Protokoll der Sitzung vom 25.06.2014

Vielen Dank, Frau Emmerich-Kopatsch. - Verehrte Frau Pieper, wir bitten um Nachsicht. Wir waren einem Übermittlungsfehler aufgesessen. Natürlich sind Sie die Ausschussvorsitzende.

Auf den Beitrag von Frau Emmerich-Kopatsch gibt es jetzt eine Kurzintervention vom Kollegen Toepffer. Bitte sehr, Sie haben 90 Sekunden.

(Zuruf von der SPD: Aber morgen gibt es das nicht mehr, die Kurzintervention!)

Ich sehe, dass die Arbeitsverweigerung weit geht.

Liebe Frau Emmerich-Kopatsch, sehr geehrte Frau Kollegin, ich habe Ihrem Wortbeitrag entnommen, dass Sie sich offensichtlich durch meinen Wortbeitrag in irgendeiner Weise persönlich betroffen gefühlt haben. Es lag mir fern, einer Kollegin oder einem Kollegen hier vorzuwerfen, sie oder er hätte in der Vergangenheit nicht genug gearbeitet oder nicht genug getan.

Es ist lediglich so, dass ich mir die Frage stelle, warum man vor 19 Jahren die Geschäftsordnung für ein Verfahren geändert hat, das lediglich ein einziges Mal zur Anwendung gekommen ist. Sie wissen, das, was wir mit TTIP diskutiert haben - Entschließungsanträge etc. -, ist etwas völlig anderes als das §-62-a-Verfahren der Geschäftsordnung.

Aber daran, dass Sie in den letzten Jahren fleißig waren, habe ich nicht den geringsten Zweifel.

Danke schön, Herr Toepffer. - Frau Kollegin Emmerich-Kopatsch, wollen Sie replizieren?

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Das war Lob genug! - Weitere Zurufe von der SPD)

Ich sehe, Sie sind sprachlos vor Glück. - Danke schön.

Meine Damen und Herren, es hat sich jetzt für die Fraktion der CDU Herr Kollege Volker Meyer gemeldet. Herr Meyer, bitte sehr! Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im April dieses Jahres stand an dieser Stelle der Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert. Er stellte in seiner Rede dar, in welcher Form der Parlamentarismus in unserem Lande eigentlich gelebt werden soll. Er warb geradezu für den Parlamentarismus. Er forderte alle Parlamente auf, sich aktiv einzumischen, nicht nur in die Belange des jeweiligen eigenen Landes, sondern auch in die Angelegenheiten des Bundes und der Europäischen Union, soweit sie denn unsere Länder berühren.

Der Kollege Toepffer sprach eben das Informationsrecht des Parlaments bei EU-Angelegenheiten

an und betonte noch einmal die alleinige Entscheidung der Landesregierung. Ob dies für das Selbstverständnis und einen lebendigen Parlamentarismus in Zukunft ausreichend ist, darf aus unserer Sicht bezweifelt werden.

(Zustimmung bei der CDU)

Mit der Richtlinie des Parlaments und des Rates über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter liegt uns hier ein Musterbeispiel für einen Richtlinienentwurf vor, bei dem es sich nicht nur lohnt, näher hinzuschauen, sondern der uns auch inhaltlich geradezu dazu herausfordert, etwas dazu zu sagen. Wir glauben - der Kollege Toepffer hat es angesprochen -, dass wir dies in Zukunft wesentlich öfter machen und unsere Rechte als Legislative wesentlich stärker in diese Prozesse einbringen sollten. Herr Haase und Frau Emmerich-Kopatsch, ich glaube, ein reines Informationsrecht ist hierfür nicht ausreichend.

