sondern ein völlig neues Gesetz. Das Erfordernis ergibt sich eben daraus, dass es bisher noch gar nichts gab. Diskutiert worden ist nach § 62 a unserer Geschäftsordnung ein einziges Mal nicht während meiner Zugehörigkeit zum Niedersächsischen Landtag - das wären 6 Jahre -, sondern seit 19 Jahren. Die Landesregierung unterrichtet nicht über alle Vorhaben, sondern nur über solche von grundsätzlicher Bedeutung, wobei sie selbst bestimmt, was grundsätzlich ist und was sie nicht für grundsätzlich erachtet.
Noch einmal zur Notwendigkeit und der Regelungslücke: Das ergibt sich aus dem LissabonVertrag. Bis dahin haben Primärrechte in nationale Parlamente überhaupt keinen Einzug gefunden. Jetzt werden sie erstmalig erwähnt. Und ich denke, die Notwendigkeit ergibt sich insbesondere aus dem, was wir bei der letzten Europawahl erlebt haben.
Jetzt vielleicht noch eines mit auf den Weg: In dem wissenschaftlichen Aufsatz zum Thema „Können die nationalen Parlamente die EU-Organe mit dem Lissabon-Vertrag besser kontrollieren?“ - das ist das „Thought Paper V“ - schreibt der Autor - er gehört zur Kulturwissenschaftlichen Fakultät der Europa-Universität -:
„Inwieweit diese Option genutzt wird, hängt jedoch wesentlich vom Selbstverständnis der Parlamente in ihrem Verhältnis zur Regierung ab. So werden kontrollbewusste Parlamente anders agieren als Mitwirkungsparlamente.“
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde es ja immer schön, wenn Lerneffekte einsetzen. Zehn Jahre lang habe ich von diesem Selbstbewusstsein des Parlaments nicht viel mitbekommen.
Da sind einige Dinge durchgegangen, bei denen wir in der Tat hätten eingreifen sollen. Jetzt auf einmal, in der neuen Rolle, erkennen Sie vielleicht auch eine neue Rolle als Parlamentarier. Es sollte gut sein, wenn sich das verstetigt - auch in vielen Jahren unserer Regierung.
Erstens. Es ist keine Gesetzesänderung. - Natürlich nicht. Es ist ein neues Gesetz. Das weiß auch ich. Aber dennoch stellt sich bei jedem neuen Gesetz die Frage nach der Sinnhaftigkeit: Brauchen wir es? Ist es notwendig? Müssen wir eine Regelungslücke schließen? - Nur der Hinweis auf den Lissabon-Vertrag reicht mir dort - ehrlich gesagt - nicht aus. Aber das kann der GBD in aller Ruhe klären. Ich glaube, da werden wir miteinander sachlich umgehen.
- Ja. - Dieses grundsätzliche Misstrauen sollte, glaube ich, kein Parlamentarier haben. Sowohl ein Abgeordneter von der Opposition als auch ein Abgeordneter von einer Regierungsfraktion sollte zunächst einmal seiner Regierung mit Vertrauen entgegentreten.
Das sage ich in aller Deutlichkeit. Das, was Sie da formulieren, ist letzten Endes nichts anderes, als dass grundsätzlich die Regierung gewichtet, was wichtig sein könnte, und es überhaupt kein Vertun gibt.
Natürlich arbeiten wir eng mit unserer Regierung zusammen - ich hoffe, alle Abgeordneten tun das -, und wir werden sehr wohl informiert sein - da habe ich jedenfalls Vertrauen -, wenn es um elementare, wichtige Dinge für das Land Niedersachsen geht.
Ich habe aus der Praxis bislang nicht erleben müssen, dass das Verfahren so, wie es ist, wirklich negativ ist.
Lieber Herr Kollege Haase, Sie haben gerade vom Vertrauen des Parlaments in die Regierung geredet. Das ist sicherlich richtig, weil wir ja diesen sehr guten Ministerpräsidenten Stephan Weil haben.
Aber gleichwohl frage ich Sie jetzt nach Ihrem Verständnis der Aufgabe des Parlaments, die Regierung zu kontrollieren. Es kann doch nicht sein,
wie Sie sagen, dass das Parlament die Hände in den Schoß legt und nichts tut. Es muss doch parlamentarische Kontrolle stattfinden.
Ich glaube, die Aufgabe eines Parlamentariers ist mehr, als nur eine Kontrollfunktion auszuüben. Es ist ein Miteinander mit dem anderen Verfassungsorgan, gemeinsam dieses Land zu entwickeln. Dazu gehört - wie bei jeder Zusammenarbeit - Vertrauen, aber auch Vertrauen, das durch Kontrolle überwacht wird. Diese Aufgabe, diese ambivalente, doppelte Aufgabe haben wir zu leisten.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jens Nacke [CDU]: Es lie- gen zwei Verfahren beim Staatsge- richtshof wegen mangelnder Aus- kunftsbereitschaft, und ihr redet von Vertrauen!)
Danke schön. - Als nächster Redner hat sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Limburg gemeldet. Bitte sehr!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Europawahl am 25. Mai war eine eindrucksvolle Demonstration der europäischen Demokratie. Zum ersten Mal gab es europäische Spitzenkandidaten, zum ersten Mal europaweite Fernsehduelle und damit eine echte Europäisierung dieser Parlamentswahl.
Nun wird - Sie haben das gerade angesprochen, Herr Kollege Toepffer - über die Wahlbeteiligung gestritten. Es wird über das starke Abschneiden rechter Parteien und über vieles andere mehr diskutiert. Aber das alles kann doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht über die grundsätzliche
Es ist allerdings in der Tat bedauerlich, dass jetzt ausgerechnet von Einzelnen aus dem konservativen Lager infrage gestellt wird, ob der gewählte Spitzenkandidat der europäischen Konservativen, Jean-Claude Juncker, tatsächlich Kommissionspräsident werden kann. Ich möchte an dieser Stelle sagen: Ich bin froh, dass die europäische Sozialdemokratie geschlossen zum gewählten Verfahren steht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Demokratie in Europa wird - darauf ist bereits hingewiesen worden - nicht nur durch das Europaparlament gestaltet, sondern selbstverständlich auch durch die nationalen Parlamenten und Regierungen - in Deutschland durch den Bundestag und die Bundesregierung, die Landtage und die Landesregierungen sowie den Bundesrat.
Das ist das Wesen des deutschen Föderalismus, der sich im Übrigen im Institutionengefüge auf europäischer Ebene in ganz ähnlicher Form wiederfindet. Es ist gut, dass dieser Föderalismus mit dem Vertrag von Lissabon auch auf europäischer Ebene endlich ausdrücklich Berücksichtigung gefunden hat.
Der Bundesrat wird auch als Länderkammer bezeichnet. Wahrgenommen werden die Länderinteressen dort durch die Landesregierungen. Wollte man das ändern - lieber Kollege Toepffer, das wissen Sie selbstverständlich -, müsste man nicht die Landesverfassung, sondern das Grundgesetz ändern. Es gibt aber, meine ich, gute Gründe, den Landesregierungen in diesem Bereich einen großen Spielraum zu erhalten.
Das Regierungsgeschäft ist deutlich schnelllebiger als parlamentarische Verfahren. Das gilt auch bei Bundesratsberatungen über EU-Vorhaben. Eine strikte Bindung an Landtagsbeschlüsse, die möglicherweise zum Zeitpunkt der Entscheidung im Bundesrat bereits mehrere Wochen alt und damit überholt sind oder die die aktuellen Kompromisslinien im Bundesrat nicht berücksichtigen können,