Protokoll der Sitzung vom 25.06.2014

(Beifall)

Gestatten Sie mir, Frau Präsidentin, dass ich hier ausdrücklich auch Vertreterinnen und Vertreter der sudanesischen Flüchtlinge vom Weißekreuzplatz begrüße, weil es in den vielen Gesprächen, die die Fraktionen auch hier vor Ort in Hannover mit den Flüchtlingen geführt haben, eine ganz zentrale Forderung war und ist, die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen zu verbessern - vor Ort, in den Kommunen, aber auch insgesamt. An dieser Stelle herzlich willkommen!

Eine wichtige Forderung - das haben wir gerade gehört - wird nach intensiver Debatte in den Ausschüssen vielleicht eine breite Zustimmung bekommen. Viele Anregungen sind schon in der ersten Beratung gekommen. Ich denke, dass wir den Antrag hier gemeinsam noch gestalten können.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Eines muss natürlich vorweg gesagt werden: Die Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge ist, wie wir gehört haben, nicht gleichgestellt mit der der hier lebenden Bevölkerung. Das universelle Menschenrecht auf uneingeschränkten Zugang zum Gesundheitssystem ist nicht gewährleistet. Es ist ein Privileg für diese Menschen. Warum ist das so? Warum haben wir diese Schwierigkeiten vor Ort? Warum ist es regional so unterschiedlich, von Bundesland zu Bundesland so unterschiedlich? Wieso sind Menschen von Sachbearbeitern abhängig, um überhaupt einen Krankenschein zu bekommen? Wieso haben wir Fälle, in denen Behandlungen oder die Kosten für die Behandlung abgelehnt wurden? - Frau Joumaah, wir haben eine Vielzahl von Gerichtsurteilen, die genau das leider dokumentieren - dass die Kosten vom Sozialamt nicht nachträglich übernommen wurden, dass Krankenscheine nicht gewährt wurden. Es gibt hierzu höchstrichterliche Rechtsprechung. Wir versuchen in Niedersachsen nichts anderes, als das nachzuvollziehen, um das zu reparieren, was auf Bundesebene leider Gesetz ist. Das ist das Asylbewerberleistungsgesetz. Deshalb bleibt die zentrale Forderung auch dieser Koalitionsfraktion, dass das Asylbewerberleistungsgesetz, das auch im Gesundheitsbereich immer noch diskriminierend und ausschließend wirkt, endlich abgeschafft wird.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Aktuell hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf vorgelegt - nur wenig Gutes, umso mehr Schlechtes. Es bleibt beim Vorrang des Sachleistungsprinzips und bei

den Möglichkeiten der Leistungskürzung in § 1 a des Asylbewerberleistungsgesetzes, und es gibt leider auch keinerlei Verbesserungen bei der Gesundheitsversorgung. Umso wichtiger ist dieser Antrag hier in Niedersachsen. Das Asylbewerberleistungsgesetz ist die in Gesetzesform gegossene Diskriminierung von Flüchtlingen und Asylsuchenden. Es ist immer noch ein Sondergesetz innerhalb Europas.

Wir Grüne fordern, dass Schutzsuchende Teil des sozialen Sicherungssystems werden. Denn das Existenzminimum eines Menschen hat mit seinem Aufenthaltsstatus nichts zu tun. Jeder Mensch hat das Recht auf uneingeschränkten Zugang.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig klargestellt, dass die Grundaussage unserer Verfassung - ich zitiere - „Die Menschenwürde ist unantastbar“ für den gesamten Geltungsbereich des Grundgesetzes gilt. Auch wenn sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in erster Linie zur Verfassungsgemäßheit der Höhe der Grundleistungssätze geäußert hat, lassen die Hinweise des Bundesverfassungsgerichts nur den Schluss zu, dass die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes überfällig ist.

(Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, Asylsuchende brauchen endlich einen Zugang zur Krankenversicherung. Sie dürfen nicht nur in Notfällen behandelt werden, sondern haben ein Recht auf umfassende medizinische Versorgung. Gerade Asylsuchende leiden aufgrund ihrer Vorgeschichte häufig unter physischen und psychischen Symptomen, die behandlungsbedürftig sind. Die nicht sachgerechte Einschränkung der medizinischen Behandlung auf sogenannte Notfälle führt häufig erst zu einer Ausbildung massiver, lebensbedrohlicher Krankheiten. Durch eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung können solche Zustände verhindert werden.

