Zur geschützten Ausstellung dieser anonymen Krankenscheine wird eine Anlauf- und Vergabestelle eingerichtet. Dabei darf die Anonymisierung nicht durch Missbrauch zur Übertragbarkeit führen, und der Krankenschein muss daher einer konkreten Person zugeordnet sein. Neben einer originär medizinischen Konsultation soll ergänzend eine Beratung vermittelt werden, die auf eine Legalisierung und den Ausstieg aus der Illegalität gerichtet ist. Ich möchte hierbei betonen, dass es mir als Arzt auch wichtig ist, dass diese Stelle unter ärztlicher Leitung stehen und somit der entsprechenden Schweigepflicht unterliegen wird.
Die Abrechnung der Gesundheitsleistungen im Rahmen dieses Modellversuchs soll ebenfalls anonym und über einen Fonds gebunden erfolgen. Nach Ablauf eines Zeitraums von drei Jahren ist ferner unter Einbeziehung anderer Modellprojekte eine kritische Evaluation vorgesehen.
Hinsichtlich der Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus fordern wir die Landesregierung ferner abschließend auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Übermittlungspflichten gemäß § 87 des Aufenthaltsgesetzes auf die öffentlichen Stellen beschränkt werden, die der Gefahrenabwehr und der Strafrechtspflege dienen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, eine herzliche Bitte zum Schluss: Lassen Sie uns Humanität im Umgang mit Flüchtlingen üben. Die Erfahrungen unserer eigenen Geschichte mit Millionen Vertriebenen und Flüchtlingen gebietet es. Lassen Sie uns dabei die medizinische Versorgung von Flüchtlingen in Niedersachsen neu organisieren und sicherstellen. Kurz: Im Namen der Menschlichkeit - lassen Sie uns anpacken und besser machen.
Vielen Dank, Herr Kollege Pantazis. - Für die CDUFraktion hat nun Frau Abgeordnete Joumaah das Wort. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Pantazis, ich denke, ich spreche auch in Ihrem Namen, wenn wir auch den übrigen Geehrten des Niedersächsischen Integrationspreises gratulieren. Ich war wie Sie bei der betreffenden Veranstaltung. Es gab durchaus auch noch andere sehr bemerkenswerte Einzelpersonen und Gruppen. Ich denke, wir können sehr stolz darauf sein, dass wir solche Initiativen hier bei uns in Niedersachsen haben.
Meine Damen und Herren, bezüglich Ihres Antrags herrscht ganz sicher Konsens in der Beurteilung, dass für Asylsuchende und für Flüchtlinge hier in Niedersachsen wie auch überall eine angemessene Gesundheitsvorsorge gewährleistet sein muss. Der Forderung nach einer elektronischen Gesundheitskarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit Zugang zur medizinischen Regelversorgung nach dem Bremer Modell können wir also zustimmen.
Ich möchte an dieser Stelle jedoch darauf hinweisen, dass sich nach der Einführung der Gesundheitskarte in Bremen die Anzahl der Untersuchungen pro Patient sehr stark erhöht hat. Das spricht zum einen sicherlich für einen sehr hohen Bedarf an gesundheitlicher Versorgung und auch Beratung. Zum anderen aber haben Untersuchungen auch ergeben, dass der Arztbesuch - und zwar insbesondere der von Frauen - häufig als Ressource genutzt wird, ihren zweifellos sehr schwierigen Alltag zu bestehen, ja zum Teil sogar als Fluchtmöglichkeit aus ihren Lebenssituationen z. B. in den Wohnheimen gesehen wird. Diese Problematik ist natürlich weder mit einem Krankenschein noch mit einer Chipkarte zu regeln. Da sind, gerade auch aus präventiver Sicht, verschiedenste Angebote nötig, die die gesamte Lebensperspektive dieser Menschen verbessern.
Die Auffassung, dass es für die Leistungsberechtigten sehr schwierig sei, vor einem Arztbesuch einen Krankenschein einzuholen, weil das zuständige Sozialamt häufig erst in der nächsten Kleinstadt zu finden sei, teilen wir allerdings nicht. Denn sowohl die aufzusuchenden Ärzte - insbesondere Fachärzte wie Gynäkologen oder Kinderärzte - als auch die Apotheken befinden sich meistens genau
Im Übrigen beträgt die Gültigkeit eines Krankenscheines immer ein Quartal, also drei Monate. Das bedeutet, dass der Krankenschein im Grunde genommen nur viermal jährlich abgeholt werden muss.
