Aber wenn man den Gesetzentwurf genau liest, stellt man fest, dass die CDU eine solch strikte Bindung gar nicht fordert. Vielmehr sieht er in solchen Fällen de facto weitreichende Spielräume für die Landesregierung vor - nur eben gekoppelt an umfangreiche Begründungs- und Darlegungspflichten. Solche Spielräume sind meines Erachtens bei jeder denkbaren Reform des derzeit bestehenden Systems im Bereich der EU-Beteiligung zwingend notwendig.
Wenn wir jetzt darüber diskutieren, ob und was wir am Verhältnis zwischen Landtag und Landesregierung verändern wollen, dann lohnt sich in der Tat - das ist angesprochen worden - ein Blick nach Baden-Württemberg. Dort gab es diese Verfassungsänderung bereits. Dort sind die Rechte des Landtags erweitert worden. Auf dem Papier hat der Landtag deutlich mehr Einfluss. In der Praxis aber bedeutet das auch ein gewaltiges Mehr an Verantwortung und Arbeit.
Wollen und können wir uns tatsächlich in jede EUVorlage hineinlesen? Ist es Teil unserer Aufgabe, quasi die besseren EU-Parlamentarier zu sein und auf alles noch einmal aus niedersächsischer Sicht draufzuschauen? - Es gab genug Fälle in den letzten Jahren, in denen auch aus Niedersachsen zu Recht lauter Protest nach Brüssel übermittelt wurde. Aber ein lautes Stoppsignal im Einzelfall ist etwas anderes als ein regelmäßiges und routiniertes Mitwirken an EU-Vorhaben. Dessen sollten wir alle uns bewusst sein.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion verschließt sich dem Ansinnen der CDU nicht grundsätzlich. Es ist aber aus unserer Sicht zwingend notwendig, dass wir, bevor wir die Beteiligungsmöglichkeiten des Landtages erweitern und ausbauen, die bestehenden Möglichkeiten nutzen. Erst wenn wir sie genutzt haben und feststellen, dass sie nicht ausreichen, sollten wir uns an Veränderungen machen.
Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. - Sodann folgt für die Fraktion der FDP der Kollege Horst Kortlang. Herr Kortlang, bitte sehr! Sie haben das Wort.
Verehrtes Präsidium! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Heute behandeln wir in erster Beratung ein Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung. Es geht hier zum einen um eine einfache Anpassung an den richtigen Sprachgebrauch. In der jetzt gültigen Verfassung steht nämlich „Europäische Gemeinschaft“. Aber seit dem Vertrag von Lissabon, der bekanntlich am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, müsste dort „Europäische Union“ stehen. Mit dem Ersetzen alleine ist es jedoch nicht getan. Denn der Vertrag von Lissabon regelt viel mehr. So wird ein neuer Artikel 25 a eingeführt.
Auch hat sich in der Arbeitsweise des Parlamentes sehr viel getan. Die Übertragung von Daten über den elektronischen Weg ist Standard geworden. Sie macht die Beteiligung aller einfacher und schneller. Wenn man schon daran geht, die Verfassung zu ändern, dann sollte man auch das berücksichtigen.
Wie wichtig die Beteiligung des Landtages in Angelegenheiten der Europäischen Union ist, zeigen gerade die Verhandlungen zum TTIP, die - darauf können Sie sich verlassen - ohne Beteiligung des Parlaments auf noch massivere Proteste gestoßen wären. Aber auch so relativ kleine Dinge wie der vorhin schon von den anderen Rednern erwähnte Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zu KMU machen deutlich, wie wichtig es ist, dass das Landesparlament so frühzeitig wie nur eben möglich über die Ideen und Vorhaben der EU unterrichtet wird.
Wir sind aufgefordert, besonders akribisch darauf zu achten, dass unsere Rechte nicht beschnitten werden. Wir Parlamentarier müssen dafür sorgen, dass die Interessen der Bürger richtig vertreten werden. Das können wir aber nur, wenn wir in das Beteiligungsverfahren so frühzeitig wie möglich eingebunden sind und genügend Zeit haben, um mit dem Bürger zu diskutieren.
