Herr Präsident! Frau Kollegin Pieper, ich bin nicht ganz sicher, ob ich die Frage recht verstanden habe. Aber es ist hier ja bereits mehrfach vorgetragen worden, dass es neben den großen und weit überwiegenden allgemeinen Programmen, die sich selbstverständlich auch in den Konversionsgebieten niederschlagen sollen, einzelne regional orientierte Förderbereiche geben wird. Da ist dann Nordniedersachsen ebenfalls mit dabei, aber eben
auch Südniedersachsen, sodass ich an dieser Stelle nur darauf verweisen kann, welche Programmstruktur insgesamt vorgesehen ist. Das allerdings habe ich an dieser Stelle bereits diverse Male getan.
Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage, ebenfalls für die Fraktion der CDU: Kollege Clemens Große Macke. Das ist die fünfte und damit letzte Zusatzfrage der CDU.
Danke schön, Herr Präsident. - Herr Ministerpräsident, vor dem Hintergrund, dass Sie die Höhe der Kosten für das Büro nicht konkret beziffert bzw. sich korrigiert haben, frage ich mich: Ist es richtig, dass meine Annahme, im Wahlkampf 100 Millionen Euro für den Südniedersachsenplan zu versprechen, dann aber zu sagen: 50 Millionen nehme ich aus der anderen Tasche wieder heraus - - -
Okay. Ich frage die Landesregierung: Müssen wir auch an anderer Stelle damit rechnen, dass nach dem Motte „Rechts kommt ein wenig Geld in die Tasche, und links wird das Doppelte dafür herausgenommen“ verfahren wird?
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Johanne Modder [SPD]: Sie nehmen das Thema nicht wirklich ernst!)
Herr Kollege Große Macke, ich muss Ihnen in aller Form widersprechen. Allen ist bekannt, wie die Finanzierung und Kofinanzierung entsprechender EU-Förderprogramme aufgestellt ist. Jeder weiß das.
(Johanne Modder [SPD]: Das wissen wir bei denen nicht so genau! - Anja Piel [GRÜNE]: Nein, die nicht!)
Auf dieser Grundlage haben wir uns auf den Weg gemacht - die Landesregierung, insbesondere im südlichen Teil unseres Landes gemeinsam mit den Kommunen -, so gut wie möglich einer von uns als besorgniserregend angesehenen Entwicklung in diesem Teil unseres Landes zu begegnen. Insofern kann von „rechte Tasche - linke Tasche“ überhaupt nicht die Rede sein. Das Land will sich in den nächsten Jahren für diesen Bereich besonders engagieren. Die Kommunen haben das dankbar zur Kenntnis genommen. Sie werden sich ebenfalls besonders engagieren. Gemeinsam werden wir damit hoffentlich eine Dynamik entfalten, auf die Südniedersachsen in den vergangenen zehn Jahren gewartet hat.
Meine Damen und Herren, weitere Zusatzfragen zu diesem Komplex, zu Tagesordnungspunkt 18 a, sehe ich nicht.
b) Aufwertung der Pflegeberufe - was kann die „Fachkommission Pflege“ dazu beitragen? - Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 17/1371
Diese Dringliche Anfrage wird vom Kollegen Böhlke begründet. Bitte sehr, Herr Kollege Böhlke, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Für die CDU-Fraktion möchte ich die genannte Dringliche Anfrage darstellen.
nach § 92 SGB XI geregelten Landespflegeausschuss steht. Die Fachkommission Pflege soll nach dem Willen der Landesregierung zur Aufwertung der Pflegeberufe beitragen, indem sie zu in den rot-grünen Koalitionsvereinbarungen formulierten Zielen landespolitische Initiativen unter Einbeziehung der Verbände vorbereitet. Zu einem großen Teil setzt sich die Fachkommission Pflege aus denselben Vertreterinnen und Vertretern zusammen, die auch Mitglieder im Landespflegeausschuss sind.
Ein wesentliches Ziel der Arbeit der Fachkommission Pflege soll die Anpassung der Pflegesätze über eine Konvergenzphase auf mindestens den durchschnittlichen Pflegesatz der westdeutschen Bundesländer sein. Allerdings hat der Landespflegeausschuss bereits am 7. November 2011 im Rahmen eines Beschlusses festgestellt, dass es angesichts der unterschiedlichen Interessenlagen zwischen Einrichtungsträgern und Kostenträgern nicht aussichtsreich sei, die Diskussion über pauschale, einheitliche Pflegesatzerhöhungen im Sinne einer einrichtungs- und regionenübergreifenden „Konvergenz“ fortzusetzen.
