Protokoll der Sitzung vom 26.06.2014

Aber der Druck auf Sie nach so viel Zustimmung zu unserem Antrag war einfach zu groß. Deshalb mussten Sie auch in Erscheinung treten: Nach mehr als neun Monaten kam gestern ein Änderungsantrag von Rot-Grün auf den Tisch, der zu 80 % wörtlich das wiederholt, was wir auch geschrieben haben - darüber habe ich mich natürlich gefreut -, manches aber auch bewusst verkürzt, damit es nicht so aussieht, als ob alles von uns übernommen wäre, etwa bei dem Hinweis auf die KMK. Sie nehmen nur vier Bereiche auf, während wir alle Themenbereiche, die in der fünfseitigen KMK-Empfehlung stehen, aufgeführt haben. Ihr Antrag sollte ja ein bisschen anders aussehen.

Wir hatten zunächst keinen Änderungsantrag gestellt, sondern nur einen Änderungsvorschlag gemacht. Aber nachdem Sie gestern Ihren Änderungsantrag für das Plenum heute verteilt haben, haben wir unseren Änderungsvorschlag zu einem Änderungsantrag gemacht. Es ist aber klar, dass wir bei der Abstimmung das Original wählen. Alles andere wäre ein Schritt zurück.

Trotz allem halte ich es mit einer Aussage von Frau Löhrmann, die sie neulich in Berlin getroffen hat - das hat mir außerordentlich gut gefallen -: Verbraucherbildung braucht eine breite parlamentarische Mehrheit.

(Wiard Siebels [SPD]: Das hätten Sie haben können!)

Da habe ich mir gedacht: Sie hätten sich Ihren Antrag auch sparen können!

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Bertholdes-Sandrock.

Jetzt hat für die CDU-Fraktion zur Einbringung des Antrags unter Tagesordnungspunkt 20 der Kollege Karl-Heinz Bley das Wort. Ihnen sind von der Ge

samtredezeit der CDU-Fraktion für diese beiden Tagesordnungspunkte knapp dreieinhalb Minuten geblieben, Herr Kollege Bley. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Verbraucherschutz fängt bei Verbraucherbildung an“ war ein guter Einstieg. Dazu wurde aber schon so viel gesagt, dass mir nicht viel Redezeit übrig bleibt. Deshalb muss ich meine Rede etwas abändern.

Zur Einleitung möchte ich sagen, dass in Berlin vor einem Jahr ein Gesetz verabschiedet wurde, das ab diesem Monat Gültigkeit hat, und zwar zu den Fernabsatzgeschäften. Darin werden die Widerspruchsfristen neu geregelt. Das ist ein sehr wichtiges Thema, über das ich gerne etwas länger gesprochen hätte; aber dazu bleibt mir keine Zeit.

Mit unserem Antrag „Verbraucher schützen und Handwerksbetriebe nicht benachteiligen - für ein verantwortungsgerechtes Sachmängelhaftungsrecht“ wollen wir erreichen, dass nicht nur bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern, sondern auch bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern die Regressansprüche an den Lieferanten durchgesetzt werden können.

Ein Fallbeispiel: Der Lieferant und Hersteller eines Ersatzteils - ob ein beschichtetes Fenster, ein Simmerring oder ein sonstiges Ersatzteil - haftet, wenn es fehlerhaft ist. Wenn das gelieferte Teil ersetzt wird, werden die Einbau- und Montagekosten jedoch nicht erstattet. Wenn z. B. das Ersatzteil 30 Euro und die Montage 300 Euro kostet, bleibt der Handwerker auf den Kosten von 300 Euro sitzen. Das betrifft oft auch den Verbraucher, wenn der Teilelieferant und Handwerker nicht zum gleichen Unternehmen gehören oder das Teil vom Verbraucher selbst verbaut wird.

Ich bin der Meinung, dass derjenige, der den Murks hergestellt hat, auch dafür geradestehen muss.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Wir bitten die Landesregierung, sich im Bundesrat für die Schließung dieser Gesetzeslücke einzusetzen, indem die bestehenden Regelungen zum Unternehmensregress nach § 478 BGB auch auf den Bereich des Werkvertragsrechts ausgeweitet werden und die Nacherfüllungspflicht in Bezug auf Aus- und Einbaukosten, die aus § 439 BGB resultiert und aufgrund der jüngsten Rechtsprechung

des EuGH und des BGH nur bei Kaufverträgen zwischen Händlern und Verbrauchern besteht, auch auf Kaufverträge zwischen Unternehmern angewendet wird.

(Glocke des Präsidenten)

Abschließend darf ich darauf hinweisen, dass es der Niedersächsischen Landesregierung nicht schwer fallen wird, Erfolg zu haben. Denn im Bundesrat ist mit den Stimmen aus Niedersachsen beschlossen worden, die gesetzlichen Regelungen zu überprüfen, um diesen Missstand zu beseitigen.

Im Berliner Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode steht geschrieben, dass man sich dafür einsetzen will, Sicherheit und Klarheit für Verbraucher und Handwerker zu schaffen.

Auch der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat sich im Januar 2014 mit dem Thema befasst und sich für die Angleichung des Werkvertrags- und Kaufvertragsrechts im Hinblick auf die Ein- und Ausbaukosten ausgesprochen.

Ich freue mich auf Unterstützung dieses Antrags.

