühr in die Länge ziehen will, will ich nur darauf hinweisen, dass geklärt werden müsste, ob eine Bundesratsinitiative tatsächlich der richtige Weg ist oder ob nicht eher die entsprechende Richtlinie geändert werden müsste.
Wir müssen gemeinsam sehen, wie wir das auf eine vernünftige Art und Weise hinkriegen. In jedem Fall aber wird Frau Rundt sich bei der Bundesärztekammer schon einmal in geeigneter Weise auf der Grundlage dieser einstimmigen Entschließung dafür einsetzen, dass die Hämotherapie-Richtlinie im Sinne des Antrags geändert wird.
Wir haben gerade festgestellt, dass die antragstellende Fraktion beantragt hat, die zweite Beratung und damit die Entscheidung über den Antrag gemäß § 39 Abs. 3 Satz 2 unserer Geschäftsordnung sofort anzuschließen. Wie wir festgestellt haben, sind alle Fraktionen beriet, dem Wunsch der Antragsteller nach sofortiger Abstimmung über diesen Antrag zu folgen. Ich muss aber der guten Ordnung halber mit dem Hinweis auf die zitierte Stelle in der Geschäftsordnung fragen, ob eine Ausschussüberweisung beantragt wird - die gemäß § 27 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung ein Quorum von 30 Mitgliedern verlangt. Ist das der Fall?
Wer den Antrag in der Drucksache 17/1109 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei
Tagesordnungspunkt 31: Erste Beratung: Den Verbraucherschutz nicht den Lobbyinteressen der Fleischindustrie opfern - SchweineSchlachtkörper auch weiterhin gründlich untersuchen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/1112
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Nicht anfassen, nur gucken“ - wann auch immer Sie in Ihrem Leben diese Worte schon einmal gehört haben, hoffe ich, dass Sie diese Warnung ernst genommen haben.