Das Ziel einer Anpassung der Pflegesätze über eine „Konvergenzphase“ scheint somit für die „Fachkommission Pflege“ von Anfang an problematisch zu sein. Dennoch stellte Ministerin Rundt im Zuge der Einrichtung der Fachkommission einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Höhe der Pflegesätze und der Vergütung der Pflegekräfte in der Weise her, dass zunächst die Pflegesätze über eine „Konvergenzphase“ steigen müssen, um anschließend die Pflegekräfte besser bezahlen zu können. So berichtete z. B. die ÄrzteZeitung am 22. April 2013:
„fordert höhere Pflegesätze, damit die Einrichtungen den Pflegerinnen mehr Geld zahlen können. So will sie ein Versprechen des Koalitionsvertrages einlösen.“
Seit der mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz 2012 erfolgten Ergänzung in § 84 Abs. 2 Satz 4 SGB XI sind die Kostenträger gesetzlich verpflichtet, die Zahlung von Tariflöhnen bei der Festsetzung der Pflegesätze als wirtschaftliche Betriebsführung eines Einrichtungsträgers anzuerkennen. Jeder Einrichtungsträger kann seitdem Tariflöhne zahlen und diese bei den Pflegesatzverhandlungen als zu berücksichtigende Aufwendungen gel
tend machen. Es ginge also auch andersherum. Obwohl es hier demnach nichts mehr zu regeln gibt, ist die Anerkennung der tariflichen Entlohnung in der Altenpflege ebenfalls ein wichtiges Ziel der „Fachkommission Pflege“.
Vor diesem Hintergrund bleibt unklar, welchen zusätzlichen Nutzen die „Fachkommission Pflege“ im Vergleich zu der Arbeit des gesetzlich geregelten Landespflegeausschusses erbringen soll und was sie im Vergleich zu den Ergebnissen des Pflegepaktes der CDU-geführten Landesregierung Neues zu einer Aufwertung der Pflegeberufe beitragen kann.
1. Wie oft hat die „Fachkommission Pflege“ bislang getagt, und welche konkreten Themen wurden mit welchem Ergebnis behandelt?
2. Hält die Landesregierung daran fest, mit der „Fachkommission Pflege“ eine Anpassung der Pflegesätze über eine „Konvergenzphase“ auf mindestens den durchschnittlichen Pflegesatz der westdeutschen Bundesländer erreichen zu wollen?
3. Wie und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Abgrenzung der Aufgaben der „Fachkommission Pflege“ zu den Aufgaben gesetzlich geregelter Gremien, wie beispielsweise des Landespflegeausschusses, der Pflegesatzkommission, der Pflegevergütungskommission, oder auch anderer bestehender Gremien, wie z. B. des Landesarbeitskreises Personalinitiative Pflege?
- Meine Damen und Herren, es könnte noch ein bisschen ruhiger werden. Ich darf Sie bitten, diverse Einzelberatungen einzustellen. Ich schaue da vor allem die Fraktion der FDP an, aber auch Herrn Kollegen Schminke.
Jetzt antwortet für die Landesregierung die Sozialministerin, Frau Rundt. Bitte sehr! Sie haben das Wort.
weil sie mir deutlich Gelegenheit gibt, das klarzustellen, was die Landesregierung im Themenfeld Pflege tut und wie wir im Gegensatz zu dem agieren, wie vorher nicht agiert worden ist.
Bereits aus Ihrer Darstellung der Zielsetzungen der Fachkommission Pflege und der Reduzierung dieser Zielsetzungen auf die Pflegesätze in den stationären Einrichtungen wird mir sehr deutlich, dass dieses Verständnis von Fachkommission deutlich zu kurz greift. Die Fachkommission hat einen sehr viel umfassenderen Auftrag. Dies unterscheidet sie im Übrigen auch von den bisherigen Ansätzen der Beratung, die im Landespflegeausschuss nach dem SGB XI stattgefunden haben.
Die Fachkommission ist notwendig, weil wir in der Pflege vor großen Herausforderungen stehen, denen wir nur mit einem Blick auf die Gesamtzusammenhänge begegnen können. Es geht nicht nur um Altenpflege im Sinne der Pflegeversicherung, sondern weit darüber hinaus insbesondere auch um Fragen der häuslichen Krankenpflege nach dem SGB V, z. B. bei der Übergangspflege nach einem Krankenhausaufenthalt, oder die Situation der häuslichen Pflege und Krankenpflege in den ländlich geprägten Regionen unseres Flächenlandes.
Auch das Ziel der Aufwertung der Pflegeberufe betrifft nicht allein die Altenpflege, sondern auch die Krankenpflege und kann ebenfalls nicht auf die Fragestellung zur Höhe der Pflegesätze in den stationären Altenpflegeeinrichtungen reduziert werden.
Bei Übernahme der Regierungsverantwortung haben wir feststellen müssen, dass in den Gremien der Pflegeselbstverwaltung Stillstand herrschte. Die Positionen der Einrichtungsträger einerseits und der Kostenträger andererseits waren festgefahren und standen sich unvereinbar gegenüber - zum Nachteil der Pflegebedürftigen, zum Nachteil der pflegenden Angehörigen und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pflegediensten.