Protokoll der Sitzung vom 25.06.2014

Deshalb reicht es eben nicht aus, Briefe an die Landesregierung zu schreiben oder die Öffentlichkeit in Ausschüssen herzustellen. Hier im Parlament spielt die Musik; hier sitzen alle 137 gewählten Volksvertreter, und nur hier können Öffentlichkeit und Transparenz hergestellt werden.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Dazu, meine Damen und Herren, bedarf es in EUAngelegenheiten eines geordneten und gesetzlich normierten Verfahrens, eines Verfahrens, das genau festlegt, was wann vorgelegt werden muss, und es nicht der Regierung überlässt, welche Gegenstände von grundsätzlicher Bedeutung sind. Was von grundsätzlicher Bedeutung ist, wollen wir gerne selbst bestimmen.

Das zweite Anliegen betrifft folgende Frage: Was passiert denn, wenn eine solche Stellungnahme des Landtags nun beschlossen ist? Wird sie zu den Akten oder zur Kenntnis genommen? Dazu treffen wir die klare Aussage: Da, wo Gesetzgebungskompetenzen des Landtags auf andere übertragen werden sollen, ist die Stellungnahme des Landtags nach unseren Vorstellungen künftig bindend. Es soll keine Einigung zwischen Bund und Europa zulasten Dritter, nämlich zulasten unseres Landtags, geben. Da, wo unsere Rechte beschnitten werden sollen, sollen unsere Weisungen für die Landesregierung bei ihrem Stimmverhalten im Bundesrat bindend sein.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Ich denke, das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit; die derzeitige Rechtslage erlaubt aber etwas anderes. Und selbstverständlich sind wir als Parlamentarier davon betroffen.

Ich gebe zu, eine andere Aussage ist nicht ganz so klar. Wir sagen nämlich: Sind durch EU-Vorhaben ausschließlich Gesetzgebungszuständigkeiten betroffen - wenn Brüssel also versucht, in Konkurrenz zu unserer Gesetzgebungskompetenz zu entscheiden -, dann sollen die Beschlüsse des Landtages für die Landesregierung bindend sein, wenn dem nicht erhebliche Gründe des Landesinteresses entgegenstehen. Das ist ein Ausnahmetatbe

stand, eine Art Exit-Klausel, die - das gebe ich zu - wir nicht selbst erfunden haben. Denn man muss wissen: Ein ähnliches Gesetz ist in BadenWürttemberg bereits vor einigen Jahren beschlossen worden.

Es ist spannend, sich einmal die Protokolle über die Beratungen zu diesem Gesetz anzuschauen - das ist wirklich klasse. Das Gesetz - fast gleichlautend mit unserem Gesetzentwurf - ist dort von CDU, FDP, SPD und Grünen beschlossen worden. Und der einzige Redner, der in der Debatte mit einem einigermaßen kritischen Blick auf das Gesetz gesprochen hat, war der Vertreter der CDUgeführten Landesregierung.

(Zustimmung bei der CDU)

Meine Damen und Herren, hier geht es nicht um Parteipolitik, hier geht es nicht darum, wer gerade in der Regierung sitzt, sondern hier geht es um unser Selbstverständnis als Parlamentarier, um unsere Rechte. Die müssen wir gegenüber einer jeden Regierung durchsetzen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Ich stelle fest: Die Parlamentarier in BadenWürttemberg haben bei dieser Geschichte ganz besonderes Rückgrat bewiesen.

(Björn Thümler [CDU]: Gute Leute!)

- In der Tat, gute Leute, Herr Thümler, da haben Sie recht.

Dabei fällt mir der Kollege Geißler, der frühere Generalsekretär der CDU, ein. Er hat gestern die CDU-Fraktion besucht, und wir haben mit ihm über ein Mehr an Demokratie und Möglichkeiten einer größeren Bürgerbeteiligung diskutiert. Er hat folgenden Satz gesagt, den ich ganz spannend fand und den man an dieser Stelle eigentlich ganz gut einbauen kann: Alle Macht geht vom Volke aus, nicht von den Ministerien. - Ich füge hinzu: Volksvertreter, das sind wir; das ist nicht die Regierung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Toepffer. - Jetzt hat sich für die Fraktion der SPD der Kollege Hans-Dieter Haase gemeldet. Herr Haase, Sie haben das Wort. Bitte sehr!