(Beifall bei der CDU)

Schaut man sich die Zielsetzung dieser Richtlinie an, so sieht man, dass besonderer Wert auf eine schnelle, einfache und kostengünstige Unternehmensgründung gelegt wird. Hinzu kommen ein harmonisiertes Eintragungsverfahren und die Möglichkeit der Onlineeintragung mit einem einheitlichen Standardformular für die Satzung sowie ein niedriges Mindestgründungskapital. Dieses grundsätzliche Ziel kann man zunächst einmal teilen. Wenn man sich den Richtlinienentwurf näher anschaut, kommt man jedoch sehr schnell zu der Erkenntnis: Er ist gut gemeint, aber schlecht gemacht. - Warum dies so ist, meine Damen und Herren, möchte ich Ihnen kurz an einigen Punkten erläutern.

Zunächst einmal ist es aus unserer Sicht völlig unverständlich, dass im Jahr 2008 eine Richtlinie fast gleichen Inhalts eingereicht, von den Mitgliedstaaten jedoch abgelehnt wurde. Die EU zog diese Richtlinie Anfang 2014 zurück und brachte nur wenige Monate später eine ähnliche Richtlinie wieder auf den Markt.

Durch die fehlende Rechtsberatung bei Unternehmensgründungen besteht die Gefahr, dass die Unternehmensgründer nicht umfassend über die Chancen und Risiken der Gründung bzw. der Wahl ihrer Unternehmensform informiert sind. Hinsichtlich der kurzen Eintragungsfrist ist zu berücksichtigen, dass eine ernsthafte Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen, insbesondere der Prüfung der Identität der Gründungsgesellschafter, nicht

möglich ist. Frau Emmerich-Kopatsch hat es angesprochen. Hierdurch könnte betrügerischen Anmeldungen unter falscher Identität Vorschub geleistet werden.

Die Gesellschaft soll lediglich über ein Startkapital von 1 Euro verfügen. Gewinne, soweit sie denn in den Anfangsjahren überhaupt anfallen, müssen nicht vollumfänglich im Unternehmen verbleiben, sondern können bis zu der Höhe ausgeschüttet werden, dass die Verbindlichkeiten noch erfüllt werden. Dies stellt einen absolut unzureichenden Gläubigerschutz dar. Durch die Möglichkeit der Aufspaltung des Registersitzes und des Unternehmersitzes besteht die Möglichkeit, nationale Regelungen zur Unternehmensmitbestimmung, zum Kündigungsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder auch zum Verbraucherschutz zu umgehen.

Da es nur wenige einheitliche Rechtsvorgaben in der Richtlinie gibt, ist zu befürchten, dass die angestrebte Harmonisierung im Ganzen in der EU überhaupt nicht zu erreichen ist. Weiterhin dürfte es Probleme im Besteuerungsverfahren geben, gerade wenn es um die Umwandlung oder Auflösung einer GmbH und die Neugründung einer SUP im Ausland geht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese wenigen Punkte und ein nicht erkennbarer Bedarf für diese Gesellschaftsform machen deutlich, dass wir die Landesregierung bitten sollten, die Bedenken des Landtags gerade bei den angesprochenen rechtlichen und verbraucherschutzrelevanten Aspekten durch ihr Stimmverhalten zu berücksichtigen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, bei den GRÜ- NEN und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Meyer.

Meine Damen und Herren, bevor wir die Beratung fortsetzen, will ich unserer sicherlich gemeinsamen Auffassung Ausdruck verleihen, dass wir uns immer freuen, wenn ehemalige Kolleginnen und Kollegen die Verbindung zum Landtag halten und sich für unsere Debatten interessieren. Ich darf herzlich Herrn Landtagspräsident a. D. Professor Dr. Wernstedt, begleitet von Herrn Dr. Domröse, begrüßen.

(Beifall)

Meine Damen und Herren, jetzt hat sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Maaret Westphely zu Wort gemeldet. Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich freue mich, dass wir nach einer ausführlichen Beratung im Europaausschuss und im Rechtsausschuss zu dieser gemeinsamen Empfehlung gekommen sind. Da sie inhaltlich der Beratung durch das Niedersächsische Justizministerium entspricht, bin ich davon überzeugt, dass sich die Landesregierung in diesem Sinne voll und ganz im Bundesrat einbringen wird.