(Glocke der Präsidentin)

Würden die Kommunen nicht so viele Arbeitsverbote erteilen, wären die Personen im SGB-Bezug krankenversichert und könnten arbeiten. Dann hätten wir auch nicht diese Belastung der Kommunen, diese Kostenlast, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Der anonyme Krankenschein stellt eine Möglichkeit dar, Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus den Zugang zu medizinischer Versorgung zu erleichtern und sie nicht der Gefahr der Entdeckung auszusetzen. Dabei darf, wie der Kollege Dr. Pantazis gesagt hat, die Anonymisierung keinen Missbrauch befördern. Das haben wir im Blick. Das hat der Kollege ausführlich dargestellt.

Frau Kollegin, Sie müssen zum Schluss kommen!

Ja. - Meine Damen und Herren, wir erinnern uns: Im April kam es zum tragischen Tod des kleinen Joshua in Hannover. Der Fall erinnerte an den Fall des Flüchtlingskindes Leonardo Petrovic, der in der bayerischen Erstaufnahmeeinrichtung Zirndorf fast verstorben wäre. Die Fälle haben eine bundesweite Debatte zur gesundheitlichen Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern ausgelöst. Der tragische Tod zeigt die diskriminierende und tückische Wirkung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Meine Damen und Herren, wir fordern einen diskriminierungsfreien Zugang für Flüchtlinge und eine Gleichbehandlung bei der Krankenversorgung. Das Grundgesetz ist migrationspolitisch nicht relativierbar. Solange wir das Asylbewerberleistungsgesetz haben, hoffe ich auf breite Zustimmung zu unserem Antrag.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank. - Für eine Kurzintervention hat nun Frau Kollegin Joumaah das Wort. Bitte! Sie haben anderthalb Minuten.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich möchte nur kurz auf einen bestimmten Passus eingehen. Frau Polat, Sie haben mich persönlich angesprochen. Wir stimmen im Grunde in vielen Punkten überein. Ich muss aber eines klarstellen. Dazu möchte ich aus Ihrem Antrag, der uns vorliegt, zitieren, weil Sie das eben infrage gestellt haben:

„Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus“

- das sind die Menschen, die sich illegal hier befinden -

„stehen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die gleichen medizinischen Leistungen zu wie Menschen mit definiertem Aufenthaltsstatus. Theoretisch wäre es für sie möglich, die Kosten für eine medizinische Behandlung bei akuten Erkrankungen oder Schmerzen nach dem AsylbLG über das Sozialamt abzurechnen.“

Dann kommt der Passus, den ich eben schon betont habe: Dass sie das nicht tun, weil dies für sie Konsequenzen hat oder ihnen die Abschiebung droht. Aber wir dürfen fairerweise auch nicht den Eindruck erwecken, dass diese Menschen - vor allem in Notfällen - ohne jede medizinische Versorgung dastehen. Dem ist glücklicherweise nicht so, und das wäre auch ganz schlimm.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Frau Polat möchte nicht antworten. Dann rufe ich für die Landesregierung Frau Sozialministerin Rundt auf. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße diesen Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, weil er die medizinische Versorgung von allen Menschen insbesondere hier in Niedersachsen sicherstellen will. Lassen Sie mich ganz kurz darstellen, welche Personengruppen und welche konkreten Maßnahmen Gegenstand dieses Entschließungsantrags sind.

Zum einen sind dies die Empfängerinnen und Empfänger von Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wie Asylbewerber und sogenannte Geduldete. In einem ersten Schritt soll diesen als Ersatz für die bisher auszugebenden Behandlungsscheine eine elektronische Gesundheitskarte zur Inanspruchnahme von ärztlichen Leistungen übergeben werden. In Bremen und Hamburg wird die Karte bereits mit Erfolg eingesetzt. Die neue Gesundheitskarte erleichtert den Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz den Zugang zu den Gesundheitsleis

tungen, und zwar zu den in diesem Gesetz vorgesehenen Gesundheitsleistungen. Das heißt, wir verhindern hier ein Scheitern an bürokratischen Hürden oder an Verständigungsproblemen.