Vielleicht noch eine Anmerkung: Die Landesregierung, meine Damen und Herren, hat bei den Gebührenplänen in Sachen Lebensmittelkontrollen für kleine und mittlere Handwerksbetriebe in einem Antwortschreiben aus der Staatskanzlei von Herrn Mielke eine Aussage zu den Kosten gemacht, die auch den Verbraucherschutz betreffen.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Staatssekretär Mielke formuliert wie folgt - Zitat -:

„Letztlich wird allgemein die rechtspolitische Frage zu entscheiden sein, welche Unternehmer in der Lieferkette die Kosten des hohen Verbraucherschutzes zu tragen haben.“

Die Antwort ist leicht: Derjenige, der den Schaden verursacht hat, muss ihn bezahlen.

Im Zusammenhang mit der Änderung der Gebührenordnung durch Herrn Minister Meyer ist die Landesregierung ja handlungsfähig und hat keine Probleme damit, die Handwerksbetriebe unnütz zu belasten. Ich glaube, diese Pläne haben für Empörung gesorgt - - -

Herr Kollege, jetzt müssen Sie wirklich zum Schluss kommen!

Ich komme zum Schluss. - Insofern fordere ich Sie auf, sich endlich für unsere heimischen Unternehmen einzusetzen und die Verbraucher zu schützen. Sie haben genügend Gründe gehört. Ich bin da auch zuversichtlich; denn die Handwerksverbände waren gerade beim Ministerpräsidenten - - -

Herr Kollege, ich schalte das Mikrofon jetzt ab, wenn Sie nicht aufhören!

Wir sind zuversichtlich, dass diese Probleme beseitigt werden.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Sie wissen, wo die Minute, um die Sie eben überzogen haben, nachher fehlt.

Meine Damen und Herren, jetzt hat die Kollegin Korter für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vermutlich wird der von SPD und Grünen eingebrachte Änderungsantrag heute nicht einstimmig beschlossen, obwohl zwischen den Fraktionen bei den zentralen Kernbereichen der Verbraucherbildung an den Schulen gar kein Dissens besteht.

(Wiard Siebels [SPD]: So ist es!)

Wir haben mit unserem Änderungsantrag den ursprünglich von der CDU im Oktober letzten Jahres eingebrachten Antrag auf der Grundlage der Anhörung überarbeitet und aktualisiert. Warum Sie sich, meine Damen und Herren von CDU und FDP, nach all den Verhandlungen über einen gemeinsamen Antrag, zu dem wir Vorschläge gemacht haben, uns nicht anschließen können, erschließt sich mir immer noch nicht. Ich glaube, da ist eine ganze Menge Rechthaberei im Spiel. Heute hat die CDU-Fraktion noch einen Änderungsantrag zu ihrem eigenen Antrag vom Oktober und zu ihrem

ersten Änderungsvorschlag vorgelegt, der viele Vorschriften enthält.

Um eines noch einmal zu sagen, Frau BertholdesSandrock: Die KMK-Empfehlungen gab es seit dem 12. September 2013.

(Karin Bertholdes-Sandrock [CDU]: Nein! Nicht veröffentlicht!)

Ihr Antrag stammt aus dem Oktober.

Aber noch einmal grundsätzlich: Meine Damen und Herren, zur Rolle des Staates beim Thema „Schutz des Verbrauchers“ gibt es in dieser Woche einen sehr interessanten Leitartikel im Spiegel, der mit „Bürgerrecht auf Unvernunft“ überschrieben ist. Tenor ist: Der Staat muss die Bürgerinnen und Bürger nicht umfassend davor schützen, unvernünftig zu sein. Zur Freiheit des Einzelnen gehört auch das Recht, unvernünftig zu sein, z. B. in seinen Konsumgewohnheiten.

Aber, meine Damen und Herren, zu einer solchen Freiheit gehört zumindest das Wissen darüber, wann man sich eigentlich unvernünftig verhält und wann nicht. Das ist das Thema heute: Grundlage eines klugen Verbraucherschutzes sind mündige und informierte Verbraucherinnen und Verbraucher. Um das zu gewährleisten, brauchen wir gute Verbraucherbildung.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Die Kultusministerkonferenz hat am 12. September 2013 einen Beschluss gefasst, der für Rot-Grün weitgehend Grundlage ist. Nach unserer Überzeugung muss die Verbraucherbildung als Querschnittsaufgabe in mehreren Fächern in einem sinnvoll aufeinander aufbauenden Konzept verankert sein. Darüber hinaus wollen wir, dass im Sinne umfassender Verbraucherbildung geprüft wird, das Fach Hauswirtschaft zu modernisieren - soweit das noch nicht geschehen ist - und auch in einer moderneren Bezeichnung die zunehmende Bedeutung dieses Faches deutlich zu machen.

Meine Damen und Herren, wir haben uns mit diesem Thema sehr intensiv beschäftigt, im Unterausschuss „Verbraucherschutz“ eine wirklich gute Anhörung durchgeführt und daraufhin unsere Vorstellungen vorgelegt. Wie gesagt: Es ist leider nicht zu einer Gemeinsamkeit gekommen.

Im Kern besteht weitgehende Einigkeit in der Zielsetzung. Deshalb schließe ich mit dem Appell an die Opposition: Geben Sie sich einen Ruck! Lassen Sie uns heute ein gemeinsames Zeichen set

zen und gemeinsam unseren Änderungsantrag beschließen!