Danke schön. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Toepffer, mit dem vorgelegten Gesetzentwurf versuchen Sie in der Tat, die Behandlung von EU-Angelegenheiten für die Zukunft zu verbessern, und nehmen dabei Bezug auf Baden-Württemberg und andere Länder.

Dennoch sage ich: Dieser Gesetzentwurf - er beinhaltet ja nicht nur eine einfache Gesetzesänderung, sondern auch eine Verfassungsänderung durch eine Ergänzung des Artikels 25 um einen Artikel 25 a - muss unter verschiedenen Aspekten diskutiert werden.

Ich glaube, uns allen hier im Landtag ist klar, dass Richtlinien oder andere Vorlagen der EU immer stärker die Gesetzgebungsarbeit des Bundes und der einzelnen Bundesländer betreffen. Aber - Sie selbst haben diese Frage gestellt - bedarf es gleich einer Gesetzesänderung, gar einer Verfassungsänderung? - Am Anfang vieler rechtspolitischer Debatten stehen doch folgenden Fragen: Ist es aufgrund der bisherigen Praxis zwingend, ein Gesetz zu ändern? Besteht eine Regelungslücke, die dringend geschlossen werden muss? Ist also der Gesetzgeber - in diesem Fall wir, der Landtag - tatsächlich zum Handeln gezwungen?

Denn es gilt doch wohl der Grundsatz, nichts zu ändern oder zu ergänzen, wenn nicht tatsächlich ein Regelungsbedarf erkannt wurde.

Dies gilt allemal für eine Ergänzung oder Änderung der Verfassung. Ich bin sicher, dass alle hier im Hause - zumindest eine sehr große Mehrheit - meine Auffassung teilen, dass die Verfassung nichts Beliebiges ist und nur dann angefasst werden sollte, wenn tatsächlich akuter Handlungsbedarf besteht. Niemals darf die Verfassung sozusagen im Rahmen einer einfachen Gesetzesänderung zur Spielmasse von Parlamenten werden.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, Ziel des Gesetzentwurfes ist es - Herr Toepffer hat es erläutert -, für die Zukunft in Niedersachsen die Grundlagen für ein bestimmtes Verfahren der Behandlung von EUVorlagen exakter und detaillierter zu regeln.

Nebenbei will man versuchen - das haben Sie nicht so formuliert -, die Regierung über ein quasiimperatives Mandat in ihrem Verhalten zu binden. Aber wir werden doch im Anschluss an den aktuel

len Tagesordnungspunkt sehen, dass die bisherigen Instrumente durchaus ausreichend sind, um eine Vorlage der EU - in diesem Fall zu der neuen Gesellschaftsform der SUP - zu behandeln. Wir werden eine Stellungnahme vorlegen, die im Übrigen gemeinschaftlich erarbeitet worden ist, und dann wird das sachgemäß abgearbeitet. Das Frühwarnsystem hat funktioniert. Die bisherigen Instrumente sind also durchaus ausreichend.

Das hat in meinen Augen in diesem Fall auch reibungslos funktioniert. Sowohl der zuständige Europaausschuss als auch der Rechtsausschuss und der Verbraucherschutzausschuss sind gehört worden. Die Regierung hat frühzeitig informiert, sodass wir umfassend und schnell diskutieren konnten und sogar mit einer gemeinsamen Beschlussempfehlung das Plenum erreicht haben. Ich glaube, das ist ein deutliches Zeichen für das Selbstbewusstsein dieses Parlaments.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Es muss also die Frage erlaubt sein: Wo liegt denn nun der gesteigerte Regelungsbedarf mit Blick auf diesen Gesetzentwurf? - Ich vermag ihn im Moment noch nicht zu erkennen, aber vielleicht erschließt er sich mir ja in den Beratungen im Ausschuss.

Natürlich haben alle die recht - einer von denen sitzt hinter mir -, die z. B. eine Verbesserung bei der Beteiligung an EU-Vorlagen erreichen wollen, hier Handlungsbedarf anmelden. Dazu weise ich auf die europapolitische Erklärung der Landtagspräsidenten hin. Insbesondere die Forderung nach Verlängerung der Fristen hat mir schon gefallen, wenn auch andere Dinge in dieser Erklärung durchaus diskussionswürdig sind.