Demokratie - da werden Sie mir recht geben - lebt vom Mitmachen. Die Verfassungsänderung ist für uns einsichtig und eigentlich auch notwendig, um dem eben geschilderten Ziel näher zu kommen. Über uns Parlamentarier sollen sich die Bürger in erster Linie einbringen können. So kommt es zu
All diesem dient dieses Gesetz. Sicher: Es hätte schon früher kommen sollen. Aber es ist gut, dass wir es jetzt angehen und auf den Weg bringen.
Wie es sich gehört, wird der Entwurf nun in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung überwiesen und dort unter Mitberatung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen eingehend beraten werden. Darauf freuen wir uns schon. Ich hoffe auf sachliche Diskussionen. Vielleicht kommt ja ein Weg dabei heraus, der für uns alle gangbar ist.
Wir danken auch, Herr Kollege Kortlang. - Mir liegen einstweilen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die erste Beratung beendet.
Meine Damen und Herren, es ist vorgeschlagen, dass federführend der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung beraten soll, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Wenn so verfahren werden soll, bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute Morgen einvernehmlich beschlossen, an dieser Stelle einen Tagesordnungspunkt einzuschieben, nämlich
Zusätzlicher Tagesordnungspunkt: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter – COM (2014) 212 final (Bundes- ratsdrucksache 165/14) - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung - Drs. 17/1649
In dieser nach § 62 a Abs. 3 unserer Geschäftsordnung vorgelegten Beschlussempfehlung zu einem sogenannten EU-Vorhaben empfiehlt Ihnen der Ausschuss einstimmig, die dort formulierte
Für die Fraktion der SPD hat sich die Ausschussvorsitzende, Frau Petra Emmerich-Kopatsch, zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort. Bitte sehr!
Herr Präsident, ich danke herzlich für die Erteilung des Wortes. Aber die Ausschussvorsitzende ist die Kollegin Pieper.
Wie gerade besprochen, beschäftigt sich der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung sehr ausführlich mit Vorschlägen und Gesetzesvorhaben der EU, so auch mit dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter, kurz: SUP.
An dieser Stelle möchte ich mich namens der SPD-Fraktion für die ausgezeichnete Unterrichtung durch die beteiligten Mitarbeiter der Landesministerien bedanken.
Ihre Stellungnahmen ermöglichen uns jeweils eine gute Beratung im Ausschuss und haben bei uns regelmäßig wesentlich zur Meinungsbildung beigetragen.
Die erste Annahme des Freistaates Bayern zu diesem Regelungsentwurf, dass die Subsidiarität betroffen sein könnte, erwies sich als nicht richtig. Jedoch hat die beabsichtigte Gesellschaftsform mit nur einem Gesellschafter u. a. gravierende Auswirkungen auf das bestehende Unternehmensrecht der Bundesrepublik.
Wer z. B. ein Unternehmen oder eine Tochtergesellschaft im europäischen Ausland online gründen kann, und das mit nur 1 Euro Stammkapital, hat zwar gegenüber den hier gültigen Regularien der
Bleibt es aber bei der Richtlinie in der geplanten Form, so sehen wir aus rechtstaatlicher Sicht erhebliche Probleme. Ich glaube, da spreche ich für den ganzen Ausschuss, Frau Pieper. Der Verbraucher kann dann nicht mehr erkennen, ob der Unternehmer jemals in der Lage sein wird, seine Verpflichtungen und die an ihn gerichteten Forderungen zu erfüllen, zumal eine Pflicht zur Bildung von Rücklagen gar nicht vorgesehen ist. Auch kann niemand sicher sein, dass die Identität des Gründungsgesellschafters mit der Wirklichkeit übereinstimmt - das ist die höfliche Formulierung dieses Tatbestandes -, da eine Überprüfung der wahren Identität innerhalb der drei Tage bis zur Eintragung der Gesellschaft nicht stattfinden kann und auch nicht vorgesehen ist. Es ist somit zu erwarten, dass die SUP auch von Menschen mit betrügerischen Absichten genutzt werden könnte. Das kann kein Sinn einer Regelung sein, schon gar nicht der einer Neuregelung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es bestehen also vielfältige Möglichkeiten der Umgehung von bestehenden nationalen Vorschriften wie z. B. des Gläubigerschutzes, unseres Handelsregisterrechts und der Steuerpflicht. Hier ist insbesondere die Umgehung der Umsatzsteuerpflicht zu nennen. Ich erinnere an die ganzen Karussellgeschäfte, die wir schon mehrfach besprochen haben.
