Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf, in der gleichen Petition „Sach- und Rechtslage“ zu beschließen, soweit die Eingabe den Primarbereich der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen betrifft, und die Eingabe im Übrigen der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Es handelt sich also um einen differenzierten Änderungsantrag. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag der CDU folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag der CDU ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die Eingabe der Landesregierung als Material zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Enthaltungen? - Der Ausschussempfehlung ist mit Mehrheit gefolgt worden.
Ich rufe die laufende Nr. 7 der Eingabenübersicht, die Eingabe 00548/04/17 - Erhalt der Förderschule Sprache in Verden -, auf.
Die gleichlautenden Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der FDP lauten auf „Berücksichtigung“. Wer Berücksichtigung beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Enthaltungen? - Das ist mit Mehrheit abgelehnt. Den Änderungsanträgen ist nicht gefolgt worden.
Daher kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, wie in allen anderen Fällen „Material“ zu beschließen. Wer so entscheiden will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Ausschussempfehlung ist mit Mehrheit gefolgt worden.
Ich rufe die laufende Nr. 8 der Eingabenübersicht, die Eingabe 00556/04/17 - Erhalt des „koordinierten Systems Sprache“ an der Grundschule Gellenbeck -, auf.
Die Änderungsanträge von CDU und FDP sind gleichlautend. Sie lauten auf „Berücksichtigung“. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Änderungsanträge sind mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung der Beschlussempfehlung des Ausschusses, wiederum „Material“ zu beschließen. Ich bitte hier um die Zustimmung. - Ich frage nach den Neinstimmen. - Enthaltungen? - Der Ausschussempfehlung ist mit Mehrheit gefolgt worden.
Ich rufe die laufende Nr. 9 der Eingabenübersicht, die Eingabe 00586/04/17 - Inklusion und Bestand der Förderschule Sprache -, auf.
Hierzu liegen gleichlautende Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der FDP vor, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer so entscheiden will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Änderungsanträge sind mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, „Material“ zu beschließen. Ich bitte um die positiven Stimmen. - Negative Stimmen? - Enthaltungen? - Auch in diesem Fall ist der Ausschussempfehlung mit Mehrheit gefolgt worden.
Ich rufe die laufende Nr. 10 der Eingabenübersicht, die Eingabe 00562/04/17 - Erhalt der Förderschule Lernen in Barsinghausen -, auf.
Hierzu liegen ebenfalls gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP vor. - Nein, es sind unterschiedliche Änderungsanträge! Deswegen gibt es zwei Entscheidungen.
Zunächst der Änderungsantrag der Fraktion der FDP, die Eingabe der Landesregierung im Primarbereich zur Erwägung und im Sekundarbereich I
zur Berücksichtigung zur überweisen. Wer diesem Änderungsantrag der FDP folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag der FDP ist mit Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf, soweit die Eingabe den Primarbereich der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen betrifft, die Einsenderin über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten und die Eingabe im Übrigen der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer diesem Änderungsantrag der CDU folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich frage nach den Gegenstimmen. - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses, die Einsenderin teilweise über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten und die Eingabe teilweise der Landesregierung als Material zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Ausschussempfehlung ist damit gefolgt worden.
Wir haben damit alle Beschlüsse zu den strittigen Eingaben gefasst, sodass ich diesen Tagesordnungspunkt schließen kann.
Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung: Optionszwang schnell und vollständig abschaffen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/1336
- Ich warte einen kleinen Moment, bis die Kolleginnen und Kollegen, die den Plenarsaal verlassen wollen, dies getan haben. Diejenigen, die Gespräche führen wollen, bitte ich, dies draußen zu tun, damit für die Rednerinnen und Redner hier die nötige Ruhe herrscht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte lösen Sie die Besprechungsrunden auf, damit wir die Sachdebatte hier in Ruhe führen können.
Wir treten jetzt in die Beratung ein. Für die SPDFraktion liegen zwei Wortmeldungen vor, die der Reihe nach aufgerufen werden. Zunächst spricht für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Dr. Christos Pantazis.