Was Ihren Einwand betrifft, dass nichtmedizinisches Personal über die Ausgabe der Krankenscheine entscheidet, herrscht die Praxis: Wer einen Anspruch hat, der bekommt auch einen Krankenschein ausgehändigt.
Denn die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den Sozialämtern würden die Herausgabe schon aus juristischen Gründen ganz sicher nicht verweigern.
Aber - wie eingangs schon gesagt -: Wir können und werden der Einführung der Gesundheitskarte zustimmen.
Etwas kritischer beurteilen wir jedoch Ihre Forderung eines anonymen Krankenscheins für Menschen - ich zitiere - „ohne definierten Aufenthaltsstatus“, also für Menschen - das muss ganz klar gesagt werden -, die sich illegal hier in Niedersachsen aufhalten, die geltendes Recht brechen.
Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stehen diesen Menschen die gleichen medizinischen Leistungen zu wie Menschen mit definiertem Aufenthaltsstatus. Da sie aber große Angst vor Entdeckung haben und ja auch zu Recht mit für sie sehr negativen Konsequenzen rechnen müssen, riskieren sie eben nur in allergrößten Notfällen einen Arztbesuch oder versuchen, Ärztinnen und Ärzte zu finden, die sie anonym und kostenlos behandeln. Diese Behandlungen können natürlich nur unvollständig durchgeführt werden, da wichtige diagnostische Hilfsmittel wie Röntgenuntersuchungen und Computertomographien - von Operationen wollen wir gar nicht reden - in den meisten Fällen nur in Krankenhäusern durchgeführt werden können. Von dort würden die Patientendaten im Rahmen der Abrechnung dann natürlich an die Ausländerbehörden gemeldet werden.
Wie schrecklich diese Situation für die Betroffenen ist, vermag ich mir gar nicht vorzustellen - ganz besonders, wenn es um Kinder oder um alte Menschen geht. Der Konflikt, in dem sich diese Men
schen - entweder selbst erkrankt oder angesichts erkrankter Angehöriger - befinden, erscheint fast unerträglich. Sie bedürfen dringend unserer Hilfe.
Aber mit der Einführung eines anonymen Krankenscheins - es müsste auch erst einmal geklärt werden, ob wir uns damit nicht im gesetzeswidrigen Bereich bewegen würden - ist es nicht getan. Was geschieht z. B. mit Kindern, die schulpflichtig werden und dann vermutlich aus den eben genannten Gründen nicht in die Schule geschickt werden? Was geschieht mit Mädchen und Frauen, die zur Prostitution gezwungen werden? Was geschieht mit den unzähligen Aushilfsjobbern, die von skrupellosen Arbeitgebern ausgebeutet werden und sich, weil sie illegal hier sind, in keinster Weise wehren können?
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, oberstes Ziel muss es also sein, diesen bedauernswerten Menschen aus der Illegalität herauszuhelfen. Da gibt es sicherlich einigen Diskussionsbedarf um den richtigen Weg. Aber mir scheint, wir haben das gleiche Ziel. Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss und hoffe bei diesem sehr sensiblen Thema auf breiten Konsens.
Vielen Dank, Frau Kollegin Joumaah. - Für die FDP-Fraktion hat nun Frau Abgeordnete Eilers das Wort. Bitte!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Um die medizinische Versorgung von Flüchtlingen zu gewährleisten, bedarf es unmissverständlicher Regelungen und der Benennung von Zuständigkeiten. Das heute praktizierte System weist Unzulänglichkeiten auf und wird den Erfordernissen nicht gerecht, zumal wir alle wissen, dass die Zahl von Zuwanderern rapide ansteigen wird. Sie haben das gerade sehr deutlich ausgeführt.
Die damit verbundenen Probleme beziehen sich auf die bürokratische Ausgestaltung, aber auch auf den Leistungskatalog und auf die Weitergabe von
Informationen. Leidtragende sind in erster Linie die auf Hilfe angewiesenen Personen, doch auch für die vermittelnden Behörden ist die Situation sehr unbefriedigend. Ebenso beklagt die Ärzteschaft die aktuellen Zustände, wie kürzlich durch die Forderungen der Bundesärztekammer offenbar geworden ist.
