Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir als FDP-Fraktion aus der Niedersächsischen Verfassung in Artikel 3 Abs. 3 - d. h. aus dem Artikel mit dem Gleichheitsgebot und dem Artikel, der die Gleichheit regelt bzw. insbesondere regelt, aus welchen Gründen eine Ungleichbehandlung auf gar keinen Fall stattfinden darf - den Begriff der Rasse streichen.
Meine Damen und Herren, der Begriff der Rasse ist überkommen. Er stammt aus der Gründungszeit der Bundesrepublik, aus der Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes, auf das ja auch unsere Verfassung in weiten Teilen Bezug nimmt, gerade auf den Grundrechtskatalog, und ist nach unserer Auffassung nicht mehr zeitgemäß. Er sollte deshalb gestrichen werden.
Allgemein ist anerkannt - daran dürfte auch fraktionsübergreifend und parteiübergreifend überhaupt kein Zweifel bestehen - - -
Die hat heute schon zu viel arbeiten müssen, Herr Dr. Birkner. Sie wird sicherlich gleich eintreffen.
Ich kann es nicht ändern. Aber ein gewisses Interesse der Landesregierung an einer Verfassungsänderung hätte ich mir bei dieser Gelegenheit schon gewünscht.
Es ist sicherlich parteiübergreifend anerkannt, meine Damen und Herren, dass das Konzept der Rasse, der Einteilung der Menschen in Rassen nicht tragfähig ist. Das stammt schlicht aus einer anderen Zeit. Deshalb meinen wir, dass das auch in unserer Verfassung mit abgebildet werden sollte, so wie es in anderen - - -
- Guten Tag, Herr Minister! Ich freue mich, dass Sie an der Verfassungsänderung Interesse zeigen. Ich bitte Sie, der Justizministerin vielleicht auch zu berichten, welche wegweisenden Ausführungen die FDP-Fraktion hier macht.
Der Rassebegriff ist also nicht mehr zeitgemäß und muss deshalb meines Erachtens und unseres Erachtens gestrichen werden. Denn er suggeriert am Ende - auch wenn es natürlich das Kriterium ist, weshalb gerade keine Differenzierungen stattfinden sollen -, dass es Rassen geben könnte und Rassen gibt. Deshalb meinen wir, dass das hier gestrichen werden soll.
Wir greifen damit auch eine Empfehlung, eine Forderung des Deutschen Instituts für Menschenrechte auf und befinden uns da auch in einer aktuellen verfassungspolitischen Diskussion, die in anderen Ländern geführt wird, so etwa in Berlin, wo es auch fraktionsübergreifend gemeinsam getragen wird, diese Begrifflichkeit zu streichen. Wir sind der Auffassung, dass es auch Niedersachsen gut ansteht, diesen Weg mitzugehen.
Der zweite Punkt, den wir vorschlagen und diskutieren möchten, ist eine Ergänzung von Artikel 3 Abs. 3, die Einfügung der sexuellen Identität als ein Kriterium, weswegen eben gerade keine Differenzierungen stattfinden dürfen, also keine Ungleichbehandlungen, und somit ein absolutes Verbot, sich hierauf zu berufen.
Wir sind der Auffassung, dass ein Verbot, anhand der sexuellen Identität zu differenzieren, geboten ist, um dies zum einen verfassungsrechtlich abzusichern und zum anderen auch verfassungspolitisch anzuerkennen, dass es unterschiedliche sexuelle Identitäten und - damit verbunden - auch unterschiedliche Lebensentwürfe gibt.
Auch hier gibt es bereits einige Länder, die in ihrer Verfassung die sexuelle Identität als ein solches Unterscheidungsverbot mit aufgenommen haben, so etwa Berlin, Brandenburg, Bremen, Saarland und Thüringen. Auch hier meinen wir, dass wir uns der Zeit entsprechend aktuell dieser verfassungspolitischen Entwicklung mit anschließen sollten.
(Ministerin Antje Niewisch-Lennartz betritt den Plenarsaal - Beifall von Jens Nacke [CDU] - Mechthild Ross- Luttmann [CDU]: Jetzt ist die Justiz- ministerin hier!)
Lassen Sie mich zu dem Begriff der Rasse noch deutlich machen, dass das Streichen dieses Begriffs nicht dazu führt, dass man jetzt plötzlich auf die Idee kommen könnte, man dürfe wegen einer Rasse differenzieren. Das bleibt natürlich vollumfänglich von Artikel 3 erfasst, dass das eine unzulässige Differenzierung ist, in irgendeiner Weise auf die Herkunft zu rekurrieren oder da irgendwie anzuknüpfen, um eine Unterscheidung zu machen. Das ist bereits durch die bestehende, dann verbleibende Rechtslage entsprechend abgesichert, sodass dieser Begriff der Rasse ohnehin nur - das werden Sie auch in der Kommentierung sehen - eine deklaratorische, keine wirklich materielle Bedeutung hat.
