Protokoll der Sitzung vom 25.06.2014

Wir haben schon aus den Wortbeiträgen eben gehört, dass eine spannende Frage z. B. ist, ob die Schulsozialarbeit eine Landesaufgabe sozusagen zu 100 % oder nur eine grundsätzliche Landesaufgabe ist. Um diese Dinge zu klären, muss man die entsprechenden Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden führen.

Wenn gleich über den Antrag der FDP abgestimmt wird, werden wir ihn allerdings ablehnen, auch wenn darin viele weise Dinge stehen. Das mag Sie

verwundern, aber das werden wir deswegen tun, weil wir uns in der CDU-Fraktion darüber einig sind, dass wir nur solche Vorschläge unterstützen, die finanzierbar sind

(Beifall bei der FDP)

und die wir, wenn wir wieder in die Regierungsverantwortung kommen, auch umsetzen können.

Wie geht das Ganze aus unserer Sicht weiter, wenn der Antrag abgelehnt worden ist? Wir als CDU-Fraktion werden an diesem Thema intensiv weiterarbeiten. Wir werden möglichst schnell die notwendigen Gespräche mit der Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit und mit den kommunalen Spitzenverbänden führen, um einen entsprechenden Antrag zu formulieren, den wir dann hier in den Landtag einbringen.

Das tun wir auch in der großen Hoffnung, dass wir in der Ausschussberatung dieses unseres Antrags - dieses inhaltlich guten Antrags, wie ich es einmal nennen will - dann auch die Möglichkeit haben, die von uns schon diesmal gewünschte Anhörung durchzuführen. Wir meinen, dass sich das Parlament in den nächsten 18 bis 24 Monaten mit diesem Thema befassen sollte. Würden wir keinen Antrag stellen, würde das Ministerium die nächsten 18 bis 24 Monate an diesem Thema arbeiten, ohne dass wir als Parlament aktiv daran beteiligt wären. Da wir aber wissen, dass draußen an unseren allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen der Wunsch besteht, Schulsozialarbeiter in die Einrichtungen zu bekommen, ist es meines Erachtens sehr wichtig, dass wir als Parlamentarier an diesem Thema weiterarbeiten.

Ich wünsche mir, dass in den Ausschussberatungen, die demnächst zu unserem Antrag erfolgen, dann auch die Bereitschaft Ihrerseits besteht, eine Anhörung durchzuführen, damit wir wissen, was von den jeweiligen Institutionen dazu gedacht wird.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Landesregierung hat nun Frau Kultusministerin Heiligenstadt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Soziale Arbeit soll nach dem Willen der Landesregierung als eine Säule

eines leistungsfähigen Beratungs- und Unterstützungssystems an den niedersächsischen Schulen installiert werden. Sie soll gestärkt und systematisch in die schulische Arbeit integriert werden. Gegenwärtig befindet sich ein inhaltliches Gesamtkonzept in der Entwicklung. Es muss natürlich, wie schon ausgeführt wurde, die Ebenen Land und Kommune einschließlich der niedersächsischen Schulen einbeziehen.

Die Landesregierung möchte erreichen, dass Jugendhilfe und Schule besser und enger zusammenarbeiten können. Sowohl Lehrkräfte als auch sozialpädagogische Fachkräfte sollen die jeweils spezifischen Sichtweisen ihrer Profession und die daraus resultierenden Zielsetzungen, Vorgehensweisen und Kompetenzen in die Schule einbringen. Letztlich sind ja auch beide einem gemeinsamen Gesamtziel verpflichtet, nämlich der Verbesserung der Lebens- und Entwicklungsbedingungen von Kindern und Jugendlichen.

Ein künftiges Gesamtkonzept muss dies berücksichtigen und darüber hinaus auch sehr wirkungsvoll, möglichst unkompliziert, nachhaltig, aber auch finanzierbar sein, meine Damen und Herren. Welche Modelle in dieser Hinsicht am besten geeignet sind, welche die günstigsten Effekte an den Schulen erzielen, ist bei der Konzeptentwicklung zu untersuchen und auch zu bewerten. So ist z. B. die Beschäftigungskontinuität der sozialpädagogischen Fachkräfte nicht nur für die Beschäftigten selbst, sondern auch für die betroffenen Schulen von sehr großer Bedeutung. Im Hinblick auf die beabsichtigte Weiterentwicklung der schulischen Sozialarbeit liegt sie auch im Landesinteresse, meine Damen und Herren.

Um die schulische Sozialarbeit in den Schulen erfolgreich auf den Weg zu bringen, braucht es ein gemeinsames Vorgehen und die Übernahme gemeinsamer Verantwortung auf allen Ebenen - durch das Land und die Kommunen einschließlich der Schulen sowie gegebenenfalls auch durch die freien Träger der Jugendhilfe und durch die Kirchen.

