machen kann. Die Sozialdemokraten hier in Niedersachsen sind da ganz vorne mit dabei: Soli zur Minderung der kalten Progression schlägt beispielsweise Finanzminister Schneider vor. Der Ministerpräsident, der ja auch dem Kabinett angehört, empfiehlt, den Soli zum Schuldenabbau in den westlichen Bundesländern einzusetzen. Der gleiche Ministerpräsident regt an, den Soli für Regionen mit Bevölkerungsrückgang einzusetzen. Der Südniedersachsen-Soli, wie man auch sagen könnte.
Andere SPD-Politiker sind auch fleißig. Sie fordern den Soli für klamme Kommunen, sie fordern den Soli für die Bildung, sie fordern den Soli für die Beseitigung von Schlaglöchern und zur Senkung der Neuverschuldung. So viel Solidarität, meine Damen und Herren, wie die SPD Vorschläge hat, kann der Steuerzahler gar nicht üben.
Ihnen geht es doch in Wahrheit nur um die Abzocke der arbeitenden Bevölkerung, um die Einfallslosigkeit, die Sie in der Finanzpolitik an den Tag legen, zu überdecken. Den Menschen wird vorgegaukelt, dass die Soli-Milliarden mehrfach ausgegeben werden können. Sie verkaufen die Menschen für dumm.
Das, was Sie machen, ist nicht nur Wortbruch und unanständig, sondern zeigt außerdem noch, dass Sie, Herr Weil und Herr Schneider und die anderen, nur finanzpolitische Hütchenspieler sind.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Christian Dürr [FDP]: So ist es! - Rein- hold Hilbers [CDU]: Taschenspieler- tricks sind das!)
Die FDP-Fraktion sagt ganz klar, dass die Politik Wort halten muss. Der Solidaritätszuschlag soll nicht das gleiche Schicksal erleiden wie die Sekt- und Schaumweinsteuer aus dem Jahr 1902. Sie wurde damals eingeführt, um die kaiserliche Flotte zu finanzieren. Die ist allerdings schon sechs Jahre später untergegangen. Die Sekt- und Schaumweinsteuer gibt es allerdings 112 Jahre später immer noch. 23 Jahre gibt es nun schon den Soli. Nach 28 Jahren, also spätestens 2019, sollte unserer Meinung nach Schluss sein. Tragen Sie dazu bei, dass die Politik Vertrauen zurückgewinnt! Ver
Vielen Dank, Herr Kollege Grascha. - Zu Wort gemeldet hat sich jetzt Frau Kollegin Renate Geuter von der SPD-Fraktion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die FDP lässt keine Gelegenheit aus, zu versuchen, sich als Steuersenkungspartei zu profilieren; dieses Mal mit dem Thema Solidaritätszuschlag. Aber auch dieser Versuch kann nur scheitern.
Der Solidaritätszuschlag stellt eine Ergänzungsabgabe zur Einkommen-, Lohn-, Kapitalertrag- und Körperschaftsteuer dar. Dieser Zuschlag wird von allen Steuerzahlern sowohl in den westdeutschen als auch in den ostdeutschen Bundesländern entrichtet.
Richtig ist, dass der Solidaritätszuschlag 1991 mit der Begründung eingeführt wurde, die wirtschaftlichen Lebensverhältnisse in Ostdeutschland an das Niveau der westdeutschen Länder anzupassen. Dennoch ist sein Aufkommen, das sich 2012 auf etwa 13,6 Milliarden Euro belief, nicht an bestimmte Zwecke gebunden. Somit stellt sich der Solidaritätszuschlag, auch wenn der Name es nicht gleich verrät, faktisch als eine allgemeine Steuer dar und steht dem Bund zur Deckung jeglicher Ausgaben zur Verfügung. Es obliegt dem Bund, zu entscheiden, aus welchen Einnahmequellen er seinen Haushalt finanziert. Und bei dieser Abgabe haben die Länder kein Mitspracherecht.
Es war übrigens die schwarz-gelbe Bundesregierung, die Ende 2012 noch eine Anfrage zum Thema Solidaritätszuschlag wie folgt beantwortet hat:
„Die Finanzlage des Bundes ist weiterhin - auch aufgrund der immer noch bestehenden Vereinigungslasten - angespannt, sodass auf die Finanzmittel aus dem Solidaritätszuschlag nicht verzichtet werden kann.“
Während der Zeit der Regierungsbeteiligung der FDP war es ganz offensichtlich für Sie kein Problem, dass die Bundesregierung diese Mittel zweckungebunden einsetzen konnte und eingesetzt hat.