Daran, ob das Ziel, das Sie formuliert haben, Herr Toepffer, tatsächlich nur mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf und der Verfassungsänderung erreicht werden kann, habe ich nach wie vor intensive Zweifel.

Meine Damen und Herren, noch einmal zum bisherigen Verfahren - Herr Toepffer hat es erklärt -: Das Parlament wird über die anstehenden Verfahren so zeitnah wie irgend möglich durch die Landesregierung informiert. Die zuständigen Ausschüsse werden beteiligt, werden, wenn gewünscht, informiert, umfassend informiert, es wird diskutiert, und das Parlament nimmt - so werden wir es in dieser Plenarsitzung erleben - abschließend Stellung, wenn das Parlament es will.

Sie sagten gerade, es habe in den Jahren Ihrer Zugehörigkeit zum Parlament nur einen Fall gegeben. Ja, das ist richtig. Aber das ist doch nicht deshalb so, weil wir kein vernünftiges System haben, sondern wir in ganz vielen Fragen - die letzten zehn Jahre waren, glaube ich, Sie in der Regierung - keine Notwendigkeit gesehen haben, dieses Verfahren mit den entsprechenden Beschlüssen einzufordern.

Dies alles, meine Damen und Herren, ergibt sich aus der gelebten Praxis des Artikels 25 unserer Verfassung. In meinen Augen hat sich diese Praxis bewährt - egal, wer die Regierungsmehrheit stellte. Es wurde in allen wichtigen Fragen unterrichtet, es wurde immer dann Stellung genommen, wenn es wirklich wichtig war oder ist. Ist das nicht ausreichend? - Nach dem Entwurf des Gesetzes wohl nicht. Aber stattdessen bieten Sie ein komplett formalisiertes Verfahren an, das enorme Arbeitskraft in den Häusern und bei uns im Parlament bindet.

(Dirk Toepffer [CDU]: Demokratie kos- tet!)

Und dann steht in dem Gesetzentwurf so schön: Kostenfolge: nein.

Wenn ich allein an die zusätzlichen Verwaltungs- und Arbeitsaufwände im Parlament und in der Verwaltung in den Häusern denke, dann ist allein hinter diesem Satz mehr als ein Fragezeichen erlaubt.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Wollen Sie das nach dem Aufwand bewerten?)

Ich weiß - ganz ruhig! -, dass andere Bundesländer den Weg des detaillierten Gesetzes gegangen sind. Hierzu sollten wir, bevor wir entscheiden, in der Tat Erfahrungsberichte einholen. Die gibt es in einigen Ländern. Wir können lernen. Vielleicht brauchen wir es am Schluss, vielleicht - was ich vermute - nicht.

Zuletzt zur Einführung des imperativen Mandats: Neben der Frage des grundsätzlichen Vertrauens zwischen Parlament und Regierung stellt sich für mich zumindest die Frage: Ist es im Interesse des Landtags, also von uns allen, die Regierung so zu binden, dass sie im Bundesrat nicht mehr frei verhandeln kann? Ist sie dann, wenn es darum geht, Kompromisse zu finden, gehindert, Allianzen zu bilden, um für das Land etwas Positives durchzusetzen? - Ich glaube insgesamt, nein.

Diese Bedenken - abgesehen von den grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken -

(Zuruf von Jens Nacke [CDU])

wollte ich hier zumindest einmal betonen, Herr Nacke. Ich glaube in der Quintessenz, dass dieser Entwurf zurzeit noch nicht überzeugend ist. Vielleicht ergeben sich in den Ausschussberatungen neue Aspekte, die auch mich bzw. uns überzeugen. Wir werden spannende Ausschussberatungen haben. Ich freue mich jetzt schon darauf.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Haase. - Kurz vor dem Ende Ihrer Rede kam noch die Wortmeldung von Herrn Toepffer zu einer Kurzintervention herein. Bitte sehr, 90 Sekunden!

Lieber Herr Haase, zunächst vielen Dank für die - wie ich finde - doch recht sachliche Entgegnung, die mir ein wenig Hoffnung macht. Ich denke, wir als Juristen werden das sauber diskutieren. Aber ich möchte Sie trotzdem, weil wir denn Juristen sind, in ein paar Punkten doch vielleicht korrigieren.

(Hans-Dieter Haase [SPD]: Ungern!)

Wir bringen hier keine Gesetzesänderung ein,

(Hans-Dieter Haase [SPD]: Ein neues Gesetz!)