Die Forderung nach einem sehr klar strukturierten Mitteleinsatz kann daher nur begrüßt werden. Aber so einfach, wie von der Fraktion der FDP in ihrem Entschließungsantrag gefordert, ist die praktische Umsetzung dann allerdings nicht. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die bereits jetzt im System vorhandenen Ressourcen der Arbeitsverwaltung, des Landes, der Kommunen, der freien Träger und der Kirchen für die Weiterentwicklung ge

nutzt und auch in die Finanzierung eingehen können.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Eine Kompensation, meine Damen und Herren, der vom Bund befristet bis Ende 2013 gewährten Mittel aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket für nicht näher definierte Schulsozialarbeit durch das Land ist allerdings nicht leistbar.

Moment, bitte, Frau Ministerin! - Liebe Kolleginnen und Kollegen, darf ich noch einmal um etwas mehr Ruhe bitten? - Danke.

Da es an einem einheitlich strukturierten Einsatz aus den SGB-II-Mitteln gefehlt hat, wäre eine landesseitige Kompensation aller entfallenden Bundesmittel oder auch eine selektive Unterstützung der Landkreise, die ihr bisheriges Angebot weiterführen wollen, weder sachlich noch finanzwirtschaftlich zu vertreten.

Aufgrund der umfangreichen Vorarbeiten für die Umsetzung eines Gesamtkonzeptes zur sozialen Arbeit an Schulen ist eine Verlängerung der bestehenden Zuwendungsrichtlinie des Hauptschulprofilierungsprogramms für zwei Jahre beabsichtigt. Die Anhörung dazu habe ich in den letzten Tagen auf den Weg gegeben. Wir werden damit unter Sicherstellung der Finanzierung durch die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD mit dem Haushalt 2014 und den entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen dann ausreichend Zeit für die Entwicklung eines guten Gesamtkonzeptes für schulische Sozialarbeit in Niedersachsen haben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir sind am Ende der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der FDP-Fraktion in der Drucksache 17/1326 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit wurde der Ausschussempfehlung gefolgt.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung: Medizinische Versorgung für Flüchtlinge in Niedersachsen sicherstellen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/1619

Zur Einbringung erteile ich das Wort Herrn Kollegen Pantazis. Und Sie, meine Damen und Herren, bitte ich um Aufmerksamkeit. - Bitte, Herr Kollege!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus den Krisenregionen der Welt fliehen die Menschen vor Verfolgung, Gewalt und Terror. Es sind erschreckende Zahlen, die uns zum Weltflüchtlingstag erreicht haben. Denn laut Jahresbericht „Global Trends“ des UN-Flüchtlingshilfswerks waren es auf der Welt erstmals seit dem Zweiten Weltkrieg mehr als 50 Millionen Flüchtlinge, Asylsuchende und Binnenvertriebene.

Der Bürgerkrieg in Syrien und weitere ungelöste Konflikte haben die Zahl der Flüchtlinge weltweit nach oben schnellen lassen. So seien Ende des Jahres 2013 mehr als 51,2 Millionen Menschen auf der Flucht gewesen, 6 Millionen mehr als ein Jahr zuvor. Und Deutschland ist dabei weltweit das Land mit den meisten Asylanträgen. Die Zahl der Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, steigt. Nach einem Tiefstand von etwa 28 000 Anträgen auf Asyl im Jahr 2008 wurden im vergangenen Jahr 127 000 Anträge erfasst - mit ansteigender Tendenz. Die meisten Flüchtlinge stammen aus Russland, Syrien, Afghanistan, Iran, Irak, Pakistan, Somalia und den Balkanstaaten. Dass die flüchtenden Menschen in ihrer persönlichen Not, welche durch Gewalt, Todesgefahr und Perspektivlosigkeit geprägt ist, Deutschland als ihr Zufluchtsland wählen, von dem sie sich im Vergleich zu anderen Ländern vor allem Sicherheit erhoffen, ist absolut nachvollziehbar.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, in Deutschland angekommen, haben diese Menschen jedoch nach ihrer zum Teil lebensgefährlichen Flucht weiterhin mit Hürden zu kämpfen. So ist der Zugang zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen im deutschen Gesundheitswesen - einem im internationalen Vergleich führenden, das sich viel darauf zugute hält, Patienten ohne Ansehen der Person

und des eigenen Geldbeutels medizinisch angemessen zu versorgen - in der Praxis mit Hemmnissen verbunden.

Dies gilt sowohl für Flüchtlinge im Asylverfahren oder mit Duldung als auch für EU-Migranten ohne Krankenversicherung oder Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus. So haben Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bisher nur Anspruch auf reduzierte medizinische Leistungen. Außerdem müssen sie vor einem Arztbesuch einen Krankenschein vom jeweiligen Sozialamt einholen. Folglich entscheidet über die Krankenscheinausgabe oft nichtmedizinisches Verwaltungspersonal, was schnell und häufig zu Unsicherheiten und Ungleichbehandlungen führt.

Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus ist der Zugang zu medizinischer Versorgung generell erschwert; denn diese wagen in der Regel nicht, sich mit Beschwerden oder nach Unfällen in medizinische Behandlung zu begeben, weil sie die Entdeckung durch die Ausländerbehörde fürchten. Ärztinnen und Ärzte, die ohne sichere Kostenübernahme durch das Sozialamt eine Behandlung durchführen, gehen ferner ein Kostenrisiko ein. Die Bundesärztekammer weist außerdem darauf hin, dass dieser Umstand für die betroffenen einzelnen Menschen gravierende bis existenzielle Auswirkungen und für die Bevölkerung auch eine kollektive Dimension haben kann, da z. B. Infektionskrankheiten nicht oder erst viel zu spät festgestellt und behandelt werden können.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, in der Koalitionsvereinbarung „Erneuerung und Zusammenhalt“ haben wir uns darauf verständigt, uns für ein weltoffenes Niedersachsen einzusetzen und Vielfalt und Teilhabe zu stärken. Und nicht nur das. Wir haben uns auch darauf verständigt, Humanität in der Flüchtlings- und Asylpolitik walten zu lassen. Es ist und bleibt unser Wille, an der Seite der Flüchtlingsverbände, der Kirchen und anderer Initiativen mehr Menschlichkeit im Umgang mit Flüchtlingen und ihren Familien zu üben.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Getreu diesem Leitgedanken hat die rot-grüne Regierungskoalition seit etwas mehr als eineinhalb Jahren eine Ausländer- und Flüchtlingspolitik verfolgt, die mit Fug und Recht als Paradigmenwechsel bezeichnet werden darf.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Diesem migrationspolitischen Paradigmenwechsel, der beispielsweise in der Abschiebepraxis oder der Reform der Härtefallkommission seinen Ausdruck gefunden hat, werden wir heute einen weiteren Baustein hinzufügen, nämlich die Sicherstellung der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen in Niedersachsen. Denn als das Land, das wir mit einer langen Einwanderungsgeschichte sein wollen, haben wir die Pflicht, den Frauen, Männern und Kindern zu helfen, die Schutz und Zuflucht bei uns suchen, unabhängig von Status, Herkunft oder religiöser Zugehörigkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, diese Humanität, diese Menschlichkeit, von der ich sprach, findet sich in dem vorliegenden Entschließungsantrag wieder; denn hierdurch wollen wir die bestehenden Hemmnisse abbauen und den Zugang zu medizinischer Versorgung vereinfachen bzw. sicherstellen.

In insgesamt drei Punkten fordern wir daher die Landesregierung auf, zunächst für alle Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte in Kooperation mit der GKV zu prüfen, einer elektronischen Gesundheitskarte, wie sie in Bremen bereits gehandhabt wird. Dieses Bremer Modell entspricht unserer politischen Vorstellung von echter Teilhabe und wäre ein wichtiger Schritt, um Unsicherheiten und Ungleichbehandlungen zu vermeiden.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Für Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus wollen wir im Rahmen eines Modellversuchs einen anonymen Krankenschein in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Medizinischen Flüchtlingshilfe in Hannover und in Göttingen einführen, um die Inanspruchnahme ärztlicher Versorgung zu ermöglichen, ohne dabei negative Konsequenzen fürchten zu müssen.

Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang, die Medizinische Flüchtlingshilfe Göttingen und das MediNetz Hannover explizit zu erwähnen, weil diese vor genau zwei Tagen den Niedersächsischen Integrationspreis 2014 „Fluchtpunkt Niedersachsen“ verliehen bekommen haben. Durch ihre ehrenamtliche Arbeit ermöglichen diese Flüchtlingen und geduldeten Menschen Zugang zu medizinischer Hilfe und rechtlicher Beratung. Von dieser

Stelle herzlichen Glückwunsch an die verdient Geehrten!

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Zur geschützten Ausstellung dieser anonymen Krankenscheine wird eine Anlauf- und Vergabestelle eingerichtet. Dabei darf die Anonymisierung nicht durch Missbrauch zur Übertragbarkeit führen, und der Krankenschein muss daher einer konkreten Person zugeordnet sein. Neben einer originär medizinischen Konsultation soll ergänzend eine Beratung vermittelt werden, die auf eine Legalisierung und den Ausstieg aus der Illegalität gerichtet ist. Ich möchte hierbei betonen, dass es mir als Arzt auch wichtig ist, dass diese Stelle unter ärztlicher Leitung stehen und somit der entsprechenden Schweigepflicht unterliegen wird.