Die Gesundheitskarte kann allerdings nur eine Lösung für den Personenkreis sein, der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält und den Leistungsbehörden damit bekannt ist. Für Menschen ohne Papiere benötigen wir andere Lösungen.

Damit komme ich zum zweiten Punkt. Für diese Menschen, die aus Angst vor Abschiebung nicht zum Arzt gehen, müssen wir eine Lösung außerhalb des bestehenden Systems finden.

Das Thema wurde bereits 2007 vom Deutschen Institut für Menschenrechte durch die Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität aufgegriffen und diskutiert. Dabei wurde die medizinische Versorgung mittels anonymisierten Krankenscheins als ein Ansatzpunkt zur Verbesserung der medizinischen Versorgung angesehen. Grundsätzlich - so führt die Bundesarbeitsgruppe aus - liege das Problem der defizitären Gesundheitsversorgung von Menschen ohne Papiere nicht im Fehlen von Rechtsansprüchen, sondern in der Angst der Betroffenen vor den Meldepflichten nach dem Aufenthaltsgesetz.

Bereits seit dem Oktober 2013 gibt es deshalb eine Initiative. Deutschland hat sich in völkerrechtlich bindenden Abkommen zum Menschenrecht auf einen Zugang zur gesundheitlichen Versorgung unabhängig von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Aufenthaltsstatus bekannt. Das Grundproblem der Illegalität ist damit - da muss ich Frau Joumaah recht geben - naturgemäß nicht gelöst. Neben den individuellen Folgen werden nicht nur höhere Kosten für die Gemeinschaft verursacht, sondern das Ganze hat auch schwerwiegende Folgen z. B. für die Chronifizierung von Krankheiten.

Das heißt, wir müssen über Anlauf- oder Vergabestellen, über kooperierende Arztpraxen, Gesundheitszentren oder Ähnliches Sprechstunden anbieten können. Eine solche Clearingstelle könnte in der Tat auch dazu beitragen, Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus Gesundheitsleistungen zu vermitteln und zusätzlich möglicherweise den Aufenthaltsstatus positiv zu klären. Es ist und bleibt aber zu betonen, dass in einem Land mit einem so gut entwickelten Sozial- und Gesundheitssystem wie der Bundesrepublik Deutschland für alle Men

schen, die hier wohnen, eine angemessene Gesundheitsversorgung selbstverständlich sein muss.

Für eine solche Clearingstelle planen wir derzeit die Haushaltsmittel 2015, werden uns auch gerne für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen und der Gesetzgebung auf Bundesebene einsetzen. Ich denke, dass wir hier zu einer gemeinsamen Beratung kommen, ist ein starkes Signal für ein humanitäres und weltoffenes Niedersachsen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir sind am Ende der Beratung angelangt.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist so beschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 16: Abschließende Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren - Organstreitverfahren nach Art. 54 Nr. 1 der Niedersächsischen Verfassung und § 8 Nr. 6 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof wegen Verletzung des Rechts auf Aktenvorlage nach Art. 24 Abs. 2 Satz 1 der Niedersächsischen Verfassung - StGH 1/14 - I. der Mitglieder des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages 1. Mechthild Ross-Luttmann, MdL, 2. Thomas Adasch, MdL, 3. Christian Calderone, MdL, 4. Karl-Heinz Klare, MdL, 5. Volker Meyer, MdL, 6. Lutz Winkelmann, MdL, II. der Fraktion der CDU im Niedersächsischen Landtag, vertreten durch den Vorsitzenden Björn Thümler, MdL - Antragsteller - Prozessbevollmächtigter: Parlamentarischer Geschäftsführer Jens Nacke, MdL, CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1, 30159 Hannover, gegen die Niedersächsische Landesregierung, vertreten durch den Ministerpräsidenten Stephan Weil, Planckstraße 2, 30169 Hannover - Antragsgegnerin - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 17/1588

Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen empfiehlt, von einer Äußerung gegenüber dem Staatsgerichtshof abzusehen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Tagesordnungspunkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre und sehe keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.