Die Leistungen an die ostdeutschen Länder im Rahmen des Solidarpaktes II sind bis 2019 festgeschrieben, sie sind also befristet. Auch wenn der Solidaritätszuschlag seit 1995 unbefristet erhoben wird - das ist vom Bundesfinanzhof auch so bestätigt worden -, ist er ab 2019 in der Form der Ergänzungsabgabe wohl nicht mehr zu rechtfertigen.
Darum ist es sinnvoll, dass die Bundesregierung entschieden hat, dieses Thema im Rahmen der Neuregelung der gesamten föderalen Finanzbeziehungen mit zu behandeln.
Ich meine, da müssen wir auch die Frau Bundeskanzlerin, die in diesem Jahr noch darauf hingewiesen hat, dass der Bund auf diese Mittel nicht verzichten kann, daran erinnern, dass der Solidaritätszuschlag in dieser Form wohl nicht bestehen bleiben kann, sondern dass wir ihn weiterentwickeln müssen, sofern er weiterhin benötigt wird.
Spätestens im Jahr 2019 müssen auch die BundLänder-Finanzbeziehungen neu geordnet sein. Der Länderfinanzausgleich ist zu diesem Zeitpunkt neu zu regeln, die Länder werden die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten haben, und die Regelungen des Europäischen Fiskalpaktes sind zu beachten. Es kommen noch einige andere Dinge hinzu. Daher ist es richtig, die gesamten Finanzbeziehungen in die Verhandlungen mit einzubeziehen. Es hat in den letzten Jahren und Jahrzehnten eine Reihe von strukturellen Veränderungen gegeben. Es ist daher schwierig, nur ein einzelnes Element herauszunehmen und zu sagen: Hier müssen wir in Zukunft etwas anders machen.
Zur Weiterentwicklung des Solidaritätszuschlages hat Niedersachsen Vorschläge gemacht, auch im Hinblick auf die von Ihnen geforderten steuerpolitischen Veränderungen. Andere Bundesländer haben andere Vorschläge erarbeitet. Es macht Sinn, den gesamten Themenkomplex im Zusammenhang zwischen Bund und Ländern unter Beteiligung der Kommunen diskutieren.
Allein auf den Solidaritätszuschlag abzuheben, macht schon deshalb keinen Sinn, weil die entsprechenden Einnahmen, wie schon ausgeführt,
ausschließlich dem Bund zufließen. Insofern sollten Sie sich überlegen, ob es wirklich „zu Recht auf der Tagesordnung“ steht, sehr geehrter Herr Kollege.
Die FDP überbietet sich im Moment mit einer Vielzahl von Vorschlägen zu Steuersenkungsthemen. Sie sagt aber nie, auf welche Ausgaben sie denn verzichten möchte, sondern fordert, wie wir gestern erleben durften, im Gegenteil sogar weitere Ausgaben. Verantwortungsbewusstes Handeln sieht anders aus, meine Damen und Herren von der FDP. Vielleicht hat es seinen Grund, dass Sie nicht mehr in der Verantwortung sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte, Frau Geuter, zu sagen, was man tatsächlich will. Man ist also gegen die Abschaffung des Solidaritätszuschlages, der einmal eingeführt wurde. Ich frage Sie: Ist es auch richtig, dass es die Sektsteuer noch gibt? Sollen alle Steuern, die einmal eingeführt worden sind, bleiben? Oder können Sie sich vorstellen, dass man zu einer Veränderung kommt und den Solidaritätszuschlag zumindest stufenweise zurückführt? Sie sollten das beantworten, damit der Bürger weiß, ob Sie von der SPD-Fraktion hier im Landtag den Solidaritätszuschlag beibehalten wollen oder ob Sie tatsächlich zu Kompromissen bereit sind. Wollen Sie den Bürgern sagen: „Ja, wir müssen zu einer Veränderung kommen; der Solidaritätszuschlag muss auf den Prüfstand.“? - Sind Sie dazu bereit, oder sagen Sie: „Wir müssen den Solidaritätszuschlag beibehalten.“?
Vielen Dank. - Frau Kollegin Geuter, Sie haben das Wort. Zur Sektsteuer sollten Sie unbedingt etwas sagen. Bitte schön!
Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Bley, ich empfehle Ihnen zum Thema Solidaritätszuschlag einen Diskurs mit Ihrer eigenen Kanzlerin; denn sie hat noch in diesem Jahr ge
genüber der Presse erklärt, dass sie nicht darauf verzichten kann. Ich erinnere an meine Aussage: Der Solidaritätszuschlag ist eine Einnahmequelle des Bundes, an der die Länder nicht partizipieren.
Ich möchte daran erinnern, dass ich auf Folgendes hingewiesen habe: Es macht keinen Sinn, über einzelne Aspekte der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu reden, obwohl 2019, wie wir wissen, mehrere Aspekte auf dem Prüfstand stehen. Da macht es keinen Sinn, sich vorab bei einer einzelnen Frage festzulegen. Das haben Ihre Kollegen in Berlin Gott sei Dank auch so gesehen, die in der Koalitionsvereinbarung festgelegt haben, all diese Themen einschließlich des Solidaritätszuschlages im Zusammenhang zu diskutieren. Wenn Sie etwas anderes wollen, empfehle ich Ihnen: Sprechen Sie zuerst mit der Kanzlerin und mit Ihren Kollegen in Berlin!
Vielen Dank. - Zu Wort gemeldet hat sich von der CDU-Fraktion Adrian Mohr. Bitte schön, Herr Kollege!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Frau Geuter, ich finde es schon etwas widersprüchlich, dass Sie auf der einen Seite sagen, dass jetzt eigentlich gar nicht die richtige Zeit sei, diesen Antrag zu diskutieren, und man ihn nicht losgelöst betrachten könne, während Sie auf der anderen Seite sagen, dass die Rechtfertigung des Solidaritätszuschlages problematisch sei und man das Thema in die Diskussionen einbeziehen müsse. Ich finde sehr wohl, dass der Antrag zur rechten Zeit kommt, weil sich der Niedersächsische Landtag frühzeitig in die Meinungs- und Willensbildung einschalten kann und wir uns als Landesparlament daran beteiligen können.
Deshalb vielen Dank an die Kollegen der FDPFraktion für die Einbringung dieses Antrages! Bei einer inhaltlichen Bewertung erkennt man - bei aller Kritik am Handeln der jeweils anderen Seite, die zum Ausdruck gekommen ist -, dass es in diesem Landtag eine grundlegend übereinstimmende
Haltung zu diesem Thema gibt, nämlich dass es im Zuge der Neuverhandlungen der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern auf die Tagesordnung gehört, auch den Solidaritätszuschlag auf den Prüfstand zu stellen.
Das Aufkommen von 12 bis 13 Milliarden Euro aus dem Solidaritätszuschlag fließt derzeit komplett dem Bund zu; es ist angesprochen worden. Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, zu unterstreichen - es ist so noch nicht gesagt worden, auch wenn schon etwas zum Ursprung und zum Sachzusammenhang gesagt worden ist -, dass wir auch dank des Aufkommens aus dem Solidaritätszuschlag in den letzten 25 Jahren großartige Erfolge beim Aufbau Ost erzielen konnten. Ich finde, das darf man nicht ausblenden.
Wenn wir auf die Einführung des Solidaritätszuschlages im Jahre 1991 zurückblicken, der seinerzeit als zeitlich befristete Ergänzungsabgabe tituliert wurde, dann erkennen wir - Kollege Grascha hat es angesprochen -, dass sehr viel erreicht worden ist. Inzwischen gibt es aber bedeutsame verfassungsrechtliche Bedenken, die gegen eine weitere Erhebung des Solidaritätszuschlages sprechen, gerade wenn wir uns den Ablauf des Solidarpaktes II im Jahr 2019 vor Augen führen; dann sind auch der Länderfinanzausgleich und die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern insgesamt neu zu regeln. Herr Kollege Grascha hat auch Kritik - ich möchte diese Kritik unterstreichen - an der Vielfalt der neuen Verwendungsvorschläge geäußert; für etwas, was man in der jetzigen Form dauerhaft nicht mehr rechtfertigen kann: ein Soli für Bildungsausgaben, für die Sanierung oder den Neubau von Infrastruktur, für die Haushaltssanierung, ein Demografie-Soli.
Bei der Sanierung der öffentlichen Haushalte sowohl des Bundes als auch der Länder wird es interessant; denn der Solidaritätszuschlag fließt aufgrund gesetzlicher Regelungen komplett dem Bund zu. Wir hören aus Reihen dieser Landesregierung, dass eine Eingliederung in den allgemeinen Einkommensteuertarif überdacht werden sollte.