Für uns als SPD sind die Möglichkeiten zur Aushöhlung der Arbeitnehmermitbestimmung ein ganz wesentlicher Ablehnungsgrund. Sie könnte fast vollständig außer Kraft gesetzt werden durch die Wahl des Satzungssitzes in einem Land der Gesellschaft, das die niedrigsten Standards aufweist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Vereinheitlichung der Rechtsnormen und Standards auf dem höchsten Niveau in Europa ist nicht vorgesehen. Daher ist es gut, dass sich sowohl der Unterausschuss „Verbraucherschutz“ als auch der Rechtsausschuss der Meinung des Europaausschusses angeschlossen haben und diesen Entwurf ablehnen, zumindest aber diese Gesellschaftsform mit nur einem Gesellschafter sehr kritisch sehen.
Der Landtag hat sich sehr ausführlich mit dem Vorschlag beschäftigt und bekräftigt seine Meinung heute - wie ich weiß - mit einer einstimmigen Beschlussempfehlung. Bislang hat sich das aus
unserer Sicht als ein gutes Verfahren erwiesen. Wir haben gut beraten. Es waren angenehme und vor allem konstruktive Beratungen. Aus unserer Sicht als SPD ist die Landesregierung bzw. sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihrer Informationspflicht in jeder Weise nachgekommen. Die Beteiligungsrechte des Landtags sind in jedem Falle gewahrt worden. Uns sind die Stellungnahmen zeitnah, ausführlich und fachlich fundiert zugeleitet worden, wie es auch in der Vergangenheit war.
Wenn Herr Toepffer sagt, wir hätten unsere Rechte nicht wahrgenommen, so erinnere ich daran, dass wir die Belange der EU auch über Drucksachen der Kommission hinaus wahrgenommen haben, indem wir uns durch Entschließungsanträge in Verfahren eingeschaltet haben - ob es zum Beihilfeverfahren des EEG war oder bei TTIP, dem Freihandelsabkommen mit der USA, welches abgeschlossen werden soll. Auch TiSA, was wir uns in naher Zukunft vornehmen werden, verdient sicherlich besondere Aufmerksamkeit.
Aus unserer Sicht ist das Verfahren transparent. Der Ausschuss macht aus meiner Sicht gute Arbeit und ist sehr fleißig. Die Landesregierung unterrichtet ordentlich und berät uns. Bevor solche pseudoliberalen Gründungsmechanismen Einzug halten, würden wir uns wünschen, dass Sie sich mit Kollegen Ihrer Parteienfamilien in Europa unterhalten. Das könnte vielleicht auch schon helfen.
Ich fasse zusammen: Ich persönlich sehe kein Informationsdefizit und kein Beteiligungsdefizit. Aber ich freue mich auf die weitere Arbeit im Ausschuss, weil ich die wirklich gut finde.
Vielen Dank, Frau Emmerich-Kopatsch. - Verehrte Frau Pieper, wir bitten um Nachsicht. Wir waren einem Übermittlungsfehler aufgesessen. Natürlich sind Sie die Ausschussvorsitzende.