Es kann nicht richtig sein, dass Sachbearbeiter in Behörden darüber befinden, ob und welche Behandlung vonnöten ist. Dieses Verfahren wird keiner der beteiligten Personen gerecht. Deswegen ist es vonnöten, ohne große Verzögerung Klarheit über Ansprüche, über Abläufe und über zur Verfügung stehende Budgets zu schaffen.
Nun gibt es nicht „die eine Lösung“ für alle Menschen mit unterschiedlichem Aufenthaltsstatus, und es gibt auch nicht „die einzig richtige Lösung“ für die Vorgehensweise aller Bundesländer.
Wir bewerten den vorliegenden Antrag als ausbaufähige Diskussionsgrundlage, die insgesamt allerdings etwas kurz greift. Ergänzen könnte man beispielsweise flexible Versorgungsmodelle. Dies könnten z. B. Zweitpraxen in der Nähe von Erstaufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften sein. Sie würden die Versorgung der Flüchtlinge auch im Zusammenhang mit dem sich abzeichnenden Ärztemangel verbessern.
Unabhängig davon, wie die Ausgestaltung der gesundheitlichen Versorgung in Niedersachsen geplant wird, sollte allerdings eine Voraussetzung erfüllt sein: Es muss gewährleistet sein, dass die Verständigung zwischen Patient und Hilfe leistenden Personen nötigenfalls durch Sprachmittler oder auch Lotsen funktioniert. Zu oft sind es sprachliche Barrieren, die die Gefährdung von einzelnen oder mehreren Personen, z. B. auch bei ansteckenden Krankheiten, verstärken. Ein wichtiger Schritt wäre die Verankerung interkultureller Kompetenz auch in der Medizinerausbildung.
Es ist zu prüfen, inwieweit das sogenannte Bremer Modell auf das Flächenland Niedersachsen zu übertragen wäre. Die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte könnte jedoch ein durchaus gangbarer Weg sein, die Versorgung unbürokratischer zu gestalten. Auch hierin zeigt sich übrigens deutlich, dass es sinnvoll wäre, den Asylberechtigten bereits nach kürzerer Aufenthaltsdauer ein Arbeitsrecht einzuräumen und damit Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Aus Angst oder Unsicherheit vermeiden manche Menschen den Arztbesuch selbst dann, wenn es zu einer Chronifizierung oder einer Verschlimmerung der Krankheit kommt, auch bei ansteckenden Krankheiten.
Aber, und dieses ist mir hier besonders wichtig zu sagen, meine Damen und Herren, bei alldem ist es sehr, sehr entscheidend, dass die größtenteils völlig überforderten Kommunen mehr Unterstützung bekommen. Unserer Vorstellung nach könnte ein gemeinsamer Fonds für Behandlungsbedürftige sinnvoll sein. Die Hilferufe der Städte- und Landkreistage dürfen nicht unbeantwortet bleiben.
Sie haben vorhin den Niedersächsischen Integrationspreis angesprochen. Auch ich will noch kurz darauf eingehen. Bei aller Hochachtung für die Arbeit, die getan wird: Es kann nicht unser Wille sein, dass ausschließlich gutwilliges zivilgesellschaftliches Engagement dazu führt, dass den Menschen geholfen wird. Wir brauchen konkrete Hilfsangebote, die anders gestrickt sind.
Die FDP-Fraktion sieht einer Antragsberatung gespannt entgegen und wird das Vorhaben mit Nachdruck unterstützen.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Frau Abgeordnete Polat das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte mich bei der Landesbeauftragten und Vorsitzenden der Jury zur Verleihung des Integrationspreises 2014 ausdrücklich bedanken. Frau Joumaah hat es angesprochen. Es war eine Bandbreite der vielfältigen Lebenssituationen, die hier am gestrigen Abend honoriert wurden, u. a. auch die Medizinischen Hilfen in Hannover und Göttingen, die einen großen Raum in unserem gemeinsamen Entschließungsantrag einnehmen. Herzlichen Dank dafür!