Deshalb ist es ein wichtiges und richtiges verfassungspolitisches Signal, erstens diesen Begriff zu streichen und zweitens den Begriff der sexuellen Identität aufzunehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der FDP-Fraktion - das ist eben dargestellt worden - verhält sich zu den Benachteiligungs- und Bevorzugungsverboten in Artikel 3 unserer Verfassung. Es wird vorgeschlagen, den Begriff „Rasse“ ersatzlos zu streichen, und es wird vorgeschlagen, ein weiteres Merkmal aufzunehmen, nämlich das der sexuellen Identität. Das ist ein guter Vorschlag - das sage ich aus der Sicht der
Das, was uns allerdings überrascht, ist der zweite Punkt: dass das von Ihnen kommt, dass das jetzt kommt. Sie rekurrieren in der Begründung Ihres Gesetzentwurfs auf die Initiative im Saarland 2011. Wenn man dann einmal zurückguckt - das ist auf der Homepage des LSVD nachzulesen -, dann gibt es schon seit 1990 Bestrebungen, die sexuelle Identität in Landesverfassungen und auch in das Grundgesetz zu bekommen. 2009 stand eine Bundesratsinitiative der Länder Hamburg, Berlin und Bremen auf der Agenda, die leider auch an der fehlenden Zustimmung von Niedersachsen im Bundesrat - damals waren Sie in der Regierungsverantwortung - gescheitert ist. Dann gab es 2011 hier im Haus auch einen Antrag der Linken, der leider ebenfalls nicht beschlossen worden ist.
Aber zunächst zum ersten Teil Ihres Antrags. Sie beziehen sich auf das Deutsche Institut für Menschenrechte. Dieser Aufsatz ist sehr interessant. Ich denke, der Begriff der Rasse ist durchaus problematisch, weil - wie es dort beschrieben ist - die Verwendung dieses antiquierten Begriffes durchaus etwas suggerieren kann, was wir nicht wollen.
Thüringen und Brandenburg - Sie haben es gesagt - haben ihre Verfassungen bereits entsprechend geändert. In Berlin wird zurzeit ein Antrag der Piratenpartei und von den Grünen diskutiert, der die gleiche Zielrichtung hat.
Der Begriff ist historisch vorbelastet und suggeriert, dass es unterschiedliche menschliche Rassen gibt. Bereits 1950 hat die UNESCO in ihrem Statement on Race offiziell festgestellt, dass die Vorstellung, es gebe unterschiedliche Menschenrassen, nur für eines gut ist: für die Verfolgung hin bis zum Genozid. Von daher ist es eine gute Anregung, über den Begriff nachzudenken. Das sollten wir im Ausschuss auch tun.
Nicht so ganz folgen kann ich Ihrer Auffassung von der ersatzlosen Streichung. Gerade auch in Berlin wird ein anderer Weg gegangen. Das ist ja auch das, was das Institut für Menschenrechte vorschlägt. Ich zitiere aus dem Positionspapier. Dort heißt es:
„Es allein bei einer Streichung des Begriffs ‚Rasse’ zu belassen, ist nicht ausreichend, weil damit der Schutzbereich verengt würde. Zudem ist es zur Bekämpfung von Rassismus gerade notwendig, dass die Verfassung diesen beim Namen nennt und sich klar davon distanziert.“
Ich glaube - auch wenn das nicht Ihre Intention ist; da bin ich mir ganz sicher -, diesen Begriff zu streichen, ist das falsche Signal. Ich erinnere an die Vorgänge um den NSU. Es gibt immer wieder Ausgrenzungen, es gibt Übergriffe auf Menschen anderer Herkunft.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zustimmung von Mecht- hild Ross-Luttmann [CDU] und Dirk Toepffer [CDU])
Das ist sicherlich ein Stück weit Symbolpolitik, aber es ist auch ein klares Bekenntnis dazu. Auch vor dem Hintergrund unserer Geschichte ist es ein Bekenntnis, das aus der Sicht der SPD-Fraktion dringend notwendig ist.
Ob man es dann im Sinne eines Staatsziels erweitert, wie es in Brandenburg diskutiert wurde - dort war die Formulierung: „Das Land schützt das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt der Verbreitung rassistischen, fremdenfeindlichen Gedankengutes entgegen“ diskutiert worden -, weiß ich nicht. Ich habe mehr Sympathie für die Berliner Formulierung, weil sie schlanker ist und von „rassistischen Gründen“ spricht. Aber ich denke, das sollte den Beratungen im Ausschuss vorbehalten sein.
Wir ändern immerhin unsere Verfassung. Da verbieten sich Schnellschüsse. Wir sollten das gründlich und vernünftig machen, um dann auch die bestmögliche Lösung zu bekommen.
Im Zusammenhang mit der Verfassungsänderung muss man dann sicherlich auch darüber diskutieren, was man mit den einfachgesetzlichen Regelungen macht. Dort wird der Begriff sozusagen flächendeckend verwendet, im Asylverfahrensrecht und vielen anderen Bundesgesetzen. Man muss einmal schauen, wie das in den Landesgesetzen ist; aber da werden wir vielleicht Hilfestellung vom GBD bekommen.
Grundsätzlich ist das also eine gute Idee, ein guter Vorschlag, der bei uns auf Sympathie stößt. Wir würden ihn nur gerne präzisieren wollen, um mehr Klarheit zu bekommen.
Jetzt zum zweiten Teil des Gesetzentwurfs. Ich habe schon gesagt, das ist eine Forderung, die seit 1990 Landtage und Bundestag beschäftigt. Ich glaube, es ist eigentlich selbstverständlich, ein Verbot der Benachteiligung wegen der sexuellen Identität in die Verfassung aufzunehmen.
Wir haben in Oldenburg am letzten Samstag den CSD gefeiert - eine Veranstaltung mit mehr als 10 000 Menschen. Ich habe mich sehr gefreut, dass drei Parteien aus dem Landtag, nämlich SPD, Grüne und FDP, mit einem Wagen dabei waren. Das ist ein Riesenevent. Man trifft da unterschiedlichste Menschen - teilweise auch Menschen, die man da gar nicht unbedingt erwartet.