- Die Fraktionen sind sich einig, dass der andere Antragsteller den Antrag einbringen soll. Das ist mir vorher nicht signalisiert worden. Dann beginnt der Kollege Belit Onay von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön, Herr Kollege!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren jetzt über den Optionszwang - wahrscheinlich zum letzten Mal; denn diese unnötige Regelung soll abgeschafft werden.
Unnötig ist diese Regelung deshalb - Herr Oetjen nickt -, weil schon jetzt knapp 50 % der neu eingebürgerten Personen die doppelte Staatsbürgerschaft behalten dürfen. In diesen Fällen wird sie also hingenommen.
Da fragt man sich natürlich, warum der Optionszwang überhaupt eingeführt wurde und warum man so lange daran festgehalten hat. Einen guten Hinweis dafür lieferte der ehemalige Minister Friedrich, der während der Koalitionsverhandlungen in Berlin Folgendes sagte:
„Wenn wir Millionen von Menschen die doppelte Staatsbürgerschaft geben, die sie weitervererben, werden wir eine dauerhafte türkische Minderheit in Deutschland haben. Dies bedeute eine ‚langfristige Veränderung der Identität der deutschen Gesellschaft’“.
Tatsächlich sind mehrere tausend Menschen von diesem Optionszwang betroffen. Allein im Jahr 2018 sind es knapp 40 000 Menschen. Und tatsächlich sind 70 % der Betroffenen türkischstämmig.
Die Antwort von Herrn Friedrich dokumentiert eindrucksvoll die gezielt diskriminierende Wirkung dieser Regelung. Diese Regelung ist aber nicht nur diskriminierend, sondern sie verstößt auch gegen Artikel 3 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes, weil auf die Abstammung dieser deutschen Staatsbürger mit türkischen Wurzeln abgestellt wird.
Nun aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, soll der Optionszwang wegfallen. Das dachte man zumindest - bis mit dem Vorschlag des CDUInnenministers de Maizière das böse Erwachen kam.
Dieser Vorschlag sieht nicht die Abschaffung, sondern nur Ausnahmetatbestände vor. Danach sollen nur diejenigen vom Optionszwang befreit sein, die einen Schulabschluss vorweisen können oder die zwölf Jahre im Inland gelebt haben. Ein Rückschritt im Fortschritt also. Zusammengefasst bedeutet das: Deutsche sollen jetzt anderen Deutschen beweisen, dass sie deutsch genug sind, um Deutsche bleiben zu dürfen.
Das ist nicht nur anmaßend, sondern verstößt auch gegen das Grundgesetz. Artikel 16 sagt ganz klar: „Die deutsche Staatsbürgerschaft darf nicht entzogen werden.“ Vor allem aber darf sie nicht aufgrund solcher CDU-Willkür entzogen werden, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Die Staatsbürgerschaft ist zu wichtig. Die Staatsbürgerschaft - auch die deutsche - ist ein sehr hohes Gut.
Die UN erhebt in Artikel 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte dieses Recht sogar zu einem Menschenrecht.
Aus diesen Gründen, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden wir auch nicht tatenlos zusehen, wie die CDU versucht, das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht anzuhöhlen, wie die CDU versucht, die deutsche Staatsbürgerschaft zu verramschen.
(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD - Björn Thümler [CDU]: Unsinnig! - Ulf Thiele [CDU]: Das ist eine Unverschämtheit! - Frank Oester- helweg [CDU]: Das steht Ihnen mit Si- cherheit nicht zu! - Weitere Zurufe von der CDU)
Und deshalb sagt unser Antrag auch klipp und klar: Der Optionszwang muss abgeschafft werden, ohne Wenn und Aber, ohne Hintertürchen,
und diejenigen, die bisher von diesem Unrecht betroffen waren, müssen die deutsche bzw. ihre ausländische Staatsbürgerschaft wieder zurückbekommen können.
Es muss endlich Schluss sein mit einer deutschen Staatsbürgerschaft auf Zeit, es muss endlich Schluss sein mit einer deutschen Staatsbürgerschaft zweiter Klasse.