Das Problem an dem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission ist, dass er weder ein Beweis für eine konsistente Politik auf europäischer Ebene ist noch den fairen Wettbewerb im Blick hat;

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung von Dirk Toepffer [CDU])

denn die Kombination aus mangelnder Identitätsprüfung, mangelnder Kapitaldeckung und möglicher Sitzaufspaltung ist ein Einfallstor für organisierte Kriminalität und Steuerhinterziehung.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung von Dirk Toepffer [CDU])

Damit steht der Richtlinienvorschlag im krassen Widerspruch zur Verschärfung der Geldwäschebekämpfung. Dafür ist die Schaffung eines transparenten Registers geplant, in dem die wirtschaftlichen Eigentümer einer Gesellschaft festgestellt werden müssen. Gleichzeitig aber ein Registrierungsverfahren ohne Identitätskontrolle einzuführen, ist ein Widerspruch in sich und geradezu absurd.

(Zustimmung bei der FDP)

Aber der Richtlinienvorschlag ist aus unserer Sicht auch in der Sache überflüssig. In Deutschland gibt es bereits die Möglichkeit, eine Gesellschaft mit nur einem Gesellschafter und geringem Stammkapital zu gründen, und zwar in der Rechtsform der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft, dann aber mit ordentlicher Identitätsfeststellung.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Richtig!)

Auch der Anspruch der Vereinheitlichung, der von der Europäischen Kommission vorgetragen wird, ist nur schwer nachvollziehbar. Da es sich um den Entwurf einer Richtlinie handelt, würde die Umset

zung in nationales Recht im Ergebnis wahrscheinlich 28 Ausprägungen einer Rechtsform bringen.

Es ist daher sehr zu hoffen, dass der Vorschlag den gleichen Weg nimmt wie das ähnliche, gerade an der Kritik gescheiterte und zurückgezogene SPE-Vorhaben. Der Widerstand ist deswegen sinnvoll und hoffentlich erfolgreich.

An dieser Stelle möchte ich mich auch bei Herrn Toepffer bedanken, der den Wortlaut der Empfehlung sehr schnell auf den Weg gebracht hat. Das ist nötig; denn die Bundesratsbefassung findet schon am 11. Juli 2014 statt. Deswegen müssen wir heute über die Stellungnahme beschließen.

Dass sich die CDU dieser Sache angenommen hat, ist gut; denn schließlich ist der zuständige EUBinnenmarktkommissar ein Politiker der christdemokratischen EVP, nämlich Michel Barnier.

Ich freue mich, dass wir hier in Niedersachsen in dieser Sache einer Meinung sind, und bitte um Zustimmung zu der Empfehlung.

Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der CDU und bei der SPD)

Danke schön, Frau Westphely. - Jetzt hat sich für die Fraktion der FDP Herr Kortlang noch einmal gemeldet. Redezeit: noch drei Minuten.

Verehrtes Präsidium! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine Damen, meine Herren! Es ist die Frage, wozu dieses vereinfachte Gründungsverfahren gut sein soll. Das allgemeine Ziel schneller, einfacher und unbürokratischer Verfahren teilen wir Liberale grundsätzlich. Uns erschließt sich aber nicht, warum davon nur SUPs profitieren sollen.

Eine beschränkte Haftung statt einer umfänglichen Haftung sehen wir Liberale ebenfalls kritisch. Freiheit funktioniert nur, wenn diese mit Verantwortung für das eigene Handeln einhergeht.

Der Entwurf der Kommission erkennt zwar die Probleme, dass Verfahren in Europa und insbesondere in Deutschland zu langsam, zu kompliziert und zu bürokratisch sind. Statt aber das bürokratische Dickicht zu lichten, flüchtet sich die Kommission in eine neues Dickicht.